Eine Unterlassungsklage der österreichische Verbraucherschützer war beim Obersten Gerichtshof erfolgreich. Die Entscheidung hat für Amazon Folgen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich nach mehreren Jahren Rechtsstreit gegen den Online-Versandriesen Amazon durchgesetzt. Eine Unterlassungsklage des VKI gegen den US-Konzern war beim Obersten Gerichtshof (OGH) erfolgreich. Der OGH entspricht dem deutschen BGH.

Amazon wollte, dass für seine AGB luxemburgisches Recht gilt. Eine solche Rechtswahl ist grundsätzlich möglich, jedoch können sich Verbraucher trotzdem auf die Bestimmungen “ihres” Rechts berufen. Anzuwenden ist daher das für den Verbraucher “günstigere” Recht, erklärte der OGH. Darauf muss in einer Rechtswahlklausel hingewiesen werden, was Amazon aber nicht tat. Daher war die Klausel zur Gänze unwirksam und österreichisches Recht umfassend anzuwenden.

Zwölf Klauseln sind futsch

Das Gericht untersagte alle zwölf von den Verbraucherschützern reklamierten Klauseln. Unzulässig ist laut OGH etwa, dass ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich erfolgen konnte und dass Amazon bei Kauf auf Rechnung eine Gebühr von 1,50 Euro kassierte. Ebenfalls untersagt hat der OGH die Bestimmung, dass Kunden dem Unternehmen “uneingeschränkte Rechte” an Inhalten, etwa Kundenrezensionen, einräumten, die sie auf der Amazon-Website “einstellten”. Weiters rechtswidrig sind Klauseln, die als uneingeschränkte oder zumindest unklare Zustimmung der Verbraucher zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu verstehen waren, so der OGH.

Das hat für Amazon Folgen

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Folgen. Amazon muss seine Geschäftsbedingungen (auch) an das österreichische Recht anpassen. “Das ist die Folge jener unionsrechtlicher Regelungen, die Verbrauchern bei Bestellungen im Ausland die Anwendung der zwingenden Bestimmungen ihres ‘eigenen’ Rechts garantieren”, erläuterte der OGH in einer Mitteilung auf seiner Website. Solange das Verbraucherschutzrecht in Europa nicht vereinheitlicht ist, müssten international tätige Unternehmen auf die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten Rücksicht nehmen.

(Aus Material von diepresse.com)