Heute fanden die Merchants im Sellercentral und in Ihrer Mailbox eine gute Neuigkeit. Amazon schafft die Mindestverkaufsgebühr ab. Diese Neuigkeit dürfte etliche Händler freuen, denn sie zählen zu den Gebührenbestandteilen, die oft den Kostenschnitt nach oben trieben.

Was war die Mindestverkaufsgebühr?

Sie fiel in den meisten Kategorien an, in denen Händler Artikel bis zu einem Preis von 2.00€ anboten. Wurde dieser verkauft, wären die Kosten, die Amazon euch reguläre berechnet, 30 Cent. Das war dem Handelsriesen bisweilen zu wenig. Daher gab es die Mindestverkaufsgebühr in höhe von 50 Cent.

Günstige Artikel hatten krude relative Kosten

Wer also ein Produkt für 1€ verkaufte, hatte dann 50% Amazon-Gebühren auf seinen Umsatz draufzuzahlen. Solche hohen relativen Gebühren machten den Handel mit günstigen Artikeln sehr unattraktiv und nicht wenige Merchants berichteten immer mal wieder reißerisch über Amazon-Gebühren in Höhe von 80%.

Auch für günstige Waren werden nun die üblichen Gebühren berechnet

Ab dem 1. September 2017 werden also für alle Artikel nur noch die anfallenden prozentualen Gebühren berechnet. Das kann für einige Kategorien und Produkten zu einer Reduzierung der Kosten um 50% bedeuten, wenn nicht noch besser.

Hier eine Beispielrechnung für eine Kategorie mit 12% Verkaufsprovision

Die aktuelle Gebühr für einen Artikel mit einem Gesamtverkaufspreis von 2,00 € in einer Kategorie mit einer Verkaufsgebühr von 12% und einer Mindestverkaufsgebühr in Höhe von 50 Cent würde 0,50 Cent betragen. Da dieser Betrag von 0,50 € pro Artikel höher ist als 12% des Gesamtverkaufspreises. Nach dem 1. September 2017 würde die entsprechende Gebühr 0,24 € betragen, also 12% des Gesamtverkaufspreises.

Hier die Meldung von Amazon

Guten Tag,

um Sie dabei zu unterstützen, mehr Produkte anzubieten, die Kunden schätzen, schaffen wir die Mindestverkaufsgebühr für alle bei Amazon.de verkauften Artikel ab. Ab dem 1. September 2017 zahlen Sie die entsprechende Verkaufsgebühr auf den Gesamtverkaufspreis, den der Käufer bezahlt, einschließlich der Kosten für Versand oder Geschenkverpackung.

Aktuelle Gebühren:

– Geltende Verkaufsgebühr als Prozentsatz des Gesamtverkaufspreises (mit einer Mindestverkaufsgebühr von 0,50 EUR)

Neue Gebühren:

– Geltende Verkaufsgebühr als Prozentsatz des Gesamtverkaufspreises (keine Mindestverkaufsgebühr)

Beispiele:

1. Die aktuelle Gebühr für einen Artikel mit einem Gesamtverkaufspreis von 2,00 EUR in einer Kategorie mit einer Verkaufsgebühr von 15 % und einer Mindestverkaufsgebühr in Höhe von 0,50 EUR würde 0,50 EUR betragen, da dieser Betrag von 0,50 EUR pro Artikel höher ist als 15 % des Gesamtverkaufspreises. Nach dem 1. September 2017 würde die entsprechende Gebühr 0,30 EUR betragen, also 15 % des Gesamtverkaufspreises.

2. Die aktuelle Gebühr für einen Artikel mit einem Gesamtverkaufspreis von 2,00 EUR in einer Kategorie mit einer Verkaufsgebühr von 12% und einer Mindestverkaufsgebühr in Höhe von 0,50 EUR würde 0,50 EUR betragen, da dieser Betrag von 0,50 EUR pro Artikel höher ist als 12% des Gesamtverkaufspreises. Nach dem 1. September 2017 würde die entsprechende Gebühr 0,24 EUR betragen, also 12% des Gesamtverkaufspreises.

Hinweis: Dieser Erlass der Mindestverkaufsgebühr ist nicht endgültig. Amazon behält sich das Recht vor, in Zukunft Änderungen vorzunehmen.

Freundliche Grüße

Amazon Services Europe

Was bedeutet das nun für die Händler?

Für große Merchants dürfte diese Reduzierung keine große Rolle spielen. Jedoch gibt es etliche Kategorien und Händler, die von dieser Entlastung profitieren werden. Gerade Händler mit kleinpreisigen Artikeln waren bisweilen in den Hintern gekniffen und mussten Bundle mit größerer Stückzahl bilden oder das Produkt direkt als ‘Plus-Artikel’ listen.