Mittlerweile hat auch Amazon ein kurzes Statement zu der BGH Entscheidung abgegeben. Doch diese erstaunt, denn scheinbar möchte sich Amazon noch immer gegen höchstrichterliche Sicht wie der Konzern einzuordnen ist wehren. Verständlich, denn der ursprünglich in 2021 vom Bundeskartellamt erlassene Bescheid gilt nur für 5 Jahre. Dann muss neu beschlossen werden.

Wo haben Kartellamt & BGH die marktbeherrschende Stellung festgestellt?

Dazu kann die ursprüngliche Entscheidung des Bundeskartellamts gelesen werden oder ihr werft einen Blick in die aktuelle Pressemitteilung des BGH:

“[…] und hat eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler”, so der BGH

Es geht hier also um Marktplatz Dienstleistungen für Händler!

Amazons Perspektive ist eine andere.

Vielfach betonte das Unternehmen, dass es mit vielen etablierten, erfolgreichen deutschen und internationalen Unternehmen konkurriert. Das gilt gleichermaßen für Amazon Geschäfte in anderen Branchen. Nicht selten werden dann die HDE Zahlen gezückt, dass der Anteil des Onlinehandels am gesamten Einzelhandel lediglich 13,4% betrage. Soll bedeuten: Wir sind ja gar nicht so wichtig. So liest sich denn auch Amazons Stellungnahme:

„Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen. Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv. Damit Kund:innen und Unternehmen weiter auf unsere Innovationsfähigkeit vertrauen können und davon profitieren, werden wir weiterhin mit dem Bundeskartellamt kooperieren.“, so ein Amazon Sprecher.

Ihr merkt es, da stimmt doch was nicht!

Amazon will nicht verstehen, dass es bei der Frage der wettbewerblichen Vormachtstellung gar nicht um den E-Commerce oder dem Einzelhandel geht. Das B2C Geschäft steht in diesem Fall beim Bundeskartellamt nicht auf dem Prüfstand.

Tatsächlich geht es hier um Amazons marktbeherrschende Position gegenüber den Händlern. Es ist ein reines B2B Thema. Punkt. Amazons Sichtweise ist >Bullshit<, denn Fakt ist noch einmal – und das jetzt auch mit BGH Meinung – Amazon ist der Chef im Ring, wenn es um Marktplätze bzw. Marktplatzdienstleistungen geht.

Wie ist nun zu bewerten, dass das Unternehmen so bewusst und gezielt versucht mittels Ignorieren der Fakten und Streuen von >Fake Information< in diesem Kontext versucht die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen?

Über diese Frage muss diskutiert werden.