In wenigen Tagen tritt die Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 16% in Kraft. Das ermöglicht euch zumindest ein paar Tage lang sichere drei Prozent mehr Marge. Und so geht’s!
Ab wann gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz?
Ab dem 1. Juli gilt er. Aber was ist, wenn ihr Ware erst am 1. Juli versendet, die bereits vorher verkauft wurde? Das Leistungsdatum ist für die umsatzsteuerliche Bewertung relevant und nicht das Kaufdatum! Das bedeutet, wenn ihr eure Versandzeit verlängert und den Versand erst am 1. Juli veranlasst, könnt ihr in den Rechnungen bereits den neuen reduzierten Mehrwertsteuersatz anwenden.
Drei Prozent mehr in der Kasse
Wenn ihr diesen ›Workaround‹ anwendet, erwirtschaftet ihr in den relevanten Tagen drei Prozent mehr Marge. Schauen wir uns einmal die Tage und die Daten genau an: Der 26. Juni ist ein Freitag und der 1. Juli ein Mittwoch. Ihr könntet also 5 Tage schieben und die Sendungen erst am Mittwoch versenden. Das wären dann fünf Tagesumsätze mit mehr Marge.
Beispielrechnung: Tagesumsatz 10.000 € netto. Das wären mit 19% USt. 11.900 € und mit 16% 11.600 €. Hieraus ergibt sich eine Differenz von 300 € pro Umsatztag. 5 Tage mal 300 € Differenz ergeben 1.500 € mehr Marge. Das ist schnell verdientes Geld.
Was ist zu tun?
Ihr solltet eure Lieferzeiten verlängern und prüfen, dass ihr die Rechnungen an den Kunden nicht vor dem 1. Juli versendet bzw. durch eure Wawi/ERP-Systeme versenden lasst. Das wäre es schon. Nur ganz so einfach wird es nicht sein, denn je nach System werden die Steuersätze nicht aus der Wawi/ERP sondern aus der Plattform gezogen. Bitte prüft das vorher, z. B. mit einem ›kleinen‹ Testlauf.
Mehr Tipps & Expertenwissen gefällig?
Oliver Prothmann, Präsident vom Bundesverband Onlinehandel, Dr. Roger Gothmann vom Steuerdienstleister Taxdoo und Wortfilter veranstalten am Mittwoch, am 10. Juni um 19.00 Uhr einen Live Event zum Thema Umsatzsteuersenkung. Hier geht es zum Event:
Natürlich könnt ihr auch Fragen stellen, die wir versuchen live zu beantworten.
Und zum Schluss!
Es gibt gute Gründe den Tipp anzuwenden, aber es gibt auch verdammt gute Argumente es nicht zu tun. Mehr Marge ist prima, zumal das recht einfach verdienter Ertrag ist. Aber: Natürlich kann das auch zu mehr Kundenrückfragen und Verbraucherverdruss führen. Genau zwischen diesem Spannungsbogen solltet ihr eure Entscheidung treffen. Was lohnt sich mehr? Schadet ihr euch womöglich? Übersieht der Kunde vielleicht die längere Lieferzeit? Das sind einige Fragen die ihr euch beantworten solltet.
Beim Lesen dieses Artikels verspürte ich den dringenden Wunsch zu erfahren, was wohl Axel Gronen dazu sagen würde.
Doch das wird leider nicht möglich sein.
Ihr seid schon ganz schön asozial, direkt mal melden…
Ja sehe ich auch so, ekelig. Seite gleich mal aus den Bookmarks gelöscht und mit meinen Bekannten/Freunden geteilt.
Das ist ein hervorragender Weg um eine Abmahnung zu kassieren.
Wenn eine Bestellung im Juni erfolgt ist der Vertragsbestandteil 19% MwSt bei Nonfood.
Dieses wurde auch so an den Kunden / Endverbraucher kommuniziert.
Nun weist plötzlich die Rechnung o.ä. nur 16% MwSt aus.
Das wäre Irreführung des Verbrauchers und Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Nur eine Rechnungskorrektur wäre gesetzlich der saubere Weg.
Muss nur ein Abmahnanwalt eine Testbestellung machen, dann ist die schnelle Marge noch schneller Geschichte.