US Zollregelung 2025: DHL setzt ab Montag, den 21. April 2025 vorübergehend Sendungen von Unternehmen an Privatkunden in die USA aus, deren Wert über 800 US-Dollar liegt, teilte der Logistikriese seinen Kunden in einer E-Mail mit. Ist das nur der Anfang, wann ziehen andere nach?

US-Zollschock: Versand von Waren über 800 USD ab dem 21. April vorübergehend ausgesetzt – was Händler jetzt wissen müssen

Die USA verschärfen erneut ihre Zollpolitik – mit weitreichenden Folgen für den grenzüberschreitenden Versandhandel. Wie aus einer aktuellen Mitteilung von DHL Express hervorgeht, gelten ab dem 21. April 2025 temporäre Einschränkungen für B2C-Sendungen (Business-to-Consumer) mit einem Warenwert über 800 USD, die an Privatpersonen in den USA adressiert sind.

Ab Montag, dem 21. April 2025, und bis auf Weiteres werden wir vorübergehend Sendungen von Unternehmen an Verbraucher (B2C) an Privatpersonen in den USA aussetzen, deren deklarierter Wert 800 USD übersteigt.  Sendungen mit einem deklarationspflichtigen Zollwert unter 800 USD sind von der Aussetzung nicht betroffen.”, so DHL in der Mail. (Übersetzung mit KI)

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

📦 Temporärer Versandstopp für B2C-Sendungen > 800 USD:
Ab dem 21. April 2025 werden alle Sendungen mit einem deklarierten Warenwert über 800 USD, die an private Empfänger in den USA gerichtet sind, vorübergehend nicht mehr angenommen. DHL begründet diesen Schritt mit den neuen zollrechtlichen Anforderungen der US-Regierung und der damit verbundenen Überlastung der Zollabwicklung.

Mehrtägige Verzögerungen auch bei B2B-Sendungen:
Auch Geschäftskunden (B2B) sind betroffen: Sendungen an US-Unternehmen mit einem Warenwert über 800 USD werden zwar weiterhin transportiert, müssen jedoch mit längeren Laufzeiten rechnen.

📜 Hintergrund US Zollregelung 2025: Änderung der De-minimis-Regelung und Einführung der formalen Einfuhrpflicht ab 800 USD
Bislang konnten Sendungen mit einem Warenwert zwischen 800 USD und 2.500 USD unkompliziert im sogenannten “informellen Verfahren” eingeführt werden. Diese Regelung entfällt nun – alle Sendungen über 800 USD müssen formell abgefertigt werden. Das betrifft:

  • Alle Länder weltweit
  • Unabhängig vom Sendungstyp (mit Ausnahme von reinen Dokumentensendungen)
  • Besonders stark betroffen: Produkte mit Ursprung in China, Hongkong und Macau (keine De-minimis-Freigrenze mehr)

📊 Formale Einfuhr bedeutet:

  • Zollabgaben nach dem US-Harmonized Tariff Schedule (HTSUS) inkl. ggf. Sonderzölle nach Section 301 und IEEPA
  • Angabe der US-Steuernummer (TIN, SSN oder EIN) des Endempfängers
  • Einreichung ergänzender Unterlagen (z. B. Herkunftsnachweise)

💡 Wichtig für China-Händler:
Besonders betroffen sind Händler mit Sitz in China oder solchen Lieferketten. Denn für Produkte aus China ist die De-minimis-Freigrenze vollständig abgeschafft worden. Für viele chinesische Amazon-Händler, die über eigene B2C-Shops in die USA liefern oder Fulfillment-Dienstleister nutzen, bedeutet das: erhebliche Zusatzkosten und deutlich aufwendigere Logistikprozesse.

🛑 Auswirkungen für Händler in Europa und Asien:

  • Temporäre Versandstopps bei bestimmten Dienstleistern wie DHL für B2C
  • Verlängerte Lieferzeiten
  • Komplexere Zollabwicklung
  • Risiko von Retouren oder Nichtannahme durch Kunden, wenn TIN fehlt

📦 Tipp für Marketplace-Händler:
Wer aktuell Waren direkt in die USA verschickt (D2C), sollte umgehend prüfen:

  • Ob die Sendungen den neuen Schwellenwert überschreiten
  • Ob der Kunde eine TIN bereitstellen kann
  • Ob eine Zwischenlagerung in einem Fulfillment-Center in den USA eine Alternative wäre

📍 Fazit:
Die neuen US-Zollregelungen stellen Händler weltweit vor große Herausforderungen. Vor allem B2C-Versender müssen ihre Prozesse anpassen und mit Verzögerungen und höheren Kosten rechnen. Auch wenn DHL betont, dass es sich um eine temporäre Maßnahme handelt, zeigt die Entwicklung: Die Zeiten einfacher und günstiger Direktlieferungen in die USA sind vorerst vorbei.

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