Papstar Abmahnung: Wer falsche Ware verschickt, muss zahlen. Egal ob aus Versehen oder mit Absicht – Markenverletzung bleibt Markenverletzung.

Was ist passiert?

Papstar kennt ihr – das ist der Hersteller von Papptellern, Einwegbechern und allem, was man für eine schnelle Party braucht. Jetzt hat Papstar einen Amazon-Händler wegen Markenverletzung abgemahnt.

Papstar hat einen Testkauf gemacht. Der Händler hat Ware verschickt – aber nicht von Papstar. Ergebnis: Abmahnung. Streitwert 100.000 Euro. Das bedeutet Anwaltskosten von rund 2.600 Euro. Und wenn noch ein eigener Anwalt dazukommt, verdoppelt sich der Betrag locker. Ein richtig teurer Spaß.

Hat der Händler die Abmahnung verdient?

Um es klar zu sagen: Der Händler hat sich die Abmahnung redlich verdient.
Wer so offensichtlich eine Markenrechtsverletzung begeht, gehört weggekehrt – und zwar nicht nur aus Sicht des Markeninhabers, sondern auch aus Sicht aller Mitbewerber.
Wer sich auf diese Weise einen Wettbewerbsvorteil verschafft, handelt extrem unfair.

Die Sicht des Händlers

Natürlich sieht der Händler das anders:
Er erklärt, er handle mit mehreren Marken, und sein Lagermitarbeiter habe versehentlich nach der falschen Ware gegriffen. Es sei keine Absicht gewesen.

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(Quelle: Auszug Papstar Abmahnung)

Sein Argument: Es könne doch nicht sein, dass er für einen Fehler eines Mitarbeiters eine derart teure Abmahnung kassiert. Das sei ungerecht.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Rechtsanwalt Malte Mörger aus Köln schätzt die Sache als sehr schwierig ein. Ihm ist kein Fall bekannt, in dem diese Argumentation erfolgreich gewesen wäre.
Denn: Ein Unterlassungsanspruch besteht verschuldensunabhängig.
Genau darauf zielt die Abmahnung ab – es geht nicht darum, ob der Fehler absichtlich oder versehentlich passiert ist.
Nur ein Schadenersatzanspruch wäre verschuldensabhängig.

Die Konsequenzen für den Händler

Egal ob Mitarbeiter oder Chef – der Unterlassungsanspruch besteht sehr wahrscheinlich. Und bei 100.000 Euro Streitwert will das wohl keiner vor Gericht ausfechten.

Es bleiben also nur zwei Optionen:

  • Unterlassungserklärung abgeben
  • Oder einstweilige Verfügung kassieren und später Abschlusserklärung unterschreiben

Klar ist: Das war ein extrem teurer Fehler. Ein richtig teurer.

Hat sich Papstar korrekt verhalten?

Ja, Papstar hat sich korrekt verhalten.
Das Unternehmen hat mindestens einen Testkauf durchgeführt (wahrscheinlich sogar zwei) und geprüft, ob der Händler ein autorisierter Kunde ist.

Mehr kann man als Markeninhaber wirklich nicht tun, oder?

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