Seit dem 1. Juli 2022 haben Marktplätze viele Accounts von Händlern im Zuge der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gesperrt. Das Verpackungsgesetz regelt die erweiterte Herstellerverantwortung von Händler für ihre in Umlauf gebrachten Verpackungen und deren Entsorgung. Woran eine Sperrung Ihres Accounts liegen kann und wie Sie sie verhindert können, lesen Sie in diesem Artikel.
Händler, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Verantwortung für den Abfall, der dadurch entsteht, übernehmen. So sieht es das VerpackG vor. Dazu müssen sich Händler an den Kosten für das Recycling und die Entsorgung beteiligen. Das Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren, Wertstoffe erneut nutzbar zu machen und so die Umwelt zu schonen. Im Zuge der ersten Novelle des VerpackG wurde Marktplätzen eine Pflicht zur Kontrolle auferlegt. Händler, die über Marktplätze wie eBay oder Amazon verkaufen, müssen ihrem Marktplatz seit dem 1. Juli 2022 Nachweise über die ordentliche Erfüllung der Vorgaben aus dem VerpackG vorlegen. Können diese Nachweise nicht erbracht werden, dürfen Marktplätze keine Verkäufe nach Deutschland mehr zulassen.
Woran kann eine Sperrung meines Accounts liegen?
Ist es bereits zu spät und Sie haben Ihre Nachweise nicht vor dem 1. Juli in Ihrem Account hinterlegt, kann es sein, dass Ihr Marktplatz Ihren Account schon gesperrt hat. Vielleicht haben Sie auch einen Nachweis hinterlegt und Ihr Account wurde trotzdem gesperrt? Wir schauen uns an, welche Gründe das haben könnte und was Sie unternehmen können, um die Sperrung aufzuheben:
-
Keine Pflichten erfüllt:
Sie haben noch keine Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfüllt?
Die Pflichten des Verpackungsgesetzes umfassen neben einer Anmeldung im Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) zusätzlich eine Systembeteiligung (auch Lizenzierung genannt) der individuellen Verpackungsmengen bei einem dualen System. Sobald Sie diese Pflichten erfüllt haben, können Sie die LUCID Registrierungsnummer (von vielen Marktplätzen auch EPR-Nummer genannt) und den Nachweis Ihres dualen Systems in Ihrem Account hinterlegen. Wenn Sie dies getan haben, wird Ihr Marktplatz den Verkauf nach Deutschland wieder für Sie freigeben.
-
Keinen Nachweis hinterlegt:
Sie haben die Pflichten des VerpackG erfüllt, aber noch keinen Nachweis hinterlegt?
Ihr Marktplatz kann nur überprüfen, dass Sie allen Verpflichtungen nachgekommen sind, wenn Sie Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer und den Nachweis Ihres dualen Systems in Ihrem Account hochgeladen haben. Die LUCID Nummer finden Sie nach der Anmeldung in Ihrem LUCID Dashboard, den Nachweis zur Erfüllung Ihrer Pflichten des VerpackG erhalten Sie von Ihrem dualen System (bei Lizenzero erhalten Sie es einfach per Download in Ihrem Account).
-
Nicht alle Pflichten erfüllt:
Sie haben nicht alle drei Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfüllt?
Es reicht nicht aus, nur eine Anmeldung bei LUCID vorzunehmen. Der elementare Teil ist die Beteiligung an einem dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero). Wenn Sie auch diese Pflicht erfüllt haben, achten Sie darauf, dass Sie Ihre Verpackungen und die jeweiligen Mengen zu guter Letzt auch an LUCID melden. Das machen Sie über die „Datenmeldung“ unter dem Punkt „Unterjährige Mengenmeldung“, wenn Ihre Pflicht schon für das laufende Jahr besteht, oder unter dem Punkt „Initiale Planmengen-Meldung“, wenn die Pflichten Sie erst ab dem nächsten Jahr betreffen.
-
Falsche Anmeldung:
Sie haben sich im Register LUCID nicht als „Hersteller“ angemeldet?
Wenn Sie sich nicht als Hersteller angemeldet haben, wird Ihr Marktplatz die LUCID-Nummer nicht anerkennen. Stellen Sie sicher, dass Sie sich unbedingt als Hersteller bei LUCID anmelden und nicht beispielsweise als Prüfer, Beauftragter Dritter oder Bevollmächtigter.
-
Die Daten stimmen nicht überein:
Sie haben einen anderen Namen/eine andere Schreibweise oder eine andere Steuernummer genutzt?
Der Datenabgleich zwischen der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) und Ihrem Marktplatz kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn Ihre Daten bei LUCID und Ihrem Marktplatz übereinstimmen. Kontrollieren Sie unbedingt alle angegebenen Daten auf Schreibweise und Richtigkeit. Den öffentlich einsehbaren Register mit allen Daten finden Sie hier.
-
Zu Unrecht gesperrt:
Sie bringen keine Verpackungen in Deutschland in Umlauf und Ihr Account wurde trotzdem gesperrt?
Wenn Sie beispielsweise nur digitale Produkte verkaufen, haben Sie nach VerpackG keine Pflichten. In diesem Fall müssen Sie Ihren Marktplatz darüber informieren, dass Sie nicht von den Vorgaben betroffen sind, und um eine Aussetzung der Nachweispflicht bitten.
Wenn Sie Dropshipping nutzen, haben Sie nach VerpackG keine Pflichten, müssen ihrem Marktlatz aber trotzdem eine Registrierungsnummer vorweisen. Lesen Sie zum Thema Dropshipping und Nachweise auch diesen Blogbeitrag.
Das müssen Sie tun, um eine Aufhebung der Sperrung Ihres Accounts zu erreichen
Anmeldung
Als Erstes müssen Sie sicherstellen, dass Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID als Hersteller angemeldet haben: Jetzt anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre persönliche LUCID Registrierungsnummer (EPR-Nummer). Diese bekommen Sie per Mail, können sie zusätzlich aber auch jederzeit in Ihrem LUCID Dashboard einsehen. Diese Nummer geben Sie dann in Ihrem Seller-Account ein.
Etsy: Öffnen Sie den „Shop-Manager“ gehen Sie zu „Finanzen“, „Rechtliche und steuerliche Informationen“, „Staatliche Registrierung“ und dann „Deutsche LUCID-Kennnummer“.
Ebay: Öffnen Sie „Mein eBay“ gehen Sie zu den „Kontoeinstellungen“ und dann zu „LUCID-Nummer“
Amazon: Loggen Sie sich in Ihrem Verkäuferkonto ein und geben Sie oben rechts in der Suchleiste “Verpackungslizenz EPR” ein. Klicken Sie dann auf den Link “Informationen zum Einhalten der gesetzlichen Richtlinien für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)”. Alternativ klicken Sie hier, um direkt zur gewünschten Seite bei Amazon zu gelangen.
Wenn Sie noch über andere Marktplätze verkaufen, werden auch diese Sie darüber informieren, wo die Nachweise zu hinterlegen sind.
Lizenzierung
Wenn Sie die Anmeldung in LUCID abgeschlossen haben, haben Sie die erste Pflicht bereits erfüllt. Als Nächstes müssen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System schließen: Jetzt abschließen. Die LUCID-Registrierungsnummer geben Sie auch an Ihr duales System weiter. Anschließend erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, das neben der EPR-Nummer (LUCID-Nummer) als Nachweis über die Erfüllung der VerpackG-Pflichten für Ihren Marktplatz dient. Wie und ob Sie diesen Nachweis bei Ihrem Marktplatz einreichen müssen, ist unterschiedlich. Achten Sie hier genau darauf, welche Nachweise Ihr Marktplatz von Ihnen fordert.
Hinweis: Bei Lizenzero können Sie sich Ihr Teilnahmezertifikat schnell und einfach im Kundenkonto herunterladen.
Datenmeldung
Ihre lizenzierten Verpackungsmengen und Ihr ausgewähltes duales System (Interseroh+, wenn Sie sich für Lizenzero entscheiden) hinterlegen Sie dann wiederum in Ihrem LUCID-Account. Das machen Sie über den Punkt „Datenmeldung“ unter „unterjährige Mengenmeldung“ im Dashboard. Dort wählen Sie den Zeitraum 01.2022 – 12.2022 aus.
Wenn Sie alle drei Pflichten erfüllt und die LUCID-Nummer (und Ihren Systemnachweis) in Ihrem Account hinterlegt haben, haben Sie alle Pflichten erfüllt. Wenn Sie sicher sind, dass Sie alle Vorgaben korrekt erfüllt haben, und Ihr Marktplatz Sie dennoch für Verkäufe nach Deutschland gesperrt hat, wenden Sie sich bitte an den Marktplatz-Support.
Lesen Sie auch unseren ausführlichen Artikel “Der ultimative Guide von Lizenzero: Verpackungsgesetz einfach erklärt, ein für alle Mal verstanden”
Deutscher Bürokratie Irrsinn
Petition zum Verpackungsgesetz-Wahnsinn
https://chng.it/6xCSKLrs9R