Das Zollamt in Köln-Porz-Wahn beschlagnahmte kürzlich über 23 Tonnen gefälschtes Ariel Waschmittel. Die Beamten beauftragten die Vernichtung der Ware im Wert von über 100.000 Euro. Das Waschpulver stammt aus der Türkei. Der Warenempfänger, ein Händler aus Mülheim an der Ruhr darf sich nun auf ein sehr teures Verfahren freuen.

P&G der Markeninhaber von Ariel beauftrage die Vernichtung der gefälschten Ware

Die Verwertungsstelle des Zollamts Aachen wurde mit der Vernichtung der Ware beauftragt. Das war gar nicht so einfach zu bewerkstelligen. Zuerst musste die Umverpackung von der Ware getrennt werden. Danach war das Waschpulver mit anderem Müll zu vermischen und zu verbrennen.

“Wenn Händler Post zum Zoll bekommen und ihnen mitgeteilt wird, dass sie gefälschte Ware einführen, dann empfiehlt Rechtsanwalt Malte Mörger aus Köln sofort gegenüber dem Markeninhaber unaufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das spart die Abmahnkosten des Markeninhabers.”

Der gesamte bei einer Entsorgungsfirma durchgeführte Vernichtungsprozess wurde durch den Zoll überwacht. Die Kosten hierfür werden dem importierenden Händler zunächst auferlegt.

Riskante Szenarien für Seller

Wer als Händler bewusst gefälschte Ware einkauft oder bei Hinweisen seinem Verdacht nicht nachgeht handelt kriminell, mindestens aber sehr fahrlässig.  Eine ordentliche Bestrafung gehört sich.

“Zum einen können die Händler natürlich einen Bonitätscheck machen und sich überlegen, nur von Händlern aus Ländern zu kaufen, wo sie im Zweifel auch vor Gericht gehen würden. Zum anderen können sie die Händler bitten, ihnen schriftlich zu versichern, dass die Ware Originalware ist und auch für die EU bestimmt ist. Dann könnten sie nämlich den eventuellen Schaden an die Händler weitergeben, wenn dies dann nicht stimmen sollte. Selbst wenn die Ware nämlich Originalware ist, kann es zu einem Problem kommen, da die Markenrechte nicht erschöpft sind, wenn die Ware nicht für die EU bestimmt war.” , sagt Patentanwalt Dr. Rolf Claessen aus Düsseldorf.

Aber was ist, wenn trotz aller Sorgfalt auf einmal Fälschungen ins Lager kommen? Oder noch schlimmer, was ist, wenn die Ware gefälscht ist und vom Zoll aufgehalten wird?

Wie können sich Händler vor Fälschungen schützen?

Auch dem Autor sind in seiner aktiven Händlerzeit Produktfälschungen an sein Lager geliefert worden ohne, dass diese jemals bestellt worden waren. Und das kann jedem von euch passieren. Was bedeutet das dann für euch?

  • Abmahnkosten meistens im 5-stelligen Bereich
  • Strafverfahren durch den Zoll
  • Vernichtungskosten im 4-stelligem Bereich
  • Schadenersatzkosten gegenüber dem Markeninhaber

In der Summe landet ihr dann gerne bei einem Kostenberg, der eure Existenz sehr gefährden kann. Beachtet bitte folgende Tipps um euch vor den Folgen zu schützen:

  • Einfuhr von Markenware außerhalb des EWR ist immer eine Markenfälschung, sofern diese nicht ausdrücklich vom Markeninhaber lizensiert worden ist.
  • Achtet bei Bestellungen von Markenware, die ihr nicht beim Markeninhaber bezieht darauf, dass er innerhalb der EU ansässig ist.
  • Lasst euch schriftlich versichern, dass die bestellte Ware für den EWR verkehrsfähig ist.
  • Prüft euren Lieferanten auf Bonität, so dass ihr ihn im Zweifel in Anspruch nehmen könnt
  • Wenn ihr Post vom Zoll bekommt, dann gebt unaufgefordert beim Markeninhaber eine Unterlassungserklärung ab. Das spart euch zig tausende an Abmahnkosten!

Vor allem legt euch aber ein paar Euro für solche Rechtstreitigkeiten auf die solche Kante.