Unter der Domain www.ido-shop.de scheint der Abmahnverband offensichtlich einen Onlineshop aufbauen zu wollen. Wie der Startseite zu entnehmen ist, wird der Onlineshop des IDO “Rechtstexte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem rechtssicheren Betrieb von Webseiten anbieten und sich mit Legal Tech befassen”. Anbieter ist die IDO Management GmbH mit Sitz in Leverkusen.
Ist der Internetauftritt abmahnbar?
Selbstverständlich ist das eine der ersten Fragen, die sich stellen. Der IDO Verband ist ja bekannt dafür, selbst Kleinigkeiten abzumahnen. Daher ist es mit Sicherheit angemessen, dass er sich selbst mit strengeren Maßstäben messen lässt.
Ein Blick in das Impressum lässt eine Rufnummer zur schneller Kontaktaufnahme vermissen. Eine alternative, wie z. B. ein Kontaktformular, ist auch nicht bereitgestellt. Ein Cookie-Hinweis fehlt. Allerdings werden auch keine Cookies gespeichert. Eine Datenschutzerklärung ist vorhanden. Diese ist aber fehlerhaft und kaum lesbar.
Es gilt wohl zu überprüfen, ob die Datenschutzerklärung in dieser fehlerhaften Form überhaupt anzuwenden ist. Wesentliche Inhalte können in meinen Augen nicht konsumiert werden.
Sicherheit der Webseite
Diese ist laut Google nicht uneingeschränkt gegeben. Google führt hierzu aus: “Die Website nutzt keine private Verbindung. Es ist möglich, dass eine unbefugte Person Zugriff auf Informationen erhält, die Sie an die Website gesendet haben oder die Ihnen von der Website übermittelt wurden, und diese ändern kann.”
Ja, dann mal los …
… oder: Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Für mich ist der Onlineauftritt des IDO-Shops abmahnbar. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wer denn genau Wettbewerber sein kann. Ich als ordentlicher Verbraucher fühle mich schon massiv eingeschränkt. Und jeder Wettbewerber, der den IDO abmahnen möchte, hat mein vollstes Verständnis.
IDO hat anscheinend gerade jede Menge deutsche Bricklink-Haendler abgemahnt. Sie koennen es wohl nicht lassen, oder ist das Geld knapp?
(Zugegeben, deren Rechtstexte sind meist Krau&Rueben…)
Es fehlt die Umsatzsteuer ID im Impressum, sowas sollte ich haben, wenn ich Dienstleistungen anbiete.
Ich frag mich, wer bei denen Kunde werde will. Haben sie doch so fast jeden Händler im Vorfeld zum Feind gemacht :))
Tja…. der Händlerbund macht es mit seinem HB Marketplace vor…. mich wundert gar nicht mehr.
Dass der IDO nicht frei von “Sünde” ist, dürfte spätestens seit dem Prozess mit Vera Dietrich klar sein….
Lauter angebliche Tipp- und/oder Systemfehler, die dann zu Unstimmigkeiten in der Mitgliederliste führten (…ich war beim Prozess dabei – es war nur peinlich !). Mal abgesehen von solchen “Fehlern/Verstößen”, die schlichtweg auf der Vorspielung falscher Tatsachen beruhen oder wahlweise tatsächlich Vorsatz sind:
Welcher Mensch würde es schaffen jeden nur erdenklichen Fehler/Verstoß zu 100% und in Echtzeit beseitigen zu können ?
Vor allem, wenn man Plattformen nutzt und von deren funktionieren abhängig ist !
Wenn Gesetze sich immer wieder ändern und Plattformen nicht richtig funktionieren…. Server überlastet sind oder schlicht die rechtlichen Rahmenbedingungen auf den Plattformen ein “Korrektsein” gar nicht zu lassen.
Ganz ehrlich wer behauptet, alles und immer korrekt zu machen und sich an alle Vorgaben in Echtzeit zu halten – der leidet unter Größenwahn! Wer behauptet ein Abmahnwesen sei im digitalen Zeitalter noch “bewährt” und “sinnvoll”…. der hat nicht verstanden, wie groß die Abhängkeit von funktionierenden “Systemen” ist und wie gering die eigenen Möglichkeiten auf all das Einfluss zu nehmen.
Welcher Händler wird tatsächlich die Plattform in Regress nehmen und versuchen zu beweisen, dass nicht er selbst “Schuld” daran ist, dass Verstöße gegen Unterlassungsverträge passieren.
Wie kann es gerecht oder gerechtfertigt sein, dass Menschen, die sich bemühen keine Fehler zu machen…. die alles korrigieren und gewiss niemanden schaden wollen, dass diese Menschen nun zu Hauf für einzelne Fehler horrende Summen zahlen müssen, weil sie zu irgendeinem Zeitpunkt nicht schlau genug waren (oder schlecht beraten wurden !) und einen Unterlassungsvertrag unterzeichnet haben (die sie sehr oft noch nicht einmal selbst durch Flüchtigkeitsfehler verschuldet haben, sondern die durch Unzulänglichkeiten der Plattform entstehen). Und welchen Sinn macht noch ein Abmahnwesen, wenn über kurz oder lang immer mehr Menschen (die es sich leisten können) keine Unterlassungsverträge mehr unterzeichnen werden ? Rechtsmissbrauch fängt für mich da an, wenn die Suchfunktion von Plattformen missbraucht wird oder auch allgemein Suchmaschinen, um die kleinsten Fehler abzumahnen oder schlimmer: Vertragsstrafen zu kassieren…. unabhängig davon welcher angebliche Schaden durch diese Verstöße verursacht wird ? Nur weil man selbst sich “bemüht” (denn mehr als ein “Bemühen” kann es im digitalen Zeitalter nicht sein) alles richtig zu machen… das alleine gibt – meiner Meinung nach – niemanden das Recht über die Fehler anderer zu “richten”. Denn mal abgesehen von menschlichen Unzulänglichkeiten, ist ein Großteil der Händler eben auch abhängig von dem Funktionieren der Plattform/der IT damit auch alles “korrekt” ist. Fehler lassen sich unmöglich lückenlos vermeiden…. wenn mir also jemand was böses will, muss er nur meine Internetpräsens ausdauernd “belauern”…. ! Und das soll “Bewährt” und “sinnvoll” sein ?
Systemfehler gibt es mehr als genug:
https://www.auktionshilfe.info/thread/17833-systemfehler-auf-plattformen-und-abmahnmissbrauch/?pageNo=1
Nur wird darüber an keiner Stelle mal ausgiebig berichtet….