Amazon wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen unzulässiger Streichpreise abgemahnt. Streichpreise sind nicht nur bei Amazon selbst, sondern auch bei Händlern ein beliebtes Mittel, um Verbraucher von den eigenen Produkten zu überzeugen.

Die VbZ gibt Gas

“Amazon bewarb anlässlich der sogenannten „Amazon Prime Deal Days” verschiedene Produkte mit durchgestrichenen Preisen, prozentualen Ermäßigungen und „Rabatten“. Die so beworbenen Preisreduzierungen bezogen sich jedoch nicht, wie gesetzlich vorgegeben, auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage, sondern auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) bzw. auf einen „Statt“-Preis im Sinne eines Kundendurchschnittspreises. Damit täuschte das Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherzentrale über den Wert des Angebots.”, so der Verband in seiner Pressemeldung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar. Denn auch schon Aldi musste sich einer Klage der VbZ, sogar vor dem EuGH, beugen.

“Werben Unternehmen mit einer Preisreduzierung, muss sich diese auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage beziehen. Die von Amazon beworbenen Preisreduzierungen beziehen sich in der Regel aber entweder auf die UVP des Herstellers oder auf einen anderen Preis, der von Amazon als „mittlere[r] Verkaufspreis, den Kunden für ein Produkt auf Amazon.de gezahlt haben (exklusive Aktionspreise)“ beschrieben wird. „UVP und „Statt“-Preise sind etwas anderes als die niedrigsten Preise der letzten 30 Tage. Amazon täuscht mit dieser Werbung eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gibt“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Amazon ignoriert damit die Vorgaben des EuGH“.

Ein Beispiel gefällig?

Beispiel unzulässiger Streichpreis

(Quelle: Amazon | VbZ)

Bewerbung eines WLAN-Repeaters unter Angabe einer prozentualen Ermäßigung (-19%) und eines gestrichenen Preises („UVP: 259,00 €“)

Kommentar

Aus Sicht der Händler ist die Abmahnung von Amazon zu begrüßen. Denn die meisten Händler, also nicht nur Online-Händler und Amazon-Verkäufer, wünschen sich ein faires Wettbewerbsumfeld. Ein einzelner Verkäufer ist kaum in der Lage, gegen den >Riesen< Amazon vorzugehen. Vielmehr nimmt er sich ein Beispiel an dessen Verhalten und ahmt es nach. Das setzt eine Spirale in Gang, die für den Handel nicht gut ist.

Hat Amazon sich bewusst unlauter verhalten?

Die gesamte Berichterstattung in den Medien impliziert eigentlich, dass das Unternehmen >böse< ist. Der Autor hat Amazon aber auch von einer anderen Seite kennengelernt. Amazon ist ein Haufen Chaos. Die linke Hand weiss selten, was die rechte tut. Und auch Amazon-Mitarbeitende haben ihre Herausforderungen im Konzern. Vor allem dann, wenn die Verantwortung nicht in Deutschland oder der EU, sondern in den USA liegt. Da ist dann schon mal eine sehr amerikanische Arroganz zu beobachten.

Daher glaubt der Wortfilter Betreiber NICHT, dass Amazon absichtlich unfair handelt. Aber was bedeutet schon der Glaube?

Fazit

Es ist gut, dass die VbZ sich Amazon zur Brust genommen hat. Und vor allem ist es gut zu sehen, dass auch Amazon in seine Schranken verwiesen werden kann. Genau so wie es auch Aldi passiert ist. Auch Aldi wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich abgemahnt.