Bisher warb weclapp mit der Aussage ›Unser ERP-System ist GoBD-zertifiziert‹ und entwickelte sich dafür eigens ein Zertifikatslogo. Wortfilters Recherchen haben jedoch ergeben, dass das Unternehmen seine ERP-Software niemals in der Art zertifizieren lassen hat, dass eine solche Aussage zulässig wäre. Nachdem weclapp mit dem Sachverhalt konfrontiert worden ist, wurden alle Seiten verändert und die Aussage zurückgezogen. Trotzdem bleibt ein fader Beigeschmack. Händler wurden in die Irre geführt und Wettbewerber möglicherweise übervorteilt. Das Verhalten war unlauter.

Die unlauteren und falschen Werbeaussagen bisher

weclapp warb sehr intensiv mit seinem Zertifikat. Tatsächlich gibt es es nur wenige Wettbewerber, welche ein Zertifikat vorweisen können. Auf dem unternehmenseigenen Blog veröffentlichte weclapp bisher folgenden falschen Inhalt:

»weclapp ist jetzt GoBD-zertifiziert! GoBD-konformes Arbeiten? Mit dem zertifizierten ERP-System von weclapp kein Problem! Dass weclapp den GoBD-Grundsätzen Rechnung trägt und damit alle Anforderungen an eine ordnungsgemäße IT-gestützte Buchführung erfüllt, wurde nun testiert. Als weclapp-Nutzer könnt ihr somit sicher sein, eure steuerrelevanten Daten bei einer Betriebsprüfung jederzeit ordnungsgemäß bereitstellen zu können.«

Entscheider und Nutzer dieser ERP-Lösung sind also in die Irre geführt worden. Für kleinere Händler dürfte die Behauptung der falschen Testierung folgenlos sein. Für größere Unternehmen, welche dieses ERP- z.B. als Insellösung in einem Konzernumfeld verwenden, kann das gefakte Testat Konsequenzen haben. Die Lösung entspricht nicht mehr den eigenen Richtlinien und muss möglicherweise ersetzt werden.

Auch nach der Änderung ist die Werbeaussage grenzwertig

Weclapp hat sich eigenen Angaben nach eine Schnittstelle zertifizieren lassen. Hierbei handelt es sich um ein Zertifikat (Auditierung) der Schnittstelle zu der Audicon-Software IDEA, welche im Betriebsprüfungkontext von Finanzämtern genutzt wird. Immernoch wird auf der Seite ›de/sicherheit/zertifizierung/‹ mit dem selbstgemalten Siegel geworben, sodass Nutzer irreführend den Eindruck gewinnen können, dass das System GoBD-zertifiziert sei. Eine seriöse und wettbewerblich faire Lösung ist das nicht.

Wie wäre eine Zertifizierung möglich?

Zur Softwarezertifizierung hat sich der Standard ›IDW PS 880‹ durchgesetzt. IDW ist hierbei die Abkürzung vom ›Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.‹ und PS steht für Prüfungsstandard.

Dieser zeigt die Anforderungen auf, die bei der Prüfung von Softwareprodukten und der Erteilung von Bescheinigungen zu Softwareprodukten zu beachten sind, wenn diese für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung von Bedeutung sind. Von Wirtschaftsprüfern erteilte Bescheinigungen dieser Art werden in der Praxis vielfach als Softwaretestate bezeichnet.

Wichtig: Auch hier findet keine eigentliche Prüfung der GoBD-Konformität einer Software statt. Welche Lücken dieses Testat tatsächlich aufweist, zeigt das Zertifikat, welches mit der Anwendung lexoffice von lexware ausgestellt ist. Auch hier wird irreführender und fälschlicherweise mit einer Testierung der GoBD-Konformität geworben.

Zusammenfassend ist zwar die Prüfung einer Anwendung nach ›IDW PS 880‹ möglich, ein solches Testat bedeutet aber nicht zwingend, dass eine GoBD-Konformität gegeben ist. Wichtig für euch LS-Nutzer ist die Funktionalitäten, also gerade die Unveränderbarkeit der Rechnungen, selbst zu prüfen.

Fazit

Es ist erschreckend, was sich da in der ERP- und Wawi-Branche abspielt. Nicht GoBD- konforme Systeme. Falsche Testate, unwahre Werbeaussagen, Irreführung der Händler und wettbewerblich unlauteres Verhalten bei einigen Lösungsanbietern sollten die Händler sprachlos machen. Denn auch hier gilt: Am Ende trifft es die Online-Seller, sie stehen bei einer Betriebsprüfung im Regen. Sehr überraschend ist dabei auch der Umstand, dass ein als seriös wahrgenommer Anbieter wie Lexware sich auch solchen unseriösen Methoden bedient.

Was bedeutet das nun konkret für euch? Gebt nichts auf die teilweise unwahren und unseriösen Werbeaussagen der Lösungsanbieter. Überzeugt euch selbst von den jeweiligen Leistungen. Schließt Lücken durch eine eigene Verfahrensdokumentation. Bedenkt dabei aber, dass euch auch die ERP-Anbieter eine technische Verfahrensdokumentation bereitstellen müssen.