Seit ein paar Tagen geht Amazon massiv gegen Drittlandhändler vor die noch nicht ihre Umsatzsteuerbescheinigung dem Marktplatzbetreiber zur Verfügung gestellt haben. Betroffen sind meistens China-Händler-Account die vermeintlich die deutsche Umsatzsteuer hinterziehen wollen. Amazon suspendiert die betroffenen Accounts und blockiert die Lagerbestände der illegal handelnden China-Händler.
Zahlreiche Meldungen aus China
Dr. Jörg Brettschneider ist deutscher Rechtsanwalt. Er vertritt viele chinesische Händler und berät sie in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten. Ihm liegen mehrere Meldungen chinesischer Händler vor, dass ihr Amazon Konto suspendiert und Lagerbestand gesperrt worden ist.
Aber auch einige Mitarbeiter und Berater die in China für die Drittlandhändler arbeiten wissen zu berichten, dass etliche Amazon Konten von chinesischen Händlern gesperrt worden sind.
Was sind die Gründe für die Amazon Suspendierung?
Die Gründe der Sperrung sind offensichtlich. Die betroffenen Händler haben es versäumt ihre Umsatzsteuerbescheinigung nach §22f Umsatzsteuergesetz dem Marktplatz zur Verfügung zu stellen.
Seit 2019 sind Drittlandhändler dazu verpflichtet den Plattformen eine Bescheinigung zur Verfügung zu stellen, dass sie umsatzsteuerlich in der EU bzw. in Deutschland ordentlich registriert sind. Versäumen sie das, können Marktplätze für die Steuerschuld der Händler haften. Diese neue gesetzliche Regelung soll den massiven Umsatzsteuerbetrug durch Drittlandhändler eindämmen. Europäische Händler begrüßen diese Neuregelung. Ab 2021 wird es auch eine europaweite gesetzliche Maßnahme geben.
Wie werden andere Plattformen reagieren?
Noch ist unbekannt wie andere Plattformen diese neue Pflicht umsetzen werden. Von chinesischen eBay Händlern deren Accounts von Handel ausgeschlossen worden sind ist noch nicht berichtet worden.
Frist verschoben stimmt nicht – der Verkaeufer musste bis Ultimo nachweisen, den $22f Nachweis beantragt zu haben (Registrierungsantrag an Amazon uebermitteln).
Offensichtlich hat Amazon diesen Haendlern einfach 10 Tage “Gnadenfrist” gegeben, um den Antrag einzureichen.