Kommentar: Das Künast-Urteil des BVerfG

Es ging um beleidigende Kommentare in Facebook-Posts. Facebook weigerte sich, die Nutzerdaten der Politikerin für eine weitere Rechtsverfolgung zur Verfügung zu stellen. In den Vorinstanzen war Künast teilweise unterlegen. Bundesverfassungsgericht kam nun zu dem Ergebnis, dass das Kammergericht Berlin unzureichend zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewägt habe. Dieses Urteil ist auch für Onlinehändler wichtig.

Aber warum ist das für euch wichtig?

Zunächst einmal: Der Erfolg kann ein vorläufiger sein, denn wenn die Vorinstanz nun ›richtig‹ abwägt, kann sich das Ergebnis (Urteil) nicht ändern. Also ist der Sieg ein möglicherweise vorübergehender Erfolg. Was im Übrigen schade wäre.

Zurück zur Sache: Nicht selten werdet ihr mit Beleidigungen konfrontiert, sei es der Begriff ›Abzocker‹ oder ›Betrüger‹. Teilweise werden konkret eure Mitarbeiter hart angegangen. Meistens nutzen dann anonyme Accounts die Möglichkeiten von Google, Amazon oder Trustpilot, um euch mit ihren Rezensionen zu schädigen. Als Händler und Betroffener ist es verdammt schwer gegen solche Menschen vorzugehen. Ein Opferschutz – also der Schutz von euch und euren Mitarbeitern – ist kaum möglich. Eben auch deshalb, weil der Begriff der Meinungsfreiheit sehr weit ausgelegt ist. So fällt z. B. ›Abzocker‹ in einem bestimmten Kontext noch unter den Deckmantel der Meinungsfreiheit.

Dieses Urteil lässt somit hoffen, dass hier die Persönlichkeitsrechte der Opfer solcher Hassreden besser geschützt werden. Jedoch wird das wohl noch ein langer Weg werden.

Freiheit vs. Opferschutz

All diejenigen, die laut nach einem freien Internet schreien, sollten sich einmal in die Lage eines Mitarbeitenden, eines Unternehmers oder eines Betroffenen versetzen, wenn er die ungefilterte Wut eines Kunden oder einer ganzen Community zu spüren bekommt. Ein solcher Shitstorm oder eben Hasskommentare sind verletzend und nicht selten verstörend für die Betroffenen. Es sollte das Freiheitsverständnis begrenzt werden, wo es die Unversehrtheit eines Dritten berührt.

Leider haben weder die Plattformen, der Gesetzgeber noch unsere Gesellschaft hier eine Vereinbarung gefunden, die nachhaltig und vor allem schnell umsetzbar ist. Zwar gibt es einen Rechtsschutz, dieser ist aber teilweise sehr langwierig und mühsam umsetzbar.

Konkret: Versucht doch einmal SCHNELL einen Facebook-Post oder eine Google-Bewertung zu löschen. Ja, es geht, allerdings nicht schnell. Ist das ein ordentlicher Opferschutz? Nein! Und genau das muss sich ändern.

Fazit: Wir dürfen hoffen, dass dieses Urteil ein Weg in die richtige Richtung ist, um uns alle besser vor den ungefilterten Ergüssen so manch kranker Seelen zu schützten.

Bild: wikipedia.de Benutzer Rursus

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Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

3 Gedanken zu „Kommentar: Das Künast-Urteil des BVerfG

  1. Frank

    Freiheit der Meinungsäußerung aufgeben für die Dünnhäutigkeit einiger Leute – das ist sicherlich der falsche Weg. Google Reviews als Vergleich heranzuziehen, ebenfalls – klar, ist es schwierig und nervig, dort entsprechende Reviews löschen zu lassen, jedoch mit ein wenig Menschenverstand ( besonders wenn der Betroffene normalerweise nur gute Rezensionen hat ) lässt sich leicht feststellen, dass da wohl jemand einen miesen Tag hatte. Und wer Reviews zulässt, muss auch damit rechnen.

    Auch hier halte ich das Überborden übergeordneter Instanzen absolut für falsch. Wie sagte schon Benjamin Franklin: Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.

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  2. soso

    Naja, den wirklichen Opferschutz oder ein Kümmern um Opfer gab es bei uns noch nie. Nur eine private Organisation kümmert sich um Opfer – Weisser Ring. Ansonsten stehen Tätern alle Betreuungstüren offen. Und Frau Künast hat auch nie gegen diese Opferbevorzugung irgendetwas gesagt oder als Ministerin getan. Vielleicht denkt sie nun mal als Opfer um – wäre wünschenswert.
    Wenn ich als vermutlich älterer Schreiber in die Vergangenheit zurück denke, da war man eben ohne unter der Gürteillinie zu agieren z.B. im Kaberett nett lustig. Heutzutage geht das offenbar nicht mehr, weil man meist beleidigend lustig sein muss oder will.
    Wir sehen uns daher nur Bewertungen an, wenn es sein muss. Einige Bewertungsseiten scheinen sowieso nur eine Art geistige Müllkippe zu sein. Oder man z.B. sieht auf Google eine Bewertung, die man nicht nachvollziehen kann, weil man die bewertete Firma kennt. Liest man dann andere Bewertungen des Bewerters, so sind alle negativ.
    Richtig ist allerdings, dss man langsam dazu kommen sollte, dass Verfasser leichter ermittelt werden sollten. Aber da scheint es leider nur den Willen in eine politische Richtung zu geben, nicht aber generell – vielleich will Frau Künast da helfen, dass das unabhängig der politschen Richtung gemacht wird?

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