nippli.de: Kein guter Shop, Irreführung, aber Erfolg

Das Produkt soll sensationell sein. Einen Beweis finden wir hierzu nicht. Einzigartig ist es aber schon mal gar nicht. Das können wir beweisen, denn dazu hilft es, die Amazon-Suche mit den Schlüsselwörtern ›Nippel Cover‹ zu bedienen. Und auch sonst hat die Gründerin nicht viel zu bieten. Ihr Shop ist schlecht. Aber das alles scheint, dank des Auftritts bei DHDL, auch nicht nötig zu sein. Marketing at it’s best.

Nippel Cover gibt es schon lange

Sechs Seiten Suchergebnisse findet ihr bei Amazon, wenn ihr nach einem Brustwarzenschutz bzw. Nippel Cover sucht. In vielen Farben, aus unterschiedlichen Materialien und wiederverwendbar. Natürlich auch für Mann oder Frau zu tragen. Nippli ist also nich die Lösung, auf welche wir alle gewartet haben. Es ist ein Marketing-Gag.

Schöne Geschichte der Gründerin

Klar, eine Gründerin. Blutjung und dann bereits ihre dritte Gründung. Das ist eine Geschichte, die uns triggert und uns die Hauptzutaten zu einer nicen Story liefert. Dabei kann das Produkt eigentlich egal sein. Eigentlich. Gut ist es trotzdem, denn es eignet sich so wundervoll zum Polarisieren. Entsprechende Meinungen lest ihr dann auch auf Twitter. Aber lasst das einmal egal sein. So etwas sorgt für ein ganz angenehmes Grundrauschen.

Der Shop ist schlecht, die Details sind kundenunfreundlich

Technisch ist der Shop keine große Herausforderung. Es ist ein kaum angepasster Shopify Store. Im Quelltext der Startseite von nippli.de hat sich dann auch die Agentur verewigt. Grüße nach Koblenz!

»Wir haben uns darauf spezialisiert, das Beste aus dem Produkt herauszuholen und es bis auf das letzte Detail perfektioniert. Unsere Nipplis sind wasser- und schweißfest, zu 100 % blickdicht und kleben wie eine zweite Haut, ohne dabei Abdrücke auf dem Oberteil zu hinterlassen. Unsere Nippel Pads sind gerade einmal 2 mm dünn und werden an den Enden bis zu 0,5 mm dünn. Mit der richtigen Pflege können die Nipplis bis zu 30+ mal wiederverwendet werden!«, ist auf der Startseite zu lesen. Der letzte Satz liest sich krude und ›mal‹ wird (zumindest in diesem Beispiel) großgeschrieben. Ein Lektor hätte Wunder gewirkt.

Aber schauen wir uns die Details an. Warum werden Versandkosten berechnet? Gelernt haben wir, dass diese schädlich sind. Schauen wir auf die Versandzeiten. Diese sind schlecht: 2 bis 4 Tage Lieferzeit plus 2 bis 4 Tage Bearbeitungszeit im ›Versandhaus‹. Ob das wirklich so gemeint ist?

»Aufgrund der Ausstrahlung von ›Die Höhle der Löwen‹ am 05.09.2022 (noch ein Rechtschreibfehler bei den Zahlen …) kann es aktuell zu Lieferverzögerungen kommen.«

Und warum genau ist für diesen Zeitraum dann nicht einfach die Performance gesteigert worden?

Irreführende und illegale Werbung

Erschreckend ist zu lesen, wie die Gründerin ihre Kundinnen und Kunden in die Irre führt und falsch belehrt. So ist folgendes zu lesen:

»Bitte bedenke, dass wir die bereits angefallenen Versandkosten sowie die Kosten der Rücksendung nicht übernehmen können. Wir bitten dich, die Produkte sicher zu verpacken, sodass es während des Versands zu keinen Beschädigungen kommen kann.

Bei Rücksendungen von bereits geöffneten Produkten, die nicht der Richtlinie für Rücksendungen entsprechen, können wir das Geld nicht zurückerstatten. Weiterhin senden wir das Produkt nicht an dich zurück und übernehmen keine anfallenden Versandkosten.«

Das ist nicht nur irreführend und falsch, das ist auch wettbewerblich illegal. Sowas kommt davon, wenn sich keiner um den rechtssicheren Auftritt eines Onlinegeschäfts kümmert. Eine ordentliche Abmahnung hätte Miriam verdient. Zu erwarten war, dass auch die Widerrufsbelehrung falsch ist. Und dem ist auch so.

»Du hast[,] nachdem du die Ware in Besitz genommen hast, 14 Tage Zeit[,] um deine Bestellung zu widerrufen, wenn die Ware originalverpackt und ungeöffnet ist.« Nein, das ist (neben den Kommafehlern) auch falsch. Eine Ware darf auch nicht originalverpackt zurückgegeben werden.

AGB des Grauens

Tja, ordentliche Arbeit scheint dieser Gründerin nicht zu liegen. Jedenfalls hat sie ihre AGB stumpf von einem ihrer weiteren Shops ›Pure Lash‹ kopiert und leider vergessen, die Brand zu ändern.

(Quelle: nippli.de)

Eine Widerrufsbelehrung fehlt in den AGB. Alles in allem ein sehr schlechter Auftritt. Der Kunde steht bei Miriam Weilmünster nicht im Fokus. Er ist ihr offenbar nicht nur egal, sie gibt sich auch viel Mühe, ihn in die Irre zu führen.

Produktdetailseite

Wer im Bereich Eigenschaften auf den Link zur Infoseite klickt, landet einen 404er. Wie schlecht. Hier der Link: https://nippli.de/pages/infos. Auch weitere Werbeaussagen dürfen durchaus angezweifelt werden. Nippli wirbt mit dem Begriff ›hautfreundlich‹. Ob das zulässig ist? Denn tatsächlich müsste das Silikon dann ein Wohlbefinden der Haut fördern. Richtiger wäre ›hautneutral‹.

Fazit

Ohne Tiefenanalyse lässt sich schnell herausfinden, dass dieser Shop schlecht ist, die Produktaussagen sind mindestens unseriös, zumindest aber in weiten Teilen gelogen und irreführend. Der Gründerin scheinen ihre Kundinnen egal zu sein. Schlimmer noch, sie füttert sie mit falschen Tatsachen. Das ist im Übrigen verboten.

Aber trotzdem scheint sie wie der Teufel zu verkaufen und ihre Marke, ihr Name und ihre Produkte sind in aller Munde. Wirtschaftlich dürfte die Erwähnung in den Medien und ihr Auftritt bei DHDL also ein voller Erfolg sein.

Pro Tipp: Ein Abo-Modell fehlt. Bei einem Produkt, dessen Haltbarkeit absehbar ist, sollte jeder direkt ein Abo-Modell anbieten.

Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel, Recht veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

9 Gedanken zu „nippli.de: Kein guter Shop, Irreführung, aber Erfolg

  1. sara

    Mark Steier : Von Nix ne Ahnung aber den Deutschen Mund aufmachen. Du Deutscher Vogel kannst auch kein proper English und hast keine Ahnung von den USA

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  2. Silke

    Dem kann ich auch nur zustimmen. Auf meine Rücksendung (ungeöffnet, OVP), kam keinerlei Reaktion. Nachdem ich Paypal eingeschaltet habe kam eine E-Mail (nach mittlerweile 5 Wochen), ob das Produkt auch ungeöffnet gewesen sei. Seitdem wieder keine Antwort. Zum Glück habe ich mit Paypal gezahlt, sonst könnte ich das Geld wohl abschreiben. Unverschämt und traurig für das Höhle der Löwen Marketing…

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  3. ehliger

    Vor ueber vier Wochen hat die Post meine Bestellung and den Versand zurueck geschickt aufgrund eines Fehlers in der Anschrift, und bis heute wurde mir mein Geld nicht zurueck ueberwiesen. Auch werden meine emails nicht beantwortet und telefonisch erreicht man auch niemanden.

    Ich kann dem o.g. Beitrag nur zustimmen, auch dass die Kundinnen der Gruenderin ziemlich egal sind.

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  4. Uli

    Zumindest beim Stichwort “Rückgabe nur in Originalverpackung” wäre ich vorsichtig. Nach § 312 Abs. 2 Satz 3 BGB muss der Händler versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, nicht zurücknehmen, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Das ist natürlich auf den Einzelfall abzustellen, ob der “Nippel Cover” darunter fällt. Wenn das Produkt direkten Hautkontakt hat, wäre das für mich nachvollziehbar. Unterwäsche kann ich auch nicht umtauschen und zurückgeben.

    Sollte ein Sachmangel vorliegen, kann natürlich auch ein entsiegeltes Produkt zurückgegeben werden. Nicht-Gefallen ist aber kein Sachmangel.

    Der Händler ist auch nicht verpflichtet, bei einem Widerruf die Rücksendekosten zu tragen, wenn er den Verbraucher darauf hingewiesen hat. (§ 357 Abs. 5 BGB).

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    1. Mark Steier Beitragsautor

      … wenn es etwas zu Vermuten gibt, dann ist die Belehrung sicherlich falsch und galt irreführend. Die Rückversandkosten können ausgeschlossen werden, allerdings NICHT die Hin Versandkosten wie auf der Seite beschrieben.

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