Urteil: Aufgepasst bei den Cookie-Bannern

Schnell könnt ihr Ärger bekommen, wenn ihr keine oder falsche Cookie-Banner einsetzt. Ihr könnt abgemahnt werden oder der Landesdatenschutzbeauftragte ärgert euch. wetteronline.de hat es nun erwischt. Die Verbraucherzentrale hat den Betreiber abgemahnt und auch in der 2. Instanz vor dem OLG Köln gewonnen (6 U 80/23).

Viele Verbraucher empfinden die Cookie- Banner Einblendung als störend

43% der befragten Internetnutzer empfinden diese Banner als nervend, berichtet eine bitkom-Studie aus dem Jahr 2020. Tatsächlich gibt es sogar Browser Plug-ins, welche die Einblendung solcher Banner unterbinden. Auch der Autor empfindet solche Banner als störend. Trotzdem sind alle Webseitenbetreiber dazu verpflichtet sie einzublenden. Grundlage ist die DSGVO und die ePrivacy-Verordnung.

Cookie-Banner Urteil des OLG Köln gegen wetteronline.de

Für das Setzen von Werbe- und Marketing-Cookies ist die Einwilligung des Nutzers erforderlich. Das haben sowohl der EuGH als auch der BGH bereits entschieden. Das OLG Köln (Urt. v. 19.1.2024 – 6 U 80/23) entschied nun, dass neben der Einwilligungsmöglichkeit eine gleichwertige Ablehnenoption bestehen müsse. Ebenso sei es unzulässig, wenn Nutzer beim Schließen des Banners durch Anklicken eines „X“ eine Einwilligungserklärung abgeben, auch wenn dieses mit „Akzeptieren & Schließen“ beschriftet sei, schreibt Rechtsanwalt Dr. Carsten Föhlisch auf seinem  shopbetreiber-blog.de.

Was bedeutet das in der Praxis?

Achtet darauf, dass die Annehmoption gleichwertig zur Ablehnoption dargestellt wird. Und das Gericht untersagt. Manipulative Praktiken dürft ihr auch nicht verwenden. Ebenso führe das „X“ mit der Beschriftung „Akzeptieren & Schließen“ im konkreten Fall zur Unwirksamkeit der Einwilligung. Die Verknüpfung zwischen „X“-Symbol, das Nutzern als Möglichkeit zum Schließen bekannt ist, und der Einwilligung sei irreführend und intransparent.

Zusammenfassung: Nutzt dieses Urteil einmal eure Cookie-Banner zu prüfen. Tatsächlich es es so, dass die meisten Banner nicht rechtskonform sind. Das besagen jedenfalls etliche Studien.

Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel, Recht veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

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