Die EU führt eine neue Bearbeitungsgebühr auf alle aus Drittstaaten importierten Online-Bestellungen ein. Ab 1. November 2026 trifft die Abgabe jedes Paket – egal ob von Shein, Temu oder AliExpress. Für europäische Online-Händler ist das eine längst überfällige Kurskorrektur. Die Gebühr ist nicht mit dem Wegfall der 150€ Grenze zu verwechseln.

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Einigung zwischen Parlament und Rat

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich in Brüssel auf die neue Abgabe geeinigt, wie das Handelsblatt berichtet. Die Gebühr gilt ab 1. November 2026 und wird von den nationalen Zollbehörden erhoben. Ihre genaue Höhe legt die EU-Kommission noch per delegiertem Rechtsakt fest – sie soll die tatsächlichen Mindestkosten der Zollabwicklung abbilden.

Das Ziel: Die steigenden Kontroll- und Abwicklungskosten durch die explodierende Zahl kleiner Pakete aus dem Ausland gedeckt halten. Laut EU-Kommission erreichten 2024 täglich rund zwölf Millionen Kleinsendungen die EU.

Was kommt zusätzlich zum Zoll?

Die Bearbeitungsgebühr ist nicht zu verwechseln mit dem separaten Pauschalzoll, der bereits früher greift: Ab 1. Juli 2026 fällt auf jedes Paket mit einem Warenwert unter 150 Euro ein Zoll von drei Euro pro Warenkategorie an. Bislang konnten Sendungen unter 150 Euro zollfrei eingeführt werden – eine Regelung, die systematisch ausgenutzt wurde.

Die Bearbeitungsgebühr kommt oben drauf und gilt ab November. Beide Maßnahmen laufen als Übergangslösung, bis ab 2028 eine neue EU-Zolldatenplattform in Betrieb geht. Dann werden für alle importierten Waren ab dem ersten Euro normale Zölle fällig.

Wer haftet künftig für die Zollformalitäten?

Ein weiterer Punkt der Reform: Online-Plattformen und Fernabsatzhändler gelten künftig selbst als Einführer der Waren – nicht mehr der Endkunde in der EU. Sie übernehmen damit die volle Verantwortung für alle Zollformalitäten und -zahlungen. Wer systematisch gegen Zollpflichten verstößt, riskiert finanzielle Sanktionen.

Das betrifft vor allem chinesische Marktplätze wie Temu und Shein, aber auch Amazon als Plattform für Drittanbieter aus Drittstaaten. Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland (HDE) gingen 2024 täglich rund 400.000 Pakete allein von Shein und Temu an deutsche Kunden. Der kombinierte Jahresumsatz beider Plattformen in Deutschland lag zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro.

Was bedeutet das für europäische Händler?

Die Reform schafft endlich gleiche Wettbewerbsbedingungen. Jahrelang konnten Billigimporteure aus Fernost Kleinsendungen ohne Zoll in den EU-Binnenmarkt schleusen – während europäische Händler voll besteuert wurden. Gleichzeitig wurden Warenwerte systematisch zu niedrig deklariert, um die 150-Euro-Freigrenze zu unterschreiten.

Für Online-Händler in Deutschland ändert sich an der eigenen Zollpflicht nichts. Relevant ist die Reform aber indirekt: Der Preisdruck durch Dumping-Angebote aus China dürfte spürbar abnehmen, sobald Zoll und Bearbeitungsgebühr voll wirken.

Fahrplan bis 2034

Die neue Bearbeitungsgebühr ist Teil der größten Reform der EU-Zollunion seit 1968. Der vollständige Zeitplan:

  • 1. Juli 2026: Pauschalzoll von 3 Euro auf Pakete unter 150 Euro tritt in Kraft
  • 1. November 2026: Bearbeitungsgebühr startet (Höhe noch offen)
  • 2028: EU-Zolldatenplattform geht an den Start, normale Zölle ab dem ersten Euro
  • 2034: Datenplattform wird für alle Wirtschaftsbeteiligten verpflichtend

Die neue EU-Zollbehörde (EUCA) mit Sitz in Lille koordiniert ab 2027 erste Tätigkeiten und soll das System langfristig vereinheitlichen.

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