Laut dpa hat das Bundesverwaltungsgericht der adventlichen Sonntagsarbeit in den deutschen Logistikzentren eine Absage erteilt. Das Gericht in Leipzig bestätigte am Mittwoch ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, das eine Bewilligung der Sonntagsarbeit gekippt hatte.
Amazon hatte 2015 für mehrere seiner Logistikzentren Sonntagsarbeit im Advent beantragt – und das mit den erhöhten Bestellungen im Weihnachtsgeschäft begründet. Im Fall, der jetzt das Bundesgericht beschäftigte, ging es um das Versandlager in Rheinberg in Nordrhein-Westfalen. Das Land hatte die Arbeit an zwei Sonntagen genehmigt. Dagegen hatte Verdi geklagt. Die Gewerkschaft kämpft für den Erhalt des vom Grundgesetz besonders geschützten arbeitsfreien Sonntags.
Sonntagsarbeit kann laut Arbeitszeitgesetz nur dann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn ›besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens‹ dies erfordern. ›Besondere Verhältnisse sind vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben. Sie dürfen also nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein‹, entschied nun das Bundesverwaltungsgericht. (Az.: BVerwG 8 C 3.20)
Genau das sei bei Amazon aber der Fall gewesen. Das OVG in Münster hatte festgestellt, der der Versandhändler die Bestellungen mit kurzfristigen Lieferversprechen (Same Day Delivery) selbst angekurbelt hatte. Damit hätten nicht ›besondere Verhältnisse von außen‹ auf das Unternehmen eingewirkt.
Kommentar
Aus Unternehmersicht hält sich ja meistens die Freude in Grenzen, wenn eine Gewerkschaft ein Urteil erstreitet. In diesem Fall dürfte das aber gerade die Onlinehändler erfreuen. Warum? Die meisten Onlineunternehmer sind klein- und mittelständige Betriebe, welche aus verschiedenen Gründen eben keine Sonntagsarbeit wünschen. Amazon war das egal und erreichte so einen wettbewerblichen Vorteil in dem der Riese auch sonntags seine Mitarbeiter Sendungen packen ließ. Gut gemacht Verdi!
Dafür dürfen die Händler aber Anfragen unter 24h am 3. Advent beantworten.