Das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür und es soll in den Kassen der Händler klingeln. Diese Chance wittern nicht nur die Onlinehändler, sondern auch die ganzen illegalen Privathändler, die eigentlich ein Gewerbe angemeldet haben sollten und natürlich auch den Verbrauchern sämtliche Rechte einräumen müssen. Auch für sie beginnt jetzt die Hochsaison. Und das sehr zum Ärgernis der ordentlichen und seriösen Händler. Was könnt ihr dagegen tun und wie könnt ihr euch wehren? Hier Tipps, die euch helfen sollen.
Was ist ein privatgewerblicher Händler?
Kurz und knapp: Es ist eine Privatperson, die in einem so großen Umfang Handel treibt, das sie eigentlich ein Gewerbe angemeldet haben müsste. Jedoch verzichtet sie darauf oder verschweigt es. Warum macht sie das? Im Wesentlichen geht es hier um 2 Vorteile:
Erstens, sie möchte keine Steuer abführen, d.h., der privat gewerbliche Händler hinterzieht Steuern.
Zweitens möchten diese Händler den Verbrauchern ihre ihnen zustehenden Rechte vorenthalten. Da wären z.B. das lästige Widerrufsrecht oder auch das Gewährleistungsrecht.
Damit erschleicht sich der privatgewerbliche Händler eine Fülle an Vorteilen, die dem ordentlich handelnden Unternehmer nicht zur Verfügung stehen. Und diese sind tatsächlich sehr gewichtig. Allein ein Wegfall der Retouren und der damit verbundenen Kosten geht schnell in die Tausende pro Monat.
Das Gesetz und die Gerichte haben hier noch keine eindeutige Regelung gefunden. Der BGH hat sich bereits 2008 damit auseinandergesetzt und Folgendes formuliert:
„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sog. Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“ (Quelle: Az. I ZR 3/06)
Unternehmen oder Unterlassen? Das ist hier die Frage.
Gerade Kleinsthändler, die tatsächlich am meisten unter den Privatgewerblichen leiden, schreien allzuoft “Leben und leben lassen” oder “Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.”
Diese Haltung ist aus unternehmerischer Sicht schlicht falsch. Jeder Händler hat den Anspruch auf einen fairen Wettbewerb und es gibt eine Reihe an Gesetzen, die die Unternehmer schützen. Diese müssen in solchen Fällen angewendet werden. Und das muss der betroffene Online-Händler schon selbst in die Hand nehmen.
Viele Händler würden es gerne sehen, wenn die Plattform ihnen die Arbeit abnehmen und zugleich Polizei, Richter & Henker spielen würde. Das ist aber aus Marktplatzsicht nicht wünschenswert. Die Plattformen halten sich raus.
Fazit: Der Unternehmer muss selbst tätig werden und etwas unternehmen. Das ist auch richtig so.
Tipp 1: Kontakt suchen
Das erste Weg sollte der direkte Kontakt zum illegal tätigen Händler sein. Das könnt ihr z.B. auch über einen eBay-Gast-Account machen, so dass ihr selbst als Händler anonym bleibt. Eine freundliche Mail und das Aufzeigen der Risiken kann Wunder wirken. Wird es aber wahrscheinlich in den meisten Fällen nicht, denn viele dieser Privatgewerblichen wissen sehr wohl, was sie falsch machen.
Tipp 2: Die Ämter
Das Gewerbeamt, das Ordnungsamt und das Finanzamt sind nur einige Verwaltungseinrichtungen, die sich für illegales unternehmerisches Handeln interessieren könnten. Aber: Dazu müsst ihr die Hosen runter lassen. Eine anonyme Meldung wird nur sehr schleppend bearbeitet. Jedoch könnt ihr etwas ‘drive’ einbringen, indem ihr über euren Rechtsanwalt die Meldung formulieren lasst. Er wird dann ggf. auch noch weitere Möglichkeiten aufzeigen, z.B. eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Bei Meldungen über einen Rechtsanwalt bleibt ihr anonym.
Wenn ihr die Sache selbst in die Hand nehmen wollt, dann liefert dem Amt vollständiges und umfassendes Material, so dass es den Beamten leicht fällt, die Situation zu überblicken.
Tipp 3: Die Abmahnung über einen Rechtsanwalt
Das ist die schnellste und effektivste Möglichkeit, sich gegen einen privatgewerblichen Händler zu wehren. Meistens vergehen nur Wochen und seine Angebote sind ‘offline’ oder er hat den Account und seine Angebote den gewerblichen Anforderungen angepasst. Habt ihr einen guten Anwalt, so fragt er vorher die Schufa ab und ihr habt somit auch das Kostenrisiko minimiert. Denn: Sollte der Privatgewerbliche kein Geld haben, so bleibt ihr als Kostenschuldner auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Daher: Vorher prüfen, ob er Geld hat.
Warum nutzen denn die meisten Händler nicht diese einfach Möglichkeit? Sie haben Bedenken, dass ihnen ihre Aktion auf die Füße fallen könnte. Zum einen fürchten sie, dass sie selbst etwas falsch machen, zum anderen haben sie Sorge, dass der private Händler durch ‘Black Hat’-Praktiken ihren Account in Gefahr bringen könnte.
Duschen, ohne nass zu werden, geht halt nicht. Ja, theoretisch bestehen diese Risiken, in der Praxis habe ich jedoch noch nie einen solchen Fall erlebt. Da ist sie dann wieder die ‘German Angst’. Jeder kann und muss das Risiko für sich selbst einschätzen daher: ‘It’s up to you’.
Tipp 4: Der Abmahnverein
Die meisten kennen einen recht bekannten Abmahnverein, den IDO® Verband e. V.. Die Mitgliedschaft kostet 96,00€ im Jahr. Unter einem solchen Deckmantel könnt ihr dann auch abmahnen (lassen). Ihr bleibt anonym.
Fazit: Es ergibt wenig Sinn, sich laufend über die ‘bösen’ Privatgewerblichen zu beschweren. Ihr seid selbst Unternehmer, also unternehmt etwas was! Eure Arbeit nimmt euch niemand ab.
Soweit alles o.k bis auf den Punkt das es o.k. ist das die Plattformen sich da raushalten.. Ich nenn das vorsätzliche Verletzung der Sorgfaltspflicht (Problem ins hinlänglich bekannt) und somit glasklare Beihilfe zur Steuerhinterziehung. (meine Meinung)
Meine Erfahrung mit Ämtern ist leider, dass sie entweder keine Lust haben oder keine Zeit. Ich habe hier etliche Telefonate geführt.
Für mich kommt nur noch ein Abmahnverein in Frage, da selbst mein Rechtsanwalt oft nicht weiter kam und es teuer wurde.
Die wissen wie sie ihre Herkunft verschleiern.
Der Artikel könnte auch in der Bildzeitung stehen und ist falsch. In der Regel sind solche Händler Kleinunternehmer und müssen am Ende so oder so keine Steuern bezahlen , meldet man es also passiert in den meisten Fällen gar nichts. In der Tat sind Deutsche Behörden schlauer als man denkt : Leben und Leben lassen stimmt hier schon. Denn besser ein Kleinunternhmer der arbeitet als wenn dieser von Hartz IV leben müsste , genau das wissen die Behörden und rühren daher fast immer keinen Finger. Denn Kleinhändler verdienen im Schnitt 1500,00 Euro im Monat würde man Hartz IV dagegen rechnen würden diese praktisch genau das selbe erhalten. Soziale Leistungen plus Krankenkasse ect.
Ok, und wo ist der Artikel nun falsch? Falsch ist, dass Kleinunternehmer keine Steuern zahlen! – Ich persönlich finde Fairness im Handel, egal wie groß ein Händler nun ist vor.
Ganz genau. Kleinunternehmer zahlen die Steuern halt vorher beim Einkauf – halt nur weniger… durch die ganzen Betrüger wird es für die richtigen und fairen (kleinen) Händler einfach schwerer. Betrug ist Betrug und sollte IMMER verfolgt werden, ob 100 Euro oder 100k Euro.
Auch wenn ich Mark Steiers Artikel manchmal “falsch” finde, hat er in diesem Beitrag mehr als nur Recht.
Sie zahlen vielleicht keine Steuern, dafür Krankenversicherung, GEZ, IHK-Beiträge, Rechtsbeistand wegen den ganzen Abmahnern, einen Steuerberater (geben Sie mal Ihre Erklärung ohne Steuerberater ab, dann ist das FA direkt im Haus und prüft), bei eBay zahlen sie Shopgebühren anstatt kostenfreies Einstellen, evtl. Umsatzsteuer, da bei 1.500 Euro Gewinn im Monat der Umsatz auf jeden Fall höher als 17.500 Euro ist, wie bei der Kleinunternehmerregel gefordert. Es gibt sicherlich noch mehr, was mir jetzt nicht einfällt.
Wegen den gut 300 Milliarden Euro Schwarzarbeitumsatz gehen allein den Krankenkassen ca. 45 Milliarden Euro verloren, welche die Versicherten über ständig steigende Beiträge stemmen müssen.
Wer nachhaltig gewerblich tätig wird, sollte sich daher ins System einklinken! Dann sollte es die Politik aber auch auf die Reihe kriegen, bessere Rahmenbedingungen und günstigere Steuern/Beiträge für alle zu schaffen.
An dem Artikel ist nichts falsch. Ein Kleinunternehmer unterliegt in Bezug auf Verbraucherrechte und sonstigen rechtliche Pflichten den gleichen, wie jeder andere gewerbliche Internethändler.
Und dann gibt es noch den Fall, dass man mal ganz brav sein Gewerbe angemeldet hat und natürlich das, was man sonst nur privat genutzt hat wie Internetanschluss, Handy, Auto, Arbetszimmer, kleines Lager, etc. brav auf der Kostenseite verbucht hat (selbstverständlich auch den Steuerberater, der dann die GuV “abgesegnet” hat (was auch ein paar Euro gekostet hat)) und nach drei Jahren flattert einem ein Brief vom FA ins Haus in dem einem die Gewerblichkeit wegen “Liebhaberei” aberkannt wird, man also von höchst offizieller Seite als Gewerblicher “abgemeldet” wird, weil man nun mal keine Gewinne ausweist, weil man über die Jahre nur versucht hat all das abzuverkaufen, was man in dreißig Jahren so angesammelt hat und nun eben regelmäßig am Wochenende (und am Donnerstag) unter Ausnutzung der Freiangebote (bis zu 300 Stück im Monat seitens ebay!) einstellt ohne es vorher einem Händler für einen Bruchteil dessen, was man über diese Jahre in diese Sammlung hineingesteckt hat (sogar noch mit allen Aufzeichnungen wann, wo und zu welchem Preis erworben!) , zu verkaufen!
Hier wurde von vorneherein bei der Mitteilung über die Gewerblichkeit dem Auslöser für die Anmeldung eines Gewerbes mitgeteilt, dass hier nur eine Sammlung zu 90% aufgelöst werden soll, nicht mehr und nicht weniger, und dass unsereins schon froh gewesen ist, wenn am Ende zumindest ein Großteil dessen wieder herauskommt, und natürlich der an ebay zu zahlenden Kosten, was man zuvor dafür ausgegeben hat!
Wie ist es denn jetzt? Das FA sagt damit mir schriftlich, dass ich NICHT gewerblich handel, aber nach dem, was hier immer über Leute geschrieben wird, die, so wie ich, (seit fast 4 Jahren) regelmäßig im Rahmen meines ebay-Kontingentes versuchen ihre angesammelten “Schätze” unters Volk zu bringen, bin ich ein “Priverblicher”! – Bin ich nun “priverblich”? Muss ich jetzt, da mir die Gewerblichkeit entzogen wurde, trotzdem ein gewerbliches Konto anmelden? Muss ich jetzt ein Impressum angeben? Und einen Widerruf in meinen Angeboten “einbauen”?
Natürlich werden immer noch Teile für die Sammlung angekauft, aber inzwischen sind manche Teile nur noch in Konvoluten zu bekommen! Und hintenrum den Anbieter anschreiben, ob er auch mal ein oder mehrere Teile aus dem Konvolut herauslöst und extra anbietet, versucht ebay zu verhindern und meist bleiben solchen Anfragen auch unbeantwortet. Und was ist dann mit dem Teil der Sachen in dem Konvulut, die ich nun garnicht benötige? Wegwerfen? Wohl kaum! Einfach wieder einstellen!! Wenn am Ende in der Summe ein höherer Preis dabei herauskommt, warum nicht!
Meistens aber ist das Gegenteil der Fall, wie die vorherigen drei Jahre gezeigt haben!
Klar habe ich auch was gegen “Priverbliche”, die Sachen nur des Verkaufens wegen und um damit unbedingt einen Gewinn realisieren wollen, kaufen und verkaufen. Dies war bei mir aber z.B. nie der Fall! Ich habe gesammelt, weil es mir Spass gemacht hat und ich damals die Mittel für das Hobby hatte! Nun habe ich weniger Geld und dafür mehr Zeit! 🙂