Das betrifft auch den Onlinehandel und vor allem die Rechtssicherheit gegenüber Verbrauchern – und das ist wichtig für die Vermeidung von Abmahnungen. Wer als Onlinehändler Waren mit Gefahrstoffen an Verbraucher abgibt, der muss auch über die Gefährlichkeitsmerkmale belehren. Und genau das regelt die REACH-Verordnung. Hier kommt es aber bald zu Veränderungen.

Und diese beschreibt die DIHK in ihrem wöchentlichen Newsletter aus Brüssel

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Plan fortgeschrieben, wonach die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH in den Jahren 2020 bis 2022 nun insgesamt 74 weitere Stoffe auf ihre Risiken hin bewerten sollen. Damit könnten langfristig Auswirkungen für diverse Produkte einhergehen.

Die von der ECHA vorgeschlagene Stoffliste enthält insgesamt sieben weitere Stoffe im Vergleich zum vorausgegangenen Vorschlag der ECHA aus dem März 2019 (unter dem Namen “Community Rolling Action Plan”, kurz CoRAP). Zwei Stoffe aus diesem ersten Vorschlag wurden nun wiederum aus der Liste entfernt.

Die insgesamt 74 Stoffe der CoRAP-Liste kommen in verschiedenen Produkten vor, etwa im Bereich Kosmetik, in Schmierstoffen oder Farben. Stoffbewertungen unter REACH durch nationale Behörden können in der Folge unter anderem zu einer Aufnahme der Stoffe auf die sogenannte Kandidatenliste (besonders besorgniserregende Stoffe, kurz SVHCs) und zu möglichen Beschränkungen führen.

Die ECHA empfiehlt Unternehmen, ihre Betroffenheit bereits jetzt zu prüfen: Registranten der betroffenen Stoffe sollten sich etwa mit den zuständigen nationalen Behörden und mit Co-Registranten in Verbindung setzen. Nachgeschaltete Anwender sollten ihre verfügbaren Informationen überprüfen und diese mit den Stoffregistranten teilen. Die Registrierungsdossiers der Stoffe sollten aktuell sein.

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Hinweisen sowie einer Liste der betroffenen Stoffe findet man in englischer Sprache hier.

Ja dann macht doch mal

Zur Überprüfung, ob und welche Stoffe betroffen sind, könnt ihr ein von der ECHA bereit gestelltes Tool nutzen.

Ale Daten lassen sich auch XLS-, CSV- oder XML-Files downloaden.

Und tatsächlich ist es wichtig, dass ihr zumindest einmal kurz prüft, ob ihr betroffen sein könnt. Warum? Wenn ihr Produkte mit einer gewissen Lagerreichweite selbst lagert und ihr vielleicht >Forecasts< abgegeben habt, dann kann eine Umstellung in der Produktion bzw. eine >Umlabelung< der Verpackungen umständlich und teuer werden. Das könnt ihr vermeiden, indem ihr prüft.