Offenbarungseid: One-Stop-Shop abgesagt, Deutschland und Holland schaffen es nicht?

Das Versagen der deutschen Politik wird sich in den nächsten Tagen offenbaren und zwar dann, wenn das verkündet wird was hinter verschlossenen Türen in Brüssel beredet worden ist. Die Umsetzung des One-stop-Shop sollte eigentlich 2021 passieren, aber Deutschland und die Niederlande werden es auf Grund veralteter IT-System wohl nicht schaffen, so wird in Brüssel gemunkelt. Ergo: Das Ding ist schon tot bevor es zu leben begann.

Was ist der One-Stop-Shop?

2017 beschlossen alle EU-Mitgliedsstaaten eine grundlegende Reform des EU-Mehrwertsteuerrechts. insbesondere der grenzüberschreitende Onlinehandel soll ab 2021 von zahlreichen Vereinfachungen profitieren. Zukünftig sollen Onlinehändler die Erklärung und Abführung der Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Transaktionen über einen sogenannten One-Stop-Shop in ihrem Heimatland abwickeln können. Unter Fachleuten ist diese Regelung sehr kontrovers diskutiert worden, da sie nicht die Vereinfachung bringt die sie verspricht. Hier die dazugehörige Pressemitteilung der EU-Kommission aus dem Jahre 2017.

Was passierte in Brüssel?

Hinter verschlossenen Türen verkündeten die deutschen und niederländischen Regierungsvertreter, dass ihre eigenen IT-Systeme noch gar nicht so weit seien die Anforderung des OSS umzusetzen. Laut VAT-Experte Roger Gothmann vom Hamburger Dienstleister Taxdoo sei das ein Offenbarungseid und er erwarte das bald noch weitere Staaten in dasselbe Horn blasen werden.

Und was bedeutet das nun für euch?

Um es kurz und knapp zu machen: es wird sich nichts ändern. Ursprünglich war geplant, dass ab einer Grenze von 10.000€ im grenzüberschreitende B2C-Online-Handel die Umsatzsteuer immer im Bestimmungsland zu melden sei. Daraus wird wohl nichts werden.

Quelle: EU-Kommission (http://bit.ly/2yxTZ7Z) Hinweis: Der One-Stop-Shop sollte sowohl für grenzüberschreitende Lieferungen an Endverbraucher (ab 01.01.2021) als auch für dann grenzüberschreitende steuerpflichtige Lieferungen an Unternehmen (ab 2022) zur Verfügung stehen.

Fazit: In den kommenden vier Jahren wird sich nichts ändern, wenn Deutschland und die Niederlande verkünden werden, dass sie um Aufschub bis zum 01.01.2024 bitten werden. Ob das nun eine so schlechte Nachricht ist?

Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

8 Gedanken zu „Offenbarungseid: One-Stop-Shop abgesagt, Deutschland und Holland schaffen es nicht?

  1. Pingback: Oath of disclosure: one-stop shop canceled, Germany and the Netherlands can't make it? - VATupdate

  2. Johnny

    Was richtig belastbares ist das ja nicht. Gibt es da irgendwelche belastbaren Quellen jenseits dieses Blog-Postings auf Taxdoo? Dort wird ja auch auf Quellenangaben verzichtet, was das Thema erst mal in die Fake-News-Ecke stellt.

    Antworten
  3. soso

    Diese Idee war sowieso nicht wirklich eine Vereinfachung. Allein die sicher gekommenen Kontrollen hätten vermutlich den Großteil des Steuermehraufkommens aufgefressen, wenn nicht sogar übertroffen. Warum man nicht endlich mal das gesamte Umsatzsteuersystem angeht, ist mir sowieso ein Rätsel. Ein Art Sales Tax wie in den USA, die nur Endverbraucher zahlen. Die Karussellgeschäfte liefen nicht mehr und man müßte jetzt nicht stets alles ändern. Man liefert an Endvebraucher in Frankreich und fürhrt dort die Umsatzsteuer ab. Das würde vieles vereinfachen und die größte Abteilung, nämlich die für Umsatzsteuer, könnte deutlich Personal einsparen. Eventuell hätte man dann mal Leute, die genau prüfen könnten, ob Amazon, Paypal, … wirklich in Luxemburg das gesamte Geschäft abwickeln.
    Die Spielchen, ob dass die eine oder andere Information richtig auf der Rechnung steht, um den Vorsteuerabzug zu erhalten, würden auch entfallen.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert