Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

Gewerkschaft streikt gegen Verdi – Amazon freut sich: “Der Streik der Streiker” oder: “Was hab ich denn davon?”

Ist das ein Witz? Das dachte wohl nicht nur ich, als mir der Artikel zuflog. Aber kann das wirklich wahr sein? Ver.di, der Vorreiter und Dauerkauer an wer weiß wie vielen Tarifverträgen hat Zoff mit den eigenen Leuten? Ist das eine Ente? Aber Spiegel und sogar Frankfurter Allgemeine berichten darüber. Hier die Artikel:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ver-di-gewerkschaft-bestreikt-gewerkschaft-a-1102431.html

https://www.fr-online.de/frankfurt/verdi-gewerkschafter-bestreiken-gewerkschaft-,1472798,34488688.html

Also doch kein Scherz. Offensichtlich nicht.

Was steckt dahinter?

Irgendwie ist es passend, dass so etwas ausgerechnet am Amazon-Prime-Day geschieht. Verdi hat sich wohl endgültig die Zähne ausgebissen, die laufen ihnen jetzt sogar freiwillig weg. Aber warum? Tja, das Übliche: Sie wollen mehr Geld. Und ganz nach Manier ihres Arbeitgebers Ver.di, wollen sie die standardisierten 5%.

Frech? Überzogen?

Irgendwie nicht, würde ich sagen. Ver.di gibt sich ja immer als Vorreiter für die Rechte der Arbeitnehmer und boxt wo irgend möglich Tarifverträge durch. Egal ob Flughafen oder Kindergarten. Aber die eigenen Leute haben darauf keinen Anspruch. Ver.di-Chef Frank Bsirske lehnt so einen nämlich rigoros ab. Not in my house!

Kompromissbereitschaft

Mit vertauschten Rollen stößt selbst Ver.di an die Grenzen der Vernunft und sieht sich plötzlich dem eigenen Gebaren gegenüber. Und ganz wie die üblichen Konkurrenten, gehen auch sie nur einen mickrigen Schritt auf die eigenen Angestellten zu. Sogar noch vorsichtiger, als ihre häufigsten Streikgegner. Ver.di will ganze 0,23% Lohnerhöhung den ca. 3000 Beschäftigten geben. Respekt!

Fazit

Mir fallen eine Menge Metaphern ein. Den meisten von euch wohl auch. Zumindest: Wer im Glashaus… Ihr kennt das. Es ist eine interessante Sache, die ich mir gerne und mit genüsslichem Grinsen ansehen werde. Ver.di kann hier eine Menge falsch machen und unzählige Sympathien verlieren. Es geht schließlich um ihre eigene Glaubwürdigkeit. Mal sehen, wie sie sich gegen ihre eigenen Waffen schlagen. Ich bin ja so gespannt…

Fake EAN/GTIN – Müssen Anbieter Schadenersatz leisten?

Mit Amazons Ankündigung gegen die Verwender von Fake GTIN rigoros vorzugehen, wurde klar, dass viele kleine Amazon-Verkäufer darin eine große Herausforderung sehen. Die Gefahr ist auch nicht zu unterschätzen, denn früher oder später wird Amazon seine Ankündigung umsetzen und im schlimmsten Fall Händler, die GTIN falsch verwenden, suspendieren.

Verlust von Rezensionen und Ranking

Auch wenn Tests ergeben haben, dass der Austausch der GTIN/EAN möglich ist, so scheint es so zu sein, dass auf jeden Fall alle Rezensionen und Sales (bereits getätigte Verkäufe) verloren gehen. Damit droht ein herber Verlust an wichtigen Ranking-Parametern und damit einhergehend ein Umsatzverlust.

Viel manuelle Arbeit

Händler berichteten in meiner Facebook-Gruppe, dass es viel manuelle Arbeit ist, alle GTIN zu ersetzen. Es gibt kein Tool, welches automatisch die Fake-GTIN/EAN austauscht. So bleibt den Händlern nichts anderes übrig, als den Austausch in einem langwierigen, manuellen Prozess zu bewerkstelligen.

Mehr Herausforderung haben die FBA’ler

Und wollen Händler, die per Amazon FBA ihre Artikel anbieten, die Herausforderung annehmen, so bleibt ihnen nichts weiter übrig, als dass sie ihren ganzen Warenbestand zurück ordern, ihn neu labeln um dann wieder zu Amazons FBA-Lager senden. Das verursacht nicht nur erhebliche Kosten, sondern bedeutet auch gleichzeitig keinen Umsatz. Daher spielen einige Händler mit dem Feuer und wollen ihren Bestand erst einmal mit den gefakten GTIN abverkaufen.

Der Schaden ist nicht unerheblich

Auch wenn ich auf der einen Seite denke: “Selbst Schuld”, so sehe ich aber auch den Zusammenhang. Die Händler sind durch viele Äußerungen vermeintlicher Experten, wie z. B. Flo Marco Sußbauer, der den Kauf von gefakten GTIN in einem Video empfiehlt, und Zusicherungen der Anbieter, die sicherere Verwendung auf Amazon garantieren, stark verunsichert worden. Unter dem Strich bedeutet es trotzdem: Den Händlern ist ein erheblicher Schaden entstanden.

Und wer haftet nun dafür?

“Experten”, die innerhalb ihrer kostenpflichtigen Kurse die Empfehlung zum Kauf gefakter EAN/GTIN ausgesprochen haben, sollten sich nicht wundern, wenn die eine oder andere Schadenersatzforderung auf sie zu kommt. In meinen Augen haften sie für ihre Empfehlungen. Daher: Ich stelle jedem Händler auf meine eigenen Kosten einen Anwalt, der gegen einen Kursanbieter vorgehen möchte, weil ihm innerhalb einer bezahlten “Fortbildung” zur Verwendung gefakter GTIN/EAN geraten wurde.

Die meisten Anbieter gefakter GTIN/EAN sichern auf ihren Seiten die Verwendung der gelieferten Nummern auf Amazon zu. Ich habe alle prominentesten Anbieterseiten gesichert, sodass diese Zusage gerichtsverwendbar erhalten ist. Denn auch die Anbieter selber machen sich durch diese Zusicherung den Händlern gegenüber schadenersatzpflichtig. Daher empfehle ich jedem Amazon-Händler: Geht gegen sie vor! Sollten die Anbieter solcher illegaler GTIN nun ihre Seiten ändern, so könnt ihr bei mir sehr gerne und kostenlos meine Sicherungsdatei anfordern.

Fazit:

– Hoher Schaden durch Verwendung gefakter GTIN/EAN bei Amazon-Händlern.

– Verkäufern droht Verlust von Ranking und Rezensionen.

– Kursanbieter machen sich möglicherweise schadenersatzpflichtig.

– Anbieter der Fake-EAN/GTIN machen sich schadenersatzpflichtig.

BVOH Warnung: Onlinehandel in Gefahr [Pressemitteilung]

Oliver Prothmann, Präsident des bvoh.de hat uns großartige und umfangreich erhobene Zahlen zur Verfügung gestellt. “Well done”, Oliver! Hier die vollständige Pressemitteilung. Kommentieren werde ich die Zahlen in einem eigenen Artikel:

BVOH warnt: Onlinehandel in Gefahr

Europaweite Umfrage belegt: Tausende kleiner und mittelständischer Onlinehändler stehen vor der Insolvenz – über 10.000 Unternehmen mussten Mitarbeiter entlassen.

Berlin, 06.07.2016 – Die Zukunft des Onlinehandels ist bedroht. Tausende kleiner und mittelständischer Onlinehändler stehen in Deutschland und anderen europäischen Ländern vor dem Aus. Ihre Existenz steht auf dem Spiel, weil sie Opfer wettbewerbswidriger Verhaltensweisen von Herstellern und Markeninhabern sind.

Allein in Deutschland macht rund ein Fünftel der Onlinehändler aufgrund dieser Beschränkungen einen jährlichen Verlust von mehr als 25 Prozent. Fast 50 Prozent der deutschen Händler beklagen sich über Umsatzverluste durch Herstellerbeschränkungen. Vor allem die Verbote auf Online-Marktplätzen zu verkaufen, nehmen zwölf Prozent der befragten Onlinehändler den wichtigsten Vertriebskanal. Das ist das Ergebnis einer von “Choice in eCommerce – der Initiative für Vielfalt und Innovation im Onlinehandel” durchgeführten Umfrage. Die europaweite Erhebung mit über 7.000 Unternehmen wurde von der Initiative im Auftrag des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) durchgeführt. “Beschränkungen haben nicht nur negative Folgen für den Handel. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher werden erheblich durch die Vertriebsbeschränkungen geschädigt: Sie zahlen häufig deutlich mehr für Produkte, als sie es bei einem funktionierenden Wettbewerb müssten. Das darf nicht so bleiben. Der Schaden beträgt Jahr für Jahr Milliarden Euro”, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Mehr als 10.000 Unternehmen mussten bereits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen, so eine BVOHSchätzung.

Vertriebsbeschränkungen, auch illegale, sind heute in der Europäischen Union über alle Sortimentsbereiche weit verbreitet. Sie machen den Onlinehändlern, die ohnehin in einem grenzüberschreitenden Wettbewerb stehen, das Leben schwer. Fast 2.000 Hersteller und Marken, die – branchenübergreifend – den Verkauf via Internet untersagen oder behindern wurden in der Umfrage von den Händlern benannt. Alleine 29 Prozent der genannten Marken sprechen Marktplatzverbote aus. Die Ergebnisse der Befragung, samt aller in der Umfrage genannten Hersteller und Marken, gibt es hier:

www.onlinehandel-in-gefahr.de

BVOH fordert von der Politik die Stärkung der Wettbewerbsbehörden

Der BVOH fordert ein entschlossenes Vorgehen gegen den grassierenden Missstand der wettbewerbswidrigen Vertriebsbeschränkungen, unter denen besonders kleine und mittelständische Onlinehändler leiden. Das Internet darf nicht zum exklusiven Spielfeld von Handelsriesen und Großkonzernen werden. Es muss für KMU offen bleiben. Die Vielfalt des Handels lebt gerade von den Einfällen und Investitionen der kleinen und mittelständischen Unternehmer.

Die Politik muss jetzt handeln, denn leider können die Wettbewerbsbehörden, wie das Bundeskartellamt, wegen fehlender personeller Ressourcen das Problem nur unzureichend anpacken. Die Wettbewerbsbehörden müssen so gestärkt werden, dass sie wirksam gegen vertikale Beschränkungen einschreiten können sowie Strafen gegen das Vergehen müssen für die Unternehmen und deren Verantwortliche spürbarer werden. Das würde nicht zuletzt den Verbraucherinnen und Verbrauchern nützen.

Persönliches Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten

In einer großen Aktion wendet sich BVOH-Präsident Oliver Prothmann nun an die 630 Abgeordneten aller Fraktionen im Deutschen Bundestag. In eindringlichen Worten wird den MdB das Ergebnis der Studie erläutert. “Wir mussten jetzt einfach diesen persönlichen Weg wählen, denn die Folgen der Hersteller-Beschränkungen sind noch zu wenig im Bewusstsein der Volksvertreterinnen und -vertreter verankert”, sagt Oliver Prothmann.

Der BVOH erwartet von der Politik,

1. die Wettbewerbsbehörden so zu stärken, dass diese schnell, übergreifend und nachhaltig gegen illegale vertikale Beschränkungen einschreiten können,

2. die Teilnahme an Hardcore-Kartellen und andere schwerwiegende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht unter Strafe zu stellen (fünf Jahre Haft),

3. die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen betroffener Unternehmen sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erleichtern,

4. auf die Institutionen der Europäischen Union einzuwirken, so dass auch die EU gegen vertikale Beschränkungen tätig wird (s.u.),

5. im Dialog mit der Industrie die Hersteller und Markeninhaber für ein kartellrechtskonformes Verhalten zu sensibilisieren.

Vertriebsbeschränkungen – das sind die gängigsten Methoden

– Bei unzulässigen Preisvorgaben ist der Händler nicht frei in der Gestaltung seiner Verkaufspreise; ihm werden Nachteile angedroht, wenn er sich nicht an die Vorgaben wie z.B. unverbindliche Preisempfehlung hält.

– Bei Marktplatzverboten untersagt der Hersteller bzw. die Marke dem Händler die Nutzung von Online-Marktplätzen für den Weiterverkauf von Produkten.

– Bei Blockaden von Internationalem Handel wird dem Händler verboten international also über europäische Grenzen hinweg zu verkaufen.

– Bei Blockaden von Marketingaktivitäten wird dem Händler verboten, z.B. seine Produkte auf Preisvergleichsportalen einzustellen oder mit der Marke zu werben.

– Lieferverweigerung nennt sich die Weigerung des Herstellers, sein Sortiment in Teilen oder komplett an Onlinehändler zu liefern.

– Serviceverschlechterungen bedeuten, dass der Verbraucher bei online erworbenen Artikeln schlechteren Service – etwa bei der Garantie – erhält als bei stationär gekauften Produkten.

Aktuelle Entwicklung

Auch der EuGH wird sich mit der Frage der Vereinbarkeit von Online-Marktplatzverboten mit europäischem Wettbewerbsrecht beschäftigen. Das OLG Frankfurt hat einen Fall, der sich mit einem Marktplatzverbot des Parfümherstellers Coty beschäftigt, dem höchsten europäischen Gericht vorgelegt (Fall C-230/16). Der EuGH hat nun die Möglichkeit, in letzter Instanz über die Zulässigkeit von Plattformverboten zu entscheiden. Daher fordern wir die EU-Mitgliedsstaaten auf, in den nächsten Wochen (bis Mitte August) zu dem Verfahren Stellung zu nehmen und die Relevanz von Online-Marktplätzen für Verbraucher und Online-Händler zu unterstreichen und Vertriebsbeschränkungen durch Hersteller und Marken zu untersagen.

Die vollständige Studie als PowerPoint findet ihr hier.

The Laberbacking List: Nichtsnutzige Kurse und wertlose Coachings im Internet

Es nervt mich schon eine ganze Zeit lang, dass Coaching und vermeintliche Community -Seiten wie Pilze aus dem Boden schießen. Jeder Depp ernennt sich zum erfolgreichen Internet-/Amazon-/eBay Unternehmer und meint sein Nichtwissen an die Menschheit weitergeben zu müssen. Eine Vielzahl der Anbieter sind nicht einmal in der Lage ihren eigenen Internetauftritt rechtssicher zu gestalten und scheitern schon am Impressum. Viel schlimmer ist jedoch, dass es sich vielfach um Anbieter handelt, die im eigentlichen Online-Handel überhaupt nie oben mitgespielt haben, geschweige denn erfolgreich waren. Und: Sie ziehen euch das Geld aus der Tasche.

All-About-Laberbacking

Leider verwässern solche vermeintlichen “Experten” auf diese Weise wirklich werthaltige und hilfreiche Angebote. Hierzu ein Bild von “erzählmirnix“.

Ich werde nicht allen Schwätzern den Garaus machen können, aber ich kann hier zur Orientierung eine Laberbacking-Liste führen. Wer meint, dass ein Anbieter auf diese Laberbacking Liste gehört, mailt mich bitte an. Ich schaue mir den (möglicherweise) Murx an.

Und hier ist sie nun: The Laberbacking List

Vor jedem Anbieter, der hier steht, würde ich einen Bogen machen. Ich glaube, dass Ihr mit diesen Schaumschlägern und Glücksrittern schlechte Erfahrung machen werdet. Sie bieten euch, in meinen Augen, für viel Geld nutz- und wertlosen Content an. Wenn ihr kostenlose und großartige Hilfe bekommen wollt, dann empfehle ich euch folgende Facebook-Gruppen:Amazon-SEO, Amazon für Profi Verkäufer, Forum Online-Handel, Private Label Journey (Deutschsprachig, FBA), Nischenseiten Tipps & Tricks und natürlich die weltbeste, sensationellste und großartigste Gruppe überhaupt: Die Wortfilter-Gruppe.

Der Erste: Ben Schneider, mybusinesslife

Meine Meinung: Ein sensationeller Schaumschläger und eine Laberbacke der allersten Güte. Oberflächlich, uninformativ und bringt keinen weiter. “Ich bin Ben Schneider, dein business-coach, tschau”. Also: Lasst euch kein Geld aus der Tasche ziehen.

Der Zweite: Mario Reinwarth, mr.online marketing

Wohl noch nie erfolgreich ein Amazon-Business betrieben, aber “auf die Kacke” hauen. Ein Kommentar über ihn aus einer Facebook-Gruppe: “Lustig zu sehen wie sie sich gegenseitig kopieren”. Der liebe Mario plappert das nach was er irgendwo aufgeschnappt hat. Er liefert keinen eigenen Inhalt.

Der Dritte: Flo Marco Sußbauer, azonstartup

Der liebe Flo hält nicht das was er verspricht! Du solltest annehmen, dass du nun auf ein Video mit den Tipps kommst. Weit gefehlt, NICHTS von seiner Ankündigung wird geliefert. Du wirst verarscht. Du sollst dich in sein Webinar eintragen. In einem weiteren Video erklärt er “..wenn er ein Produkt sourcen wollt, dass keine Konkurrenz hat, das wird nichts” Das ist FALSCH. Da hätte sich der Flo einmal eine Livetime-Parabel anschauen sollen. Toller weiterer Tipp: “das Produkt sollte klein sein und möglichst aus einem Stück bestehen”. Das ist natürlich Quatsch. Ein Produkt sollte zunächst einmal nachgefragt werden. Geheimtipp(?) aus seinem Kurs: wie findet Flo Produkte? Er geht auf die Bewertungen der Konkurrenz und schaut auf die schlechtesten Bewertungen. Schreibt die negativen Kritiken auf und macht das besser. Learning: Ich soll also keinen Müll verkaufen. Ist der Tipp jetzt wertvoll. Und der Knaller: “wenn du jetzt bei FBA anfangen willst, ja, dann fang einfach an” Hurra! Zum (wirtschaftlichen) Erfolg “ich verdiene jetzt das im Monat was ich vorher im Jahr verdient habe” Info: 375€ X 12 = 4.500€. Wer es glaubt. Und gehen da nicht noch Steuern, Abgaben, Vorsorge ab? Uppps, kündigt sich der liebe Flo nicht mit 418€ pro Tag an? Da stimmt dann wohl was nicht. Na, wer schummelt denn da?

Und zum Schluss: Warum diese Liste? Ich habe so viele Startups erlebt die diese kostenpflichtigen Webinare konsumieren und nach den Handlungsanweisungen agieren. Leider geht das oft schief, da die Tipps & Tricks oftmals falsch, unvollständig und riskant sind.

Die Betreiber dieser Seiten und Veranstalter der Webinare ziehen auf eine, in meinen Augen unglaublich unseriöse Art und Weise den Starten das Geld aus der Tasche. Sie bedienen nachvollziehbare Hoffnungen und Träume ohne aber auf Gefahren und Risiken hinzuweisen. Das ist verantwortungslos.

Deshalb: Ich möchte die zukünftigen Selbständigen vor solchen Menschen warnen. Das ist kein Bashing, sondern gelebtes Verantwortungsbewustsein!

Whitelist: hier gehts lang…

Marktplatz Kix ist raus: eBay & ECC befragen Marktplatz Händler

Der Einfachheit halber veröffentliche ich die Pressemitteilung die gemeinsam von eBay und dem ECC herausgegeben worden ist. Es wurden 240 von insgesamt circa 123.000 eBay-Händlern befragt:

Welche Versandservices bieten Onlinemarkplatzhändler ihren Kunden an? Welche Rolle spielt der Versand in andere Länder? Wie blicken Onlinemarktplatzhändler auf Retouren? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die aktuelle Ausgabe des Marktplatz-KIX. Das ECC Köln und eBay haben hierfür 240 Onlinemarktplatzhändler rund um das Thema Versand befragt.

Die Kernergebnisse im Überblick:

Lieferzeit: Zustellung meist in bis zu vier Tagen

Jeder dritte Onlinemarktplatzhändler beliefert seine Kunden überwiegend innerhalb von ein bis zwei Tagen. Weitere 30 Prozent der Befragten stellen Sendungen größtenteils innerhalb von zwei bis vier Tagen zu. Rund 17 Prozent der Marktplatz-KIX-Teilnehmer können Bestellungen innerhalb von 24 Stunden liefern lassen – in drei bis fünf Jahren will bereits jeder Vierte die überwiegende Lieferung innerhalb eines Tages anbieten.

Lieferservices: Sendungsnachverfolgung weit verbreitet

Bei fast acht von zehn Onlinemarktplatzhändlern können Kunden den Status ihrer Bestellung nachverfolgen. Weitere 14 Prozent der Befragten planen, die Möglichkeit zur Sendungsnachverfolgung einzuführen. Die Wahl zwischen verschiedenen Versanddienstleistern bieten nahezu vier von zehn Marktplatz-KIX-Teilnehmern ihren Kunden an. Fast ebenso viele Befragte lassen ihre Kunden einen konkreten Liefertag wählen.

“Online-Shopper sind in puncto Service sehr anspruchsvoll, auch und gerade wenn es um den Versand geht. Kunden wollen ihre Lieferung so individuell wie möglich gestalten, so dass Pakete eintreffen, wann und wo es am ihnen am besten passt”, so Dr. Kai Hudetz, Geschäftsführer des IFH Köln.

Grenzüberschreitender Versand wird zunehmen

Drei Viertel der Onlinemarktplatzhändler sind der Meinung, dass sie künftig deutlich häufiger Waren ins Ausland verschicken werden. Auf Hindernisse beim grenzüberschreitenden Versand – zum Beispiel Beschränkungen durch Hersteller – ist bisher ein gutes Drittel der Befragten gestoßen.

Retourenabwicklung wichtig bei Shop-Wahl

Mehr als die Hälfte der Befragten hat eine sehr niedrige Retourenquote, die zwischen null und zwei Prozent liegt. Die Retourenabwicklung ist aus Sicht von zwei Dritteln der Onlinemarktplatzhändler ein wichtiger Faktor, wenn Konsumenten einen Shop wählen. Jedoch empfindet jeder zweite Befragte die Rückabwicklung von Bestellungen im Vergleich zu Umsatz und Gewinn als zu teuer.

“Für Online-Käufer sind geringe Kosten für raschen Versand sowie kostenloser Rückversand wichtige Kriterien beim Online-Kauf. Händler, die das berücksichtigen, punkten beim Kunden – und das bedeutet Kundenbindung”, betont Stefan Wenzel, Deutschland-Chef von eBay. “Mit eBay PLUS haben wir im Herbst 2015 eine Flatrate für Versand und Rückversand für Online-Shopper eingeführt, die bereits mehr als 100.000 Kunden nutzen. Die Resonanz auf das eBay PLUS Programm ist positiv: Von guten Versand-Services profitieren Kunden und Händler gleichermaßen.”

Konjunktur: Prognosen optimistischer als zu Jahresbeginn

Sowohl die lang- als auch die kurzfristige Prognose zur Entwicklung der Onlinemarktplatzumsätze fällt optimistischer aus als im zurückliegenden Quartal. Rund 47 Prozent der Marktplatz-KIX-Teilnehmer rechnen damit, dass sich ihre Marktplatzumsätze in den kommenden drei Monaten positiv entwickeln. Der Index steigt damit auf 131,1 Punkte. Gut zwei Drittel der Befragten gehen von einer positiven Entwicklung in den kommenden zwölf Monaten aus.

Und hier erfahrt ihr noch mehr:

Onlinemarktplätze: Schnelle und individualisierbare Lieferung auf dem Vormarsch

Aktuelle Ergebnisse zum Download

Und wenn ihr selbst als Onlinehändler an der kommenden Umfrage teilnehmen wollt, danngeht es hier entlang.

Fake-GTIN – Amazon löscht Angebote

Im Seller Central findet ihr seit gestern unter diesem Link folgenden Hinweis:

Wichtig: Alle Angebote mit ungültigen Produkt-EANs/UPCs werden entfernt. Dies kann dazu führen, dass Ihnen die Berechtigung für die ASIN-Erstellung oder die Verkaufsberechtigung vorübergehend oder vollständig entzogen wird. Weitere Informationen zu GS1-Lizenzen für EANs oder UPCs finden Sie auf der Website von GS1.”

Weiter weist Amazon darauf hin, dass man zukünftig die Echtheit der GTIN anhand der GS1-Datenbank prüft:

“Wir überprüfen die Echtheit der Produkt-EANs/UPCs mithilfe der GS1-Datenbank. EANs/UPCs, die nicht mit den Daten von GS1 übereinstimmen, werden als ungültig eingestuft. Wir empfehlen, EANs/UPCs direkt von GS1 zu erwerben (und nicht von Dritten, die EAN/UPC-Lizenzen verkaufen), um sicherzustellen, dass die korrekten Informationen in der GS1-Datenbank hinterlegt sind.”

Wie mir bereits vor 6 Monaten mitgeteilt wurde, hat Amazon schon längere Zeit Interesse an einem Zugang zur GS1-Datenbank um die Echtheit der von den Händlern verwendeten GTIN zu prüfen. Im Übrigen befindet sich auch eBay im engen Kontakt mit der GS1.

Achtet auf diesen Hinweis auf der Hilfe Seite

“Es ist verboten, eine falsche Produktkennzeichnung zu verwenden, dazu gehören auch falsche oder selbstgekaufte EAN/UPC Codes. Ein Verstoß gegen diese Richtlinie kann zum Entzug der Verkaufsprivilegien Ihres Verkäuferkontos führen.”

Ich habe Amazon um Stellungnahme gebeten

Amazon wird kein Statement abgeben. Verständlich, wer verrät schon seine Prüfkriterien. Das wäre so ähnlich wenn Amazon seinen Ranking-Algorithmus bekannt geben würde.

Was wird geprüft?

Naheliegend sind z. B. Prüfungen, ob Private-Label-Produkte mit dem Company-Präfix in der GS1-Datenbank übereinstimmen. Denkbar sind aber auch noch weitere Überprüfungen, z.B. ob die verwendeten GTIN/EAN/UPS aus “illegalen” Quellen erworben worden sind. Die GS1 veröffentlichte zu den Prüfverfahren die Amazon nutzt diesen Artikel.

Gepir-Nutzer Amazon. Bislang nutzen vor allem große stationäre Händler den Service, doch die Nachfrage seitens des Onlinehandels steigt. Als erster großer Marktplatzbetreiber nutzt Amazon nun Gepir, um doppelte Produktdetailseiten zu eliminieren. Stellt das Unternehmen außerdem fest, dass Informationen hinter einer GTIN nicht mit dem tatsächlichen Hersteller oder Händler übereinstimmen, droht dem betreffenden Händler eine sofortige Pausierung seines Listings. Das Ziel sind effizientere Listungsprozesse, valide Daten im System und zufriedene Verbraucher. Denn diese ärgern sich nicht mehr über falsche Warenlieferungen aufgrund fehlerhafter Produktinformationen, sondern freuen sich über bessere Suchergebnisse.”

Wer schummelt, hat Pech gehabt.

Ich selber habe in unzähligen Posts und vielen Artikel immer vom Bezug illegaler GTIN gewarnt und auf die Risiken hingewiesen. Alle mir bekannten Risiken konnte und kann ich nicht nennen. Mitunter werde ich um Verschwiegenheit gebeten, aber jetzt ist das Dilemma da. Wer geschummelt hat, der fliegt. Und das kann wehtun. Denn: Wenn ihr mit registrierter Marke unterwegs sein, aber gefakte GTIN verwendet, woraufhin die Angebote dann gelöscht werden, ist das übel. Richtig übel.

Warum macht Amazon das?

Das ist recht einfach erklärt. Amazon legt wert auf strukturierte Produktdaten und Vergleichbarkeit. Diese kann nur erreicht werden, wenn der Grundgedanke hinter der GTIN strikt verfolgt wird. Die GTIN dient zur eineindeutigen Produktkennzeichnung. Aus Konsumentensicht, und das ist die primäre Sichtweise von Amazon, ist es natürlich großartig, wenn über eine Nummer die Artikel verglichen werden können.

Learning!

Ab zur GS1 und Nummern beantragen. Schnell die Angebote ändern. Und: Es geht selten gut, einen Geschäftspartner zu betuppen. Also: Es einfach sein lassen.

Und die eBay Händler?

Auch euch empfehle ich DRINGEND auf gültige GTIN umzustellen. Während Amazon ja schon länger strukturierte Produktdaten verwendet, so ist die Einführung bei eBay ja gerade im vollen Gange. Ein wenig Schonfrist werdet ihr haben, ABER auch die ist irgendwann vorbei und dann würde es mich nicht wundern, wenn eBay zu ähnlichen Maßnahmen wie Amazon greift.

UPDATE: Wie kann ich nun meine GTIN ändern?

Heute Vormittag informierte der Amazon Seller Support noch, dass eine solche Änderung nicht möglich sei. Tests haben ergeben, dass die GTIN über das Formular Lagerbestand verwalten > Bearbeiten ersetzt werden kann. Auch ist die Änderung über das “Matchen” zweier Artikel möglich. Den Artikel mit der “richtigen” GTIN neu anlegen und dann einen Fall aufmachen: Amazon mitteilen das “Richtig” und “falsch” zusammengehören. Auch das klappt.

eBay News: Expansion nach Afrika, eBay nutzt viele Social-Media-Kanäle…

Die Expansion nach Afrika finde ich sehr spannend und hoffe, dass das Modell auch bald in Deutschland für Händler zur Verfügung steht. Das Social-Media-Kanäle Dampf haben und als alternative Traffic-Quelle anzapfbar sind, glaube ich gerne. Richtig krass finde ich die neue Wortbildung “Mompreneure”, interessant aber die Relevanz, die eBay diesen knapp 500.000 Müttern beimisst.

1. eBay schließt eine Partnerschaft mit MallForAfrica.com

Ab Juni sollen amerikanische eBay Händler über eine Partnerschaft zwischen eBay und MallForAfrica.com Zugang zu dem boomenden afrikanischen eCommerce Markt haben. Hierfür wird dann eigens eine Plattform gelauncht. Auf der Plattform werden alle Angebote von eBay Verkäufern mit 300+ Bewertungen den afrikanischen Käufern angezeigt. Die Plattform startet zunächst für Nigeria und Kenia und dann Ghana. Das wird die URL sein: ebay.mallforafrica.com Die Plattform wird auch mobil durch eine App erreichbar sein. Afrikanische Kunden werden dann die ebay Angebote kaufen können, der Check Out und das Payment erfolgen über MallForAfrika.com

Durch diese Kooperation werden eine Menge Herausforderungen gelöst, die eBay Händler alleine nicht in der Lage wären zu stemmen. Ganz vorne die Logistik und die Bezahlung. In einem eigenen Logistikzentrum werden die Waren konsolidiert und nach Afrika verschifft und dort an die Konsumenten verteilt. Für die Bezahlung werden in den afrikanischen Märkten bekannte Bezahlsysteme genutzt. Es kann mit lokalen Währungen oder über lokale FinTech Anbieter wie Paga oder M-Pesa bezahlt werden. MallForAfrica.com leitet dann die Zahlungen in USD an die Händler weiter.

Das “Look and Feel” wird für die Händler so sein, als würden sie an amerikanische Kunden verkaufen. Umgekehrt werden die afrikanischen Konsumenten in einer gelernten Umgebung einkaufen können. Bei eBay verantwortlich für diesen Deal ist: Fernando Saiz, Business Development Director

2. eBay erweitert seine Präsenz auf Social-Media-Kanälen

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Wie eBay vergangene Woche mitteilte, bewegt sich der Marktplatz auf insgesamt 16 Social-Media-Kanälen. Auch auf den beiden großen Chat-Apps Tango und Kik ist eBay aktiv. Das Wachstum auf diesen Kanälen verantwortet Llibert Argerich, eBay’s Global Director of Social & Content mit einem knapp 20 Köpfigen Team. Hier der Weg zur original Nachricht auf eBay.com.

3. Und zum Schluss die Mama-Chefs

Knapp 500.000 selbständige Mütter erzielen 2016 einen prognostizierten Umsatz von rund 42 Milliarden Euro. Diese Mama Chefs generieren einen eCommerce-Umsatz in Höhe von 505 Millionen Euro. eBay bietet mit seinem Marktplatz dafür die geeignete Plattform. Daher lassen sich auch viele Erfolgsgeschichten erzählen. Die vollständige Pressemitteilung findet ihr hier.

 

“Unzufriedenheit mit Rücksendungen” – Amazon launcht Beta

Amazon hat einen Bewertungspunkt zur Messung der Konsumentenzufriedenheit eingeführt: Unzufriedenheit mit Rücksendungen in Prozent . Derzeit befindet sich die neue Bewertungsmöglichkeit noch in der Beta-Phase und ist somit nicht für jeden Verkäufer sichtbar. Angezeigt wird das neue Kriterium in der Performance Ampel, die über die Seller Central > Kundenzufriedenheit erreichbar ist. Es soll gemessen werden, wie zufrieden Konsumenten mit der Rückabwicklung waren.

Wie definiert Amazon das neue Kriterium?

Die Statistik “Unzufriedenheit mit Rücksendungen in Prozent” entspricht dem Prozentsatz berechtigter Rücksendeanträge, die nicht innerhalb von 48 Stunden beantwortet oder fälschlicherweise abgelehnt wurden oder eine negative Kundenbewertung zur Folge hatten. Die Statistik misst die Zufriedenheit der Kunden mit der Abwicklung ihrer Rücksendungen. Sie setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Rate verspäteter Antworten, Rate an negativen Bewertungen zu Rücksendungen in Prozent (Negativ bewertete Warenrücksendungen) und Rate ungültiger Ablehnungen.

Rate verspäteter Antworten in Prozent:

Innerhalb von 48h müssen Rücksendeanträge beantwortet sein. Als verspätet gilt, wenn nicht innerhalb dieser Frist ein Antrag genehmigt, eine Erstattung veranlasst oder der Antrag geschlossen ist.

Rate an negativen Bewertungen zu Rücksendungen in Prozent:

Bei jedem Rücksendeantrag fragt Amazon nun nach, ob die Rücksendung positiv gelöst worden ist. Bewertet der Konsument nun, dass die Rückgabe nicht positiv gelöst wurde, zählt diese Bewertung negativ für den Rücksendeantrag.

Rate ungültiger Ablehnungen:

Ungültige Ablehnungen sind amazonrichtlinienkonforme Anträge, die ihr fälschlicherweise abgelehnt habt. Wichtig: Verwendet zum Abschließen OHNE Rücksendung den richtigen Abschlusscodes!

Hier könnt ihr noch einmal alle Details auf Amazon nachlesen.

Meinung: Für Amazon typisch, wird hier aus Sicht des Kunden agiert. Bekannt ist ja, dass Amazon selbst auch sehr kundenfreundlich erstattet. Ich selbst hatte eine Zusage zu einer Kulanzgutschrift morgens erhalten und nachmittags war der Betrag bereits auf meinem Bankkonto sichtbar. Hier überträgt Amazon nun seinen eigenen Leistungsanspruch auf die Händler. Das finde ich grundsätzlich gut. Aber…

Nicht jedem Händler wird dieses neue Kriterium schmecken. Gerade diejenigen, die bereits mit geringer Marge arbeiten, dürften es sehr schwer haben, die Vorgaben zu erfüllen. Denn: Immer da, wo eine Kundenbewertung wichtig ist, besteht die Möglichkeit des Missbrauchs und der sogenannten “Bewertungserpressung”. Allzu kulante Entscheidungen, so werden Händler befürchten, wirken sich massiv auf die magere Marge aus und drücken sie fast auf Bodenniveau.

Was also tun? Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Messen, auswerten und reagieren wäre eine Lösung. Ihr müsst Kulanzleistungen aufzeichnen und auswerten, denn nur so seid ihr in der Lage, eine unternehmerische und wirtschaftliche Entscheidung zu treffen. Treffen Kulanzen nur einzelne Produkte, könnt ihr die aus dem Sortiment nehmen, oder aber, ihr preist die Erstattungen einfach mit ein. Klar senkt das den Abverkauf, verstehe ich, aber es macht keinen Sinn, Massen zu verkaufen aber dann trotzdem draufzulegen. Und mal ehrlich: Mal eben ne Exceltabelle auf dem Desktop anlegen ist jetzt auch kein Raketenaufwand, oder?

Alipay kommt nach Deutschland und greift nach Wirecard

Anfang Juni vermeldete Alipay und Concardis, der in Deutschland größter Betreiber von Kartenlesegeräten ist, ihre Partnerschaft. Damit stände Alipay theoretisch an über 210.000 Kassen den Konsumenten zur Verfügung. Zunächst soll Alipay aber nur an Flughäfen und bei beliebten Touristenorten der Chinesen zur Verfügung stehen. Wie aber schon z. B. in Japan passiert, nutzt Alibaba solch kleine Markteintritte als Test, um dann später das Angebot allen Konsumenten verfügbar zu machen.

Des Weiteren wird seit gestern gemunkelt, dass Alibaba versucht, sich an dem deutschen Zahlungsabwickler Wirecard mit 25% zu beteiligen. Wirecard und Alibaba arbeiten bereits in einigen Projekten zusammen. Bereits seit Dezember 2015 bietet Wirecard Alipay als Zahlungsmöglichkeit an.

Nutzerzahlen von Alipay

450 Millionen aktive Nutzer zählt Alipay. Der Marktanteil bei Online-Zahlungen liegt bei 50% und bei mobilen Zahlungen sogar bei unglaublichen 80%.

Die Alipay App

Die “Global Lifestyle Platform” von Aliplay passt die App individuell nach Standort des Nutzers an und informiert über umliegende Händler mit Angeboten und Empfehlungen, bei denen eine Bezahlung mit Alipay möglich ist. Deutsche Händler können ihre Werbeaktionen über die Alipay App vermarkten und so chinesische Touristen vor und während ihrer Reise in Deutschland gezielt ansprechen. Dieser Service verdeutlicht, dass Alipay nicht nur Mobile Payment ist, sondern auch eine echte Lifestyle-Plattform für den Konsumenten darstellt. (Quelle: e-commerce-magazin.de)

Durch Wirecard kann am Münchener Flughafen mit Alipay bezahlt werden:

Alipay wird an allen 69 Eurotrade-Geschäften an der Kasse verfügbar sein. Damit können chinesische Touristen dann im Abflug- und Ankunftsbereich mobil bezahlen. Sie nutzen das Alipay Barcode Payment.

Alipay Barcode Payment

Und das funktioniert so: Ein Kunde, der bargeldlos mit seiner Alipay App bezahlen möchte, zeigt dem Händler lediglich sein Smartphone-Display mit einem Barcode. Der Händler scannt diesen Barcode mit einem Handscanner ein und der Bezahlprozess wird sofort gestartet. Im Hintergrund initiiert Wirecard die Zahlung. Der Kunde bestätigt seinen Einkauf mittels Eingabe seines Passworts und erhält auch einen papierbehafteten Zahlungsbeleg. Wirecard bündelt alle getätigten Transaktionen der angeschlossenen Händler und führt diese als Acquiring Bank über das Collecting-Model zusammen. (Quelle: e-commerce-magazin.de)

Alipay in Deutschland nur für chinesische Touristen?

Klar und nachvollziehbar ist diese Begründung zum Markteintritt in Deutschland. Wir sind ein beliebtes Reiseziel und die Händler lassen sich leicht überzeugen. Betrachtet ihr aber das Verhalten von Alipay z. B. in Japan, so hat der Bezahldienst sich recht schnell allen im Markt geöffnet. Am Ende dürften also alle deutschen Konsumenten das Ziel sein.

Und Alipay kann was!

Welche mobile Zahlmöglichkeiten kennt ihr denn, die eine hohe Akzeptanz genießen? Keine! Mit den außerordentlich geschickten Schachzügen ist Alipay nicht nur bei der Metro, Aldi und Lidl sofort verfügbar. Mit der App können Konsumenten nicht nur nach Kinos, Restaurants, Taxis und Geschäften in Ihrer Nähe suchen, sie bekommen auch eine Reihe von Marketingaktionen angeboten.

Sind da die Chinesen schneller als der Wettbewerb?

Auch Google, Apple, PayPal und unsere Banken basteln an einer Lösung oder möchten ihr Bezahlsystem einführen. Ich vermute aber, dass die Chinesen hier die Nase vorn haben und recht bald vermelden können, dass auch deutsche Konsumenten die Alipay App stark nutzen.

Alibaba und die 40 Räuber übernehmen Deutschland:

Ich bin mir sicher, dass sich Alibaba nun einen erheblichen Marktanteil im deutschen Payment-Markt sichern möchte und das auch schaffen wird. Mobiles Zahlen an den Ladenkassen, also am POS, steckt in Deutschland noch in der Kinderschuhen und der Markt ist nicht verteilt. Denkbar ist durchaus, dass die so gewonnen Konsumenten später, vielleicht viel später, auch auf die eigenen Handelsplattformen und Marktplätze geführt werden können.

Gegenwärtig versucht Alibaba lediglich deutsche Marken und Hersteller nach China zu lenken, weil dort eine enorme Nachfrage nach deutschen Markenprodukten herrscht. Im Übrigen bietet sich durch die enorme Nachfrage chinesischer Konsumenten und der Trägheit deutscher Marken und Hersteller, eine enorme Chance für Händler. Nutzt sie!

TOP 20 eBay Händler: sim-buy ist gesperrt

Das eBay Mitglied sim-buy ist einer der Top 20 Händler auf eBay (nach Bewertungen). Bettina Schenk, Inhaberin von sim-buy handelt mit mehreren Accounts auf dem Marktplatz. Ihr größter Account ist aktuell gesperrt. Ein weiterer Account online-tv-shop ist von der Sperre nicht betroffen. Auch auf Amazon ist sim-buy noch mit über 3.232 Angeboten aktiv. sim-buy war bereits 2006 schon einmal kurzzeitig gesperrt.

Bewertungen

Aus den aktuellen Bewertungen erkennt Ihr, dass sich die negativen Feedbacks auf die letzten 4 Monate konzentrieren. Schaut man bei Trustpilot, ergibt sich das gleiche Bild. LediglichAmazon sieht sehr gut aus (4.5 von 5.0)

Unwetter

Die herausfordernde Wetterlage in den vergangenen Wochen hat Simbach am Inn, dem Sitz von sim-buy, besonders hart getroffen. Naheliegend, dass es dann auch zu Verzögerungen beim Versand und beim Service kommen kann. Das würde aber nur die Service-Herausforderung der letzten 24 Tage erklären.

eBay Sperrung

Ich konnte nicht in Erfahrung bringen, ob der Account noch betreut ist. Für mich sieht die Sperrung jedoch nach einem Automatismus aus, der aus den USA gesteuert wurde. Allerdings denke ich auch, dass die Wetter-Herausforderungen eher die Tropfen waren, die das Fass zum Überlaufen gebracht haben. Ob die Sperrung nun endgültig ist und ob der 2. Account nachzieht, kann ich gegenwärtig nicht ermitteln. Jedoch schaut mir der Account “online-tv-shop” stark limitiert aus.

Nichts Genaues weiß man

Daher drücke ich dem Team und den Inhabern alle Daumen, dass sie ihre Herausforderungen in Griff bekommen und auch weiterhin im Zirkus mitspielen.

China Sourcing: Gewerbliche Schutzrechte und Konformitäten

Immer häufiger stellen Startups, die sich direkt in China sourcen wollen, die Frage, wie es denn mit Patenten, Geschmacksmustern und Konformitäten ausschaut. Aus den Antworten in verschiedenen Gruppen und auch aus Blog Posts lese ich, dass die wenigsten das Risiko richtig einschätzen. Verkannt wird, dass hier falsches Verhalten zur Vernichtung der unternehmerischen wie auch privaten Existenz führen kann.

Was sind gewerbliche Schutzrechte?

Er ist ein Sammelbegriff für geistige und gewerbliche Leistungen, die zum Sonderrechtsschutz gehören. Dazu zählen: Patente, Gebrauchsmuster, Marken (hierzu gehören auch geografische Herkunftsangaben) und Geschmacksmuster. Die gewerblichen Schutzrechte sind absolute Rechte und genießen daher Eigentumsschutz. Eine Sonderrolle nimmt das Urheberrecht ein. Gewerbliche Schutzrechte und das Urheberrecht werden unter dem Begriff des geistigen Eigentums zusammengefasst. Hier zwei gute Artikel: IHK- Übersicht gewerbliche Schutzrechteund Wikipedia-Gewerblicher Rechtsschutz

Was ist mit Konformität bzw. Konformitätsprüfung gemeint?

Die Konformitätsprüfung oder kurz Konformität meint die Prüfung, Bewertung und Kennzeichnung von Produkten im Hinblick auf Normen. Da Erstinverkehrbringer in den europäischen Wirtschaftsraum hierfür verantwortlich sind, müsst Ihr als Importeure dafür sorgen und Euch auch dafür verantworten, dass alle Artikel, die Ihr importiert, allen nationalen- und EU Vorschriften entsprechen, also konform sind.

Wie mache ich das denn?

Hinsichtlich der Konformität könnt Ihr Euch recht gut belesen. Aber, nicht jedes Produkt ist einfach zu kennzeichnen und nicht alle Normen sind bekannt. Daher gibt es Servicefirmen, die eine solche Prüfung für Euch anbieten. Eine dieser Firmen ist z.b. die ProductIP GmbHwww.productip.com. Macht Ihr eure Sache falsch, kann es teuer werden. Ihr begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhaltet wohlmöglich ein Bußgeld. Und es kann noch schlimmer kommen: Eure Ware wird beschlagnahmt und auf Eure Kosten vernichtet.

Ach, das kann mir doch nicht passieren!

Oh doch und verkennt das Risiko nicht. Nicht nur Eure Wettbewerber beobachten genau, was Ihr veranstaltet, auch die Behörden sind wachsam. Nicht immer, aber immer öfter. Mir persönlich bekannt ist einer von vielen Fällen, bei denen Leuchtmittel für KFZ im Warenwert von 70.000€ beschlagnahmt und vernichtet worden sind. Der Händler ist deshalb pleite gegangen. Also stellt Euch der Aufgabe!

Zurück zu den Schutzrechten und Eure Haftung

Kurz und knapp: Ihr haftet mit Haut und Haaren. Alle anderen Informationen, die Ihr irgendwo lest oder hört, sind falsch. Das bedeutet, Ihr könnt Euch nicht hinter Eurem Firmenmantel o.ä. verstecken. Ihr als gesetzlicher Vertreter haftet für die Schutzrechtsverletzung UND auch der Schadenersatzanspruch richtet sich gegen Euch privat! Die Streitwerte bei Patent- und Markensachen beginnen meist im 6stelligen Bereich, so dass die gegnerischen Anwaltskosten im zwischen 1.500 – 6.000 € bei einer Abmahnung liegen. Wenn Ihr Euch anwaltlich beraten lasst, was meist anzuraten ist, zahlt Ihr das Gleiche noch einmal Eurem Anwalt. Und? Habt Ihr so viel auf der hohen Kante?

Ihr findet viel Halbwissen, wie hier:

Von BASIC Thinking hätte ich das nicht erwartet. Er gilt als seriöser Blog. Bereits vor 5 Tagen hatte ich die Verfasser Rocket Racer Radio auf ihren Fehler via Twitter hingewiesen. Enttäuschend und verantwortungslos ist es, dass der Beitrag immer noch in unveränderter Form online steht. Ich kann euch nur vor solchen vermeintlichen Propheten und Rattenfängern warnen. Hört nicht auf sie! [Update: Habe noch mal via Twitter gemeckert. Jetzt ist der Satz gelöscht.]

Und wie mache ich es nun richtig?

Rechtsanwältin Heidi Kneller von der Kanzlei IP Kneller in Köln und Zweibrücken hat hierzu inmeiner Facebook Gruppe geschrieben: “In Sachen Patent empfehle ich eher, dies bei einem versierten Patentanwalt prüfen zu lassen, der die Produkte ganz genau auseinander nimmt.[….]. Üblicherweise wird hierzu ein Muster aus China begutachtet. Preise sind sehr fair.” Und ” Es gibt keine 0815-Produkte. Bis zum Strohhalm kann alles geschützt sein.”

Ihr könnt euch auf den Kopf stellen und mit den Beinen Hurra schreien, aber es wäre grob fahrlässig, wenn Ihr bei Eigenimporten keinen Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragt. Bitte plant die Kosten einer solchen Prüfung mit in Euer Budget ein. Praktisch läuft es so ab, dass Ihr dem Anwalt ein Muster Eures Produktes sendet. Daraufhin erstellt er Euch eine Kostenabschätzung für die Prüfung. Und nun heißt es : Up to you! Die Kosten fangen bei knapp unter 1000€ an. Jedoch ist es unmöglich, eine pauschale Kostenabschätzung abzugeben, da jedes Produkt unterschiedliche Anforderungen an die Prüfung stellt.

Lasst die Finger von Eigenrecherche

Klar könnt Ihr beim DPMA unter dpma.de selbst sehr viel recherchieren. Hilfreich ist es, wenn ihr sofort ein K.O erkennt. Aber: Lasst die Finger von irgendwelchen “Eigeninterpretationen”. Die gehen meist in die Hose. Überlasst, wenn Ihr zweifelt, eine Überprüfung dem Anwalt. Und bitte: Hört nicht auf irgendwelche Ratschläge in einschlägigen Gruppen. Eure vermeintlichen Ratgeber haften nicht für eure Kosten.

Fazit

– Fehlentscheidung bei Konformitätsprüfung und Schutzrechten kann Eure private und unternehmerische Existenz kosten

– Nutzt Fachleute und Anwälte!

– Hört nicht auf vermeintliche Experten

Brexit und Online-Handel: Was kommt auf die Händler zu?

Die ersten Hochrechnungen sagen einen Austritt Englands aus der EU voraus. Was bedeutet das aber nun für die deutschen Onlinehändler? Laufen sie jetzt in das tiefe Tal der Tränen oder geht gerade die Sonne über dem deutschen Onlinehimmel auf?

Veränderung der Wettbewerbslandschaft

Zumindest die Onlinehändler, die wenig ins UK verkaufen und eher auf den Heimatmarkt fokussiert sind, dürfen sich freuen. Auch wenn die tatsächlichen Umstände noch nicht bekannt sind, so darf zumindest kolportiert werden, dass nach einem Austritt Großbritanniens aus der EU, der Warenimport, also der Verkauf an deutsche Konsumenten, schwieriger und teurer wird.

Und die Zahlen sprechen Bände

Zu Beginn des Jahres hatte ich ja die Verteilung ausländischer und deutscher Händler auf Amazon und eBay untersucht. Auf amazon.de sind 20.61% englische Händler aktiv, auf eBay sind es immerhin noch 19.48%.

Da scheint der Brexit auf den ersten Blick den deutschen Händlern in die Karten zu spielen. Aber auch auf den 2. Blick dürfte das Verlassen der EU Einfluss auf die CBT-Aktivitäten britischer Onlinehändler haben. Profiteure sind vor allem dann deutsche Onlinehändler, die selbst nur in geringem Umfang den Onlinemarkt im UK bedienen und auch keine Waren von der Insel beziehen.

Aber auch der Export wird es nicht leicht haben

Wer international handelt, kennt die Fallstricke und Herausforderungen beim Versand an Konsumenten in Drittländern. Und nichts anderes wird England dann sein. Warum versenden wir Händler so ungern in die Schweiz oder nach Norwegen? Genau, der Papierkram. Keiner hat so recht Lust drauf und auch unsere Transaktionsdienstleister beherrschen nicht immer das CBT (=Cross Border Trade) perfekt. Da werden wohl eBay und Amazon ihre Programme zur Förderung des internationalen Handelns teilweise neu schreiben. Nicht zuletzt dürften sich aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Welche Belehrungen, Rechtstexte werden zukünftig gelten?

Und das Gemeine kommt zum Schluss?

Na, wer von euch betreibt sein Unternehmen mit einer englischen Limited? Wird dieses rechtliche Konstrukt überhaupt noch möglich sein? Und welche neuen steuerlichen Herausforderungen werden sich ergeben? Diese “bittere Pille” könnte für viele Ltd.-Betreiber den Wechsel in eine andere Unternehmenform bedeuten.

Auch für eBay & PayPal wird das eine Herausforderung werden

Gerade eBay und PayPal, die viele Services nach UK ausgelagert haben, wird der wohl wahrscheinliche Brexit Folgen haben. Viele Abteilungen werden von GB aus betrieben. Und wer eBay in den letzten Monaten verfolgt hat, weiß, dass dort mal wieder eine “Umstrukturierungsrunde” im Gange ist. Mal wieder sollten ganze Abteilungen und Verantwortungen nach England ausgelagert werden. Ob da eBay nicht umdenken wird? Zu begrüßen wäre es.

Bei Konsumenten war England beliebt

Laut einer Studie von PayPal war Großbritannien das drittbeliebteste Land in dem deutsche Konsumenten eingekauft haben. Das wird sich wohl ändern. Experten sagen eine Preissteigerung zwischen 3 und 10% voraus. Na ja, zumindest die deutschen Händler dürften über eine solche Entwicklung nicht traurig sein.

Hyper Reality von Keiichi Matsuda: Da ist sie – unsere Zukunft

Nicht ich selbst, sondern Olaf Kolbrück von etailment.de postete gestern auf Facebook dieses unglaublich großartige Video. Wenn auch noch etwas bunt, so zeigt es doch schon sehr real wie unsere Wirklichkeit bald aussehen könnte. In meinen Augen ein perfekter Schulterschluss zwischen Virtual & Argumented Reality, IoT, und der physischen Welt. Könnt ihr euch damit anfreunden?

Der Londoner Filmemacher und Designberater mit asiatischen Wurzeln hatte den Film bereits 2013 über die Crowdfunding-Plattform Kickstarter finanziert. Aber seht selbst:

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HYPER-REALITY from Keiichi Matsuda on Vimeo.

Und hier noch ein paar weitere Projekte von Keiichi Matsuda. Er setzt sich fast ausnahmslos mit der Frage auseinander, wie denn unsere Zukunft mit IoT,VR und VA aussehen kann. Beeindruckend, wie gut ihm das gelingt, denn wirklichkeitsfremd sind seine Visionen nicht.

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Augmented (hyper)Reality: Domestic Robocop from Keiichi Matsuda on Vimeo.

Die spannenden Fragen sind ja nun die: Kann man mit solch einem Entwurf der nahen Zukunft leben? Welche Technik fehlt, damit die Vision Realität werden kann? Möchte ich überhaupt diese Realität? Was meint ihr, kann ein solcher Entwurf Grundlage für eine kritische Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten sein, die uns vor liegen?

DHL Obertshausen & der arme Onlinehändler [Kommentar]

Heute Morgen las ich mal wieder etwas über das Versagen von DHL im Paketzentrum Obertshausen und das große Leiden eines Onlinehändlers, der an den Rand des Ruins getrieben wird. In den vergangenen 14 Tagen wurden die Fehlleistungen in DHLs Paketzentrum ja wie die Sau durchs Dorf getrieben. Hier ein paar Berichte dazu: netzaktiv.de,Frankfurter Rundschau, onlinehaendler-news.de

Bananenprodukte und DHL in Obertshausen

Ganz klar: Was DHL in Obertshausen veranstaltet ist ein No Go. Sei es die Kommunikation, die Fehlleistungen oder aber auch der anhaltende Test. DHL kann keine Bananen auf den Markt werfen, die erst beim Kunden reifen sollen. Anstatt dann mit einer offenen und vor allem ehrlichen Kommunikation um die Ecke zu kommen, leugnet DHL auch noch die Herausforderung. Das ist schlicht unterirdisch und zurecht offen zu kritisieren. Hier stiehlt sich DHL aus der Verantwortung und irgendwelche “Manager”-Heinis haben die Hosen voll, weil sie Bockmist gebaut haben und verstecken sich mit einem Blumenstrauß an Gründen. Da bekleckert sich DHL nicht mit Ruhm, im Gegenteil: Mies, richtig mies ist das verhalten!

No dumme Händler

Und da zitiere ich aus dem Bericht von onlinehaendler-news.de: “Wer sich nur an DHL festklammert, ist selbst schuld.” – Hart, aber genau richtig! Wenn ich als Händler doch merke, dass mir die Leistungsfähigkeit des Paketdienstleisters gefährlich werden kann, dann reagiere ich doch, und das SOFORT! Wie schmerzbefreit muss ich als Händler sein, weiter mit DHL zu versenden? Unglaublich. Fährt der Händler sein Unternehmen gegen die Wand, dann macht er das sehenden Auges und ist vor allem eines. Selber schuld.

No schlechte Medien

Ok, ich verstehe ja die Geilheit nach Schlagzeilen, aber irgendwie setzt bei den Journalisten zu oft das Hirn aus und es wird schlecht und undifferenziert berichtet. Der nicht ganz so gelungen Blogpost bei netzaktiv.de hat mich dann auch heute zu diesem Kommentar bewegt. Bis auf onlinehaendler-news.de habe ich keinen Bericht gefunden, der auch nur ansatzweise das Verhalten des Händlers hinterfragt. Es scheint die Tatsache gesetzt: Der geht fast pleite und DHL ist schuld. Nur zur Erinnerung: Unternehmer kommt von “unternehmen” und nicht “unterlassen”. Und alle sind wir 3 mal 7 alt. Wir haben eine Eigenverantwortung. Und wenn wir erkennen, dass wir, mit was auch immer, gegen die Wand laufen, dann sollten WIR uns bewegen! Genau diese Betrachtungsweise vermisse ich häufig in den Medien. Da ist der Selbstzweck nach ‘ner “geilen” Schlagzeile wohl wichtiger als der eigene Anspruch nach cooler Berichterstattung und dem Aufzeigen von Lösungswegen.

PS: Und wenn ich mal solchen Murx schreibe, hoffe ich, dass ihr mir meinen Artikel um die Ohren haut!

Amazon Rezensionen: Club der Produkttester verklagt Konkurrent und droht der Branche

So jedenfalls munkelt manch einer aus der Branche über die Motivation der Klage gegen den Konkurrenten. Der Club der Produkttester wird betrieben von der Vorwärts GmbH, deren CEO André Åslund ist. Am Rande bemerkt: André soll auch mit knapp 5% an dem dubiosen Marktplatz Crowdfox beteiligt sein.

(Quelle: Bundesanzeiger, Veröffentlichung 31.03.2016)

André Åslunds Vorwärts GmbH, die Betreiber vom “Club der Produkttester” ist, klagt gegenwärtig gegen einen Wettbewerber, dem Vorgänger vom AMZStars, wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße. Worum es im Einzelnen bei der Klage geht, erkläre ich im Verlauf des Artikels. Erst aber stelle ich einmal das Geschäftsmodell des Klubs dar.

Was macht der “Club der Produkttester”?

Der “Club” sorgt dafür, dass die Händler Produktrezensionen für ihre Amazon-Angebote erhalten. Recht einfach erklärt dies ein Piktogramm auf den Seiten clubderprodukttester.de. Wesentlich ist hier, dass die Produkte physisch hin und her geschickt werden:

Die Kosten setzten sich aus 2 Komponenten zusammen. Einmal eine monatliche Grundgebühr von 99 € pro Monat plus zusätzlich buchbarer Pakete. Das günstigste Paket kostet 1400€ und enthält 100 Produktbewertungen.

Und wie machen das die Wettbewerber?

Im Grunde ähnlich. Der Unterschied liegt jedoch im Umstand, dass die Wettbewerber bzw. auch Amazonhändler nur Gutschein-Codes versenden. Das bedeutet, der Tester erhält vom Händler bzw. vom Wettbewerber nicht das Produkt, sondern einen Gutscheincode, mit dem er (der Tester) dann das Produkt auf Amazon erwirbt, erhält, testet und dann bewertet.

Der kleine feine Unterschied macht’s, oder eben auch nicht

Natürlich ist das zweite Modell wesentlich einfacher, effizienter und auch wirtschaftlich für Händler und Dienstleister abbildbar. Hier versenden beide lediglich E-Mails (Rabatt-Codes) und eben nicht physisch die Ware. Fazit: Dieses 2. Modell ist wesentlich smarter. Verständlich, dass nun der “Club der Produkttester” das Haar in der Suppe sucht, denn gegen dieses Modell kann er nicht anstinken. Weder wirtschaftlich noch systematisch.

Nun dichtet André Åslund die Mär des “wettbewerbswidrigen Verhaltens”

Der “Club der Produkttester” sieht nun das wettbewerbswidrige Verhalten in den “ungleichen” Vorteilen, die durch einen physischen Kauf mit Rabatt-Codes entstehen. Zunächst begründete er, dass die Rezensionen dann als verifizierte Verkäufe erscheinen und durch einen Kauf das Ranking beeinflusst wird. Wir alle wissen, dass Amazon mittlerweile solche stark rabattierten Käufe nicht mehr als “verifiziert” anzeigt. Da läuft die Argumentation ins Leere und Andres Aktionismus wirkt, sagen wir mal, sehr krude.

Wären da nicht die wilden und hirnlosen Drohungen

Von mehreren Dienstleistern rund um Amazon ist mir zugetragen worden, dass André Åslund plant, im Falle eines Obsiegens (und da scheint er sich wohl sehr sicher zu sein) die “ganze Branche platt zu machen”. Ich bin zwar ein Freund sehr klarer Worte, aber so was ist mir dann auch etwas zu “schräg”. (Wenn es denn stimmt, dass er sich so geäußert hat.) Er möchte sogar durch alle Instanzen gehen, um so ggf. den “Wettbewerb platt” zu bekommen, wird über ihn berichtet.

Wie sind denn nun seine Erfolgschancen?

Niedrig, sehr niedrig, unterirdisch. Im gerade stattgefundenen Termin vor dem LG Köln äußerte sich der Richter sehr skeptisch zu den Erfolgschancen gegenüber dem Anwalt, der die Vorwärts GmbH vertritt.

Was sagen denn die Juristen dazu?

Mir liegt ein White-Paper der Kölner Kanzlei WBS von Christian Solmecke vor, die das Geschäftsmodell des Gutschein-Code Versands untersucht hat. Die Kanzlei bezieht klar Stellung:

Meine Meinung:

Abmahnungen sind ja nichts Ungewöhnliches und auch nichts per se Schlechtes. Aber: Sein eigenes nicht funktionierendes Geschäftsmodell “künstlich” zu schützen, finde ich auch aus Unternehmersicht falsch und albern. Im Vorfeld dann aber schon eine Angstkultur gegen Marktbegleiter und Händler zu etablieren, ist in meinen Augen unter aller Kanone. Ein NO GO! Wenn sein eigenes Modell nicht mehr klappt, wäre es da nicht einfacher sich mit seinem eigenen Unternehmen anzupassen, als ein “sterbendes Pferd noch zu tränken”?

Meine Empfehlung an dich, lieber André: Hör auf anderen zu drohen. Wenn dein Geschäft nicht mehr klappt, gehe Büroklammern aufsammeln, oder sieh zu, dass deine Beteiligung namens Crowdfox legal ihren Geschäften nachgeht. Da haste genug zu tun und musst dich nicht um Marktbegleiter und Händler kümmern.

PS: Auf meine telefonische Nachfrage, und der Bitte um Stellungnahme kam keine Antwort.