Neues Kaufrecht: Amazon ändert erwartungsgemäß nichts.

Das neue Kaufrecht ist seit fünf Tagen gültig. Aber wie reagieren die Plattformen auf denen auch gebrauchte Ware angeboten wird? Amazon jedenfalls hat keine Veränderungen vorgenommen. Das Unternehmen bietet selbst im Rahmen seiner Warehouse Deals Gebraucht- oder Retourenwaren an. Aber auch Händler können gebrauchte Ware listen.

Es werden die bereits bekannten Klassifizierungen, wie z. B ›gebraucht – Sehr gut‹, angezeigt. Doch es gibt keine Funktion, eine negative Beschaffenheit mit den Verbrauchern zu vereinbaren oder rechtssicher eine Verkürzung der Gewährleistung zu platzieren.

Warum passt sich Amazon nicht an die neuen Vorschriften an?

Vermutlich ist es eine Mischung aus Unwissen und gewollter Unternehmensphilosophie. Ein Blick auf die Landingpage der Warehouse Deals offenbart, dass Amazon sich NICHT an das neue Kaufrecht halten mag. Die Formulierung ist abmahnbar: ›Für alle Amazon-Warehouse-Artikel gilt eine gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr‹.

Da hat die Legal-Abteilung in München oder Luxemburg mächtig geschlafen. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis sich eine Verbraucherzentrale oder ein Abmahnverband an die Arbeit macht und für eine Korrektur dieser Formulierung sorgt.

 

 

Jedoch dürfte das die einzige Unstimmigkeit sein, denn die verschiedenen von Amazon definierten Zustände machen eine negative Beschaffenheitsvereinbarung in der Praxis überflüssig. Jedenfalls hat Amazon hier Mut zum Risiko. Der Zustand ›Gebraucht – Akzeptabel‹ lässt Raum für viel juristische Diskussion: »Er kann Schönheitsmängel oder andere Anzeichen einer vorherigen Verwendung aufweisen. Gebrauchsspuren können Kratzer, Dellen und abgenutzte Ecken oder Kanten sein. Es fehlen möglicherweise relevante Zubehörteile, Komponenten oder Ersatzteile, die gegebenenfalls vor Verwendung des Artikels separat erworben werden müssen. Fehlende Teile werden im Artikelzustand erwähnt.«

Aus Sicht des Unternehmens ist das wirtschaftliche Risiko scheinbar akzeptabel. Anders sieht es da bei den Händlern aus. Sie bieten quasi unter den gleichen Bedingungen Gebraucht- oder Retourenware an, jedoch mit wesentlich geringerer wirtschaftlicher Potenz. Sprich: Für sie entsteht möglicherweise ein höheres wirtschaftliches Risiko. Ist das fair?

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Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

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