Exklusiv: Onlinehandelssteuer über neuen Mehrwertsteuersatz von 21%

Ähnlich wie die temporäre Umsatzsteuersenkung beschlossen worden war, soll laut Steuerexperte Roger Gothmann nun auch die Onlinesteuer bereits gemachte Sache sein. Es soll ein neuer Umsatzsteuersatz eingeführt werden, so ein Beschlusspapier das Wortfilter zugespielt worden ist. Dieser soll bei 21% liegen. Damit möchte die Regierung eine Steuergerechtigkeit wiederherstellen.

Politiker verschiedener Parteien sahen den Onlinehandel im Kontext der Pandemie stark bevorteilt. So gab Grünen-Chef Habeck zum Besten: »Die lokalen Geschäfte schließen zum Pandemieschutz, Innenstädte drohen auszusterben« und weiter »Die großen Onlinehändler dagegen machen das Geschäft des Jahrhunderts.«. Die CDU schlug in einem Papier bereits vergangenes Jahr vor, dass sich die Abgabe nach dem Bestellwert der Warensendung richten soll.

Daraus geworden ist ein eigener Umsatzsteuersatz für den Fernhandel in Höhe von 21%. Laut Finanzministerium soll der neue Satz nur für größere Händler ab einem Onlineumsatzvolumen von 3 Millionen Euro gelten. Zunächst soll er wie die ganze normale Umsatzsteuer gemeldet werden. Im Jahresverlauf ist jedoch geplant, dass die Plattformen diese neue Abgabe direkt bei den Händlern einziehen. Umsätze welche außerhalb von Marktplätzen generiert werden müssen nach wie vor vom Händler selbst gemeldet werden.

Und es soll noch eine Ausnahme geben. Händler, die keine Neuware verkaufen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie täten ja einiges für die Nachhaltigkeit. Das solle nun nicht bestraft werden, so war es aus mit der Sache vertrauten Kreisen des Finanzministeriums zu hören.

Besonders ärgerlich scheint die Auffassung des Finanzministeriums zu sein, dass die Händler gerade ihre Konten prall gefüllt haben. Das neue Gesetz soll – sobald es durch die Gremien und beschlossen ist – rückwirkend ab dem 1. April 2021 gelten. Die bis dahin angefallene Differenz zu den bereits gemeldeten Umsatzsteuern sollen die Händler dann innerhalb von 6 Monaten nachzahlen.

Kommentar: Hier hat wieder einmal der gesamte Lobbyismus für den Fernhandel versagt. Kein Verband, keine Experten oder Gutachter wurden hier in den Entscheidungsprozess einbezogen. Und nun haben wir den Schaden und vor allen den Wettbewerbsnachteil. Und wer jetzt noch nicht davon überzeugt ist, dass Lobbyismus eine bedingungslos gute Sache ist, und wer jetzt nicht sofort z. B. dem BVOH e.V. beitritt, dem ist nicht mehr zu helfen!

Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel, Politik veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

11 Gedanken zu „Exklusiv: Onlinehandelssteuer über neuen Mehrwertsteuersatz von 21%

  1. Oliver

    Hallo Mark,

    ich habe Online jetzt gar nichts weiter dazu gefunden außer bei Wortfilter. Hast du einen Link o.ä. wo die Information her stammt?

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  2. Joffy Joff

    Sollen die mal machen. Ich werde mein Geschäft entweder nach China verlegen (das ist so oder so der aufstrebende Markt) oder einen Briefkasten im Kanal mieten!

    Diese Kommunisten von der Regierung können die BRD auch gleich in SBZ umbenennen, dass kann wohl nur ein schlechter Scherz sein !!!

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  3. Christian

    Also Fazit ist dass der BVOH e.V. nix tut und wie immer im Tiefschlaf ist und man deshalb unbedingt beitreten sollte? Macht irgendwie keinen Sinn.

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