Ab dem 28. April 2026 greift die nächste Stufe der EU-Richtlinie für einheitliche Ladegeräte – und eBay macht ernst: Angebote, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, können ohne Vorwarnung vor Käufern verborgen werden. Onlinehändler, die Laptops und Notebooks verkaufen, müssen jetzt handeln.
Inhaltsverzeichnis
- Raus aus dem Marktplatz: Was ab 28. April wirklich gilt
- Listing gesperrt – wer nichts ändert, wird nicht mehr angezeigt
- Gebrauchtware ist kein Freifahrtschein – wann Altbestand betroffen ist
- Piktogramm und Etikett: Was auf der Verpackung fehlen darf – und was nicht
- 2028 kommt der nächste Streich – was Händler schon jetzt wissen sollten
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Raus aus dem Marktplatz: Was ab 28. April wirklich gilt
Die EU-Richtlinie (EU) 2022/2380 schreibt vor, dass neue Laptops, Notebooks, Ultrabooks, Hybridgeräte und Convertibles in der EU ab sofort nur noch mit USB-C-Ladeanschluss verkauft werden dürfen. Für Smartphones, Tablets und andere Kleingeräte gilt diese Pflicht bereits seit dem 28. Dezember 2024. Laptops erhielten eine längere Übergangsfrist wegen ihres höheren Energiebedarfs – diese läuft jetzt ab.
Konkret bedeutet das: Alle Neugeräte mit einem Leistungsbedarf von bis zu 100 Watt müssen über USB-C ladbar sein. Der USB Power Delivery (PD)-Standard ist dabei Voraussetzung. Geräte ohne USB-C-Anschluss dürfen in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden.
Listing gesperrt – wer nichts ändert, wird nicht mehr angezeigt
eBay hat seine Verkäufer direkt informiert: Angebote, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, werden vorübergehend vor Käufern in der EU verborgen. Die Plattform verlangt, dass Händler folgende Pflichtangaben in ihre Listings eintragen:
- Merkmal „Ladegerät im Lieferumfang“: Ja oder Nein – Pflichtangabe per Piktogramm
- Ladeleistung in Watt: Konkreter Wert aus dem Etikett auf der Produktverpackung
- USB PD Schnellladeprotokoll: Ja oder Nein
- Option „ohne Ladegerät kaufen“: Käufer müssen die Möglichkeit haben, das Gerät ohne Ladegerät zu bestellen
Die entsprechenden Attribute sind in allen eBay-Einstelltools verfügbar. Wer sie nicht pflegt, riskiert, dass sein Angebot schlicht nicht mehr angezeigt wird – ohne dass eBay eine gesonderte Warnung ausspricht. Weitere Details hat eBay im Verkäuferportal zur EU-Ladegeräterichtlinie zusammengestellt.
Gebrauchtware ist kein Freifahrtschein – wann Altbestand betroffen ist
Ein häufiger Irrtum: Die Richtlinie gilt nicht nur für neue Produkte. Gebrauchte Geräte, die nach dem 28. Dezember 2024 erstmals auf den Märkten der EU und Nordirlands in Verkehr gebracht wurden, unterliegen denselben Anforderungen. Wer also refurbished Laptops einkauft und weiterverkauft, muss prüfen, wann das Gerät erstmals in der EU auf den Markt kam.
Für Altbestände, die vor dem 28. Dezember 2024 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurden, gelten die neuen Anforderungen nicht rückwirkend. Wer also ältere Laptops mit proprietärem Netzteil auf Lager hat und diese bereits vor dem Stichtag importiert oder erstmals verkauft hat, darf sie weiter abverkaufen. Händler sollten ihre Einkaufsbelege und Erstinverkehrbringungsdaten dennoch sorgfältig dokumentieren – als Nachweis gegenüber Behörden oder im Streitfall.
Piktogramm und Etikett: Was auf der Verpackung fehlen darf – und was nicht
Seit dem 28. Dezember 2024 ist die Kennzeichnung auf der Produktverpackung Pflicht. Zwei Elemente sind vorgeschrieben:
- Piktogramm: Zeigt an, ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist oder nicht
- Etikett: Gibt die Ladeleistung in Watt an und ob USB PD Schnellladen unterstützt wird
Diese Kennzeichnung muss auf dem Karton sichtbar sein, bevor der Kunde kauft. Händler, die Produkte ohne diese Kennzeichnung verkaufen, können von nationalen Marktüberwachungsbehörden sanktioniert werden. Wer das Piktogramm oder Etikett noch nicht auf der Verpackung hat, kann es laut eBay auch als Foto im Listing hochladen.
2028 kommt der nächste Streich – was Händler schon jetzt wissen sollten
Die EU hat bereits den nächsten Schritt geplant: Ab 2028 sollen auch externe Netzteile für Router, Monitore und Set-Top-Boxen standardisiert werden. Parallel beobachten die EU-Regulierer die Entwicklung des kabellosen Ladens – mit dem Ziel, auch dort frühzeitig einheitliche Standards zu setzen, bevor proprietäre Systeme sich durchsetzen.
Die USB-C-Pflicht ist kein Ende der Regulierung – sie ist der Anfang. Onlinehändler, die Elektronik verkaufen, werden in den nächsten Jahren weiter nachziehen müssen.





