Der Bonner General Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 02. November 2018  erneut über ein Verfahren, dass vor dem  Landgericht Bonn begonnen wurde und sich in der Berufung vor dem OLG Köln fortsetzte. Beteiligt sind der als Abmahnverein bekannte ‚IDO‘ und die Bonner Unternehmerin Vera Dietrich. Sie startete auch die häufig Anfang des Jahres geteilte Petition gegen Abmahnmissbrauch. Die Unternehmerin setzte sich nun erneut erfolgreich gegen den IDO zur wehr.

Worum ging es?

Die Händlerin wurde wegen wettbewerblich unfairem Verhalten vom IDO Verband abgemahnt. Abmahngrund waren fehlende Materialangaben in ihrem Dawanda-Shop. Jedoch sieht sie ihren Fehler nicht ein und weigert sich die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Sie hat Angst, dass sie ihr Geschäft nach wie vor nicht sicher in Griff bekommt und fürchtet drohende Vertragsstrafen. Diese können teuer werden.

Sie argumentiert, dass ihr solche Fehler immer wieder passieren können!?! – Aber genau dazu sind ja die Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen da. Sie sollen eine Wiederholung ausschließen.

Der IDO & die Klagebefugnis

“Eine alte Leier. Das haben schon etliche Kläger versucht. Und sie sind alle letztendlich gescheitert. Wenn nicht beim ersten, dann aber beim zweiten Versuch.”, schrieb ich in meinem ersten Artikel. Da habe ich mich wohl geirrt. Und das kräftig. Der IDO hat seine Klagebefugnis verloren. Und da war selbst die Bonner Unternehmerin überrascht.  „Das war ein Krimi, total spannend.“, konstatierte sie.

Der Rechtsstreit der vor dem Landgericht in Bonn begann endete nun erfolgreich für die Unternehmerin vor dem OLG Köln. Und die Zeichen standen zunächst nicht gut. Die Richterin im Berufungsverfahren erkannte zunächst: “Aussicht auf Erfolg”für den IDO.

Krimi mit dem IDO

Was die Verhandlung am Freitag zu einem Krimi machte, war der Umstand, dass die Richterin Hammer zu Beginn betonte, aus Sicht der Kammer habe die Berufung „Aussicht auf Erfolg“. Es sei „unstrittig“, dass die Unternehmerin einen Verstoß begangen habe.

Die Berufungsbeklagte argumentierte in dem Verfahren, dass der Ido Abmahnungen zum bloßen Abkassieren missbrauche.

Für die missbräuchliche Nutzung des Instruments Abmahnungen spreche etwa, dass von den 17 500 Abmahnungen, die es jährlich laut einer Studie des Dienstleisters Trusted Shops gebe, mehr als die Hälfte vom Ido ausgesprochen würden, so von der Anwalt. Diese Zahlen wollte Richterin Hammer allerdings nicht gelten lassen, die Studie sei nicht repräsentativ, erklärte sie.

Schließlich ergriff die Unternehmerin selbst das Wort. Sie holte eine 44 Namen umfassende Mitgliederliste hervor, mit der der Ido seine Klagebefugnis beweisen wollte. Dietrich und ihr Anwalt hatten jeden Betroffenen versucht zu kontaktieren. In vielen Fällen gelang es ihnen nicht, bei einigen Personen war die Mitgliedschaft längst beendet. „Was braucht es, dass ein Gericht den Ido zwingt, alle Informationen offen zu legen?“, fragte Dietrich. Es kam zu mehrfacher Unterbrechung der Verhandlung, um der Klägerin Zeit zu geben, die Mitgliedschaft zu beweisen. Dies gelang nicht.

Als die Richterin den Gerichtsbeschluss schließlich verkündete, sagte sie: „Es wird spannend: Abweichend von dem, was ich anfangs gesagt habe: Es sieht anders aus.“ Ob die falsche eidesstattliche Erklärung für den Ido strafrechtliche Folgen haben wird, bleibt offen.

Fazit

Lügen haben kurze Beine. Das hat jetzt auch der IDO lernen müssen. Und es bleibt zu hoffen, dass die falsche eidesstattliche Versicherung auch weiter strafrechtlich verfolgt wird.

(Credit: Christian Recke)