Nahezu alle Versanddienstleister erheben in der heißen Jahreszeit sogenannte Peak-Zuschläge – also zusätzliche Gebühren, die während des BGCM- & Weihnachtsgeschäfts gelten sollen.
Was ursprünglich als temporäre Ausgleichsmaßnahme gedacht war, hat sich mittlerweile zu einer Dauerabzocke entwickelt.
📦 Hermes Peak-Zuschlag 2025 – Händler alarmiert
Während DHL, DPD und UPS ihre Kunden immerhin ordentlich informieren, scheint Hermes Paketversand hier einen ganz eigenen Weg zu gehen: nämlich den stillen, intransparenten und unseriösen.
Händler berichten von überraschenden Hermes-Zuschlägen
In der Wortfilter-Community häufen sich Beschwerden über plötzlich auftauchende Peak-Zuschläge.
Mehrere Händler wunderten sich, dass auf ihren Rechnungen bereits ab Oktober Zusatzkosten auftauchten – ohne dass sie darüber informiert wurden. Zumal der Oktober keine Peak-Zeit ist!
👉 Hier geht’s zum Thread in der Wortfilter-Facebook-Gruppe.
Ein Händler schreibt:
„Lese mal mit. Habe ich auch auf der Rechnung.“
Eine Händlerin ergänzt:
„Ja super, bekam auf einen Hinweis im Account: Peak-Zuschlag (01.10.–31.12.) – das erste Mal, dass ich davon lese.“
Und ein weiterer Nutzer berichtet:
„Auch ich wundere mich – kam völlig überraschend.“
Damit ihr nicht lange suchen müsst. Hier die myHermes Business AGB:
agb-myhermes-business„Änderungen und Ergänzungen der schriftlichen Vereinbarung, insbesondere hinsichtlich der Preise und Leistungen, sowie Abweichungen von diesen AGB bedürfen zumindest der Textform (z. B. E-Mail).“, myHermes Business AGB 2025
Hermes beruft sich auf angebliche E-Mail-Information
Auf Nachfrage eines betroffenen Händlers antwortete Hermes Digital Sales:
Guten Tag Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Am 12.08.25 und am 16.09.25 haben wir Sie per Mail über den Peakzuschlag informiert.
In diesen Mails haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir vom 01.10.2025 bis zum 31.12.2025 einen Peakzuschlag in Höhe von 0,25 Euro je Sendung erheben werden.
Somit ist es korrekt, dass der Peakzuschlag auf Ihrer letzten Rechnung abgerechnet wird, wenn Sie am oder nach dem 01.10.25 Sendungen an uns übergeben haben.
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Viele Grüße aus HHHH,
XX XX, Digital Sales, Sales & Customer IT, Hermes Germany
Klingt ordentlich – wäre da nicht das Problem, dass die besagte E-Mail offenbar nie angekommen ist.
Mehrere Händler bestätigen, keine Nachricht von Hermes erhalten zu haben.
Und wer die Mail nicht bekommt, kann natürlich auch keine Preisänderung zur Kenntnis nehmen oder ablehnen.
Keine Zustimmung, keine Transparenz – rechtlich fraglich
Damit steht Hermes vor einem Transparenzproblem.
Denn Preisänderungen oder Zusatzgebühren müssen klar kommuniziert werden, vor allem dann, wenn sie bestehende Verträge betreffen.
Ein kurzer Hinweis im Backend („Peak-Zuschlag 01.10.–31.12.“) genügt dabei wahrscheinlich nicht.
Selbst wenn Hermes die Information per E-Mail verschickt haben sollte, wäre der Nachweis des Zugangs Pflicht, um die Erhebung rechtlich sauber zu gestalten.

👉 Händler sollten also dringend ihre Rechnungen prüfen und ggf. unter Vorbehalt zahlen.
Nur so kann man sich die Möglichkeit offenhalten, nachträglich Einspruch zu erheben oder rechtlich dagegen vorzugehen.
Das eigentliche Problem: Händler bleiben auf den Kosten sitzen
Wenn Händler nicht über den Zuschlag informiert sind, können sie diesen nicht an ihre Kunden weitergeben.
Das bedeutet:
Sie tragen die Mehrkosten von 25 Cent pro Sendung aus eigener Tasche – und das in einer Zeit, in der Margen ohnehin knapp sind.
Dass Hermes solche Preisänderungen ohne aktive Zustimmung oder transparente Kommunikation umsetzt, ist ein echtes Armutszeugnis. Aber was kann man schon von einer OTTO Bude erwarten? Wenig!
Denn wer fair mit seinen Geschäftskunden umgeht, sorgt für klare, nachvollziehbare und nachweisbare Preishinweise – und versteckt sie nicht zwischen Newsletter-Zeilen oder Account-Menüs.

Wortfilter-Fazit
Was Hermes hier abliefert, ist alles andere als kundenorientiert.
Ein Peak-Zuschlag mitten im Oktober, über den viele Händler erst durch ihre Rechnungen erfahren, ist schlicht inakzeptabel.
Ob die Zuschläge unter diesen Umständen überhaupt rechtlich durchsetzbar sind, ist fraglich.
Eine anwaltliche Beratung kann in solchen Fällen sinnvoll sein – insbesondere, wenn Händler die Mehrkosten nie genehmigt oder bestätigt haben.
Mein Rat:
- Prüfe deine Rechnungen genau.
- Zahle unter Vorbehalt, wenn du betroffen bist.
- Fordere schriftlich Nachweise über die angebliche Information.
- Dokumentiere jeden Schriftwechsel.
- Lasse einmal einen Rechtsanwalt drüber schauen.
Der Autor hat in seiner aktiven Zeit einmal DPD den Mittelfinger gezeigt. Er hat knapp 100.000€ von DPD erstattet bekommen. Es macht Sinn sich zu informieren und sich zu wehren.





