Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linken an die Bundesregierung hervor. Und zwar wollten einige Linken-Abgeordnete wissen, wie es denn um die Wirksamkeit der Maßnahmen gegen Umsatzsteuerhinterziehung auf Marktplätzen steht. Die Zahl der gemeldeten China-Händler hat sich zwischen 2019 und 2021 versechsfacht.

»Bis Anfang Mai 2021 haben sich der Antwort zufolge rund 64.000 Unternehmen aus China, Hongkong oder Taiwan beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln angemeldet. Anfang 2019 lag die Zahl bei etwa 7.700 Unternehmen. Es könne davon ausgegangen werden, dass die weit überwiegende Anzahl der registrierten Unternehmen im Onlinehandel tätig ist«, so die Bundesregierung.

Ende 2018 wurde das Gesetz verabschiedet. Seitdem müssen Drittlandhändler ihre steuerliche Erfassung gegenüber den Plattformen regelmäßig belegen. In der ›Kleinen Anfrage‹ ist auf einen SPIEGEL-Beitrag aus dem Jahr 2017 verwiesen.

»Die Mehrwertsteuer wird offenbar reihenweise nicht abgeführt: Allein auf Amazons deutschem Marktplatz und bei Ebay tummeln sich 5.000 bis 6.000 chinesische Anbieter, errechnete der Analyst Mark Steier, einst bei Ebay selbst als ›Platin-Powerseller‹ aktiv. Sie alle müssten eigentlich beim Finanzamt Neukölln angemeldet sein. Tatsächlich sind laut der zuständigen Senatsverwaltung Finanzen gerade einmal »rund 430 Händler mit Sitz in der Volksrepublik China (einschließlich Hongkong) umsatzsteuerlich registriert«. Mehr als 90 Prozent der Anbieter besitzen also nicht einmal eine deutsche Umsatzsteuernummer«, so der SPIEGEL-Beitrag

Bei der Beantwortung der meisten Fragen weist die Regierung darauf hin, dass Umsatzsteuer-Angelegenheiten Ländersache seinen und sie daher viele Fragen nicht beantworten könne. Ihr liegen keine Erkenntnisse vor.

Das Problem der Prüfungen & Identifikation von Steuerbetrügern

Hier verweist die Bundesregierung auf eine Erweiterung des Webcrawlers, die für Ende 2021 geplant ist. Diese Software ist bereits seit 2003 im Einsatz und viele von euch werden sie bereits erlebt haben. Nämlich wenn es zu einer Betriebsprüfung kam und ihr den Anlass erfahren habt.

»Auf der Grundlage der Suchergebnisse kann abgeglichen werden, ob der Anbieter/Onlinehändler im Inland steuerlich registriert ist und auf welchen elektronischen Marktplätzen (registrierte) Onlinehändler aus Drittstaaten tätig sind«, so die Bundesregierung. Und weiter: »Der Ausbau der KUSS zur steuerlichen Erfassung von Social-Media-Akteuren, um deren gleichmäßige Besteuerung in allen Bundesländern sicherzustellen, ist nicht geplant. Auf die Zuständigkeit der Länder für die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer nach Artikel 108 Absatz 2 und 3 GG wird hingewiesen.«

Leider ist es so, dass Umsatzsteuerprüfungen Ländersache sind, sodass die Regierung hierzu wenig Auskunft geben kann. Lediglich in Rahmenvereinbarungen mit den Ländervertretern ist die Festlegung von Prüfquoten möglich.

»Das Bundesministerium der Finanzen hat sich 2020 dafür eingesetzt, dass die Prüfquote für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung in den sogenannten Rahmenkatalog maßgebender Leistungskennzahlen nach § 21a Absatz 2 FVG aufgenommen wird. Mit der Aufnahme der Prüfquote in den Rahmenkatalog ist die Voraussetzung geschaffen worden, um zukünftig mit den Ländern diesbezügliche Verhandlungen zu führen und im gegenseitigen Einvernehmen verbindliche Ziele zur Prüfquote zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu vereinbaren«, antwortet die Bundesregierung.

Einordnung

Aus der Beantwortung des Fragenkatalogs, der im Rahmen der Kleinen Anfrage an die Regierung gerichtet worden ist, geht nicht hervor, wie viel Mehreinnahmen generiert werden konnten und wie effektiv die Gesetzesänderungen nun tatsächlich sind. Das ist unbefriedigend, ist aber auch unserem Föderalismus bzw. der Unbedachtheit der Bundesregierung geschuldet. Tatsächlich hätte es Vereinbarungen geben können, dass diese Zahlen zentral zu erfassen sind.

Ob nun das Mehrwertsteuer-Digitapaket eine Lösung bringt, darf angezweifelt werden. Hier müssen sich alle Verbände bemühen, dass die wesentlichen Leistungskennzahlen zentral erfasst und öffentlich einfach zugängig gemacht werden.

Nach wie vor ist es nur mit großer Anstrengung möglich, den tatsächlichen Umsatzsteuerschaden zu erfassen. Wortfilter liegen gesicherte Erkenntnisse vor, dass viele Drittlandhändler – besonders China-Händler – falsche Umsatzsätze an das Finanzamt melden. Hierzu stehen ihnen sogar betrügerisch agierende Dienstleister zur Verfügung.

Neben dem latenten Umsatzsteuerausfall wird durch das Unterlassen der Länder- und Bundesregierung den europäischen Händlern und damit der gesamten Wirtschaft ein Milliardenschaden verursacht. Europäische Händler sind nicht in der Lage, ihre Preise an das ›China-Niveau‹ anzupassen, weil sie eben keine Umsatzsteuer hinterziehen!