Mahnt die H & K Management GmbH rechtsmissbräuchlich ab?

Gerne komme ich der Bitte von Oliver Prothmann, Präsident des bvoh, nach diesen Aufruf zu veröffentlichen:

Dresden/Berlin, 24.03.2015

In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben bittet Sie der Bundesverband Onlinehandel e.V. um Ihre Unterstützung:

Im Rahmen unseres Engagements für eines unserer Mitglieder in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin (52 O 1/15) versuchen wir derzeit, der Firma H & K Management GmbH den Rechtsmissbrauch i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG nachzuweisen.

Wenn Sie Betroffener (oder anwaltlicher Vertreter) einer Abmahnung der H & K Management GmbH sind:

Wir bitten Sie darum, uns Ihre Abmahnung(en), gern auch in Listenform, zukommen zu lassen. Das würde uns den Nachweis des Rechtsmissbrauchs sehr erleichtern. Im Gegenzug würden wir all denen, die uns mit einer oder mehrerer Abmahnungen unterstützen, die komplette von uns zusammengestellte Liste zukommen lassen und Sie über den Ausgang des Verfahrens unterrichten.

Es wird versichert, dass die übermittelten Daten lediglich zur Vorlage bei Gericht verwendet werden und ausschließlich an Personen übergeben werden, die selbst von einer solchen Abmahnung betroffen sind und sich an der Fallsammlung beteiligen. Sofern Bedenken bestehen, regen wir an, die personenbezogenen Daten zu schwärzen; bitten Sie aber dennoch darum, uns durch Zusendung der entsprechenden Abmahnung(en) und/oder einer Liste zu unterstützen. Wenn auch das nicht möglich wäre, so nennen Sie uns bitte die Anzahl der Ihnen von der H & K vorliegenden Abmahnungen. Ohne eine Zusammenarbeit in diesem Bereich wäre der Nachweis eines Rechtsmissbrauchs nicht möglich.

Bitte schicken Sie uns Ihre vollständige Abmahnung nebst Vollmacht und Unterlassungserklärung mit dem Betreff “Aufruf” an:

E-Mail: [email protected] oder Fax: +49 351 898 80 31

Mit der Übersendung der Abmahnung unterstützen Sie den BVOH bei der Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben. Kosten entstehen Ihnen dadurch (außer den Übermittlungskosten) nicht. Der Verband geht gegenüber Nichtmitgliedern keine Verbindlichkeit im Bereich Rechtsberatung ein.

Gern können Sie unsere Arbeit auch durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen. Für unsere Mitglieder können wir individueller und noch intensiver tätig werden:https://www.bvoh.de/mitglied-werden/

Bundesverband Onlinehandel e.V.

Oliver Prothmann, Präsident

Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt