Das wird nicht wenige Händler freuen: Rechtsanwalt Gereon Sandhage muss sich wegen 28 Betrugsverdachtsfällen vor dem Kriminalgericht in Berlin-Moabit (Amtsgericht Tiergarten) verantworten. Das Strafverfahren ist auf 3 Tage festgelegt. Im August wird ein Urteil erwartet. Allerdings sind viele Zeugen wegen langer Anreise nicht erschienen.

Betrügerische Abmahnschreiben

Die Staatsanwaltschaft wirft Sandhage, der seine Kanzlei mittlerweile nicht mehr in Berlin hat, vor, dass er im Namen seiner Mandanten betrügerische Abmahnungen ausgesprochen hat und Geldbeträge bis zu 1.800 € forderte.

Sandhages Abmahnpraxis ist hinreichend bekannt. Von vielen Händlern waren bereits Zweifel geäußert worden, ob seine Schreiben rechtmäßig sind.

Nun glaubt die Staatsanwaltschaft, dass Wettbewerbsverhältnisse nur vorgetäuscht waren. In einem Fall ergaben Ermittlungen der Polizei, dass in einem Onlineshop gar keine Produkte angeboten worden sind. Die Vermutung liegt nahe, dass die Auftritte nur zum Zweck der Abmahnung eingerichtet wurden.

Was sagt Sandhage?

Laut einem Artikel der BZ ließ er seinen Verteidiger nicht zu Wort kommen, sondern sprach für sich selbst.

“Ein Anwalt der sich selbst verteidigt hat einen Esel als Mandanten und einen Narren als Anwalt”, so ein Sprichwort.

Rechtsanwalt Gereon Sandhage macht im Wesentlichen erst einmal Angaben zu seiner Person und teilte dem Gericht mit, dass er seit 20 Jahren seine eigene Kanzlei mit Schwerpunkt ‘Gewerblicher Rechtsschutz’ führe.

Wird es eng für Sandhage?

Auf jeden Fall kann es sehr knapp werden!