Mit Beschluss des Landgerichts Berlin vom 02.02. 2015, Az. 52 O 33/15 wurde dem Händlerbund e.V. gerichtlich verboten:

“Händler anzurufen, um seine rechtlichen Beratungsleistungen zu bewerben, soweit kein Einverständnis des jeweils Angerufenen vorliegt. “

Es wurde festgestellt das die Kaltaquise des Händlerbund e.V´s rechtswidrig gem. § 7 Abs. 2 UWG ist.

Unter Androhung von Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Eur ist es dem Händlerbund e.V untersagt wettbewerbswidrig Telefonwerbung zu machen.

Die Kanzlei Franz Wegener u. Dirk Adamaszek Rechtsanwälte GbR bittet um Hinweis, wenn Händler weiterhin wettbewerbswidrig vom Händlerbund e.V angerufen werden.

In unserer WWW.WORTFILTER.DE-Facebookgruppe wird das Thema bereits angeregt diskutiert. Vom Händlerbund nimmt Herr Tim Arlt an dem kritisch geführten Meinungsaustauch teil.

Bereits in der Vergangenheit hatten sich Mitglieder des Händlerbund e.V. schon bei mir kritisch geäußert. So liegen mir Beschwerden über die Antwortzeiten auf Mailanfragen, sowie der Qualität telefonischer Auskünfte vor.

Zitat eines ehemaligen Nutzer des Händlerbund-Angebots:

“teilweise wurde erst auf die zweite Mail Tage nach der ersten geantwortet….und telefonsupport….naja,”

Kommentar:

Ich selber war in der Vergangenheit auch mit zahllosen Anrufen des Händlerbund e.V. belästigt worden. Unmöglich fand ich den Umstand, dass trotz meiner Bitte auf Löschung meiner Daten, nichts geschah. Ich erhielt weiterhin Anrufe.

Aber nicht alleine deren Kaltaquise ist der Grund warum ich sehr kritisch bereits in der Vergangenheit in der WWW.WORTFILTER.DE-Facebookgruppe über die Angebote des Händlerbund`s berichtet und kommentiert habe.

Ausschlaggebend war eine Reihe an Verfahren in denen ich, als Kläger, den Händlerbund als Gegner hatte. Hier bekam ich den Eindruck, dass der Händlerbund seine Mandanten nicht gut berät. Alle Verfahren in denen der Händlerbund mein Gegner war habe ich ausnahmslos gewonnen.

In einem Verfahren stellten wir einen Fehler in den vom Händlerbund veröffentlichten AGB fest !

(Volltext der Entscheidung)