Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

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Wer dominiert die Marktplatz-Branche: Analysen und Ranking von Online-Marktplätzen weltweit (Branchenreport 2017)

Oliver Prothmann hat mit seinem Buch “Marketplaces across the World” einen großartigen Überblick über die prosperierende Marktplatz-Branche geschaffen. In seinem Werk hat er Standards entwickelt die die Marktplätze vergleichbar machen. Die Marktplatz DNA. Ich durfte bereits einen Blick in seine Studie werfen und bin begeistert. Das Buch ist für jeden Marktplatz-Händler und Teilnehmer des Handels ein ‘Must read’.

Weltweit zum ersten Mal wurden von Oliver Prothmann alle Online-Marktplätze untersucht und die Ergebnisse im Branchenreport „Marketplaces across the World“ zusammengetragen.

Der Onlinehandel hat den weltweiten Handel im letzten Vierteljahrhundert revolutioniert. Einen wesentlichen Anteil am Erfolg des Onlinehandels haben große Marktplätze wie Amazon, eBay, Rakuten u.v.a.m. Noch nie wurden diese Marktplätze weltweit miteinander in Beziehung gebracht. Mit seiner Studie „Marketplaces across the World“ ist Oliver aber genau das eindrucksvoll gelungen. Über 700 Marktplätze und 250 Betreiber von Marktplätzen haben die Spezialisten von p.digital analysiert. Insbesondere diese Länder und Regionen werden genauer unter die Lupe genommen: Asia-Pacific (APAC), China (CN), Europa (EU), Deutschland (DE), Frankreich (FR), Vereinigtes Königreich (UK), Vereinigte Staaten von Amerika (US).

Die erste Erkenntnis: Die meisten Marktplätze werden aus den USA (152), Deutschland (129) und Frankreich (111) betrieben. „Ein wesentlicher Schwerpunkt dieses Branchenreports besteht in einem Ranking der Online-Marktplätze und deren Betreiber“, sagt Oliver Prothmann. Insbesondere wird herausgearbeitet, welche Bedeutung die Online-Marktplätze in den jeweiligen Regionen und weltweit haben. Unter anderem wurden folgende Marktplatz-Betreiber genauer analysiert: Alibaba, Amazon, Craigslist, eBay, Naspers, Rakuten, Schibsted und Walmart.

Weltweite Marktdominanz Amazon & Co. erkennbar

Das Ranking zeigt eine bemerkenswerte Marktdominanz von Amazon, eBay und Alibaba. Unter den Top-25-Marktplätzen befinden sich alleine 15 Domains dieser drei global operierenden Unternehmen – mit deutlichem Vorsprung von Amazon. Selbst in den untersuchten TOP-40-Marktplätzen weltweit werden fast 50 Prozent aller Domains durch diese drei Unternehmen betrieben.

Ein besonderer Fokus wurde auf B2C gelegt. Das B2C-Ranking erfasst die aktuelle Marktsituation in 76 verschiedenen Ländern. Die Marktplätze aus den USA (35 %), China (13 %), Deutschland (7 %), Vereinigtem Königreich (7 %) und Japan (6 %) vereinen die meiste Nachfrage auf sich. Bemerkenswert ist, dass Deutschland mit 71 Domains die meisten Marktplätze hat, gefolgt von Frankreich mit 41 und den USA mit 38 Domains.

Oliver Prothmann entwickelt mit p.digital eigenen Algorithmus

Ein aussagekräftiges Ranking benötigt eine Vielzahl von Daten, die anhand verschiedener Kriterien analysiert werden. Über einen eigenen Algorithmus wurde das Ranking der mehr als 740 gelisteten Marktplätze erstellt, die dazu genau kategorisiert und analysiert wurden. Dabei wurden nicht nur die Angebote der führenden Plattform-Betreiber Alibaba, Allegro, Amazon, eBay, Naspers oder Schibsted untersucht, sondern die Situation in verschiedenen Ländern und Regionen. Das Ranking und die einhergehenden Analysen beziehen sich auf differenzierte Erhebungen und deren Verknüpfungen. Neben der Recherche der existierenden Marktplätze wurden zur Vergleichbarkeit der Domains miteinander Marketingdaten wie Visits und Pageviews mehrerer Quellen herangezogen und neu berechnet. Diese Analysen wurden in diesem Branchenreport als Nachfrage definiert. Neben diesen komplexen Daten wurde die Besonderheiten der einzelnen Plattformen herausgearbeitet und letztendlich die Bestimmung einer DNA von Online-Marktplätzen erreicht

Ein Whitepaper mit Auszügen aus dem Report kann man über www.marketplaces.digital erhalten. Der vollständige Branchenreport kann über Amazon erworben werden: http://amzn.to/2xtPh7w

(An den Affilate-Links verdiene ich Geld)

eBay Fulfillment: Was steckt hinter dem Pilotprojekt? Darum ist das so wichtig.

In Amerika startet eBay gerade eine Umfrage zum Thema Fulfillment. In Deutschland sind wir da schon ein ganzes Stück weiter. Bereits seit über einem Jahr ist ein Fulfillment Pilotprojekt mit eBay, DHL und Plentymarkets im Gange.

Im U.S. Markt startet eBay eine Umfrage bei Händlern

Ina Steiner berichtet heute auf ihrem Blog, dass der Marktplatz-Betreiber darüber nachdenkt, ein eigenes Fulfillment für seine Händler anzubieten.

“eBay is working to create fulfillment options that are faster, more affordable and more reliable for buyers. This next exercise will help us understand your preferences for a third-party fulfillment solution.” (Quelle: eBay Umfrage)

Die Umfrage impliziert, dass es nur noch um das ‘Wie’ geht und die grundsätzliche Entscheidung, dass es einen Fulfillment Service geben wird, schon längst gefallen ist. Das wird auch stimmen, denn in Deutschland arbeitet eBay bereits seid über einem Jahr an der Umsetzung im Rahmen eines Pilotprojekts.

Plentymarkets, DHL & eBay

Auf dem diesjährigen Plentymarkets Kongress stellte Jan Griesel, CEO von Plentymarkets, in einem Nebensatz den Piloten vor. Knapp beschrieb er, dass es ihn gibt. Die Urheber des Projekts wollten Händler animieren, beim Piloten mitzumachen.

Und so soll die Fulfillmentlösung aussehen

DHL übernimmt die Lagerung und den Versand. Die notwendigen Schnittstellen zu eBay und anderen Systemen werden von Plentymarkets entwickelt und bereitgestellt. eBay wird das eigene Fulfillment bewerben.

Ruhig war es über das Jahr hinweg

Seit der zaghaften Ankündigung war es sehr ruhig um das Projekt. Es gab kaum News für die Öffentlichkeit und auch intern ließ eBay wenig über das Projekt verlauten. Das wird sich jetzt wohl ändern. Gut so.

Paintpoint: schneller Versand

In meinen Augen ist das fast eBays größte Schwachstelle: der schnelle und vor allem vertrauensvolle Versand. eBay Plus war schon ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu viele Verbraucher werden nachwievor enttäuscht, da die Ware dann doch nicht immer so schnell, wie erwartet, bei ihnen ankommt. eBay braucht eine zuverlässige und schnelle Versandmöglichkeit. Und dieser müssen die Konsumenten vertrauen. Schafft eBay das, dann werden die Kunden in Scharen die Plattform stürmen. Fragen wir uns doch alle einmal selbst: Wo kaufen wir ein, wenn etwas dringend benötigt wird? …genau, NICHT bei eBay.

Bietet die Plattform den Konsumenten hier eine vertrauenswürdige Lösung, wird sich das unmittelbar auf ihr Kaufverhalten auswirken.

Das gab’s doch schon: eBay Enterprise

Bekannt sollte mittlerweile jedem sein, dass eBay nicht das Händchen für Beteiligungen hat. Skype war seiner Zeit voraus, und auch Magento, Afterbuy und eBay Enterprise hätten ein großartiges Paket für die Händler abgeben können. Aber eben nur: …hätte… Das U.S. Unternehmen scheint dazu nicht in der Lage zu sein und hat deshalb nach und nach alle Beteiligungen aufgelöst.

eBay Enterprise war die angedachte Fulfillmentlösung: eBay Enterprise verfügt in Europa über mehr als 300 multinationale Fachleute, die in den vier europäischen Büros in Barcelona, Berlin, London und Manchester vielfältige Lösungen für Omnichannel-Handel und interaktives Marketing für führende Händler und Marken anbieten. eBay Enterprise ermöglicht Omnichannel-Handel auf globaler Ebene. Die Dienstleistungen und Lösungen von eBay Enterprise reichen von Digital Marketing Solutions, Website-Technologie, Order Management & Payment-Diensten, Omnichannel-Lösungen bis zu Fulfilment und Kundenservice-Diensten. Die Lösungen von eBay Enterprise sind sowohl als einzelne Dienste als auch als Teile einer integrierten Dienstleistungslösung verfügbar. eBay Enterprise bietet seine Services mehrheitlich auf der Basis von rein umsatzorientierten Verträgen an.

Leider hat der Marktplatz damals nicht begriffen, wie wichtig ein eigenes Fulfillmentangebot ist. Leider.

Besser spät als nie

Auch wenn eBay erst jetzt eine praktikable Lösung anbietet – besser spät als nie. Ohne eine eigene Fulfillment-Lösung wird die Plattform niemals in der Lage sein, gegenüber den Kunden ein vertrauenswürdiges Versandversprechen abzugeben und einzulösen. Das muss dann noch nicht einmal an den Händlern selbst liegen, alleine die breite Streuung der Zustellzeiten bei DHL reichen aus. Ist man mit seinen Sendungen bei DHL nicht priorisiert, passiert es immer wieder, dass diese ‘stehen bleiben’ wenn anderen Großversendern Vorrang gegeben wird. Und der Umstand, dass ganze DHL-Tagesversendungen nicht taggleich erfasst werden, ist ja jedem Händler bekannt.

Fazit: Endlich! Das wurde aber auch Zeit! Und hoffentlich wird aus dem Piloten bald ein eigenes Fulfillment-Program. Es ist 5 vor 12.

eBay Petition: Lasst bloß die Finger davon!

eBay hat am Freitag an alle Kunden eine Mail mit dem Titel “Wichtige Information: ein neues Steuergesetz für Internetverkäufe soll beschlossen werden. Wie sind Sie betroffen?” gesendet. Es handelt sich dabei um einen Aufruf zum Unterzeichnen einer Onlinepetition, die sich gegen die aktuellen Bemühungen der EU richtet, die Mehrwertsteuer-Gesetzte zu reformieren. Nur: Wer sich für eine Unterstützung dieser Petition entscheidet, fördert den unfairen Drittlandhandel in die EU.

eBays Petition

(Wichtige Information: Ein neues Steuergesetz für Internetverkäufe soll beschlossen werden. Wie sind Sie betroffen?)

WEHREN SIE SICH GEGEN NEUE STEUERN AUF INTERNET-VERKÄUFE IN DER EU

eBay unterstützt seit jeher kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit ausbauen möchten, um neue Märkte in der EU und darüber hinaus zu erschließen. Aktuell wird in der EU an neuen Mehrwertsteuervorschriften gearbeitet, die Folgendes bedeuten würden:

  • Neue Steuern auf grenzüberschreitende Verkäufe.
  • Höhere Preise für Verbraucher.
  • Mehr Bürokratie für kleine und mittelständische Unternehmen in Europa.
  • Eine Verringerung des grenzüberschreitenden Handels innerhalb Europas und damit weniger Auswahl für die Verbraucher.

Im Kampf gegen diese Änderungen brauchen wir Ihre Hilfe. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Stimme gehört wird und unterzeichnen Sie unsere Petition auf dieser Seite. Mehr dazu erfahren Sie auch, wenn Sie hier klicken.

Text der Petition

Wir, die Unterzeichner, fordern von der EU, ihre Pläne zur Reform des Mehrwertsteuersystems noch einmal zu überdenken und die folgenden Maßnahmen zu ergreifen, um kleine und mittelständische Unternehmen und Verbraucher in Europa zu schützen:

  • Neue Steuern auf EU-Verkäufe stoppen und kleine und mittelständische Unternehmen in Europa unterstützen – durch höhere und harmonisierte Mehrwertsteuergrenzwerte für den Versandhandel.
  • Preise niedrig halten – durch Beibehaltung der gegenwärtigen Regelungen für Einfuhren mit geringem Wert von außerhalb der EU.
  • Bürokratie abbauen – durch Einführung einer EU-weiten Datenbank, die von Unternehmen zur einfachen und schnellen Ermittlung des korrekten Mehrwertsteuersatzes für spezifische Produkte in den einzelnen Ländern genutzt werden kann.

Auf der Lobby-Seite von eBay, ebaymainstreet.com geht das Unternehmen etwas ausführlicher auf die Inhalte ein. eBay kritisiert zwei Punkte der geplanten EU Mehrwertsteuer-Reform: Wegfall der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer und Versteuerung der Einfuhren aus Drittländern:

eBay unterstützt seit jeher kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit ausbauen möchten, um neue Märkte in der EU und darüber hinaus zu erschließen. Aus diesem Grund unterstützen wir das Ziel der EU, einen echten digitalen Binnenmarkt zu schaffen. In der EU gibt es jedoch Pläne für neue Mehrwertsteuervorschriften, die negative Folgen für im Internet aktive kleine und mittelständische Unternehmen sowie deren Kunden hätten.  Das Ergebnis wäre:

  • Neue Steuern für grenzüberschreitende Verkäufe: Kleinstunternehmen in Europa, die derzeit in ihrem Land keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen, müssten auf Verkäufe in andere EU-Länder die Mehrwertsteuer auf ihre Preise aufschlagen, selbst wenn sie lediglich einen europaweiten Umsatz von 10.000 Euro haben. Diese Vorschläge würden insbesondere Kleinstunternehmen treffen, die oft in den entferntesten Regionen Europas ansässig und auf Online-Marktplätze wie eBay angewiesen sind, wenn sie neue Märkte erschließen und ihr Geschäft ausbauen möchten
  • Höhere Preise für Verbraucher: Zusätzlich zu der neuen Mehrwertsteuer auf Verkäufe innerhalb der EU sollen zukünftig auch Einfuhren mit geringem Wert aus dem außereuropäischem Ausland der Mehrwertsteuer unterliegen. Dies wird die europäischen Verbraucher, die ohnehin bereits zahlreiche Steuern und Abgaben zu leisten haben, zusätzlich belasten.
  • Eine Reduzierung des grenzüberschreitenden Handels innerhalb Europas und weniger Auswahl für die Verbraucher: Statt stärker auf den digitalen Binnenmarkt zu setzen, könnten sich viele kleine Unternehmen dafür entscheiden, weniger zu exportieren – mit negativen Folgen für das durch den E-Commerce angetriebene Wirtschaftswachstum.
  • Mehr Bürokratie für Kleinstunternehmen in Europa: Kleinstunternehmen mit einem innereuropäischen Exportumsatz von gerade einmal 10.000 Euro müssen sich mit neuen Mehrwertsteuervorschriften auseinandersetzen, viele von ihnen zum ersten Mal. Das Thema Mehrwertsteuer ist für kleine Unternehmen jetzt schon verwirrend genug. Es darf nicht noch weiter verkompliziert werden.

Im Kampf gegen diese Änderungen brauchen wir Ihre Hilfe. Unterzeichnen Sie unsere Petition und sorgen Sie dafür, dass Ihre Stimme gehört wird.

eBays Sicht kann ich sogar nachvollziehen

Die Position von eBay ist klar: Jegliche Besteuerung von Produkten ist nicht gut. Gerade die Vielzahl an Auslands- und Drittlandanbieter-Angeboten wären betroffen. Jede Warenlieferung aus einem Drittland wäre ab dem ersten Euro mit der Mehrwertsteuer zu belegen. Das verteuert gerade niedrigpreisige Ware, die direkt z.B. aus Asien an den Konsumenten versendet wird, um 19%.

Gleiches gilt für den von der EU erarbeiteten Vorschlag, dass auch Kleinunternehmer bei einer Warenlieferung in ein anderes EU-Land Mehrwertsteuern zu zahlen haben.

Die Konsequenz ist, dass die Ware für die Konsumenten teurer wird. Dagegen möchte sich eBay wehren und ergreift die Stimme der Verbraucher.

In meinen Augen ist das jedoch nicht der wahre Grund für eBays Handlungsweise. Der Plattformbetreiber denkt nicht an die Verbraucher, auch nicht an die kleineren Händler, sondern ausschließlich an sich selbst. Das Unternehmen versucht, das mehr schlecht als recht zu verkleiden.

Hat der Verbraucher wirklich Nachteile?

Das ist doch die ‘Gretchenfrage’. Meiner Ansicht nach nein. Denn gerade bei Waren aus Drittländern kann der Konsument kaum seine Verbraucher- oder Gewährleistungsrechte wahrnehmen. Registrierungen fehlen und die Produktsicherheit ist oftmals nicht erfüllt. Eine ungleiche Bevorteilung ausländischer Händler schwächt die eigene Marktwirtschaft und die Leistungsfähigkeit der inländischen Händler. Aber gerade diese sind auf Grund der Nähe zum Kunden optimal in der Lage, ein gutes Einkaufserlebnis nachhaltig zu gewährleisten. Fazit: Für den Verbraucher ist ein faires Handelsumfeld, aus dem er seine Ware bezieht, wichtig. Und das versucht die EU Mehrwertsteuer-Reform herzustellen. Der Konsument hat keine Nachteile.

Nachteile haben die europäischen und inländischen Händler

Diese werden deutlich benachteiligt, wenn nicht endlich die EU eine Reform des Mehrwertsteuersystems einführt und auch Importe aus Drittländern sofort besteuert. Neben den teilweise subventionierten Versandkosten, die Drittländer-Händler genießen, wiegt der Steuervorteil natürlich schwer. 19% Preisvorteil beeinträchtig die europäischen Händler enorm.

Ein weiterer Nachteil ist die Kleinunternehmer-Regelung. Auch hier trifft es vor allem die kleineren und mittelständischen Händler. Oft kann ein Preisvorteil von 19% nicht mehr in den eigenen Preis einkalkuliert werden.

Der Handel muss vor allem fair sein

Fairness im Handel, gleiche Bedingungen und gleiche Möglichkeiten sollten den europäischen Handel bestimmen. Dagegen wehrt sich kein Händler. Im Gegenteil: Die meisten deutschen KMU-Händler exportieren ihre Ware auch ins Ausland. Die aktuelle steuerliche Umgebung ist jedoch alles andere als fair. Sie bevorzugt stark Kleinsthändler und Unternehmer, die geringwertige Ware aus einem Drittland importieren und direkt an den Konsumenten liefern. Davor sollte ein Riegel geschoben werden.

Es wäre wünschenswert, wenn die großen Plattformen und Marktplätze entweder in Haftung genommen werden könnten oder aber die Verfolgunsgsbehörden personell aufgestockt und mit vereinfachten Durchgriffsmöglichkeiten ausgestattet werden würden.

Fazit: Auf gar keinen Fall die Petition unterstützen

Wenn ihr als Händler einen fairen grenzüberschreitenden Handel wollt und wenn ihr als Konsumenten leistungsfähige Handelspartner wünscht, dann dürft ihr die Petition nicht unterstützen.

Und hier noch etwas Hintergründe und Quellen zur EU Steuer Reform

ZDH: Europa/USt – EU legt Richtlinienvorschlag zur Stärkung des Online-Handels vor

EU: Öffentliche Konsultation über die Sonderregelung für Kleinunternehmen gemäß der Mehrwertsteuerrichtlinie

EU: Mehrwertsteuer-Reform stärkt Online-Handel – und den Fiskus

EU: Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) [.pdf]

EU: Council conclusions on the VAT action plan and on VAT fraud

EU: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa

EU: über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer

Kommentar: Warum ich eBays Richtlinie zu Bildern & Produktdaten einfach nur großartig finde

In den aktuellen Händler-News gibt eBay nun den konkreten Fahrplan für die bereits im Frühjahr angekündigte Änderung der Richtlinie zur Nutzung von Bild- und Produktdaten bekannt.  Ab Februar 2018 werden die Händler aufgefordert, der Änderung der AGB zuzustimmen. Diese ist die Grundlage für die Durchsetzung der Rechte-Übertragung von Bildern & Produktdaten gegenüber Händlern durch den Marktplatz. Wer den AGB nicht zustimmt, wird zukünftig vom Handel ausgeschlossen. Diese von vielen Händlern als ‘Zwangsübertragung der Rechte’ bezeichnete Änderung sorgt für viel Unmut bei der Händler Community. Aber das zu Unrecht, wie ich finde.

Darum geht es: Die neue Bilder & Produktdaten Richtlinie

Wie im Frühjahr 2017 angekündigt, führen wir Änderungen bei der Nutzung von Bildern und sonstigen Produktdaten ein. Diese gelten bereits heute auf allen internationalen eBay-Websites und treten nun auch bei eBay.de in Kraft. Damit wollen wir die Sichtbarkeit von Angeboten mit Hilfe des eBay-Katalogs erhöhen und die Kauferfahrung verbessern. […]

[…] Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass wir Sie auffordern werden, uns das Recht zur Nutzung Ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen:

  • Bitte räumen Sie uns dieses Recht bereits ab Ende September 2017 im Rahmen einer Zusatzvereinbarung ein.
  • Spätestens bis zum 1. Februar 2018 müssen Sie die neuen AGB akzeptieren.
  • Sollten Sie nicht mit der Nutzung Ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer einverstanden sein, löschen Sie die Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018.

Wenn Sie der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, müssen wir Ihr eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausschließen.[…] (Quelle: Verkäuferportal)

Bilder-Richtlinie Wasserzeichen entfernen:

[…] Wir ändern im September 2017 unseren Grundsatz zu den eBay-Bilderstandards, in dem wir die Einbindung von Wasserzeichen in Bildern nicht länger erlauben. Damit wollen wir die Kauferfahrung für unsere Nutzer klarer und einheitlicher gestalten. […]

[…] Starten Sie jetzt mit dem Entfernen von Wasserzeichen

Wir wissen, dass das Entfernen von Wasserzeichen Zeit kostet. Wir untersagen die Einbindung von Wasserzeichen schon ab September, räumen Ihnen aber eine Übergangsfrist bis 1. März 2018 ein, bevor Angebote mit Wasserzeichen in den Suchergebnissen nicht mehr angezeigt werden. […] (Quelle: Verkäuferportal)

eBay Grundsatz zu den Bilderstandards:

Ein paar eingefangene Händler Reaktionen

“Erst waren die Bilder zu groß, dann zu klein jetzt darf kein Wasserzeichen mehr drin sein obwohl es mir erst noch bestätigt wurde. Sind die Bissel bekloppt da?”

“Mich erschüttert dieser Satz von Mark Steier “… Fazit: Nix dramatisches, nix schlimmes, also alle ‚fine‘….”. Unfasslich!”

“Entschuldigung, wenn ich jetzt einfach mal frage: Wieso sollte ich nicht Ebay eine Rechnung über die Überlassung meines geistigen Eigentums schicken, wenn ich schon der Nutzung dessen zustimme?”

“Ich nutze eh immer nur eigene Fotos. Das ist ja auch in Zukunft möglich. Blöd ist nur, dass ebay sich an den Fotos der Verkäufer “bedienen” darf und diese in den Katalog stellt.”

“Seit Monaten ärgere ich mich mit dem Überarbeiten unserer ca. 90.000 Ebay.Angeboten rum, wegen dem Entfernen der Kontaktdaten und in Links eingearbeiteten Bildern. Etliche Telefonate mit Ebay und immer wieder aufs Neue, weil sich laufend was änderte. Parallel dazu immer wieder Verstöße wegen angeblicher Transaktionen außerhalb Ebays wenn z.B. ein Käufer nach Kauf auf Ebay zwecks Abholung von Möbeln zur Unzeit nach Adresse und Handynummer fragt. Sowie Mängelquote wegen von DHL zu spät eingescannten Paketen, schlechte Umsätze und dann nun noch der Wahnsinn mit den Produktfotos.”

(Quellen: Wortfilter Facebook Gruppe und Kommentare auf den Blog)

Rechtliche Herausforderungen der Händler

Recht schnell haben sich zu diesen Änderungen etliche Kanzleien zu Wort gemeldet, die Dienstleitstungen und Beratung rund um den eCommerce anbieten, und auf die rechtlichen Stolpersteine hingewiesen. Ich zitiere hier aus der Veröffentlichung von Internetrecht-Rostock.de. Den Artikel hat Rechtsanwalt Johannes Richard verfasst.

[…] Was sind die Voraussetzungen für eBay-Händler, um eBay eine Lizenz, insbesondere an Bildern einzuräumen?

Durch die Einräumung einer Nutzungslizenz von Bildern an eBay erteilt der eBay-Händler eBay eine Unterlizenz entsprechend den noch zu klärenden Bedingungen von eBay.

Hierzu ist – vereinfacht gesagt – der eBay-Händler nur dann berechtigt, wenn er oder seine Mitarbeiter die Bilder selbst gemacht haben.

Bei Bildern, die aus anderen Quellen stammen, bspw. vom Großhändler oder vom Hersteller darf der Händler eBay eine entsprechende Lizenz zur Nutzung im eBay-Produktkatalog nur dann einräumen, wenn er dazu auch berechtigt ist. Der Händler muss quasi eine Genehmigung zur Einräumung einer Unterlizenz gegenüber eBay vorweisen können. Diese Voraussetzung muss in der Rechtekette gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass auch ein Großhändler eBay-Händlern nicht automatisch dieses Recht einräumen kann, wenn er nicht wiederrum – zurück bis zum Urheber – geklärt hat und nachweisen kann, dass er berechtigt ist, dem eBay-Händler diese Unterlizenz tatsächlich zu gestatten.

Wir vermuten in diesem Zusammenhang, dass die entsprechende Klausel zur Rechteeinräumung, die eBay seinen Händlern zwangsweise auferlegen wird, eine Freistellungsvereinbarung enthält. Dies bedeutet, dass der Händler letztlich haftet, wenn es später mit dem bei eBay verwendeten Bild urheberrechtliche Probleme geben sollte und bspw. eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen wird. […]

[…]  Welche rechtlichen Gefahren drohen eBay-Händlern?

In diesem Zusammenhang blicken wir auf eine umfangreiche Beratungspraxis hinsichtlich urheberrechtlicher Probleme bei der Plattform Amazon zurück. Die Rechtsprechung bspw. vom LG Köln stimmt nachdenklich.

Um es ganz klar zu sagen: Wenn Händler Produktbilder aus dem eBay-Produktkatalog verwenden, die urheberrechtlich problematisch sind, haftet zunächst der Händler.

Rechtliche Probleme tauchen insbesondere dann auf, wenn derjenige, der ursprünglich das Produktbild bei eBay hochgeladen und eBay entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt hatte, dazu gar nicht berechtigt war. Dies kann bspw. der Fall sein, weil der Händler das Bild nicht selbst gemacht hat und mit dem Rechteinhaber eine Unterlizensierung nicht abgeklärt hat. Denkbar sind jedoch auch Fälle, in denen der Händler einfach irgendein Produktbild aus dem Internet kopiert und bei eBay hochgeladen hatte.

In diesem Fall liegt bei dem Händler, der dieses Bild für seine Artikelbeschreibung aus dem Produktkatalog verwendet, eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Rechteinhaber kann eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen sowie Unterlassungsansprüche und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Wir befürchten hier erhebliche Probleme und eine nicht zu unterschätzende Abmahngefahr für eBay-Händler. Das Zeitfenster, in dem eBay-Händler, wenn es Zweifel geben sollte, Rechte zur Unterlizensierung mit dem Rechteinhaber klären können, ist nur sehr kurz. Wenn eBay-Verkäufer ab Anfang September zwingend zum einen neue Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen und auf der anderen Seite beim Hochladen entsprechender Produktbilder bei eBay automatisch Nutzungsrechte übertragen, sind rechtliche Probleme vorprogrammiert. […]

Kommentar: Endlich und fast schon zu spät

eBay versucht mit verschiedenen Änderungen und Verbesserungen das Image der ‘Ramschplattform’ los zu werden. Gelungen ist das dem Unternehmen noch nicht. Zwei wesentliche Dinge hat der Marktplatz noch nicht in den Griff bekommen:

  1. Versandaussage, der die Konsumenten vertrauen (Fulfillment)
  2. Gute Darstellung der Produkte auf den Artikeldetailseiten und in den Suchergebnislisten

Und bei meinem 2. Kritikpunkt setzt eBay nun endlich an. Nachdem Jahre mit dem vergeblichen Versuch vergangen sind, den Händlern klar zu machen, dass sie ordentliche Bilder benötigen und  Wasserzeichen nicht akzeptabel sind, greift der Marktplatz endlich ein. Erste Überlegungen in diese Richtung gab es bereits 2009.

(Quelle: Suchergebnisse erste Seite zum Keyword Hilfiger)

Die oben dargestellten Bilder laden nicht wirklich zum Kaufen ein; stattdessen unterstreichen sie, warum eBay vor einer Image-Herausforderung steht. Auf den Artikeldetailseiten oder in der Artikelbeschreibung sieht es nicht besser aus. Von mobiler Optimierung haben die meisten Händler noch nichts gehört (oder sie haben es erfolgreich verdrängt).

(Quelle: Mobile Ansicht Artikelnummer 253086754300)

Die fehlerhafte  Produktdarstellung in Kombination mit qualitativ schlechten Bildern wirkt einfach unprofessionell. Und am Ende wundert ihr euch als Händler, dass die Kunden dem Marktplatz den Rücken kehren und eure Sales rückläufig sind. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Kauft ihr eine Rolex in der Frittenbude?

Nein, wahrscheinlich nicht; ihr würdet eher zu einem gut situierten Juwelier gehen. Ich auch. Und genau dieses Image schafft euch eBay jetzt. Warum seid ihr dagegen?

Wenn ihr zu den Händlern gehört, die bisher wirklich gute Bilder ins Netz gestellt haben, dann verstehe ich euren Unmut. Ihr verliert eurer Alleinstellungsmerkmal (USP). Aber: Konntet ihr das überhaupt richtig entfalten? Hat das bisherige Format, in dem ihr euer Produkt präsentiert habt, eurem eigenen Image nicht eher geschadet? Und: Könntet ihr nicht mehr Sales generieren, wenn ihr eure Ware in einem passenden und professionellen Umfeld (Juwelier <-> Frittenbude) offeriert?

Händler, denen es bisher nicht möglich war, seriöse Produktbilder zu erstellen, erhalten nun Unterstützung von der Plattform. Das ist gut, denn dadurch verschwinden die ganzen Billigbilder. Endlich.

Damit ist zwar das Problem der häufig nicht fachmännisch gestalteten Artikeldetailseiten noch nicht gelöst und ihr seid auch noch nicht mobil optimiert, jedoch ist das schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung.

Fazit: Win-Win für alle!

Der Kunde im Fokus

Bei allen Marktplätzen & Plattformen sollte im Grunde der Kunde im Fokus stehen und ihr solltet alles tun, damit der Konsument ein tolles Einkaufserlebnis hat. Die Realität sieht jedoch völlig anders aus. Und auch eBay reagiert in meinen Augen sehr spät, fast zu spät.

Dem Kunden sollten die Produkte doch so präsentiert werden, dass er Lust bekommt, sie zu kaufen. Die Bilder müssen ansprechend sein und den Artikel so zeigen, wie er tatsächlich ist; die Artikeldetailseite sollte einfach, aber informativ gestaltet sein. Es darf keine Brüche in der Informationsgewinnung oder versteckte Hinweise geben. Wiederholungen sollten sich ausschließen.

eBay packt es an. Macht mit.

Ich verstehe euch nicht. eBay macht in letzter Zeit viele Dinge richtig. Produktkatalog, Browsepages, Productpages oder die Themenseiten. Warum immer diese Meckerei? Es gibt keinen relevanten Marktplatz, der euch als Händler so viel Freiheiten lässt!

Viele von euch fürchten ja eine Angleichung an einen anderen Marketplace. Schaut euch oben einmal die neuen Ansichten an. Mit der Funktion ‘Weitere Artikel wie dieser’ hat eBay in meinen Augen die Darstellung in den Suchergebnissen optimiert. Die Plattform stellt die einzelnen Suchergebnisse so dar, ohne dass die Vielfalt an Angeboten verloren geht.

Fazit

eBay unternimmt viel, um das Kauferlebnis für die Konsumenten nachhaltig zu verbessern. Dazu gehören neben einem guten Produktkatalog und Produktdaten auch ansprechendes Bildmaterial. Dieses gewinnt das Unternehmen aus verschiedenen Quellen: eingekaufte Bildkataloge und auch Händlerbilder.

Die Rechteübergabe an den Plattformbetreiber stellt euch ohne Frage vor Herausforderungen. Diese sind aber lösbar.

Eigentlich solltet ihr die Neuerungen abfeiern. Eigentlich.

Tipp: Hier erklärt eBay euch wie ihr großartige Bilder machen könnt.

https://verkaeuferportal.ebay.de/bilderstandards-fuer-gute-artikelfotos

Keynote Ralf Kleber Amazon Academy 2017 & Prof. Dr. Sabine Remdisch

Am 14. September 2017 fand in Berlin die Amazon Academy statt. Sie wird von Amazon veranstaltet und richtet sich an große und größere Amazon Händler, Entwickler und Autoren. Das diesjährige Thema war: “Digitales Denken”.

Direkt im Anschluss von Ralf Klebers Keynote wurde Prof. Dr. Sabine Ramdisch aus Stanford live zugeschaltet. Sie erzählt ihre Geschichte aus und im Silicon Valley. Sabine zeigt kulturelle Unterschiede auf und beschreibt das Mindset der Menschen die im Valley leben. (ab Minute 4 ist das Bild ruhig)

Ein großartiger Vortrag. Er beginnt ab Minute 24:30.

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eBay Herbst News mit Kommentar für gewerbliche Verkäufer

Es ist mal wieder so weit. Die Zweite Runde in diesem Jahr steht an. Neben den Frühjahrs-News gibt es nun die Herbst-News für gewerbliche eBay Verkäufer. Die Zusammenfassung ist ist einfach. Einige dinge die bereits angekündigt worden sind gehen nun live. Es gibt keine tiefgreifenden Veränderungen. Also: Alles prima.

HTTPS für mehr Sicherheit. Umsetzung der Google Anforderung.

Bei der Datenübertragung im Internet ist Sicherheit oberstes Gebot. Den meisten Nutzern ist „HTTPS“ in der Adresszeile ihres Browsers ein bekanntes und wichtiges Merkmal, das Vertrauen schafft. HTTPS steht für „Hypertext Transfer Protocol Secure“, also das „sichere Hypertext-Übertragungsprotokoll”. Auch eBay-Händler sollen sicherstellen, dass die Inhalte ihrer HostingAnbieter oder Partnerfirmen HTTPS unterstützen. Damit wird verhindert, dass Browser Warnhinweise anzeigen, wenn Nutzer ihre Angebote aufrufen. So gewährleistet eBay, dass der Marktplatz den Sicherheitsstandards moderner Browser entspricht, wie z. B. Google Chrome. eBay bittet seine Händler ihre Angebote ab sofort mit dem neuen Tool von i-Ways zu prüfen. Enthalten Angebote HTTP sollen diese angepasst und nur noch HTTPS-Inhalte in Artikelbeschreibungen verwendet werden. Ab Oktober 2017 wird beim Aufrufen von eBay-Angeboten, in denen HTTP-Inhalte externer Hosting-Anbieter enthalten sind, vom Browser ein Warnhinweis zur Sicherheit angezeigt. Dieser Hinweis könnte sich beispielsweise auf Bilder, HTML5-Videos oder CSS-Dateien beziehen. Ab Februar 2018 werden Artikelbeschreibungen, in denen HTTP verwendet wird nur noch als
verkürzte Zusammenfassung angezeigt. Die vollständige Artikelbeschreibung kann durch Anklicken geöffnet werden. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Damit wissen wir jetzt sicher, warum eBay zuletzt die ‘aufklappbare’ Beschreibung getestet hat. Wie der Marktplatz bereits mitteilte, ging es um die HTTPS-Herausforderung.

Änderung zum Grundsatz von Kontaktinformationen & Links

eBay hat die Richtlinie zur Einbindung von Kontaktinformationen aktualisiert. Ab Oktober 2017 ist es nicht mehr gestattet, Kontaktinformationen in Artikelbeschreibungen, Bildern oder in eBay Shops einzubinden. Ausgenommen davon sind rechtlich erforderliche Informationen im Impressum. Wenn Händler in ihrem eBay Shop zurzeit ihr Impressum anzeigen, kann es auch weiterhin dabei bleiben. Zu Kontaktinformationen gehören z.B.: Telefonnummern

  • Faxnummern
  • E-Mail-Adressen
  • Links zu Profilen in sozialen Netzwerken

Gleichzeitig hat eBay den Grundsatz zur Verwendung von Links geändert. Händler dürfen nicht länger Links zu Websites außerhalb von eBay in Ihre Artikelbeschreibungen einbinden. Ausgenommen davon sind Links zu folgenden externen Websites:

  • Versanddienstleister
  • Produktvideos (Rezensionen, Demos und Installationsanleitungen) rechtlich erforderliche Informationen wie z.B. Garantie Bedingungen

Diese Änderungen werden auch in dem überarbeiteten Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay widergespiegelt. Außerdem müssen zugelassene Links bei der Einbindung in Artikelbeschreibungen das Attribut target=”_blank” enthalten, damit sie funktionieren. Mit diesen Neuerungen will eBay die Sicherheit und Fairness auf dem Marktplatz weiter stärken. Weitere Informationen finden Händler dazu im eBay Verkäuferportal.

Kommentar: Diese Änderung der Grundsätze war ja bereits bekannt. eBay gibt ausdrücklich an, dass das Impressum im Shop verbleiben darf. Grundsätzlich, das Impressum muss in 2 Klicks erreichbar sein. Daher ist es auch nicht gestattet (zur Zeit) die Firmenangaben in der M2M-Kommunikation mitzuteilen. Was ich jedoch schade finde ist, dass Händler kaum die Möglichkeit nutzen Videos einzubinden.

Verbesserungen beim Rückgabeprozess

eBay optimiert den Rückgabeprozess und den eBay-Käuferschutz, damit Händler die Anfragen ihrer Käufer schneller abwickeln können. Mit weiteren Änderungen verbessert der Marktplatz außerdem den Schutz seiner Verkäufer.

Ab Herbst 2017 werden Rückgabeanfragen von Käufern innerhalb der Rückgabefrist automatisch akzeptiert. Bei der automatischen Annahme von Rückgabeanfragen werden Käufern während des Rückgabeprozesses Rücksendeetiketten zum Kauf angeboten.

Ab Oktober 2017 können Händler ihren Käufern außerdem eine Rückgabefrist von 60 Tagen anbieten.

Händler profitieren bei kostenlosen Rückgaben und längeren Rückgabefristen von folgenden Vorteilen:

  • Sie können Ihre Verkäufe steigern, da kostenlose Rückgaben und längere Rückgabefristen für Käufer oft kaufentscheidend sind.
  • Angebote mit kostenlosem Rückversand werden von eBay vorrangig beworben.
  • eBay identifiziert Käufer, die kostenlose Rückgaben ausnutzen und ergreift Maßnahmen,
    Missbrauch zu verhindern.

Neu ab Oktober 2017: Sollten Händler einmal einen Artikel, für den sie den Rückversand bezahlt haben, unvollständig oder beschädigt zurückerhalten, entscheiden sie, wie hoch die Rückerstattung für den Artikel ist. Händler können den Rückerstattungsbetrag um bis zu 50 % reduzieren.

Bei der Bearbeitung müssen Händler hierfür auswählen, ob sie den Artikelpreis, den Kaufpreis (inkl. Versand) oder die Kosten für den Rückversand zurückerstatten möchten.

Ab Anfang 2018 können Käufer wie Verkäufer eBay schon nach 3 Werktagen und nicht erst nach 10 Kalendertagen bei einer offenen Käuferschutzanfrage hinsichtlich einer Rückgabe einschalten. Dies betrifft Rückgabeanfragen für nicht erhaltene und nicht wie beschriebene Artikel sowie sonstige Rückgaben.

eBay möchte, dass Grundsätze die exzellenten Serviceleistungen der Verkäufer widerspiegeln und zudem den E-Commerce-Standards entsprechen. Mit diesen Änderungen vereinheitlicht der Marktplatz eBay den Käuferschutz weltweit. Im Verkäuferportal  finden Händler weitere Informationen zu diesen Änderungen.

Kommentar: Ein positives Highlight ist die Abzugsmöglichkeit vom Kaufpreis beim Retouren-Prozess. Endlich. Auch stellt die automatisierte Annahme eine großartige Vereinfachung dar. Well done.

eBay Katalog und Erweiterung der Produktkennzeichnungen

eBay verbessert die Suche für eBay-Nutzer kontinuierlich, um ihnen treffsicher die gesuchten Artikel anzuzeigen. Dafür erweitert der Marktplatz die Anforderungen an Produktkennzeichnungen in eBay-Angeboten.

Ab 19. Oktober 2017 müssen Händler für Artikel in bestimmten Kategorien mit dem Artikelzustand “Vom Verkäufer generalüberholt” Produktkennzeichnungen im Angebot hinterlegen.

Bis 2018 sind “Gültig bis auf Widerruf”-Angebote von dieser Anforderung ausgenommen. Außerdem müssen auch in einigen Kategorien in neuen und überarbeiteten Angeboten mit dem Artikelzustand “Gebraucht” Produktkennzeichnungen angegeben werden.

Ab Frühling 2018 führt eBay die neu erstellten und überarbeiteten Angebote mithilfe der Produktkennzeichnungen automatisch im eBay-Katalog mit den entsprechenden Angeboten
zusammen.

Weitere Informationen zur Erweiterung bei der Nutzung von Produktkennzeichnungen sind im Verkäuferportal   verfügbar.

Kommentar: Das eBay die Einführung des Kataloges voran treibt ist bekannt. Leider geht das immer noch zu langsam. Ich würde mir wünschen, dass eBay noch mehr Geschwindigkeit von den Händlern abverlangen würde.

Änderung bei der Nutzung von Bildern & Produktdaten

Wie im Frühjahr 2017 angekündigt, führt eBay Änderungen bei der Nutzung von Bildern und sonstigen Produktdaten ein. Diese gelten bereits heute auf allen internationalen eBay-Websites und treten nun auch bei eBay.de in Kraft. Damit will der Marktplatz die Sichtbarkeit von Angeboten mit Hilfe des eBay-Katalogs erhöhen und die Kauferfahrung verbessern.

Der eBay-Katalog ist eine Datenbank von Millionen von Produkten, die über die eBay-Websites verkauft werden. Der Marktplatz verbessert diesen Katalog kontinuierlich, um das Verkaufen bei eBay einfacher und erfolgreicher zu machen. Mithilfe des eBay-Katalogs können Angebote besser beworben werden z.B. über die verbesserten Suchergebnisseiten, die kuratierten Kategorieseiten oder Produktbewertungen und Rezensionen.

Ab dem 1. Februar 2018 gelten neue AGB. Die wichtigste Änderung ist, dass eBay seine Händler dazu auffordert, dem Marktplatz das Recht zur Nutzung ihrer Bilder und sonstigen Produktdaten einzuräumen. Sollten Händler mit der Nutzung ihrer Bilder und sonstiger Produktdaten durch eBay und andere eBay-Verkäufer nicht einverstanden sein, müssen diese Angebote mit den betreffenden Produktdaten bitte bis zum 1. Februar 2018 gelöscht werden. Wenn Händler der Geltung der neuen eBay-AGB bis zum 1. Februar 2018 nicht zugestimmt haben, wird das eBay-Konto ab dem 1. Februar 2018 vom Handel ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Händler dazu im Verkäuferportal.

Kommentar: Das hört sich hart an, ist aber fair und richtig. Ohne Katalog- und Produktdaten funktioniert der Handel nicht. Ein kleines Trostpflaster: Für Händler die große Herausforderungen mit der Freigabe von Bildern haben, wird eBay eine Ausnahmeregelung anbieten. Aber, es wird nicht einfach eines Ausnahme zu erhalten. Auf dieses Thema werde ich aber noch in einem eigenen Beitrag eingehen.

Weitere Änderungen

eBay ändert im September 2017 den Grundsatz zu den eBay-Bilderstandards, in dem die Einbindung von Wasserzeichen in Bildern nicht länger erlaubt ist. Damit will eBay die Kauferfahrung für Nutzer klarer und einheitlicher gestalten.

Mit verschiedenen Neuerungen unterstützt eBay die Shop-Abonnenten dabei, ihr Geschäft national wie international erfolgreich auszubauen. So erweitert beispielsweise der eBay-Partner für internationalen Handel Webinterpret sein Übersetzungsangebot inklusive weiterer Services für Top-, Premium- und Platin-Shops.

In Zusammenarbeit mit Trusted Shops bietet eBay ShopAbonnenten darüber hinaus kostenlos ein neues Service-Paket zum Schutz vor Abmahnungen.

Außerdem können Premium-Shop-Abonnenten einen Account Manager für die individuelle Beratung zum Geschäftswachstum buchen.

eBay aktualisiert das Tool Verkaufsaktionen. Dabei wird die Funktionalität des Tools “Sonderaktionen verwalten” integriert. Mit der neuen, intuitiven Benutzeroberfläche des Tools Verkaufsaktionen wird es für Händler noch einfacher, Verkaufsaktionen zu starten und zu planen. Als Shop-Abonnent können Händler im Bereich Marketing des Verkäufer-Cockpit Pro mit dem Tool Verkaufsaktionen einen neuen Aktionstyp nutzen: “Sonderaktion + Preissenkung”.

Ab Oktober 2017 aktualisiert eBay das Marketing-API für Entwickler und Drittanbieter. Die neuen Rabatt-Optionen werden dann auch über diese Schnittstelle verfügbar sein.

Ab sofort ist es für Händler möglich, Käufer zu melden, die Ihre Rücknahmebedingungen missbrauchen und unangemessene Forderungen stellen. Diese verbesserte Funktionalität unterstützt eBay dabei, Händler noch effektiver vor negativen Erfahrungen beim Verkaufen auf der Plattform zu schützen und rechtzeitig Maßnahmen gegen diese Käufer zu ergreifen.

Fazit: Nix dramatisches, nix schlimmes, also alle ‘fine’. Ich weiß, dass das nicht alle so sehen werden, denn die Bilder-Standards, Katalogdaten und Kontaktinformationen bedeuten Arbeit. Jedoch: Nutzt es als Chance einmal eure Prozesse so aufzustellen, das Änderungen auf den Artikeldetailseiten einfach möglich sind.

Amazon Academy & neues Amazon ‘Unternehmerinnen der Zukunft’

3 Amazon-Veranstaltungen in einer Woche. Das ist schon Hardcore. Es fing gestern mit dem Amazon-Stammtisch zum abgelaufenen Amazon-Förderprogramm Unternehmer der Zukunft (#UdZ) an. Heute findet die Amazon Academy statt und morgen dann die Amazon Seller Conference. Von beiden Veranstaltungen werde ich twittern.

Der #UdZ-Stammtisch

Ein Jahr ist es nun her, dass das Amazon-Programm ‘Unternehmer der Zukunft’ aufgelegt wurde. Erfolgreich war es. Nicht wenige Teilnehmer konnten auf Amazon richtig durchstarten. Ganz vorne liegt der Freudenberger Kinderladen. 100% Wachstum nur durch Amazon. Gecoacht wurde der Händler von Peter Höschl von shopanbieter.de. Peter ist auch bei mir im Wortfilter Expertennetzwerk dabei. Der Stammtisch war großartig. Es war schön, zu hören, wie erfolgreich sich die Teilnehmer entwickelt haben. Einige stehen jetzt vor großen Entscheidungen: Erstes Personal muss eingestellt werden.

Amazon Academy ‘Digitales Denken’

Die Amazon Academy, die der Riese jährlich stattfinden lässt, beschäftigt sich vorwiegend mit grundsätzlichen Handelsthemen. Letztes Jahr waren knapp 500 große Marketplace-Händler nach Berlin geladen worden. Dieses Jahr thematisiert das Unternehmen digitale Visionen:

Unter dem Motto „Digitales Denken” dreht sich einen Tag lang alles um eine digitale Zukunft voller Möglichkeiten.

Es geht um Innovationen, mutige Entscheidungen, verlassene Komfortzonen – und um spannende Impulse von Stefan Neubig (Geschäftsführer von Sonnenglas), Thomas Sattelberger (Ex-Personalvorstand der Deutschen Telekom und Bundestagskandidat), André Maeder (CEO KaDeWe) und vielen mehr. Wir wollen Gestalterinnen und Gestalter des digitalen Zeitalters zusammenbringen, voneinander lernen und uns gegenseitig inspirieren. Freuen Sie sich außerdem auf Dunja Hayali, die uns durch den Tag führen wird, und Leslie Clio, die mit uns in den Abend startet.

Die 2. Auflage des #UdZ: Unternehmerinnen der Zukunft

Heute wird im Rahmen der Amazon Academy die 2. Auflages des #UdZ angekündigt. Das Programm richtet sich, wie der Name vermuten lässt, ausschließlich an weibliche Händler: Unternehmerinnen der Zukunft starts now. – Wurde ja auch Zeit. – Eine sehr gute Initiative, finde ich. Bewerbungen sind ab sofort möglich. Und hier könnt ihr euch für die Teilnahme am Programm bewerben: http://www.amazon.de/unternehmerinnenderzukunft

Deutschlands „Unternehmerinnen der Zukunft“ gesucht!

• Der Verband deutscher Unternehmerinnen, Women in Digital und Amazon starten die zweite Runde des Förderprogramms „Unternehmer der Zukunft“ – dieses Mal nur für Unternehmerinnen
• Programm soll neue Vorbilder schaffen und viele Unternehmerinnen motivieren, den Schritt in die Digitalwirtschaft zu gehen
• Teilnehmerinnen arbeiten mit Experten-Coaches, um ihr digitales Geschäft im Onlinehandel auf- oder auszubauen
• Start im Januar 2018 – bewerben können sich Inhaberinnen und Geschäftsführerinnen von kleinen Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern

Berlin, 14.09.2017 – Der Verband deutscher Unternehmerinnen, Women in Digital – das Netzwerk für Frauen in der  Digitalwirtschaft  –  und Amazon starten die zweite Runde des Förderprogramms „Unternehmer der Zukunft – lokal und um die Welt“ – dieses Mal nur für Unternehmerinnen. Das Programm soll Geschäftsführerinnen und Inhaberinnen kleiner Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeiter dabei helfen, ihr digitales Geschäft im Onlinehandel auf- oder auszubauen – aus eigener Kraft, mit Unterstützung von Experten-Coaches. Auf der Agenda von „Unternehmerinnen der Zukunft“: das stationäre Geschäft mit E-Commerce erweitern, Export an Kunden auf der ganzen Welt über digitale Infrastrukturen und die Etablierung der eigenen Marke in der Online-Welt.

„Zehntausende von Frauen geführte Unternehmen wachsen erfolgreich, schaffen tausende Jobs und bringen die deutsche Wirtschaft voran. Coaching, Wissenstransfer und Vorbilder helfen, dass viele weitere Unternehmerinnen die digitale Wirtschaft als Wachstumschance nutzen“, sagt Stephanie Bschorr, Präsidentin des Verbands deutscher Unternehmerinnen.

„‚Unternehmerinnen der Zukunft‘ soll neue Vorbilder schaffen: Frauen, die ihre Unternehmen in Kraftwerke für digitalen Handel, Export und Markenaufbau transformieren – und damit viele andere Unternehmerinnen inspirieren, den Schritt in den digitalen Handel zu wagen“, sagt Tijen Onaran, Gründerin von Women in Digital, dem führenden Netzwerk zur Förderung von Frauen in der Digitalwirtschaft.

„Mehr Kunden, mehr Reichweite, mehr Umsatz – viele kleine Unternehmen nutzen bereits die Möglichkeiten, die der E-Commerce bietet. Wir sehen aber, dass noch viel mehr Unternehmerinnen die Potentiale von digitalen Infrastrukturen wie Amazon Marketplace ausschöpfen könnten“, sagt Dr. Markus Schöberl, Director und verantwortlich für Amazon Händler-Services im deutschsprachigen Raum.

Zu den Erstplatzierten der ersten Runde von „Unternehmer der Zukunft“ gehörte Stephanie Oppitz, die in ihrer Dresdner ‚Windelmanufaktur‘ hochwertige Stoffwindeln produziert und nun als Coach die neuen Teilnehmerinnen unterstützt: „Neue Wege gehen, 100% Fokus auf den Kunden und unternehmerisches Denken – das, was wir als Teilnehmer von ‚Unternehmer der Zukunft‘ gelernt haben, wollen wir jetzt weitergeben“, sagt Oppitz.

In der ersten Runde des Förderprogramms konnten im ersten Halbjahr 2017 bereits 23 kleine Unternehmen ihre digitale Geschäftsentwicklung beschleunigen: 20 Teilnehmer starteten mit dem Export ihrer Waren in andere Länder, sechs neue Marken sind entstanden, und acht neue Arbeitsplätze wurden bei den teilnehmenden Unternehmen geschaffen.

Die zweite Runde richtet sich nun ausschließlich an Unternehmerinnen: Bewerben können sich Inhaberinnen und Geschäftsführerinnen von Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern. Angesprochen sind sowohl Händlerinnen als auch Herstellerinnen und Produzentinnen von Eigenmarkenwaren aus allen Branchen, die ihr stationäres Geschäft mit dem Start in den Online-Handel erweitern oder ihre bestehende Online-Präsenz ausbauen wollen. Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2017. Bewerberinnen können unter www.amazon.de/unternehmerinnenderzukunft ein kurzes Anschreiben einreichen, in dem sie ihre Herausforderungen, aber auch die Chancen und Ziele auf dem Weg in den digitalen Handel beschreiben. Auf dieser Grundlage wählen die Coaches und Träger des Programms bis zu 20 Teilnehmerinnen aus.

Coaching als Kern des Programms
Das Programm startet im Januar 2018 mit einer Auftaktveranstaltung: Dort bekommen die Teilnehmerinnen ihren individuellen Coach zugeteilt, besuchen Workshops und können sich mit den anderen Teilnehmerinnen vernetzen. Während des Programms entwickeln die Teilnehmerinnen einen individuellen Maßnahmenplan und setzen ihn um.

Kern von „Unternehmerinnen der Zukunft“ ist das Coaching durch E-Commerce-Experten, die als erfahrene Startup-Gründerinnen, Amazon Händlerinnen und Händler oder Blogger, die Teilnehmerinnen individuell begleiten und trainieren. Darunter sind:

• Anna Nordlander, E-Commerce-Expertin, The Friendly Swede, Amazon Marketplace-Verkäuferin
• Miriam Wohlfarth, Gründerin und Geschäftsführerin von RatePay
• Alexandra Zanders, Director E-Commerce bei Christ, E-Commerce Beraterin bei Podeanu UG, Amazon Marketplace-Verkäuferin
• Constanze Wolff, Geschäftsführerin TTC Fashion Trade GmbH, Vorstand bei Women in Digital
• Gregor Czempiel, Geschäftsführer Latupo GmbH – ein Unternehmen der Wünsche Gruppe, Amazon Marketplace-Verkäufer
• Karin und Patrick Hallinger, Gründer und Geschäftsführer von Hallingers Genuss Manufaktur, Amazon Marketplace-Verkäufer und Coaches in der ersten Runde von „Unternehmer der Zukunft“
• Peter Höschl, E-Commerce-Experte, Betreiber von www.shopanbieter.de und Coach in der ersten Runde von „Unternehmer der Zukunft“
• Klaus Forsthofer, Geschäftsführer von Marktplatz1, Amazon Marketplace-Verkäufer und Coach in der ersten Runde von „Unternehmer der Zukunft“
• Stefanie   Oppitz,   Gründerin   der   Windelmanufaktur,   Erstplatzierte   in   der   ersten   Runde   von
„Unternehmer der Zukunft“
• Christiane   Jordan,   Gründerin  von  Madame  Jordan,   Erstplatzierte   in   der  ersten  Runde  von
„Unternehmer der Zukunft“
• Sandra Olzick, E-Commerce-Expertin, Medizinprodukte Berlin, Amazon Marketplace-Verkäuferin
• Nadine Bessenbach, E-Commerce-Expertin, Bonstato, Amazon Marketplace-Verkäuferin
• Nora Hofbauer, E-Commerce-Expertin, Gourmesso, Amazon Marketplace-Verkäuferin
• … und weitere.

Das Trainingscurriculum für die Kandidatinnen beinhaltet:

• Grundlagen des E-Commerce: Kundenfokus im Internet
• „Unternehmer der Zukunft“: Die Erstplatzierten der ersten Runde berichten von ihren Erfahrungen und geben Tipps
• Digitaler Handel: Wie finden Kunden Angebote im Internet?
• Welche Produkte können wie und wo im Internet verkauft werden?
• Welche Kanäle bieten sich an?
• Wie nutzt man digitale Infrastrukturen, insbesondere Amazon Marketplace?
• Versand mit Amazon: Wie bereite ich Waren für den Versand vor?
• Markenaufbau: Wie stärke ich eine Marke in der digitalen Welt?
• Export: Wie baue ich eine internationale Logistik auf?
• Social Media und Kundenkommunikation im digitalen Zeitalter

Die Unternehmerinnen, die die Transformation ihres Geschäfts am erfolgreichsten managen, werden am Ende des Programms von einer hochkarätigen Jury mit Vertretern des Verbands deutscher Unternehmerinnen, von Women in Digital, von Amazon sowie aus Wissenschaft und Politik ausgezeichnet. Die vier Preiskategorien umfassen  „Von Offline zu Online“, „Markenaufbau“, „Marktplätze“ sowie „Exporte“.

Bewerbungen sind unter www.amazon.de/unternehmerinnenderzukunft möglich. Beiträge über die Kandidaten der ersten Runde von „Unternehmer der Zukunft“ finden sich auf www.amazon.de/unternehmerderzukunft und www.wortfilter.de/category/amazon-unternehmer-der-zukunft/.

Über den Verband deutscher Unternehmerinnen
Der VdU vertritt seit 1954 als Wirtschaftsverband branchenübergreifend die Interessen von Unternehmerinnen. Seit über 60 Jahren setzt sich der VdU für mehr weibliches Unternehmertum, mehr Frauen in Führungspositionen und bessere Bedingungen für Frauen in der Wirtschaft ein. Derzeit repräsentiert der VdU über 1.800 frauengeführte, insbesondere mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistung. Die Mitglieder des VdU erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden Euro und beschäftigen 500.000 Menschen.

Über Women in Digital
Women in Digital e.V. (kurz WIDI) ist ein gemeinnütziger Verein, der Frauen aus der Digitalbranche vernetzt, sie sichtbar macht und stärkt. Die Zielgruppe sind Gestalterinnen aus den Unternehmen, Medien und Organisationen und der Politik sowie Gründerinnen von Start-ups. Im Fokus der Arbeit von WIDI stehen: Vernetzung, Empowerment und Sichtbarkeit. Über Formate wie monatlich stattfindende Meet-ups, große Events oder den #digitalfemaleleader Award, bei dem Frauen der Digitalbranche ausgezeichnet werden, macht WIDI die Gesichter der Digitalisierung greifbar. Mit der Kampagne #365faces of WIDI, bei der jeden Tag per Video eine Frau der Digitalbranche vorgestellt wird und über InstaTakeover, einem Format, das Frauen die Gelegenheit gibt über „Stories“ einen Blick hinter die Kulissen ihrer Arbeit zu zeigen, nutzt WIDI auch selbst aktiv das Digitale.

Amazon Seller Conference

Die Seller Conference orientiert sich an den Belangen der Händler. Aus erster Hand erhalten hier die Merchants Tipps und Tricks für das erfolgreiche Handeln auf Amazon. Gerade für Unternehmer, die ihr Business gerade starten, ist das die wichtigste Konferenz des Jahres, denn auf keiner anderen erhaltet ihr Tipps und Tricks aus erster Hand. Ich freue mich euch zu sehen.

Hat Amazon Schwierigkeiten mit Remissionsware?

In den vergangenen Wochen häuften sich die Beschwerden der Merchants, dass ihre Remissionsware gar nicht oder sehr beschädigt bei ihnen ankommt. Ein großer Marketplace-Händler beklagt den Verlust von Ware mit einem Einkaufswert von 104.000€ seit April.

Viele Händler beschweren sich

In der Wortfilter Facebook-Gruppe klagte eine Händlerin, dass ihre Ware stark beschädigt und durch DHL nochmals verpackt ankam. Sie frage in der Community nach, ob andere Merchants ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

(Bilder einer beschädigten Amazon-Remissionssendung)

Prompt stiegen etliche Händler auf die gestellte Frage ein und teilten ihre eigenen Erfahrungen mit. Unisono beklagten sich die Händler. Schilderungen gingen so weit, dass einige Händler sogar völlig fremde Ware zurückerhalten haben.

Auch Dienstleister sind betroffen

Ein Fulfillment-Dienstleister, der auch das FBA-Warenhandling für seine Kunden abwickelt, schildert:

“Aber der Bruch ist erheblich. Und der Aufwand. Wir haben in ein und der selben Remission 100 Sendungen mit jeweils einem Produkt bekommen. Dann kam ne Palette mit ungezählten Produkten, dann noch mal 50 Sendungen mit 2, 3, 4 oder 5 Produkten. […] Unseren Kunden entstehen Kosten, die nicht sein müssen.”

Auf meine Frage hin, wie viele Sendungen denn beschädigt ankommen, erhielt ich diese erschreckende Antwort:

“Bei uns alle!

  • falsche Verpackungen und damit Bruch und beschädigte Produktverpackungen
  • zusammengewürfelte Produkte und damit hoher Sortieraufwand
  • hohe Sendungszahl pro Remission und damit unendlich viel Pappenmüll”

Einen großen Händler trifft es besonders hart

Ein sehr großer Marketplace-Händler schilderte mir seinen Fall: Im April ließ er Ware mit einem Einkaufswert von mehr als 100.000€ aus dem FBA-Lager zurückholen. Er erhielt auch eine Versandbenachrichtigung. Die Ware kam jedoch nie bei ihm an. Noch im August wartete er auf die Sendung. Eine Regulierung seines Schadens hat noch nicht stattgefunden. Amazon und die durch Amazon für den Rücktransport beauftragte Spedition schieben sich gegenseitig den ‘Schwarzen Peter’ zu. Auf dem Rücken des Händlers.

Das sind die Herausforderungen

  • falsche Ware
  • schlecht verpackte Ware
  • beschädigte Artikel
  • Sendungsverlust
  • nicht lesbare Lieferpapiere

Kaum Schadensregulierung durch Amazon

Trotz Reklamation bei Amazon können die Merchants kaum eine faire Erstattung ihres entstanden Schadens erreichen. Das entspricht meines Erachtens nicht dem Leitsatz des Online-Riesen, das kundenzentrierteste Unternehmen der Welt sein zu wollen.

Wo liegen die möglichen Ursachen?

Ähnliche Berichte und Erfahrungen kenne ich von Konsumenten, die Produkte von Amazon Warehouse Deals gekauft haben. Ich selbst bin auch betroffen. 5 Käufe, 4 Reklamationen. Als Konsument durfte ich aber Amazon von der großzügigen Seite kennenlernen, sodass ich schnell und unproblematisch alle Schäden ersetzt bekam. Na ja, bis auf einen. Ich hätte eine beschädigte Mikrowelle verpacken und zurücksenden müssen.

Hier machte ich die Ursache für die Herausforderung an den Prozessen fest. Diese weichen doch sehr stark von den bei dem Onlineriesen standardisierten Arbeitsweisen ab. Und das scheint mir auch bei den Remissionssendungen die Ursache zu sein.

Die Ware muss individuell verpackt und gegen Transportschäden geschützt werden. Bei der Kartonauswahl lassen sich keine eindeutigen Regeln festlegen. Die Kartonagen werden teilweise falsch ausgewählt. Die gelernte Prozesskette ist unterbrochen.

Da ist noch Luft nach oben

Dass Amazon grundsätzlich Logistik kann, steht außer Frage. In dieser besonderen Angelegenheit muss der Riese aber noch nachbessern und seine Mitarbeiter schulen, die Prozesse anpassen und optimales Material zur Verfügung stellen. Dass Schäden passieren, ist ja an und für sich nicht schlimm, wenn sie dann fair reguliert werden. Auch da hat Amazon noch einige Aufgaben zu erledigen. Auch Merchants – die schließlich durch ihre Provisionen nicht gerade wenig Geld in die Kassen des amerikanischen Unternehmens spülen – haben Anspruch auf einen erstklassigen und kulanten Kundenservice, den Amazon ja grundsätzlich zu leisten imstande ist.

eBay-Angebote: Warum der Untertitel nicht mehr nötig ist

Ich wurde gefragt, warum ich empfehle, dass ihr keine Untertitel für eure eBay-Angebote schreibt. Das ist  recht einfach zu beantworten: Ihr habt mehr davon, wenn ihr darauf verzichtet. Schaut euch das Beispiel an.

Die Zusatzoption Untertitel

Der Untertitel, der in den eBay-Suchergebnissen erscheint, ist eine kostenpflichtige Zusatzoption. Er wird nicht in den Cassini-Index, also der eBay-Suche, aufgenommen. Pro Listing kostet er 1,10€. Hier ein Beispiel, wie der Untertitel erscheint:

(Quelle: eBay Hilfe)

Euch stehen 55 Zeichen zur Verfügung. In der Startseitensuche werden die Untertitel auch (noch) angezeigt. Das sieht dann wie gewohnt aus:

(Quelle: eBay Startseitensuche)

In der Kategorie sieht es anders aus

Startet ihr die Suche über die Kategorie, oder ruft diese nach der Startseitensuche auf, dann seht ihr schon die neue Darstellung. Hier extrahiert eBay aus der Beschreibung maximal 214 Zeichen, inklusive Leerzeichen. Aber nur, wenn ihr die Zusatzoption Untertitel nicht nutzt. Das sieht dann so aus:

214 vs. 55 Zeichen

Verzichtet ihr auf den Untertitel, verliert ihr in der Startseitensuche 55 Zeichen. Aber ihr gewinnt in der Kategoriesuche eine deutlich bessere Darstellung eurer Produkte durch die neue Darstellung. Ich halte das für nutzerfreundlicher. Daher empfehle ich, auf Untertitel zu verzichten. Das spart nicht nur 1.10€ pro Angebot, es macht auch die Suchergebnisse der Startseite übersichtlicher. Mehr für weniger Geld. Das ist doch klasse.

(Artikel ohne Untertitel)

eBay spielt bereits sehr viele Informationen in der Startseitensuche aus. Viele Angebote mit Untertiteln zeigen dadurch Informationen wiederholt an. Das wirkt unprofessionell. Hier ein Beispiel:

Fazit: Ohne Untertitel spart ihr Kosten und erhaltet in der Kategoriesuche deutlich mehr Möglichkeit in der Kurzbeschreibung, die mit 214 Zeichen angezeigt wird.

Vorstellung: Wortfilter Expertennetzwerk ‘WEN’

Das Wortfilter Expertennetzwerk soll für Anfänger wie Profis eine Anlaufstelle sein. Ob Fachleute zu einem bestimmten Themengebiet gesucht werden, Merchants vor Herausforderungen stehen, sie Orientierung benötigen oder ihr euer Projekt umsetzen möchtet, dann erhaltet ihr hier fundiertes Fachwissen und Unterstützung. Die Nutzung der Plattform ist für euch und die Experten kostenfrei.

Die Herausforderung

Im gesamten E-Commerce tummeln sich eine Menge guter und weniger guter Fachleute und Experten, die Händlern viel zu oft einzig das Geld aus der Tasche ziehen möchten. Ob die versprochenen Leistungen dann tatsächlich geliefert werden, ist mitunter mehr als fraglich.

In einigen amerikanischen Communitys haben sich bereits ähnliche Experten-Marktplätze gegründet. Hier verdienen die Plattformbetreiber an der Vermittlung. Das finde ich nicht gut. Zumal es leider sehr viele selbst ernannte ‘Experten’ gibt, die nicht wegen Ihrer Fachexpertise, sondern wegen ihres Marketings wahrgenommen werden. Das schadet den Händlern und den tatsächlichen Fachleuten.

Die Idee

Wortfilter – als Blog, Facebook-Gruppe oder  Plattform – trägt vor sich her (sehr) kritisch aber vor allem unabhängig zu sein. Daher ist es meine Idee, für Händler und Experten eine kostenlose Plattform zur Verfügung zu stellen. Hier können wir uns treffen und finden.

Das Wortfilter Expertennetzwerk soll sich nicht nur an Start-ups und Anfänger richten, auch KMU sollen hier den passenden Berater, Rechtsanwalt oder Spezialisten finden.

Wer ist von Anfang an dabei?

Ich hoffe, ich vergesse niemanden. Mit allen Teilnehmern am Netzwerk habe ich im Vorfeld telefoniert. Es hat mich unendlich gefreut, dass meine Idee einen solchen Zuspruch fand. Und hier sind sie:

Michael Gabrielides

Michael Hecker

Franz Jordan

Dr. Rolf Claessen

Heidi Kneller-Gronen

Christian Otto Kelm

Ronny Marx

Florian Rösch

Marcel Lampert

Marion von Kuczkowski

Bernd Glückert

Michael Groß

Jan Henningsen

Valentin Schütt

Daliah Salzmann

Antonio Legato

Roger Gothmann

Jens Wasel

Andreas Müller

Oliver Prothmann

Peter Höschl

und natürlich auch ich, Mark Steier.

Diese Auflistung ist nicht vollständig und es werden noch weitere Fachleute hinzukommen. Gerne könnt ihr euch bei mir unter mark.steier@wortfilter.de bewerben. Wesentlich für eine Teilnahme an diesem Netzwerk ist, dass ihr Expertenwissen habt und natürlich, dass ihr helfen wollt.

Die Vielfalt machts

Wie ihr an den Teilnehmern seht, stehen dort Berater, Rechtsanwälte, Tool-Anbieter und erfolgreiche Händler neben- bzw. untereinander. Einige teilen ihr Wissen kostenlos, andere haben ein Business-Modell dahinter und betreiben eine Kanzlei, Agentur oder sind Consultants. Das ist für mich okay, denn grundsätzlich hat das Berater-Business einen guten Ruf.

Wie können die Experten helfen?

Für das Wortfilter Expertennetzwerk (kurz WEN) ist eine eigene Landingpage geplant. Sie wird in den kommenden Wochen online gehen. Hier werden alle Spezialisten und  ihre Fachgebiete vorgestellt und alle Händler bekommen Zugriff auf die veröffentlichten Kontaktdaten. Ich verlinke ebenfalls auf das FB-Profil, sodass ihr über den Messenger schnell Kontakt aufnehmen könnt. Damit habt ihr die Möglichkeit, euch eine eigene Expertengruppe zusammenzustellen (Messenger-Gruppe). Alle Mitglieder des WEN sind ebenso in der Wortfilter Facebook-Gruppe aktiv, damit ihr sie auch dort taggen könnt.

Das WEN richtet sich an Start-ups, Sidepreneure und KMU. Es soll die Anlaufstelle für euch sein, wenn ihr Hilfe, Tipps, Expertise und Unterstützung bei euren Vorhaben benötigt. Alle Experten des WEN haben eine hohe Bereitschaft, euch bei kleinen Anliegen schnell und unbürokratisch zu helfen.

Mir persönlich ist es ein großes Anliegen, euch eine kostenlose Orientierungshilfe zu echten Experten und Fachleuten zu geben, damit euer Business durch die Decke knallt.

Let’s Start!

Kommentar: eBays kostenloser Abmahschutz mit Trusted Shops

Das was eBay und Trusted Shops auf die Straße gesetzt haben, ist schon kein Beben mehr. Da explodiert mal eben eine ganze Branche, und zwar die der Abo-Modelle von Rechtstexten. Ein Wisch und weg ist sie. Das wird viele Kanzleien und Vereine hart treffen. Wer braucht noch ein Rechtstexte-Abo und wer will dafür noch Geld zahlen? Keiner. Gut so!

Der große Showdown

Heute kündigten eBay und Trusted Shops eine Kooperation an. Der Dienstleister aus Köln liefert für alle eBay-Shop-Nutzer kostenlos ein großes Rechtstextepaket mit Haftungsübernahme und Support. Für lau, für ümme. Für die Händler ist das eine Kostenersparnis. Aber was bedeutet das für die ganze Dienstleisterbranche um Rechtstexte?

Das ist mal eine Ohrfeige

Für die größeren und großen Akteure – ganz vorne der Händlerbund, die IT Rechtkanzlei in München und auch Janolaw und Protected Shops – ist das ein Schlag ins Gesicht, nein, eher ein Treffer mitten in die Eingeweide. Gerade der Händlerbund, der sich sehr nahe an eBay positioniert, hat hier den Kürzeren gezogen. War er nicht in der Lage, die Leistung zu erbringen? Wirkt da noch die Vergangenheit? (Nicht nur einmal rollte der HB falsche Texte aus!) Hat der Marktplatzbetreiber kein Vertrauen in die anderen Dienstleister? – Disqualifikation durch eine kleine, kurze Pressemeldung. Natürlich ist es so, dass sich die Plattform den Partner sucht, der nachhaltig und qualitativ hochwertig liefern kann. Der muss aber auch in der Lage sein, Garantien wie die Haftungsübernahme zu stemmen. Und das ist eben Trusted Shops, nicht der Händlerbund oder die Kanzlei um Max Lion Keller. Das hat Signalwirkung.

Warum sollte ein Händler noch ein Abo benötigen?

Da kann man vielleicht noch den internationalen Handel mit aufs Spielfeld werfen. Auch da werden Rechtstexte benötigt. Aber sind wir mal ehrlich, wenn ich als Händler bereits Trusted Shops-Kunde bin, dann gehe ich auch zunächst erst einmal dorthin. Es ist nun auch bekannt, dass Trusted Shops mit die besten internationalen Rechtstexte anbietet. Auch ist in der Branche bekannt, dass kleinere und mittlere Dienstleister sich die Rechtstexte als ‘White Label-Produkt’ einkaufen, sie also gar nicht mehr selbst erstellen.

Bringen wir aber noch den kostenlosen Rechtstexter von Trusted Shops (kurz TS) mit in die Schlacht, dann wird die Waffenungleichheit deutlich. Da kann es nur einen Gewinner geben.

Kurz und knapp: Händler brauchen solche Abos nicht mehr. Wozu auch?

Und weg ist die Geschäftsgrundlage

Gerade die Kanzleien und Dienstleister, die sich auf kleine und mittlere Händler gestützt haben, werden diesen sehr smarten Move von TS zu spüren bekommen. Deutlich. Nehmen wir als Beispiel einmal den nach eigenen Angaben größten Player der Branche, den Händlerbund. Seine Abos beginnen bei 9.90€. Das Trusted Shops-Paket entspricht aber eher dem Händlerbund-Premium-Angebot für 24.95€ monatlich.

Es gibt rund 120.000 aktive gewerbliche Händler. Circa 60.000 haben mindestens den Bronze-Status, also einen Umsatz ab 1.000€ monatlich. Hinzuzurechnen sind dann noch die paar tausend Händler, die ihr Business – zuerst und zunächst – ausschließlich auf Amazon gestartet haben. Die machen den Kohl aber auch nicht mehr fett. Der Markt ist also nicht besonders groß und damit anfällig.

Subjektiv gingen dem Händlerbund meist die kleinen Fische ins Netz. Daher wird er wohl auch am deutlichsten die Auswirkungen zu spüren bekommen.

Wer am Ende des Tages auf der Strecke bleibt, kann ich nicht vorhersehen. Federn werden alle lassen müssen und ich wäre nicht überrascht, wenn einige sogar gegrillt werden. Das kann schnell gehen. Die Händlerbund Management AG wies zuletzt noch ein positives Ergebnis von 63.800,74€ aus. Die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH veröffentlichte einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i. H. v. 8.695,51€. Viel Futter ist da nicht. Da bläst es doch schon eher sehr zugig durch die Rippen.

Schonfrist gibt es – aber wenig

Da die Händler ja häufig Jahres-Abos abgeschlossen haben, wird das große Jammern wohl noch etwas warten müssen. Selbst wenn ein erheblicher Teil der Händler ihren Dienstleistern nun kündigt, so wirkt das erst zum Ablauf des Abos. Nennt man das Galgenfrist?

Aus Händlersicht ist die Entwicklung zu begrüßen

Bringen wir es auf den Punkt. Nur wenige Abo-Dienstleister haben wirklich gute Rechtstexte geliefert. Viele Anbieter mussten nicht nur einmal ihre Veröffentlichungen revidieren. Sie haben damit den Händlern viel Arbeit gemacht. Und wenig Geld haben sie ihnen auch nicht aus der Tasche gezogen. Gut, das ist nun vorbei.

Außer Spesen nichts gewesen

Die großen Abmahner hatten ihre Zeit, die Texteanbieter auch. Die Daumenschrauben werden stärker angelegt und langsam kann auch jeder Depp erkennen, dass die aktuellen Aktivitäten gegen das missbräuchliche Abmahnunwesen langsam Wirkung zeigen. Es ist nicht die eine Maßnahme, die es der ‘Abmahnindustrie’ – und zu der zählen die Rechtstexteanbieter – das Überleben schwer macht. Es sind die einzelnen Puzzelstücke, die ihr nach und nach den Garaus machen. Auch das ist gut. Hier und jetzt sind es einfach nur die Entlastung der Händlerkassen und der Entzug einer Geschäftsgrundlage für Rechtstextedienstleister.

eBays kostenloser Abmahnschutz – Kooperation mit Trusted Shops

eBay und Trusted Shops schützen Händler gemeinsam vor Abmahnungen. Zukünftig können in allen Shops der Plattform die Rechtstexte von Trusted Shops kostenlos integriert werden. Bei voller Haftungsübernahme! Herzstück ist ein Rechtstexte-Generator, der die einfache Erstellung und Integration der Texte ermöglicht.

Die Rechtstexte, inklusive Haftungsübernahme, stehen allen eBay-Shop-Abonnenten kostenlos zur Verfügung. Der Starttermin wird voraussichtlich noch im September sein.

Abmahnungen – schmerzvoll für die Händler

(Laut einer aktuellen Auswertung von Trusted Shops und eBay werden Onlineshops aus oben dargestellten Gründen abgemahnt. Stand August 2017)

Aus der Pressemitteilung:

Abmahnungen, insbesondere missbräuchliche, sind für viele Online-Händler ein brisantes und kostspieliges Thema. Laut einer Studie von Trusted Shops aus dem vergangenen Jahr empfindet jeder zweite Händler Abmahnungen als existenzbedrohend. Im aktuellen Marktplatz-KIX von ECC Köln und eBay gaben acht von zehn Online-Marktplatzhändlern an, dass sie sich von der kommenden Bundesregierung einen besseren Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen wünschen. Durch eine neue Kooperation wollen Trusted Shops und eBay Online-Händlern gemeinsam dabei helfen, abmahnsichere Texte zu erstellen und in den Shop einzubinden, um besser vor Abmahnungen geschützt zu sein.

Die Kooperation beinhaltet die kostenfreie Integration des Service-Pakets „Abmahnschutz Basic“ in alle eBay Shop-Abonnements. Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets ist ein Rechtstexte-Generator von Trusted Shops, mit dem eBay-Händler einfach und schnell rechtssichere Texte für das Impressum, die Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und AGB für den deutschen Markt erstellen können. Für die Erstellung der Texte beantwortet der Nutzer im Rechtstexte-Generator Fragen und wird darüber hinaus mit Hilfetexten unterstützt.

Weitere Bestandteile des Pakets „Abmahnschutz Basic“ sind:

· Haftungsübernahme: Trusted Shops übernimmt die volle Haftung für alle generierten Rechtstexte.

· Guide und E-Mail-Support: Bei Fragen zu den generierten Rechtstexten oder deren Integration steht ein Ansprechpartner via E-Mail zur Verfügung.

· Update-Service via E-Mail: Bei Änderungen durch neue Gesetze, Rechtsprechung, Abmahnungen etc. erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail, inklusive konkreter Anweisungen, welche Texte geändert werden müssen.

„Unternehmen müssen sich voll und ganz auf ihr Geschäft konzentrieren können. Dafür behalten wir als Partner seit über 15 Jahren national und international die Rechtslage im Auge und Abmahnungen auf Abstand“, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops.

„Aus Gesprächen mit unseren Händlern wissen wir, dass die laufende Pflege der Rechtstexte oft einen großen Zeitaufwand einfordert“, erklärt Denis Burger, Senior Director Seller Growth eBay Germany. „Gemeinsam mit Trusted Shops möchten wir den eBay-Händlern diesen Aufwand abnehmen, so dass sie sich voll auf das Wachstum ihres Shops konzentrieren können. Die rechtliche Seite des Verkaufens bei eBay soll so einfach wie möglich sein“, so Burger weiter.

Das Paket „Abmahnschutz Basic“ wird eBay-Händlern noch im September zur Verfügung stehen. (Gemeinsame Pressemitteilung von eBay und Trusted Shops)

Kostenentlastung für Händler

Zunächst bedeutet diese Kooperation eine enorme Kostenreduktion für die Händler. Bisweilen wurden von verschiedenen Rechtstexteanbietern Abonnements ab 9.90€ je Monat angeboten. Diese Kosten entfallen unmittelbar und wirken sich positiv auf die eBay-Shop-Gebühren aus. Am ehesten kann man das mit dem Premium-Angebot des Händlerbunds vergleichen (24,95€ pro Monat), in dem ein unlimitierter E-Mail-Support inklusive ist. In klaren Zahlen wartet auf Händler eine jährliche Entlastung von fast 300€ (12 x 24,95€). Oder anders gerechnet: Ein eBay-Basis-Shop kostet dann nicht mehr als 95€ pro Jahr.

Fazit: Ihr braucht mindestens einen eBay-Basis-Shop

Seller, die noch keinen eBay-Shop abonniert haben, sollten sich nun für mindestens ein Basis-Abo entscheiden. Wer jährlich höhere Einstellgebühren als 95€ hat, für den lohnt sich ab sofort der Abschluss eines Shop-Abos. Für kleinere Händler bedeutet die Änderung dann tatsächlich eine Entlastung der Gebühren. Hier findet ihr die aktuellen Gebühren für Shop-Abos und Listings. Rechnet selbst mal eure Ersparnis aus.

Kündigt eure Anbieter von Rechtstexten! Sofort!

Eure Hauptabsatzkanäle sind die Marktplätze. Die eBay-Rechtstexte sind nun durch diese Kooperation kostenlos. Für alle weiteren Channels steht euch der kostenlose Trusted Shops Rechtstexter zur Verfügung. Hier eine Anleitung:

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Fazit: Wer noch Rechtstexte-Abos gebucht hat, schmeißt Geld zum Fenster raus. Achtet also darauf, dass ihr eure Abonnements rechtzeitig kündigt. Das kann dann so aussehen:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich sofort, spätestens aber zum nächst möglichen Zeitpunkt, meinen Vertrag (Vertragsnummer) mit Ihrem Hause (euer Anbieter).

Bitte senden Sie mir eine kurze Bestätigung. Vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen

XXX YYYYY”

Schutz kleiner und mittlerer Händler

Die Ankündigung, dass KMU stärker in den Fokus von eBay geraten sollen, kam ja von ganz oben. Devin Wenig, eBay-CEO, kündigte ja bereits bei seinem Antritt diese neue Strategie an. Es ist schön, zu sehen, dass sich dieses Vorhaben national in Erweiterungen und Hilfen dieser Art ausdrückt. Das ist positiv. Nicht zuletzt hat an dieser Kooperation auch das deutsche Team einen großen Anteil, denn zunächst musste diese Möglichkeit erst einmal den Bossen in den USA schmackhaft gemacht werden.

Aufwertung des eBay-Shop-Modells

Durch die Einführung der Kooperation mit Trusted Shops und der kostenlosen Bereitstellung der Texte, wertet eBay enorm das Basis-Shop-Modell auf. Wie ich oben schon vorgerechnet habe, reduzieren sich die Kosten deutlich, wenn ihr den Wert der Rechtstexte von den Gebühren abzieht. Händler, die sich bisweilen gegen ein Shop-Abonnement entschieden haben, sollten ihren Entschluss noch einmal auf den Prüfstand stellen und mit spitzem Bleistift ihre Entscheidung überdenken.

Exklusiv Interview mit Dr. Carsten Föhlisch

Cross Border Trade, also der grenzüberschreitende Handel wird für viele Händler immer wichtiger. Trusted Shops ist ja auch bekannt für seine internationalen Rechtstexte. Wo findet der Händler diese?

Wir haben Handbücher inkl. der Rechtstexte für verschiedene Auslandsmärkte in den jeweiligen Landessprachen sowie ein Handbuch mit EU-Rechtstexten in Deutsch und auch fremdsprachig (https://shop.trustedshops.com/de/buecher/). Zudem sind die internationalen Rechtstexte im Abmahnschutzpaket Enterprise enthalten (https://shop.trustedshops.com/abmahnschutzpaket-enterprise), das über eBay mit 35 Prozent Rabatt erworben werden kann. Derzeit werden die Texte von unseren internationalen Juristen manuell erstellt und den Kunden dann geliefert. Ab dem kommenden Jahr werden die Rechtstexte ebenfalls als automatischer Generator im jeweiligen Abmahnschutzpaket verfügbar sein.

Viele Seller handeln auch über ihren eigenen Shop und auf anderen Markplätzen. Welche Lösungen hält Trusted Shop da bereit?

Der kostenlose Rechtstexter ist speziell konzipiert für Online-Shops, Amazon-Marketplace und Hood. Weitere Marktplatz-Texte liefern wir derzeit manuell auf Anfrage an Paid-Kunden. Geplant ist, 2018 den automatischen Generator um weitere Marktplätze zu erweitern.

Bietet der kostenlose Rechtstexter denn die gleiche Sicherheit (Haftungsübernahme für die Rechtstexte) für die Händler wie auf dem Markt befindliche kostenpflichtige Abo-Modelle?

Im kostenlosen Rechtstexter ist keine Haftungsübernahme enthalten. Allerdings sind es die gleichen Texte wie in den kostenpflichtigen Angeboten, nur eben weniger umfangreich (weniger Sprachen, keine reinen B2B-Texte, weniger Marktplätze etc.) und ohne Update-Service per E-Mail. Seit Einführung des Rechtstexters (für Trusted Shops-Mitglieder im Jahr 2009) ist es zu keinem Haftungsfall gekommen. Anders als bei anderen Abo-Modell-Anbietern dürfen bei Trusted Shops durch die Freiheit des Rechtstexters die Texte auch nach Kündigung eines kostenpflichtigen Abos weiterverwendet werden.

Auch Denis Burger nahm sich Zeit

Abmahnungen sind ja eine deutsche Besonderheit. Es ist großartig, dass es für diese Herausforderung eine nationale Lösung von eBay gibt. Das gab es in der Vergangenheit seltener. Dürfen deutsche Händler zukünftig stärker auf Unterstützung durch eBay hoffen?

Denis: „Wir bei eBay suchen laufend nach neuen Wegen, wie wir unsere Händler unterstützen und ihnen Arbeit abnehmen können, so dass sie sich ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.“

Was denkt ihr darüber? Lohnen sich Rechtstexte-Abos noch?

Das würde ich gerne wissen. Liege ich richtig, dass ich Abos von Rechtstexten nicht mehr als lohnend ansehe? Wie bewertet ihr das Angebot von eBay, zusammen mit Trusted Shops, die Rechtstexte kostenlos zu integrieren? Findet ihr die Haftungsübernahme und den angebotenen Support wichtig und wertvoll? Ich würde mich auf eure Kommentare hier unterhalb des Artikels oder in den Facebook-Gruppen freuen. Oder salopp: Gebt euren Senf dazu!

Da geht die Post ab: Erpressung in Produktestergruppen

Vergangene Woche las ich in meiner Facebook-Timeline von Uberseller-Gründer Dawid einen Post über Erpressung in Produkttester-Gruppen. 2 große Problemkreise werden hier angesprochen. Einmal die Erpressung und dann der Kauf für eine verifizierte Bewertung mit nachfolgender Erstattung des Kaufpreises. In der Regel erfolgt diese dann auf ein PayPal-Konto. Der Käufer darf  das Produkt behalten.

Kaufaufforderung, Bewertung und Erstattung

Solche Mails erhalte ich auch ständig. Hier ein Beispiel:

(Quelle: Mail eines chinesischen Händlers)

Die Idee des Händlers ist es, dass der Käufer das Produkt ordentlich kauft und bezahlt. Es stellt dann einen verifizierten Kauf dar. Nach Erhalt einer guten Bewertung und Rezension zahlt der Händler dem Rezensenten den Kaufpreis über PayPal zurück. Der Käufer darf das Produkt behalten. Das ist sein Profit. Die Erstattung erfolgt deshalb über ein PayPal-Konto, damit die Rückzahlung außerhalb von Amazon stattfindet. Dadurch wird die Rückgabe-/ Stornoquote nicht belastet.

Vorteile für den Händler: Er erhält verifizierte Rezensionen. Der Händler ist sich sicher, dass diese positiv sind, denn der Käufer möchte den Kaufpreis zurück.

Vorteil für den Produkttester: Er erhält den Artikel nicht nur reduziert, sondern völlig kostenlos. Er kann ihn entweder behalten oder über einen anderen Marktplatz verscherbeln.

Diese Strategie funktioniert auf Vertrauensbasis, birgt aber auch Risiken für den Käufer bzw. Rezensenten. Natürlich verstößt dieses Verhalten gegen eine Menge Amazon-TOS und ist auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen bedenklich.

Die erpresserischen Rezensenten

Hier Dawids Post. Seiner Bewertung, hinsichtlich der nicht vergünstigten Angebote mit anschließender Erstattung, stimme ich nicht zu (s. o.).

Aktuell werden Verkäufer, welche in spezialisierten Facebook Gruppen um Rezensionen buhlen, von deren Mitgliedern erpresst.

Und tatsächlich haben Sie nicht nur bei Nichtzahlung das Risiko, dass Ihnen und allen verknüpften Accounts die Verkaufsrechte entzogen werden.

Da viele Verkäufer jetzt tatsächlich so dreist sind und nicht nur Ihre Produkte offen gegen eine Bewertung vergünstigt herausgeben wollen, sondern es auf die Spitze treiben und von den Rezensenten verlangen, die Produkte zum vollen Preis zu kaufen. Diesen wollen dann die Verkäufer nach Erhalt der positiven Rezension erstatten.

Natürlich werden auch Käufer immer dreister und machen sich die Situation zunutze. Das es hierbei so weit kommt, ist nichts Neues und war m. E. Nur eine Frage der Zeit.

Allen aktiven Händlern in diesen Gruppen lege ich nahe sich an den Kopf zu fassen und sofort alle Angebote, Kommentare und Co zu löschen. Denn sogar falls man als Rezensent an solch einer Aktion teilgenommen hat, oder sich auf solch ein Angebot mit Kommentar beworben hat, das eigene Verkäuferkonto gesperrt werden kann.

Es kann doch nicht sein, das nach all der Zeit sich Leute dem Risiko nicht bewusst sind oder trotzdem um jeden Preis diese Art von Nummern abziehen. Amazons Regeln sind glasklar …

Bisweilen habe ich solche Berichte nur aus den englischen und amerikanischen Gruppen gelesen.  Es wird nicht lange dauern, dann werden wir auch von deutschen Communitys solche Erfahrungen lesen. Jeder Händler sollte sich bewusst sein, dass er ein hohes Risiko eingeht, wenn er Deals-Plattformen oder Facebook-Produktestergruppen nutzt. Nicht selten verhalten sich die Merchants wettbewerbswidrig. Auf jeden Fall verstoßen sie gegen die Amazon-TOS und setzten womöglich ihren Account aufs Spiel.

(Quelle: Screenshot einer Kommunikation zwischen Merchant und Rezensenten)

Ein Umstand, den viele Amazon-Händler übersehen, ist, dass es Amazon recht einfach fällt, Fake-Bewertungen zu identifizieren. In diesem Jahr gab es ja schon einige Löschungswellen. Die ‘Berufs’-Rezensenten geben unnatürlich viele Bewertungen ab. Und nahezu alle positiv. Dieses Verhalten entspricht jedoch nicht der Lebenswahrheit. Nunmehr ist es ein Klacks für den Onlineriesen, dieses Verhalten durch Algorithmen sichtbar zu machen und zu reagieren.

Fazit: Ihr als Händler solltet euch im Klaren sein, dass ihr ein hohes Risiko eingeht, um ein paar Rezensionen einzusammeln, falls ihr diese dumme Idee umsetzt. Und am Ende können euch dann auch noch eine Menge Kosten entstehen.

Breaking NEWS: Wird es eine neue eBay Suche geben?

Meine amerikanische Kollegin Ina Steiner zitiert heute auf ihrem Blog Devin Wenig auf der Citi 2017 Global Technology Conference, dass es innerhalb der kommenden 60 Tage eine komprimierte und vereinfachte neue eBay Suche geben wird. Das wäre eine Sensation und ein denkbar schlechter Zeitpunkt. Das wichtige 4. Quartal mit dem Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür.

Wird die Cassini beerdigt?

“You’ll see new, compressed, simplified search, which will be a significant difference to the eBay experience, in the next 60 days,” so Devin Wenig auf der CTI Konferenz in New York. Hier das komplette Interview:

Die neue Suche soll einfacher sein und die Bildersuche soll mit integriert sein. Ob hier wirklich eine neue Suchtechnologie kommen wird ist noch unbekannt. Auch gibt es keine Informationen ob lediglich die Darstellung vereinfacht wird. Einige Tests die auch auf der deutschen Plattform sichtbar waren gab es ja schon.

Ungünstiger Zeitpunkt?

Sollte die Ankündigung tatsächlich umgesetzt werden würde das zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt passieren. Das verkaufsstarke Q4 mit dem Weihnachtsgeschäft beginnt. Tiefe und grundlegende Eingriffe haben immer Herausforderungen mit sich gebracht.

 

Danke auch an Marion. Sie hat mich auf die Ankündigung aufmerksam gemacht.

eBay-Hilfe: Ihr müsst auch auf Mama und Papa hören …

In den letzten Tagen ist mir aufgefallen, dass ihr oft nicht die von eBay kostenlos zur Verfügung gestellten Hilfen und Informationen nutzt. Das finde ich sehr schade, denn sie sind meistens sehr gut. Gerade bei den Grundlagen bietet eBay eine großartige Unterstützung an. Hier ein paar Tipps, wo ihr die Hilfen findet.

Das eBay Verkäuferportal

(Zum Verkäuferportal: https://verkaeuferportal.ebay.de/)

Genau dort findet ihr alle Grundlagen, Unterstützungen und Hilfen. In der Vergangenheit gab eBay viele nicht so gute Ratschläge, allerdings finde ich, dass sich das stark gewandelt hat. Zum Positiven. Nahezu alle Hilfestellungen sind wertvoll und richtig.

Nutzt diese Tipps & Tricks. Sie sind gut. Ich habe hunderte Angebote angeschaut und es hapert meist an der Umsetzung der ganz einfachen Basics. Hier ein gutes Beispiel, “Suche bei eBay im Überblick”:

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Produktsuche aus Sicht eines Käufers: Anhand eines praktischen Beispiels zeigt unsere eBay-Expertin in diesem Video, warum es entscheidend ist, eure Angebote für die eBay-Suche zu optimieren. Außerdem erhalten ihr Tipps, um eure Angebote in den eBay-Suchergebnissen weiter oben platziert zu bekommen.

Video-Inhalte
• Die drei Dimensionen des Verkaufens (ab 01:03)
• Filtern von Suchergebnissen (ab 02:30)
• Produktkennzeichnungen angeben (ab 03:30)
• Artikelbezeichnung optimal festlegen (ab 05:20)
• Richtige Kategorien wählen (ab 06:00)
• Mobiloptimierung (ab 07:40)
• Faktoren um Vertrauen beim Kunden aufzubauen (an 08:48)

eBay veröffentlich in einem eigenen YouTube Kanal ‘eBay für Händler’ alle Videos.

Hört auf Mama und Papa

Ich kenne keinen Marktplatz, der euch so viel kostenlose Hilfe anbietet, wie eBay. Warum fällt es euch so schwer, diese Unterstützung anzunehmen und umzusetzen. Das o. g. Video ist bereits seit dem 14. August online, wurde aber erst 1.811-mal aufgerufen. Mein Vortrag auf der JTL Connect oder dem Afterbuy BBQ hatte das in fast 2 Tagen geschafft. Und ganz ehrlich, ich finde Maria schöner als mich und das Video ist professioneller. eBay möchte nur das beste für euch. Hört also auf Mama und Papa J … Bitte.

Exkurs: Diese verdammten Template-Dienstleister

Alle guten Tipps helfen nichts, wenn die Dienstleister nicht in der Lage sind, sie umzusetzen. Da liegt einiges im Argen. Jeder der glaubt, auch nur ein wenig von Design zu wissen, schmeißt eBay-Templates auf den Markt. Leider ist da viel – sehr viel – Müll drunter. Zu viel in meinen Augen. Die Händler müssen keine Ahnung von UX haben, sie müssen wissen, wie der Handel geht. Aber die Dienstleister sollten verdammt noch mal wissen, was sie tun. Zumal sie damit Geld – und das nicht zu knapp – verdienen. Als Händler erwarte ich, wenn ich ein paar hundert Euro für ein Template ausgebe, dass ich keinen Müll erhalte. Das ist aber in der Realität völlig anders. Daher habe ich mich entschlossen, ab sofort auch Ross & Reiter zu nennen, wenn ich schlechte Templates sehe. Hier ein schlechtes Beispiel:

(Der Dienstleister hier: Auctiongoo)

Logo zu groß, Abstände zu groß, zu viele Bilder, Schrift zu klein, keine Bullet Point … Lieber Template-Anbieter, geh Büroklammern aufsammeln, aber lass um Himmels Willen die Finger von der Template-Entwicklung. – Lernt bitte euren Job und unterstützt die Händler mit guter UX. Seit nicht so schlecht. Bitte.

BTW: Gerade entdeckt. Auch meine Kollegin Marion von Kuczkowski hat über diesen Anbieter auf tmta.de geschrieben

Entschuldigt meine deutlichen Worte, aber es nervt mich unendlich an, dass die meisten Vorlagenanbieter nicht in der Lage sind, die Händler zu unterstützen. eBay gibt die richtigen Tipps, zeigt, wie es geht, und die Dienstleister versagen. Wer ist am Ende in den Hintern gekniffen? Die Händler.

Das war es mit dem Exkurs auch schon

Das Mama- und Papa-Ding fiel mir deshalb ein, weil ich glaube wahrzunehmen, dass einige Händler die Inhalte einfach nicht für voll nehmen, weil sie aus eBays Feder stammen. Das Verhalten kenne ich noch von mir. Einfach mal dagegen sein, nur weil es von Mama oder Papa kam. Hat mir der liebe Onkel das Gleiche erzählt, war es für mich fine. Merkt ihr was?