Signa versteigert Domains und Marken

Im Zuge der Insolvenz der Signa-Gruppe werden aktuell über das Auktionshaus AURENA zahlreiche Domains und Markenrechte verwertet. Insgesamt umfasst die Auktion 178 Posten – von Projektmarken über Immobiliennamen bis hin zu bewusst provokanten oder politisch aufgeladenen Domains. Die Einstiegspreise sind teilweise niedrig, die Namen bekannt, die Verlockung entsprechend groß.

Gerade für Onlinehändler, Agenturen oder SEO-getriebene Projekte wirken viele dieser Domains wie eine Abkürzung zu Sichtbarkeit und Reichweite. Doch genau hier liegt die Gefahr: Nicht alles, was technisch ersteigert werden kann, darf auch rechtssicher genutzt werden.

Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.

Das Karstadt-Konvolut sticht heraus

Besonders brisant ist das sogenannte Karstadt -Konvolut, das aktuell als eigener Posten versteigert wird. Enthalten sind 29 Domains, darunter zahlreiche Kombinationen aus „Karstadt“ und „Kaufhof“. Der Rufpreis lag bei 1.200 Euro, das aktuelle Gebot bei 2.200 Euro (Stand der Auktion).

Auf den ersten Blick wirkt das Paket wie ein historisches Relikt mit großem Markenwert. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch: Hier wird ausschließlich über Domains gesprochen – nicht über Markenrechte.

Und genau das ist der kritische Punkt.

Domainkauf ist kein Markenrecht

Mit dem Zuschlag auf dieses Konvolut erwirbt der Käufer lediglich die Domains. Die Markenrechte an „Karstadt“ und „Kaufhof“ sind ausdrücklich nicht Teil der Auktion. Diese Marken liegen bei der GALERIA S.à r.l., also der Gesellschaft, die den Warenhausbetrieb verantwortet.

Das bedeutet ganz konkret:
Wer Domains wie karstadtkaufhof.de oder kaufhof-karstadt.com ersteigert, hat kein Recht, diese Begriffe markenmäßig zu nutzen – weder für einen Onlineshop noch für werbliche, kommerzielle oder markenähnliche Zwecke.

Dieser Unterschied ist für viele Bieter offensichtlich nicht präsent – und genau darin liegt das Risiko.

Faktenbox: Auktion „Domains und Marken: Signa“

  • Auktionshaus: AURENA GmbH (Österreich)
  • Auktion: Domains und Marken: Signa
  • Anzahl der Posten: 178
  • Kategorie: Software & Domains
  • Standort der Auktion: 8712 Niklasdorf (Steiermark)
  • Rechnungslegung: Erst nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht
  • Kontakt AURENA: [email protected]

Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Bei den angebotenen Posten werden überwiegend Domains und teilweise Markenrechte versteigert. Die Nutzung der Domains erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere bei bekannten Namen (z. B. Karstadt oder Kaufhof) gilt: Domainbesitz ersetzt kein Markenrecht.

Die Marken Karstadt und Kaufhof sind nicht Bestandteil der Auktion. Sie liegen bei der GALERIA S.à r.l. Eine kommerzielle Nutzung entsprechender Domains – etwa für Onlineshops oder Werbung – kann zu Markenrechtsverletzungen, Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen führen.

Quelle: aurena.at

Warum das für Onlineshops brandgefährlich ist

Domains mit bekannten Marken erzeugen automatisch eine Erwartungshaltung. Nutzer gehen davon aus, dass hinter solchen Adressen das Original oder zumindest ein autorisierter Anbieter steht. Genau das kann schnell zu rechtlichen Problemen führen.

Sobald auf einer solchen Domain ein Onlineshop, ein Affiliate-Projekt, ein Preisvergleich oder auch nur kommerzielle Werbung betrieben wird, stehen mehrere Vorwürfe im Raum: Markenrechtsverletzung, Irreführung, unlauterer Wettbewerb. Abmahnungen sind hier nicht theoretisch, sondern realistisch.

Besonders heikel sind dabei Domains, die bewusst Nähe suggerieren – etwa durch die Kombination von Karstadt und Kaufhof oder durch kampagnenartige Namen wie keinneueskarstadt.de. Was im politischen oder journalistischen Kontext noch zulässig sein kann, wird im geschäftlichen Umfeld schnell zur Haftungsfalle.

Kurz gesagt: Der Kaufpreis der Domain ist meist der kleinste Kostenpunkt.

AURENA verkauft korrekt – die Verantwortung liegt beim Käufer

AURENA weist in den Auktionsunterlagen darauf hin, dass nur das versteigert wird, was im jeweiligen Posten enthalten ist, und dass die Rechnungslegung erst nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht erfolgt. Rechtlich ist das sauber.

Die Prüfung, ob und wie eine Domain genutzt werden darf, liegt jedoch vollständig beim Käufer. Wer hier nur auf SEO-Potenzial oder Bekanntheit schaut, blendet das eigentliche Risiko aus.

Gerade das Karstadt-Konvolut zeigt exemplarisch, wie schnell Domainkäufe mit bekannten Handelsmarken zur juristischen Stolperfalle werden können.

Das Karstadt-Konvolut im Detail: alle Domains

Nr. Domain
1karstadt.estate
2karstadtkaufhof.at
3karstadt-kaufhof.at
4karstadtkaufhof.ch
5karstadt-kaufhof.ch
6karstadtkaufhof.com
7karstadt-kaufhof.com
8karstadtkaufhof.de
9karstadtkaufhof.eu
10karstadt-kaufhof.eu
11karstadtkaufhof.net
12karstadt-kaufhof.net
13kaufhofkarstadt.at
14kaufhof-karstadt.at
15kaufhofkarstadt.ch
16kaufhof-karstadt.ch
17kaufhofkarstadt.com
18kaufhof-karstadt.com
19kaufhofkarstadt.de
20kaufhof-karstadt.de
21kaufhofkarstadt.eu
22kaufhof-karstadt.eu
23kaufhofkarstadt.net
24kaufhof-karstadt.net
25kaufhouse-tyrol.at
26kaufhouse-tyrol.com
27keinkarstadt.de
28keinneueskarstadt.berlin
29keinneueskarstadt.de

Quelle: AURENA, Posten „Karstadt“
https://www.aurena.at/posten/4003628/Karstadt

Fazit für Händler

Diese Auktion ist kein Sonderfall, sondern ein Lehrbeispiel. Domainbesitz ersetzt keine Markenrechte.
Gerade bei bekannten Handelsmarken kann ein vermeintliches Schnäppchen schnell zu Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen und erheblichen Kosten führen.

Wer Domains aus Insolvenzen ersteigert, sollte nicht nur fragen, was er kauft – sondern vor allem, was er damit rechtlich darf.

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