Umsatzsteuer im EU-Handel: Was tun, wenn du die 10.000 €-Grenze überschreitest?
Seit 2021 gilt in der EU eine einheitliche Regelung für grenzüberschreitende Verkäufe an Privatkunden: die Lieferschwelle von 10.000 € netto. Wer diese Grenze überschreitet, muss seine Umsatzsteuer nicht mehr im eigenen Land abführen, sondern im Bestimmungsland des Kunden. Für dich als Händler hat das wichtige steuerliche Konsequenzen.
Was bedeutet die 10.000 €-Grenze?
Die Grenze gilt für alle EU-weiten B2C-Fernverkäufe (Online-Shop, Marktplätze etc.) und digitale Dienstleistungen zusammen. Sobald deine netto-Umsätze in andere EU-Staaten (außerhalb deines eigenen) im laufenden oder im Vorjahr über 10.000 € liegen, greift die Regelung.
👉 Beispiel:
- Du sitzt in Deutschland und verkaufst nach Frankreich, Spanien und Italien.
- Solange deine grenzüberschreitenden Umsätze zusammen unter 10.000 € bleiben, darfst du deutsche Umsatzsteuer berechnen und in Deutschland abführen.
- Überschreitest du die Grenze, musst du ab dem ersten Euro über der Schwelle die Umsatzsteuer des jeweiligen Ziellandes berechnen und abführen.
Welche Optionen habe ich als Händler?
Du hast grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Umsatzsteuer im Zielland registrieren:
- Du meldest dich in jedem Land, in das du verkaufst, steuerlich an.
- Dort führst du die Umsatzsteuer nach den lokalen Vorgaben ab.
- Das ist aber sehr aufwendig und teuer.
- One-Stop-Shop (OSS) nutzen:
- Du meldest dich einmal zentral beim OSS in Deutschland an (über das Bundeszentralamt für Steuern, BZSt).
- Alle EU-Umsätze an Privatkunden meldest und zahlst du gesammelt dort.
- Das BZSt verteilt die Steuerbeträge an die jeweiligen Länder.
- Vorteil: Nur eine Anmeldung, nur eine Meldestelle, weniger Aufwand.
👉 Für fast alle Händler ist der OSS der bessere Weg.
Ab wann musst du reagieren?
Die Pflicht gilt ab Überschreiten der Grenze.
- Das heißt: sobald deine EU-weiten Fernverkäufe netto 10.001 € überschreiten, musst du ab diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuer nach den Regeln des jeweiligen Ziellandes berechnen.
- Wichtig: Du musst deine Preise im Shop oder auf dem Marktplatz entsprechend anpassen.
Was musst du konkret tun?
- Prüfe deine Umsätze:
- Führe eine Liste oder nutze deine Wawi/ERP, um grenzüberschreitende Umsätze im Blick zu behalten.
- Entscheide dich für den OSS:
- Anmeldung beim BZSt über das Elster-Portal (Reiter „OSS“).
- Systeme anpassen:
- Stelle sicher, dass dein Shop, deine Marktplatz-Einstellungen und deine Buchhaltung die richtigen Umsatzsteuersätze berechnen.
- Regelmäßig melden:
- Du musst vierteljährlich eine OSS-Meldung abgeben.
- Darin listest du die Umsätze pro Land und führst die fällige Steuer ans BZSt ab.
Praxisbeispiel Marktplatz: Amazon-Händler
Stell dir vor, du verkaufst über Amazon FBA aus Deutschland heraus.
- Deine Umsätze nach Frankreich, Spanien und Italien summieren sich im Jahr auf 12.000 €.
- Bisher hast du deutsche Umsatzsteuer berechnet, da du die Grenze nicht überschritten hattest.
- Ab 10.001 € musst du jetzt die französische, spanische und italienische Umsatzsteuer berechnen.
- Über den OSS meldest du deine Verkäufe gesammelt in Deutschland – Amazon passt deine Rechnungen und Auszahlungen automatisch an, sobald du in Seller Central die richtigen Steuereinstellungen aktivierst.
Praxisbeispiel Shop: Shopify-Händler
Du betreibst einen eigenen Shopify-Shop und verkaufst nach Österreich, Belgien und Frankreich.
- Im Mai überschreitest du die Grenze mit einem Gesamtumsatz von 10.500 €.
- Ab sofort musst du im Shop die länderspezifischen Umsatzsteuersätze ausweisen (z. B. 20 % in Österreich, 21 % in Belgien, 20 % in Frankreich).
- Shopify bietet dir im Steuerbereich die Möglichkeit, die OSS-Regelung zu aktivieren, sodass die richtigen Steuersätze automatisch berechnet werden.
- In deiner OSS-Meldung gibst du dann die Umsätze pro Land an und führst alles gesammelt über das BZSt ab.
Wo melde ich mich zum OSS an?
Die Anmeldung zum One-Stop-Shop (OSS) erfolgt in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Technisch läuft das über das ELSTER-Portal.
- Dort findest du im Bereich „EU-OSS“ die Möglichkeit, dein Unternehmen zu registrieren.
- Nach erfolgreicher Registrierung kannst du vierteljährlich deine Umsätze pro Land melden.
- Das BZSt nimmt deine Zahlung entgegen und verteilt die Steuer automatisch an die jeweiligen Länder.
👉 Vorteil: Du hast nur eine zentrale Meldestelle und sparst dir Registrierungen in mehreren Staaten.
Wie melde ich mich in einzelnen EU-Ländern an?
Falls du den OSS nicht nutzt (oder nutzen kannst), musst du dich direkt in jedem Land, in das du verkaufst, steuerlich registrieren.
- Das bedeutet: Antrag bei der jeweiligen Steuerbehörde, teilweise in der Landessprache.
- Häufig brauchst du dort eine lokale Steuernummer und musst dann regelmäßig lokale Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
- In manchen Ländern geht das relativ einfach online (z. B. Frankreich, Italien), in anderen ist es komplizierter und es wird oft ein lokaler Steuerberater verlangt.
👉 Für kleinere Händler ist dieser Weg kaum praktikabel, weil er extrem zeit- und kostenintensiv ist. Deshalb setzen fast alle auf den OSS.
Was passiert, wenn du nichts tust?
Wenn du nach Überschreiten der Grenze weiter deutsche Umsatzsteuer berechnest und abführst, riskierst du:
- Steuernachforderungen im Zielland
- Bußgelder
- mögliche Strafzahlungen
- Ärger mit Marktplätzen, die zunehmend steuerkonform abrechnen wollen
Kurz: Ignorieren ist keine Option.
Fazit: Rechtzeitig vorbereiten!
Die 10.000 €-Grenze klingt klein – und ist es auch. Viele kleinere Händler überschreiten sie schneller als gedacht. Der One-Stop-Shop ist der praktikabelste Weg, um den Anforderungen gerecht zu werden.
👉 Mein Rat: Überprüfe deine Umsätze regelmäßig und melde dich frühzeitig im OSS an. Wer wartet, riskiert unnötige Probleme.
👉 Soll ich dir jetzt das Inhaltsverzeichnis (mit #h-Links) automatisch an diesen Beitrag anpassen, sodass die beiden neuen Abschnitte auch drin sind?
Wann gilt die 10.000 €-Grenze?
Sobald deine gesamten B2C-Umsätze in andere EU-Länder im laufenden oder vorherigen Jahr über 10.000 € netto liegen.
Welche Verkäufe werden einbezogen?
Alle grenzüberschreitenden Fernverkäufe und digitalen Dienstleistungen an Privatkunden in der EU.
Wo melde ich mich für den OSS an?
Über das ELSTER-Portal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Wie oft muss ich eine Meldung machen?
Die OSS-Meldung ist vierteljährlich fällig, jeweils bis zum Ende des Folgemonats.
Was, wenn ich keinen OSS nutze?
Dann musst du dich in jedem einzelnen Zielland steuerlich registrieren und dort Umsatzsteuer abführen.
Was droht bei Nichtbeachtung?
Steuernachforderungen, Bußgelder und ggf. Sanktionen in den betroffenen Ländern.
Stand: 2025
