Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) haben eine gemeinsame Expertenkommission gegründet. Das Gremium soll das Verbraucherinsolvenzrecht grundlegend reformieren – digitaler, schlanker, günstiger. Was das für verschuldete Unternehmer und Privatpersonen bedeutet.

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77.000 Fälle im Jahr – und das Verfahren läuft noch auf Papier

Das deutsche Verbraucherinsolvenzverfahren gilt seit Jahren als bürokratisch überladen. Das Antragsformular umfasst 45 Seiten mit Erläuterungen. Jährlich landen mehr als 77.000 Verfahren bei den Insolvenzgerichten – allein 2025 waren es laut Statistischem Bundesamt exakt 77.219 Fälle.

Auf Initiative des VID hat der Bundestag im November 2025 das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher verabschiedet, das EU-Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie umsetzt. Gleichzeitig forderte das Parlament die Bundesregierung per begleitender Entschließung auf, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge zur Verschlankung und Digitalisierung des Verfahrens zu entwickeln. DAV und VID haben daraufhin gehandelt und eine eigene Kommission ins Leben gerufen.

Die Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und die Pressemitteilung des Verbands Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) erklären das Vorhaben im Detail.

Elf Experten, eine Vorsitzende – wer sitzt in der Kommission?

Die „Kommission Verbraucherinsolvenzrecht des DAV und VID“ besteht aus elf Fachleuten aus Justiz, Wissenschaft und Praxis. Geleitet wird sie von Marie Luise Graf-Schlicker, Ministerialdirektorin a.D. und frühere Leiterin der Abteilung Rechtspflege im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Mitglieder sind unter anderem: Rechtsanwältin Hildegard Allemand (DAV), Rechtsanwalt Dr. Kristof Biehl (Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der AGIS im DAV), Dr. Daniel Brzoza (Ministerium der Justiz NRW), Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel (Vorstand VID), RiAG a.D. Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer, Jan Klein (Ministerium der Justiz NRW), Rechtsanwalt Frank Lackmann (Caritasverband für das Bistum Aachen e.V./AG SBV), Ines Moers (Geschäftsführerin Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung), Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering (Vorsitzender VID) sowie Prof. Dr. Andreas Rein (Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen).

Das sind die drei Reformziele – und warum Digitalisierung der Schlüssel ist

Die Kommission verfolgt drei konkrete Ziele: Verfahren verschlanken, digitalisieren und die Finanzierung der Schuldnerberatung dauerhaft sichern.

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering bringt das Potenzial auf den Punkt: Mit mehr als 70.000 Verfahren jährlich biete eine grundlegende Reform ein enormes Einsparpotenzial auf Seiten der Gerichte – und soll durch durchgängige Digitalisierung den Verfahrenszugang für Betroffene erleichtern.

Verbraucherinsolvenzrecht – einfach erklärt

Status: Aktuelles deutsches Insolvenzrecht für Privatpersonen

  • Ziel: Schuldenregulierung und wirtschaftlicher Neustart
  • Betroffene: Privatpersonen (keine Selbstständigen mit komplexen Verhältnissen)
  • Dauer: In der Regel 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung
  • Rechtsgrundlage: §§ 304 ff. InsO

Was bedeutet das konkret?

Das Verbraucherinsolvenzrecht regelt, wie überschuldete Privatpersonen ihre Schulden abbauen können. Nach einem geregelten Verfahren und bestimmten Pflichten (zum Beispiel Abtretung von Einkommen) kann am Ende die Restschuldbefreiung stehen – also ein weitgehender Schuldenerlass.

Ablauf in Kurzform

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Gläubigern
  2. Insolvenzantrag beim Gericht
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Wohlverhaltensphase (ca. 3 Jahre)
  5. Restschuldbefreiung

Wichtig für dich

Nicht alle Schulden werden erlassen (zum Beispiel Geldstrafen oder vorsätzlich verursachte Verbindlichkeiten). Zudem gelten strenge Mitwirkungspflichten. Verstöße können dazu führen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird.

Konkret geht es darum, wie durch Verfahrensverschlankungen freiwerdende Mittel der Länder direkt in die Schuldnerberatung reinvestiert werden können. Bislang finanzieren die Länder die kostenfreie Schuldnerberatung, obwohl die Verfahren erhebliche Kosten verursachen. Effizientere, digitale Abläufe sollen Ressourcen freisetzen – die dann die Zukunftsfähigkeit der kostenlosen Beratungsstruktur sichern.

AGIS-Sprecher Dr. Kristof Biehl betont, die Kommission biete die Möglichkeit, jahrelange Einzelansätze in ein Gesamtpaket zu bündeln – von der Vereinfachung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens über Ausschlussfristen bei der Forderungsanmeldung bis hin zur vollständigen Digitalisierung der Antragsstrecke. Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung (AGIS) im DAV begleitet die Reform bereits seit Jahren.

Oktober 2026 – dann soll die Reform stehen

Der Zeitplan ist eng. Die Kommission soll ihre Arbeit bis Oktober 2026 abschließen. Bis Ende Januar 2027 ist ein Bericht an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages geplant. Die Bundesregierung soll darauf aufbauend konkrete Gesetzgebung entwickeln. Auch die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist Teil des nationalen Reformpakets.

Für Onlinehändler und Selbstständige, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wäre eine echte Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine Erleichterung. Ein schlankes, digitales Verfahren ohne 45-seitige Formulare und mit kürzeren Laufzeiten könnte den wirtschaftlichen Neustart deutlich beschleunigen. Ob die Kommission liefert, zeigt sich im Herbst.

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