Conni bekommt Post vom Anwalt? – Ein Meme-Drama mit Missverständnissen

Aber bei der aktuellen Aufregung um die angeblichen “Conni-Abmahnungen” dachte ich kurz: Jetzt ist’s passiert. Conni geht zu Gericht.

Und dann kam der mediale Aufschrei:
„Carlsen verklagt Meme-Ersteller*innen!“,
„Conni gegen das Internet!“,
„Satire-Verbot durch Kinderbuchverlag!“

Wir sagen’s mal so: Alle mal tief durchatmen.
Denn die Wahrheit sieht – wie so oft – etwas anders aus.


Was ist passiert?

Der Carlsen Verlag hatte ein FAQ zum Umgang mit den beliebten (und teilweise sehr lustigen) Conni-Memes veröffentlicht. Das wurde von vielen Medien aufgegriffen – leider aber teilweise verkürzt, zugespitzt und falsch interpretiert.
Und plötzlich stand Conni nicht mehr im Kindergarten, sondern im juristischen Kreuzfeuer. Dabei war das gar nicht nötig.


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Was wirklich gilt – direkt vom Verlag (und zwar 1:1, ohne Meme, ohne Filter):

Carlsen Verlag GmbH – Stellungnahme auf LinkedIn

Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, haben mehrere Medien unser FAQ zum Umgang mit den beliebten Conni-Memes aufgegriffen und in den sozialen Netzwerken eine Vielzahl an kritischen Kommentaren hervorgerufen. Durch die oft verkürzende Darstellung des Sachverhalts sind Missverständnisse entstanden, auf die wir hier eingehen wollen.

🎀 Missverständnis 1: „Carlsen droht allen Meme-Ersteller*innen mit Klagen!“
Nein. Wir drohen nicht mit Klagen, sondern fordern in bestimmten Fällen dazu auf, das jeweilige Meme aus dem Netz zu löschen.

Diese Fälle sind:
➡️ Menschenverachtende, rassistische, gewaltverherrlichende und pornografische Verwendungen der Conni-Figur.
Diese gibt es neben den harmlosen und humorvollen Memes leider auch vielfach im Netz. Als Verlag der Conni-Bücher, die seit mehr als 30 Jahren Kinder im Alltag begleiten und ihnen Werte wie Empathie, Freundschaft und Solidarität vermitteln, kann Carlsen solche Memes nicht tolerieren.

➡️ Nutzungen von Conni-Memes zu kommerziellen, werblichen, Marketing- und ähnlichen Zwecken.
Uns erreichen viele Anfragen von Unternehmen oder Institutionen, die um die Genehmigung bitten, Conni-Memes in ihre Werbekampagnen oder ihre Öffentlichkeitsarbeit zu integrieren. Diese Nutzungen können wir aus Gründen des Urheberrechts und des Markenschutzes nicht genehmigen.
Dabei wird die Conni-Figur oft zu Werbezwecken genutzt, ohne dass den Personen bewusst ist, dass es sich hier um die Verletzung eines Rechtes von Urheber*innen handelt, die vom Produkt ihrer Kreativität leben. Wird ihnen dies klargemacht, löschen sie in der Regel das zu Werbezwecken eingesetzte Meme. Ein gerichtliches Vorgehen war bisher noch nicht erforderlich.

🎀 Missverständnis 2: „Carlsen will sich an den Urheberrechtsverletzungen bereichern!“
Klares Nein. Im Zentrum unseres Interesses stehen die Rechte der Urheberinnen und die damit verbundenen Marken- und Titelrechte. Der Schutz dieser Rechte sichert die Lebensgrundlagen der Kreativen und aller, die an der Veröffentlichung ihrer Werke mitarbeiten. Unser Auftrag als Verlag ist es, die Rechte der Urheberinnen zu schützen und diesen Schutz durchzusetzen – diesen Auftrag nehmen wir gerade auch angesichts der rasanten Entwicklung im Bereich der KI-Technik und den damit verbundenen urheberrechtlichen Fragen besonders ernst.

🎀 Missverständnis 3: „Carlsen missachtet das Recht auf Satire und künstlerische Freiheit!”
Conni-Memes gibt es bereits seit vielen Jahren. Uns freut es, dass die Figur Conni so bekannt und beliebt ist, dass sie sehr viele Menschen zu verspielten und lustigen Beiträgen im Internet inspiriert. Doch auch vor diesem Hintergrund gelten klare Regeln, die wir in den vorigen Abschnitten dargestellt haben und die gut nachvollziehbar sind, wenn man sich mal in die Lage der Urheber*innen versetzt.

Wir hoffen, dass wir damit zum Verständnis beitragen können, und wünschen euch weiterhin viel Freude mit der Welt von Conni. 🙂

Illustration: Janina Görrissen mit Marc Rueda


Unser Fazit bei wortfilter.de:

Keine Panik, kein Abmahn-Hagel, kein Satireverbot.
Ein Verlag schützt seine Rechte – und das ist auch gut so.
Denn mal ehrlich: Wer will schon eine rassistische Conni im Netz sehen?
Und wer für seine Agentur mit Conni werben will, kann halt nicht einfach loslegen wie im Kindergarten – auch wenn Conni da herkommt.

Also bitte: Memet weiter, aber mit Herz und Hirn.
Und danke, Carlsen, für die klare Klarstellung. Conni darf bleiben – nur nicht auf dem nächsten Werbeplakat von „Conni Cars GmbH“. 🧸📚


Wortfilter Facebook Community Gruppe
Komm in die Wortfilter Community auf Facebook und diskutiere mit

➡️Melde dich zum wöchentlichen Newsletter an!⬅️