Haftung der Marktplätze für die Umsatzsteuer betrügerischer Händler in UK scheint die gewünschte Wirkung zu entfalten.
Die Zahl ausländischer Versandhändler, welche sich in 2016 in Großbritannien steuerlich registriert haben, hat sich im Gegensatz zu 2015 mehr als verzehnfacht. Waren es in 2015 noch 695 Registrierungen ausländischer Händler, lag diese Zahl Ende 2016 bei 7185.
Dieser sprunghafte Anstieg ist mit dem Wachstumsraten im E-Commerce alleine nicht zu erklären. Vielmehr dürfte es daran liegen, dass die britische Finanzverwaltung bereits zu Beginn 2016 angekündigt hatte, Maßnahmen gegen betrügerische Versandhändler zu ergreifen, die sich Wettbewerbsvorteile durch die Hinterziehung der britischen Umsatzsteuer verschaffen.
Nach der aktuellen Gesetzeslage können Amazon, eBay und Co. seit September 2016 für die Umsatzsteuer von Händlern in Haftung genommen werden, welchen ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen.
Offenkundig zeigte diese Maßnahme sehr schnell die gewünschte Wirkung.
(Quelle: https://www.gov.uk/government/news/hmrc-tackles-online-vat-fraud-in-time-for-christmas) Übersetzt von Roger Grothmann, taxdoo.com