Bereits am 21. April 2021 hatte der BGH über zusätzliche Informationspflichten bei Werbung mit Testsiegeln zu entscheiden. In diesem Fall ging es darum, dass ein Baumarkt mit einem Testsieger-Batch warb. Klein und unscheinbar.

»Es handelt unlauter, wer dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthält, die dieser für eine informierte geschäftliche Entscheidung benötigt und deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte«, so die Auffassung der Richter.

Demnach müssen Verbraucher darüber informiert werden, wo sie weiterführende Informationen zu den Testergebnissen einholen können. Und zwar auch dann, wenn ein solches Batch kaum sichtbar ist und nicht weiter erwähnt wird.

Einordnung

Das Urteil ist richtig, denn wir wissen aus der Verkaufspsychologie, dass Kaufentscheidungen schnell und ›unbewusst‹ getroffen werden. Sehen wir als Verbraucher nun ein solches Testsiegel, verarbeiten wir die Information unterbewusst. Das bedeutet, zum Schutz der Käufer müssen Händler aufzeigen, wo sie sich bei Bedarf informieren können. Lösung: Es hätten Jahr und Ausgabe z. B. in einer Fußnote ergänzend angegeben werden sollen.

Für euch bedeutet es nun,

dass ihr eure Produktbilder überprüfen solltet. Sind auf einer Verpackung oder dem Produkt selbst Testsiegel angebracht, so solltet ihr deren Herkunft in einem weiteren Bild oder als Fußnote in die Beschreibung packen.

Spannend wäre aber einmal eine tatsächliche Messung

Wie wäre das Ergebnis, wenn 100 Menschen ein solches Produkt – mit und ohne Testsieger-Batch – vorgeführt wird? Beeinflusst ein solches Signal tatsächlich das Kaufverhalten? Und vor allem, wie viele Kunden suchen dann nach weiterführenden Informationen? Was meint ihr wäre das Ergebnis?