Auf Amazon kursieren gefälschte Notebook-Netzteile, die als Original-Ware angeboten werden. Notebook-Doktor hat das am Beispiel des Amazon-Händlers Autobeta DE dokumentiert, der angeblich originale Asus-Netzteile verkauft. Testkäufe haben gezeigt: Die gelieferten Geräte sind Fälschungen – mit Folgen für Käufer und Händler.
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Der Fall: Autobeta DE auf Amazon
Der Händler Autobeta DE mit Sitz in Litauen bietet auf Amazon Asus-Netzteile an – zum Preis von 27,94 Euro. Das entspricht in etwa dem Marktpreis für ein originales 45-Watt-Asus-Netzteil. Käufer gehen also nicht automatisch von einer Fälschung aus.
Die Analyse zeigt sechs Merkmale, die das gelieferte Netzteil von einem Original unterscheiden:
- Keine Asus-P/N- oder Serienaufkleber
- Billige „Brown-Box“-Verpackung statt Original-Umverpackung
- Unscharfer, billig aufgedruckter Schriftzug auf dem Typenschild
- Um 47 Gramm geringeres Gewicht als das Originalnetzteil
- Fehlender QR-Code auf dem Typenschild
- Falsche Asus-P/N – die aufgedruckte Nummer gehört zu einem 100-Watt-Netzteil
Vergleich Original – Fälschung (65W)






Vergleich Original – Fälschung (45W)


Gewicht als eindeutiger Indikator
Das Original-Netzteil wiegt 222 Gramm, die Fälschung nur 184 Gramm – eine Differenz von 38 Gramm. Das Gewicht ist bei Netzteilen ein Indikator: Es ergibt sich aus der Menge des verbauten Isolationsmaterials, der Spulenkerne und der Sicherheitskomponenten.


Amazon ignoriert wiederholte Meldungen
Das Angebot von Autobeta DE erhielt Käuferbewertungen, die explizit auf die Fälschung hinwiesen. Das Angebot wurde kurz offline genommen. Einen Tag später erschien es wieder – diesmal mit dem Hinweis: „Dieser Artikel wurde von Amazon versandt, und wir übernehmen die Verantwortung für die Versandabwicklung.“
Damit hat Amazon das Angebot nicht nur reaktiviert, sondern mit seinem eigenen Versandlabel ausgestattet. Der Händler bleibt aktiv, die Fälschungen landen weiter bei Käufern – mit Prime-Siegel.
Rechtliche und sicherheitstechnische Risiken
Solche Fälschungen verstoßen gegen mehrere Vorschriften gleichzeitig. Ohne CE-Kennzeichnung und ohne nachgewiesene Sicherheitsprüfung gilt ein Netzteil als nicht verkehrsfähig nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Hinzu kommen Verstöße gegen das Markenrecht und das UWG, da Käufer über die Herkunft des Produkts getäuscht werden.
Für Privatkäufer bestehen konkrete Gefahren: Brandrisiko durch minderwertige Isolierung, Überspannungsschäden am Gerät, Garantieverlust beim Hersteller. Für gewerbliche Nutzer kommt hinzu, dass der Einsatz ungepüfter Netzteile gegen DGUV V3 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verstößt. Bei Sach- oder Personenschäden droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Onlinehändler, die solche Geräte weiterverkaufen, ohne den Ursprung zu prüfen, setzen sich zudem dem Vorwurf der Beihilfe zum Inverkehrbringen von Plagiaten aus.
Erkennungsmerkmale für Fälschungen
Bei technischen Komponenten wie Netzteilen lassen sich Fälschungen oft mit einfachen Mitteln identifizieren. Fehlende oder fehlerhafte P/N-Nummern, kein QR-Code auf dem Typenschild, unklare Druckqualität bei der Beschriftung und auffällig geringes Gewicht sind zuverlässige Hinweise. Wer ein Originalgerät zum Vergleich hat, kann das Gewicht selbst prüfen.
Verpackungen ohne produktspezifische Aufkleber – sogenannte Brown-Box-Verpackungen – sind bei Originalware von Asus unüblich. Erscheint ein Original-Markenprodukt in einer neutralen Versandverpackung, ist das wahrscheinlich eine Fälschung.
Fazit
Der dokumentierte Fall zeigt, wie das Amazon-(FBA)-System Fälschern Rückendeckung gibt. Amazon entfernt gemeldete Angebote nicht dauerhaft, prüft keine Ware auf Echtheit und versieht Plagiate mit dem Prime-Batch. Für Verbraucher, die auf Amazon einkaufen, bedeutet das: Vertrauen in „Versand durch Amazon“ ist kein Qualitätsmerkmal. Und das schlimme ist: So etwas würde normalerweise der Markt durch Abmahnungen regulieren. Nur haben wir keinen verpflichtenden Repräsentanten in Deutschland oder kaum eine Möglichkeit in die Guthaben oder Lagerbestände zu pfänden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.





