Unglaublich spannend, welche Details zu Wettbewerbsvorteilen in der Logistik führen. Offenbar völlig unbemerkt rettete die Post einen Vorteil aus der Monopolära in die Neuzeit. Das fehlende Aufzeichnen von Lenk- und Ruhezeiten hat nicht nur zu einem Kostenvorteil geführt, welcher nicht an Kunden, also Versender, weitergereicht worden ist, sondern auch zu Belastungen der Fahrer. Der Branchenverband hat ein Urteil erstritten, das der Post diese Praxis zukünftig untersagt.
Keine Privilegien für die Deutsche Post
Mit seinem gestrigen Urteil hat das Landgericht Köln entschieden: Der Deutschen Post (DP AG) ist es verboten, Zustellfahrzeuge ohne die Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten zu nutzen.
Das Gericht gibt damit dem Paketverband BIEK recht, der gegen die DP AG wegen der fehlenden Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten geklagt hatte. Grundsätzlich sind alle Transportunternehmen bei Fahrzeugen einer bestimmten Gewichtsklasse zu einer solchen Aufzeichnung verpflichtet.
Die DP AG kommt dieser Pflicht unter Verweis auf eine Ausnahmevorschrift bei der Nutzung von Fahrzeugen im Rahmen des Universaldienstes nicht nach. Dabei dehnt sie die Ausnahmevorschrift auch auf Fahrzeuge aus, die nur teilweise mit Sendungen beladen sind, die im Rahmen des Universaldienstes transportiert werden – mit dem Effekt, dass die DP AG Lenk- und Ruhezeiten überhaupt nicht dokumentiert. Daraus resultieren erhebliche Nachteile für die Wettbewerber, die der mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbundenen Dokumentationspflicht nachkommen.
Das Gericht hat nun geurteilt: Die von der DP AG praktizierte Mischbeladung von Sendungen innerhalb und außerhalb des Universaldienstes rechtfertigt nicht die Befreiung von der Dokumentationspflicht. Dem Ex-Monopolisten ist es ab sofort verboten, Zustellfahrzeuge bestimmter Gewichtsklassen zu nutzen, ohne die Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen.
Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK: »Das Urteil ist gut für den Paketmarkt: Endlich werden ungerechtfertigte Vorteile der Deutschen Post abgeschafft und weitere Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb geschaffen.« (Quelle Pressemitteilung BIEK)
Das dürfte der Post egal sein, da die ja nicht einmal die gerichtlich monierte Briefportoerhöhung zurücknehmen muss. Ist immer praktisch, wenn der Staat noch ca. 1/5 der Anteile indirekt hält.
Vielleicht dann der erste Fall für das geplante neue Unternehmensstrafrecht 😉