Die Behörde teilt gestern in einer Pressemitteilung mit, dass sie ein weiteres Verfahren gegen den Konzern einleiten werde. Damit führt das Amt nun drei Verfahren gegen Amazon. Interessant ist, was die Kartellbehörde zuerst prüfen möchte. Und da dürfen wir auf das Ergebnis, gerade vor dem Hintergrund der neu eingerichteten Schwerpunktabteilung, neugierig sein.

Die Bundesbehörde strebt ein Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digital-Konzerne an, also nach den Vorschriften des §19a GWB. Bisher durfte sich nur Facebook über ein solches Verfahren nach den neuen Vorschriften freuen.

»In den vergangenen Jahren haben wir uns bereits mehrfach mit Amazon auseinandergesetzt und u.a. weitreichende Verbesserungen für die Händler auf dem Amazon Marktplatz erreicht. Zwei weitere Verfahren laufen derzeit noch. Parallel dazu setzen wir jetzt auch unsere erweiterten Befugnisse in der Missbrauchsaufsicht ein. Konkret prüfen wir in einem ersten Schritt, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Charakteristisch dafür ist insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem – eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung. Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren – insbesondere digitalen – Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht. Wenn wir eine derartige Marktposition feststellen, könnten wir etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon früher aufgreifen und untersagen«, so der Behörden-Chef Andreas Mundt.

»Das Bundeskartellamt kann Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Beispiele für Verhaltensweisen, die nach der neuen Vorschrift untersagt werden könnten, sind die Selbstbevorzugung von konzerneigenen Diensten, das ›Aufrollen‹ noch nicht beherrschter Märkte mit nicht leistungswettbewerblichen Mitteln, etwa Kopplungs- bzw. Bündelungsangeboten oder die Errichtung oder Erhöhung von Marktzutrittsschranken durch die Verarbeitung wettbewerbsrelevanter Daten«, ist in der Pressemitteilung zu lesen.

Wer hat das Ruder in der Hand?

Sofern Dr. Felix Engelsing mit der neu eingerichteten Schwerpunktabteilung E-Commerce in diesem Verfahren federführend sein wird, so wird die Feststellung von Amazons marktbeherrschender Stellung wahrscheinlich kein Selbstläufer. Engelsing stand bereits in der Vergangenheit wegen seiner liberalen Auffassung zum Wettbewerb in der Kritik.