Ab August 2026 steht im E-Commerce eine Veränderung an: Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (2025/40) fallen für viele Händler die bisher verpflichtende Verpackungslizenzierung weg. Aber: Wer ins Ausland liefert oder Verpackungen importiert, bleibt weiter in der Verantwortung.

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EU-Verpackungsverordnung 2026: Ende der Lizenzierungspflicht für viele Händler



Ab August 2026: Entlastung für reine Inlandshändler

Bislang gilt: Jeder Händler, der Waren an Endverbraucher verschickt, gilt als verpackungsrechtlicher Hersteller. Das bedeutet Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), Teilnahme an einem dualen System und jährliche Mengenmeldungen.

Diese Pflicht betrifft insbesondere Versandverpackungen, also Kartons, Polsterumschläge, Füllmaterialien und Klebebänder.

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Art. 3 Nr. 15 lit. a und Art. 45) soll sich das ab 12. August 2026 ändern: Wer ausschließlich im Inland verkauft und seine Verpackungen von einem inländischen Hersteller bezieht, muss künftig keine Lizenzierung oder Registrierung mehr durchführen.

Diese Pflicht wandert künftig zum Verpackungshersteller, nicht mehr zum Händler (Preiserhöhungen ?!?).

Beispiel:
Ein deutscher Onlinehändler bezieht seine Kartons von einem Verpackungshersteller aus Bayern und liefert ausschließlich innerhalb Deutschlands.
→ Ab 2026 muss dieser Händler keine eigene Verpackungslizenz mehr erwerben.


Verantwortung bleibt bei Auslandsbezug oder grenzüberschreitendem Versand

Komplexer wird es, wenn Verpackungen im Ausland beschafft oder über Landesgrenzen hinweg eingesetzt werden.

Dann bleibt der Händler registrierungs- und lizenzierungspflichtig.
Das gilt insbesondere in zwei Fällen:

  1. Importverpackungen:
    Händler beziehen Versandkartons oder Verpackungsmaterial aus dem Ausland und nutzen diese erstmals im Inland.
    → Sie gelten dann als „Hersteller“ im Sinne der EU-Verordnung.
  2. Exportverpackungen:
    Händler versenden Produkte in andere EU-Staaten oder Drittländer.
    → Auch hier müssen Registrierung und Lizenzierung fortgeführt werden.

Damit bleiben alle Händler, die grenzüberschreitend handeln, weiterhin in der Verantwortung – inklusive der bekannten Pflichten zu Mengenmeldung und Systembeteiligung. (Keine Preiserhöhungen)


Nationale Abweichungen möglich – Deutschland könnte streng bleiben

Die EU-Verpackungsverordnung erlaubt ausdrücklich, dass Mitgliedsstaaten strengere Regeln beibehalten dürfen.
Deutschland könnte also beschließen, das bisherige System der vollständigen Händlerverantwortung beizubehalten.

Aktuell (Stand Oktober 2025) ist nicht absehbar, ob der Gesetzgeber hiervon Gebrauch machen wird.
Ein entsprechender parlamentarischer Prozess läuft bislang nicht an.

Das bedeutet: Augen auf beim Käsekauf – denn eine nationale Verschärfung bleibt realistisch.

🟡🔴🟢🔵 Faktenbox: EU-Verpackungsverordnung 2025/40

Inkrafttreten 12. August 2026
Ziel Harmonisierung der EU-weiten Verpackungsvorschriften
Hauptänderung Verlagerung der Verantwortung für Versandverpackungen auf Verpackungshersteller
Entlastet Händler mit ausschließlich nationalem Versand und inländischen Verpackungen
Pflicht bleibt Bei Importverpackungen und grenzüberschreitendem Versand
Neue Anforderungen Bevollmächtigter im EU-Ausland, zusätzliche Berichtspflichten
Mögliche Abweichung Deutschland kann strengere Regeln beibehalten
Quelle EU-Verpackungsverordnung (2025/40), Stand Oktober 2025

Neue Händlerpflichten: Bevollmächtigter im EU-Ausland

Parallel zur Entlastung beim Verpackungsregister kommen neue organisatorische Anforderungen: Künftig müssen Unternehmen, die in anderen EU-Ländern aktiv sind, einen dort ansässigen Bevollmächtigten benennen.

Dieser soll sicherstellen, dass auch außerhalb des Heimatlandes die korrekte Registrierung und Lizenzierung erfolgt. Damit wird die grenzüberschreitende Kontrolle deutlich gestärkt – ein Schritt hin zu einheitlicher Marktüberwachung innerhalb der EU.


Was bedeutet das für Onlinehändler konkret?

Für viele kleinere Händler, die ausschließlich national verkaufen, ist das eine deutliche Entlastung: Keine doppelte Registrierung, kein Mengenreporting, kein Lizenzierungsaufwand mehr für Kartons und Füllmaterial.

Doch wer international tätig ist, sollte nicht zu früh feiern. Denn für jeden Versand ins Ausland oder beim Bezug ausländischer Verpackungen bleibt alles beim Alten – inklusive der Verpflichtung, nachweislich systembeteiligte Verpackungen einzusetzen.

Die neue Regelung trennt klar zwischen „Inland“ und „Grenzüberschreitung“.
Händler müssen deshalb künftig genau dokumentieren, woher ihre Verpackungen stammen und wohin sie geliefert werden.


Wortfilter-Kommentar: Entlastung ja und das ist gut so

Auf den ersten Blick klingt die Reform nach einem echten Bürokratieabbau – und das ist sie auch, zumindest für Händler mit rein nationalem Versand. In der Praxis aber wird der Kreis der Begünstigten ohne ein paar Seller bleiben: Schon wer über eBay, Amazon oder Etsy ins Ausland verkauft, fällt wieder in die volle Lizenzierungspflicht.

Wortfilter meint: Das angekündigte „Adieu Lizenzierung“ ist eher ein „Auf Wiedersehen für manche“.
Die Pflicht verschiebt sich – sie verschwindet nicht.


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