Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

Amazon Prime Now jetzt auch in Paris aber es droht Ärger

Seit 4 Tagen gibt es in Paris auch Amazons Prime-Now-Service. Das bedeutet, eine Auswahl an Produkten wird von Amazon innerhalb der Stadt in knapp 60 Minuten an den Kunden ausgeliefert. Seit knapp 6 Wochen gibt es den Express Lieferdienst auch in Berlin. Viele kolportieren, dass der Expressdienst eine Art Test für den Lebensmitteldienst Amazon Fresh ist, dessen Einführung kurz bevorsteht.

Pariser Stadtvertreter melden sich zu Wort

Die Pariser Bürgermeisterin und einige Stadtvertreter haben Einwände. Sie fürchten eine Einflussnahme Amazons auf die Pariser Einzelhandelslandschaft. Sie beschweren sich über die unzureichende Kommunikation Amazons, dass sie erst kurzfristig über die Einführung des neuen Service erfahren haben. Zudem sehen sie eine Gefahr zusätzlicher Belästigung durch den steigenden Verkehr, der die Schnelllieferung mit sich bringen könnte. Sie sprechen sogar von einer “Bedrohung”.

Und wie es sich für Sozialisten gehört: Sie fordern!

“Stante Pede” Fordern die Politikerinnen behördliche Überprüfung und ggf. gesetzliche Rahmenbedingungen um gegen Prime Now vorzugehen.

Nicht das erste Mal: Frankreich vs. Amazon

Bereits im Jahre 2014 verbot Frankreich den kostenlosen Buchversand, um damit die Buchhändler zu schützen. Das Ergebnis: Amazon versendet die Bücher für 1 Cent.

Meine Meinung:

Da wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Ich glaube nicht wirklich an den Erfolg irgendwelcher französischer Maßnahmen gegen Amazon. Da wo sich ein Tor schließt, ergibt sich auch meist eine Lücke. In meinen Augen sendet die Politik ein falsches Signal und wiegt damit die Händler in trügerischer Sicherheit. Der Handel ändert sich und damit auch die Händler. Die ewig Gestrigen werden verschwinden. Das ist nichts Neues und das wird auch die französische Politik nicht verhindern können. Und ganz ehrlich: Ich halte auch eine dermaßen auf ein Unternehmen zentrierte politische Agitation für falsch. Soll so eine demokratische gestützte soziale Marktwirtschaft aussehen und funktionieren? Ein solcher “künstlicher” Schutz des Alten verhindert doch trefflich Innovationen.

Einen sehr schönen Kommentar könnt ihr hier, auf forbes.com, lesen: Amazon’s Paris Delivery Service And Why The French Economy Has No Growth

eBay Markenwelt: Adidas geht an den Start

Puma hat es bereits im Jahr 2015 in den USA vorgemacht und eine eBay Markenwelt eröffnet. Adidas zieht nun nach und eröffnet einen eigenen Showroom auf eBay.de. Ab sofort präsentiert sich Adidas mit einer eigenen Markenwelt auf eBay und ist somit auf einem Marktplatz sichtbar, der immerhin über 20 Mio Visits (Amazon hat nicht viel mehr) pro Monat zählt. Und: Gekostet hat es nichts!

Was sind Markenwelten?

Markenwelten sind Showrooms, die in Zusammenarbeit mit eBay auf dem Marktplatz eingerichtet werden. Marken haben so die Möglichkeit sich individuell zu präsentieren. Marken müssen dazu nicht selber auf eBay handeln. Bereits über 120 Top-Marken nutzen die Möglichkeit sich dort zu präsentieren, wo die Kunden nach ihnen suchen.

Mit “Autorisierten Händlern” wird ein Schuh draus.

Marken können nun autorisierte Händler benennen, die die Marke handeln dürfen und mit einem besonderen Batch versehen werden. Das schafft Vertrauen bei den Kunden und gibt den Marken die Möglichkeit Einfluss auf die Präsentation auf dem Marktplatz zu nehmen. Natürlich sollten Marken einen Anforderungskatalog erarbeiten, der von den jeweiligen “autorisierten Händlern” zu erfüllen ist. Darin können Design, Sortiment aber auch andere Parameter festgelegt werden.

Gründe, warum eine Präsens auf eBay wichtig ist, nennt Adidas:

In einem Interview mit der nicht so online-freundlichen Publikation markt-intern.de erklärt Adidas:

“Derzeit sind über 400.000 Adidas-Artikel bei eBay gelistet. Darunter sind neben den privaten Angeboten, auf die wir keinen Einfluss haben, vor allem solche von Händlern. Die Frage lautete, wie man diese in einem ansprechenden Rahmen präsentieren kann. Unsere Antwort ist der ‘Branded Showroom’.”

“Wir haben in den vergangenen Jahren intensiv daran gearbeitet, für unsere Handelspartner und unsere Marken einen qualitativ förderlichen Online-Vertrieb sicherzustellen. So haben wir uns beispielsweise zum Schutz unserer vielen Fachhandelspartner dazu entschieden, den Verkauf über offene Marktplätze zu unterbinden. Wir alle wissen, dass dieses Vorgehen einerseits auf Unterstützung, andererseits aber auch auf großen Widerstand gestoßen ist. Dieser Realität haben wir uns gestellt und nach Möglichkeiten gesucht, auch dort einen adäquaten Online-Vertrieb im Interesse unserer Handelspartner sicherzustellen. Aus diesem Grund haben wir in dieser Woche gemeinsam mit eBay einen ‘Branded Showroom’ umgesetzt.”

“Über unser Partnerprogramm für Marken schaffen wir es, immer mehr Marken für eine Zusammenarbeit mit eBay zu gewinnen und so unser Sortiment sinnvoll zu erweitern. Das Partnerprogramm für Marken bietet Markenherstellern attraktive Möglichkeiten, sich und ihre Produkte bei eBay zu präsentieren, ohne selbst zum Verkäufer zu werden. Marken können im ‘Autorisierte Händler’-Programm diejenigen eBay-Händler nennen, die für den Verkauf ihrer Produkte autorisiert sind – bei ihren Artikeln wird dann das ‘Autorisierte Händler’-Logo angezeigt. Außerdem können Marken sich und ihre Produkte in eigenen Markenwelten bei eBay präsentieren und dort die Produkte der eBay-Händler anzeigen lassen, die von ihnen autorisiert sind. Die Zahl der teilnehmenden Marken steigt kontinuierlich. Mittlerweile nehmen insgesamt 180 Marken am Partnerprogramm für Marken teil, 137 Markenhersteller haben Markenwelten bei eBay.de eröffnet und 131 Markenhersteller sind Teilnehmer des ‘Autorisierte Händler’-Programms.”

Meine Meinung:

Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt, den jede Marke gehen sollte. Nicht nur, weil sie dort sind, wo ihre Kunden suchen. Im Fall Adidas werden ja schließlich Millionen an Umsätzen pro Jahr über den Marktplatz generiert. Sie übernehmen so auch die Verantwortung und Chance, ihre digitale Identität zu prägen. Nichts ist doch wichtiger für eine Marke, als dass die Konsumenten in gewohntem Umfeld und in gewohnter Qualität die Produkte finden. Dafür bietet die Markenwelt die optimale Lösung.

CCO Rakuten Europe: Interview mit Arjen van de Vall

Wie angekündigt, durfte ich ja in einem Exklusivinterview mit Rakutens CCO Arjen van de Vall einige Fragen loswerden. Das Interview lief schriftlich und hier sind die Antworten:

Warum der deutsche Markt, und wie nehmt ihr in Angriff?

“Wir glauben an den deutschen Markt und werden unsere Aktivitäten nun verstärkt auf Deutschland konzentrieren. Erste Schritte sind das Re-Design des Marktplatzes vor einer Woche. Mit deutlich besserer Usability, oder auch Rakuten PRO, einem neuen Verkaufsmodell, das schon bald für alle Händler verfügbar sein wird.

Werdet ihr stark in das Marketing investieren?

Für uns stellte sich dabei die Frage, ob wir im ersten Schritt in Marketing oder in unsere Händler investieren und haben uns, dem partnerschaftlichen Ansatz von Rakuten folgend, für unsere Händler entschieden. Wir sind sicher, dass dieses Investment aber nicht nur den Händlern zu Gute kommt, sondern auch den Kunden, die von besseren Preisen und Service profitieren.

Wann macht ihr denn Rakuten richtig bekannt?

Natürlich ist uns bewusst, dass wir gleichzeitig dafür sorgen müssen, dass die Markenbekanntheit von Rakuten steigt und wir werden unsere Marketing-Bemühungen überprüfen und optimieren. Bezüglich der bereits bestehenden Marketing-Kanäle werden wir das Budget verdoppeln, was Rakuten hinsichtlich der Bekanntheit beim Kunden in Deutschland einen großen Schritt nach vorne bringen wird. Um diese Kunden dann auch zu halten, arbeiten wir verstärkt am Ausbau des Superpunkte-Programms. Treue Kunden werden künftig noch stärker belohnt werden.” (Interview Ende)

(Arjen van de Vall, COO Rakuten Europe)

Was soll ich nun von den Antworten/Statement halten?

Na ja, ich glaube, dass die gesamte europäische Führungsmannschaft ziemlich pissed off ist. Die bekommen aus Japan die Entscheidungen aufgetischt und müssen sie mit guter Miene zum bösen Spiel am Markt verkaufen. Das macht keinen Spaß und das merkt man.

Ich glaube, Rakuten hätte was auch immer versprechen können. Es fehlt einfach der Trust. Nach den vollmundigen Ankündigungen bei Markteintritt ist nicht nur nichts geliefert worden, es geht auch nur rückwärts.

Warum soll ich als Händler nun glauben, dass es in DE und FR vorwärtsgeht?

Ja, das frage ich mich auch. Aber: Nichts ist unmöööglich…Rakuuuten… Es gibt für mich keinen Grund und noch viel weniger irgendeinen Anhaltspunkt, einem Händler die Ausweitung seiner Aktivitäten bei Rakuten zu empfehlen.

Erst mal sollen sie liefern, dann reden wir weiter!

Auch die Ankündigung über die Verdoppelung des Budgets der bereits bespielten Kanäle überzeugt mich nicht. Ich würde erst einmal schauen, wie sich denn tatsächlich die Reichweite entwickelt.

Und: Die Ankündigung bedeutet auch, dass keine neuen Kanäle anvisiert werden. Aber genau das wäre wichtig und notwendig, um überhaupt an Flughöhe zu gewinnen.

Fazit: Abwarten, genau hinschauen und ganz ganz viel Tee trinken.

Ironie: Das mit dem 6er im Lotto war wohl missverständlich. Viele hatten das als Ironie gewertet. Weit gefehlt. Das war ernst, bitterer ernst.

IT-Recht Kanzlei München: Fairness -4.0

Die IT-Recht Kanzlei aus München ist ein bekannter Anbieter von nationalen und internationalen Rechtstexten. Sie leistet in meinen Augen juristisch gute Arbeit. Aufgefallen ist sie mir aber bereits mehrmals durch seine etwas kruden “Mandantenfang”-Strategien. Heute wurde ich in einer Beschwerde über die Facebook-Seite der IT-Recht Kanzlei von deren Kunden markiert. Ich musste den Sachverhalt zwei mal durchlesen, weil ich es einfach nicht glauben konnte. Aber lest selbst. Die IT-Recht Kanzlei ist im Übrigen auch an Protected Shops beteiligt und machte in der Vergangenheit auch sehr umfangreiche Geschäfte mit dem dubiosen Herrn Oliver Korpilla. Ich berichtete hier.

Kundenverarsche +4.0 – Ich bin sprachlos.

Ohne Worte!

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Ich habe die IT-Recht Kanzlei telefonisch um Stellungnahme gebeten.

Max Lion Keller, als Vertreter der IT-Recht Kanzlei, entschuldigte sich für diesen Fehler und drückte seinen Ärger über das Zustandekommen dieses Umstandes aus.

Immer noch (fast) ohne Worte!

Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass sich die IT-Recht Kanzlei zukünftig engagiert bemühen wird, solche Fehler zu vermeiden, so bin ich noch immer sprachlos.

eBay CEO Devin Wenig stellt ersten CDO ein. Das lässt hoffen.

EBay-NEWS: CEO Devin Wenig stellt ersten CDO ein. Das lässt hoffen. Der Neue, Damien Hooper-Campbell, hat einen Haufen Arbeit vor sich.

Ein CDO = Chief Diversity Officer ist mit einem Gleichstellungsbeauftragten zu vergleichen. Wobei der Begriff Vielfaltsbeauftragter wahrscheinlich besser ist und dem Sinn näher kommt. Eine sehr gute Erklärung was Diversity Management ist, liefert Wikipedia: “Diversity Management toleriert nicht nur die individuelle Verschiedenheit (engl.: diversity) der Mitarbeiter, sondern hebt diese im Sinne einer positiven Wertschätzung besonders hervor und versucht, sie für den Unternehmenserfolg nutzbar zu machen. Die Ziele von Diversity Management sind es, eine produktive Gesamtatmosphäre im Unternehmen zu erreichen, gleichzeitig soziale Diskriminierungen von Minderheiten zu verhindern und die Chancengleichheit zu verbessern. Dabei steht aber nicht die Minderheit selbst im Fokus, sondern die Gesamtheit der Mitarbeiter in ihren Unterschieden und Gemeinsamkeiten.”

Warum ist das für eBay so wichtig?

Wer die Chance hatte, etwas in eBay reinzuschauen, der versteht, dass es dort nicht immer rund läuft. Nett ausgedrückt: Es ist ein wenig Sand im Getriebe. Das mag ja viele Ursachen haben, aber eine ist mit Sicherheit, dass die Amerikaner in meinen Augen “andere Arten der Kommunikation” und andere kulturelle Bedürfnisse, Ansichten und Gegebenheiten nicht immer verstehen. Wie eBay nun diese neue Möglichkeit in eine werthaltige Strategie umsetzt, bleibt abzuwarten.

Es sind ja manchmal die kleinen Puzzelstücke, die Hoffen lassen.

Ich mag einen völlig falschen Blick auf eBay haben, aber ich versuche, meine Wahrnehmung einmal zu beschreiben: EBay hat meistens großartige Ideen, aber, und da ist der Haken, in der Umsetzung passieren mitunter unnötige Fehler, die manchmal die gesamte Idee wieder kaputt machen. Ich erhoffe mir, dass die Schaffung der CDO-Stelle ein kleiner Baustein in die richtige Richtung ist, mehr und intensiver Strömungen und Meinungen zu integrieren.

Und vielleicht wird eBay ja mal richtig agil?

Wenn es eine Kernkritik gäbe, die ich an eBay äußern würde, dann diese: In meinen Augen ist eBay langsam und unbeweglich. Strukturell kaum geeignet ein modernes, digitales und besonders agiles Unternehmen darzustellen. Die Geschwindigkeit die Devin Wenig gerade hin legt und auch solche Signale, wie die Schaffung der Stelle eines CDO, lassen ja Raum zum “Träumen”. EBay, flexibel, schnell und digital.

Hier der Link zur Pressemitteilung durch eBay.

Crowdfox mit neuem Warenbeschaffungsmodell.

Crowdfox ist ein in Köln ansässiger Marktplatz, der in der Vergangenheit durch sehr vollmundige Versprechen aufgefallen ist. Das ursprüngliche Geschäftsmodell wurde vor Monaten durch meinen Artikel gekippt. Das Unternehmen wollte als Handelsagent für Konsumenten auftreten, um seinen Kunden so einen um 10% günstigeren Kaufpreis als bei Amazon zu ermöglichen. Seitdem ist die Firma und sein Geschäftsführer Wolfgang mehrmals unangenehm bei Händlern und Kunden aufgefallen. Es berichtete zum Beispiel online-haendlernews.de oderdeutsche-startups.de.

Crowdfox mit neuem Warenbeschaffungsmodell: Es kam zu unzähligen Händlerbeschwerden

Nachdem das ursprüngliche Vermittlungsmodell gekippt war, versuchte Crowdfox, durch sehr zweifelhafte Methoden, an Ware zu kommen. Ohne Wissen der Konsumenten bestellte das Unternehmen bei verschiedenen Shops die benötigte Ware und gab so auch die Kundendaten weiter. Natürlich war das nicht durch die Datenschutzerklärung gedeckt. Händler wiederum wunderten sich über Kundenrückfragen. Denn sie wussten gar nicht, dass Crowdfox ohne ihr Wissen Waren für Dritte gekauft hat.

Schlimmer noch: In einigen Fällen wurden so Vertriebsbeschränkungen umgangen, sodass ein mir bekannter Händler eine Abmahnung seitens seines Herstellers erhielt. Der Hersteller selbst hatte einen Testkauf über Crowdfox veranlasst.

Mitunter waren solchen “Warenbeschaffungen” auch Kontaktaufnahmen durch Crowdfox bei den Händlern vorausgegangen. Händler, die ausdrücklich der Zusammenarbeit nicht zustimmten, beobachteten trotzdem, dass ihre Produktdaten auf Crowdfox veröffentlicht wurden und es auch zu Bestellungen kam.

Wolfgang Lang sprach von “Einzelfällen”. Dem kann ich aufgrund zahlreicher Händlerbeschwerden nicht zustimmen (s. Posts in meiner Facebook-Gruppe). In meinen Augen wird hier “schön geredet”.

Ein neues Warenbeschaffungsmodell. Besser ist das auch nicht.

Auf den ersten Blick kommt dieses neue Modell ja recht smart rüber. Händler erhalten unaufgefordert eine solche Mail:

Mit dieser wird dem Händler ein hoher Bedarf an seinen Produkten suggeriert und er wird gebeten, ein Angebot abzugeben. In 2 Fällen, die mir als Mail vorliegen, äußerten die Angeschriebenen großen Zweifel, dass die angefragten Mengen der realen Nachfrage entsprechen. Sie vermuten, dass Crowdfox hier sehr stark übertreibt, um den Händlern Umsatzpotenzial vorzugaukeln, damit sie sich auf der Plattform registrieren. Auch ich teile diese Einschätzung. Crowdfox versucht mit allen Mitteln, Händler zu locken. Und wenn die Vermutungen der angemailten Händler stimmen, dass die angekündigte Nachfrage nicht real ist, dann bedient sich Crowdfox unlauterer und wettbewerbsrechtlich nicht erlaubter Methoden. Wundert mich das? Ne.

Aus Konsumentensicht betrachtet: Hier ist Vorsicht geboten!

Warum auch für Verbraucher das aktuelle Modell nur mit Vorsicht zu genießen ist, erklärt ein kurzer Blick in die AGB:

Verstehe ich das richtig? Der Kunde hat die Ware bestellt und bezahlt, aber dennoch keinen Kaufvertrag geschlossen? Die Formulierungen des §3 in Verbindung mit dem §7 Ziff. 4 der Crowdfox AGB sind in meinen Augen für einen Verbraucher überraschend und ich glaube nicht, dass sie einer Überprüfung standhalten.

Verbraucher werden angehalten einen Kauf zu tätigen, während Crowdfox noch nicht einmal ansatzweise die Verfügbarkeit der Ware gewährleisten kann. Ob was nicht in mehrfacher Hinsicht juristisch relevant ist?

Aber auch andere Formulierungen sind höchst kundenunfreundlich und in meinen Augen so nicht zulässig (§4 Ziff. 3):

Die Idee dahinter scheint wohl diese zu sein: Da Crowdfox ja selber als Käufer der Artikel auftritt (ihnen fehlen ja die Händler), kommt zwischen beiden Parteien ein B2B-Vertrag zustande. Das bedeutet, der Händler, der tatsächlich an den Verbraucher versendet, kann nicht nur auf Abnahme der Ware gegenüber Crowdfox bestehen, er kann sich auch die Kosten einer erfolglosen Zustellung von Crowdfox bezahlen lassen.

Mein Fazit:

Nach wie vor hat Crowdfox aus den massiven Kritiken seitens Händler, Konsumenten und Medien wohl nichts gelernt. Es scheint ein Drang des Herrn Lang zu sein, mit allen Mitteln und mit der Brechstange sein “Crowdfox” zu retten. Das wird ihm meiner Meinung nach nicht gelingen. Zu viele Baustellen und zu viele “halbseidene”, vermeintliche Lösungen.

Operative Hektik ersetzt geistige Windstille

Das hört sich jetzt gemein an, trifft aber meines Erachtens den Nagel auf den Kopf. Unmittelbar nach dem Zusammenfall des ursprünglichen Geschäftsmodells und zunehmender Kritik der Verbraucher (Die Bewertungen bei Trusted Shops waren unterirdisch!), beobachtete ich die panisch anmutende “Warenbeschaffung” (s. o.). Diese nahm ich ja nun auch genauer unter die Lupe: Fakt war, dass Crowdfox nahezu alle Ankäufe unter Einstandspreis an die Konsumenten auslieferte. Das führte zwar zunächst dazu, dass die Kunden begeistert waren (s. aktuelle Bewertungen) aber es führte auch dazu, dass Investorengelder noch und nöcher verbrannt wurden.

Klar, es ist keine Kunst, Sales zu generieren, wenn ich unter meinem Einstandspreis weit unter dem Marktpreis verkaufe. Das geht so lange gut, wie ich neues, frisches Geld bei Investoren abholen kann. Funktionieren so oder so ähnlich nicht auch Schneeballsysteme?

allegro Marktplatz Deutschland – Der polnische Marktführer ist auch nun als .de erreichbar!

Letzte Woche waren viele verwundert, warum es denn wohl Sinn machen könnte, dass allegro.de nach Deutschland expandiert. Und dann auch noch mit so einem kleinen Sortiment. Nun wird ein Schuh draus:

Wer ist Allegro?

Allegro.pl ist Polens größter Marktplatz. Mit über 14 Mio. angemeldeten Nutzern macht er knapp 50% des polnischen E-Commerce Umsatzes. Der Marktplatz gehört zu Südafrikas größtem Unternehmen: Naspers Ltd.. Kürzlich wurde bekannt, dass er auch als deutscher Marktplatz an den Start gegangen ist, und zwar unter allegro.de.

Was war die Kritik:

Jochen G. Fuchs von der t3n bemerkte recht treffend, dass es doch sehr verwundert, dass nur knapp 400 Artikel auf dem deutschen Marktplatz gelistet sind. Aufgrund des unangekündigten und auch nicht mit Aktionen begleiteten Markteintritt in Deutschland, hielt und halte ich die Aktion für unbedeutend.

Aber jetzt macht das alles Sinn!

Wie bloomberg.com heute berichtet, plant der Eigener von Allegro, die afrikanische Naspers Ltd. den Verkauf ihrer Beteiligung. Es wird ein Verkaufserlös von bis zu 3 Mrd. US$ kolportiert.

Dann noch mal schnell aufhübschen:

Da hat wohl das Management gedacht, Allegro bräuchte ein wenig Schmuck. Liest sich ja gut, wenn man auf einem der führenden europäischen Marktplätze aktiv ist.

Und was bedeutet das für die deutsche Händlerlandschaft?

Na ja, erst einmal die Füße still halten und abwarten. Bisweilen sind weder Schnittstellen noch Marketingaktivitäten bekannt. Und: Wer weiß schon, wer kauft und was passiert?

Eigene Blitzangebote erstellen – BETA für Amazon Marketplace-Händler

Amazon hat kürzlich in einer BETA-Phase die Möglichkeit für Händler frei geschaltet, eigene Blitzangebote zu erstellen.

Was sind Blitzangebote?

Blitzangebote sind zeitlich begrenzte Angebote, die prominent dargestellt und besonders günstig angeboten werden. Bisweilen lieferte Amazon eigene solcher Schnäppchen aus. Vergleichbar ist das mit den eBay WOW-Angeboten.

Wie geht das nun?

In einem 3-Stufen-Prozess kann der Händler seine Blitzangebote bei Amazon einreichen. Dort werden sie geprüft und er erhält ggf. Handlungsanweisungen, diese zu bearbeiten. Nach Freigabe erscheinen die Angebote dann im Reiter “bevorstehend und aktiv”.

Und wo ist der Haken?

Im Moment kann ich keinen Haken sehen. Amazons “Kundenbrille” aufgesetzt und dann erklärt sich der Spaß: Für den Konsumenten ist es natürlich nur vorteilhaft, wenn er “Sonderangebote” kaufen kann. Und über den Erfolg solcher Incentivierungen braucht ja keiner zu meckern: Da geht was. Und das wissen wir ja alle durch die ganzen “Black Fridays” dieser Welt.

Warum Blitzangebote?

Amazon selber ist sehr erfolgreich mit seinen Blitzangeboten. Andere kürzlich ausprobierte “Schnapsideen”, Händler zu reduzierten Preisen zu bewegen, gingen in die Hose. Und natürlich schaut Amazon auch was eBay macht. Also ist es nur konsequent, dass nun auch die “Blitzangebote” den Merchants zur Verfügung gestellt werden.

Monetarisierung?

Zur Zeit kostet die Teilnahme an den Blitzangeboten nichts, ABER: Es wird wohl nicht lange auf sich warten lassen, dass Amazon sich ein Gebührenmodell für dieses Feature einfallen lässt.

Also mitmachen?

Das hängt von der Strategie des einzelnen Händlers ab. Pauschal kann ich weder eine Empfehlung noch eine Warnung aussprechen. PLJ’ler haben mit Sicherheit hier die Möglichkeit eine Awarness fürs Brandbuilding (Aufmerksamkeit für die Markenbildung) zu bekommen. Aber auch für Überbestände sind Blitzangebote eine Idee, genauso wie für die Erfüllung von Boni-Verträgen. Für eine kurzfristige Liquiditätsbeschaffung denken viele vielleicht auch darüber nach, aber aus kaufmännischer Sicht rate ich dann davon ab. Allenfalls kann das im Endeffekt eine “Ultima Ratio” sein.

Amazon macht die Händler wider Willen zu Großhändlern? [Kommentar]

Mit fast anderthalbmonatiger Verspätung ist der “Kauf meines Lagerbestands durch Amazon genehmigen” nun auch in den Leitmedien angekommen. Handelsblatt und Wiwo berichteten gestern. Dort werden im wesentlichen die Risiken betrachtet. Eine andere Betrachtungsweise ist im Land der Bedenkenträger wohl auch nicht zu erwarten. Erst recht nicht durch Medien, die nur nach großen Schlagzeilen haschen. Bereits am 27.04.2016 wurde in meinerFacebookgruppe erstmals über die Änderung berichtet.

Kauf meines Lagerbestands durch Amazon genehmigen – Was ist das?

“Amazon möchte Ihnen dabei helfen, dass Ihre Angebote mehr Aufmerksamkeit erlangen und Sie Ihren europaweiten Umsatz steigern können. Im Rahmen eines neuen Programms kann Amazon Ihre Produkte zum Angebotspreis auf Ihrer lokalen Marketplace-Site kaufen und diese möglicherweise über Amazon.co.uk, Amazon.fr, Amazon.it und Amazon.es weiterverkaufen.”

Kurz und knapp: Amazon kauf eure Artikel, um sie selbst weiterverkaufen zu können, und zwar auf anderen europäischen Märkten.

Wie finde ich zu den Einstellungen?

Diese Voreinstellungen sind nicht einfach im Seller Central zu finden. Geht einmal diesen Weg: Einstellungen -> Versand durch Amazon -> scrollen bis Lagerbestandseinstellungen -> 2. Absatz. Oder aber ihr nutzt diesen Link. Die Einstellung ist standardmäßig aktiviert.

Waren und sind Händler ausreichend informiert?

Jedenfalls lässt sich aus den Kommentaren in meiner Facebook-Gruppe nicht erkennen, dass Verkäufer sich schlecht über diese Änderung informiert fühlten. Es gab eine Mail-Kampagne und die Änderung war im Seller Central sichtbar.

Gut oder Schlecht? Standard steht auf aktiv?

Darüber kann man jedenfalls streiten. Ich sehe eher die Chancen, als die Risiken. Daher finde ich es gut, dass die Einstellung standardmäßig aktiviert ist. Denn: Einem Großteil der Händler, die sich noch nicht an den international Versand ran trauen, bietet dieses Angebot von Amazon eine großartige Chance.

Die in den Medien nun lautstark geäußerten Bedenken sind zwar vorhanden, treffen in meinen Augen jedoch lediglich auf einen zu vernachlässigen Teil der Marketplace-Händler zu. Nur so dramatisch, wie dargestellt, sind die Konsequenzen wohl kaum: “Einen Freischuss hat jeder” und das lässt sich auch juristisch unterfüttern!

Daher sehe ich es nicht als besonders schlimm an, dass die Default Einstellung aktiviert ist.

Die Risiken? Für wen gelten sie denn überhaupt?

Aus der Gruppe der circa 27.000 deutschen Marketplace-Händler sind nur solche betroffen, deren Produkte einer Vertriebsbeschränkung unterliegen. Das bedeutet, diesen Händlern ist der Weiterverkauf an gewerbliche Händler nicht gestattet, oder ihre Verkaufsrechte sind regional begrenzt. Sie gelten also nur für Deutschland, aber nicht z. B. für Frankreich oder Großbritannien. Bei dieser wirklich kleinen Händlergruppe kann ein permanenter Verstoß gegen Vertriebsvereinbarungen tatsächlich zu Vertragsstrafen oder gar zur Auflösung der Geschäftsbeziehung mit dem Hersteller kommen.

Die Chancen für die Händler?

Diese sind von Amazon richtig dargestellt. Für die Händler (ohne Vertriebsbeschränkungen) ist es gut und einfach, dass sie die Funktion aktiviert lassen.

Die Chancen für Amazon?

Na klar wird es für Amazon (vielleicht) einfacher Produkte zu beschaffen. Dass dies aber die Triebfeder ist, glaube ich nicht. Und wer das glaubt, hat in meinen Augen Amazon noch nicht richtig verstanden. Anerkannterweise ist Amazon das kundenzentrierteste Unternehmen überhaupt. Das bedeutet, die zentrale Frage sollte also sein: “Welchen Vorteil bring das Programm den Konsumenten?”

Und mit dieser Brille wird dann ein Schuh aus der Geschichte: Kunden wollen Produkte, die auf dem lokalen Marktplatz nicht verfügbar sind. Amazon sagt: “Kriegen wir hin!” Punkt, aus und fertig!

Und natürlich ist es da naheliegend, dass Amazon dazu die eigenen Händler benutzt. Diese Prozesse sind einfach, automatisierbar und Amazon ist der dominierendere Handelspartner. Da mag es in der Gesamtschau günstiger sein, bei den eigenen Händlern zu kaufen, als einen Sourcing-Prozess am Laufen zu halten. (Ein Amazon Vendor-Manager betreut bis zu 1000 einzelne Vendoren, sprich Amazon Lieferanten (!))

Und hat Amazon jetzt besseren Zugang zu Produkten?

Das glaubt wohl hoffentlich keiner! Auch wenn “Jeff the Knife” uns das Glauben machen möchte. Es gibt eine uralte Handelsweisheit: “Ware ist wie Wasser, sie findet immer ihren Weg”. Sie hat nach wie vor Bestand. Und: Aus eigener Erfahrung kann ich sie bestätigen. Im automotiven Segment, in dem ich tätig war, gab es Vertriebsbeschränkungen bis in einzelne Stadtteile.

Fazit:

Spektakulär, wie dieser “alte Hut” aktuell gespielt wird. Es geht sogar so weit, dass renommierte Medien prognostizieren, irgendwann als Händler nur noch an Amazon zu liefern.

Klar muss jedem Händler sein, dass er in Abhängigkeit von Amazon steht. Und klar sollte auch sein (aber das ist nicht neu), dass Amazon aus Sicht der Händler und Hersteller nicht immer gut ist.

Händler, die keinen Vertriebsbeschränkungen unterliegen, sollten und müssen die Chance nutzen und dabei lernen. Kauft Amazon viel, macht es dann nicht Sinn, selbst in den Märkten präsent zu werden und dann die Funktion zu deaktivieren? Und das ist es: Händler bekommen ohne Risiko ein “Look and Feel” für das CBT geboten.

Also: Annehmen, lernen und dann selber machen!

Auch shopanbieter.de hat hierzu geschrieben:https://www.shopanbieter.de/news/archives/10487-achtung-gefaehrliche-amazon-agb-aenderung.html

Schließung von Rakuten Marktplätzen – Das sind die Fakten zu den NEWS

Seit dem Nachmittag geistern Meldungen über die Schließung einiger Rakuten-Marktplätze durch das Netz. Es wurde kolportiert, dass der spanische als auch englische Marktplatz schließt. Einige Medien erwarteten auch den Rückzug aus Deutschland.

BusinessWire beríchtet

Die Meldung von BusinessWire deckt sich 1 zu 1 mit meinen Informationen. Rakuten schließt die Marktplätze in Spanien, England und Österreich und möchte sich, im Rahmen einer neuen strategischen Ausrichtung, auf die Marktplätze in Frankreich und Deutschland konzentrieren. Die Schließung der Marktplätze soll bis Ende August erfolgen.

Klares Bekenntnis zu DE und FR!

Ich konnte kurzfristig Erik Meierhoff, Head of Business Development EU von Rakuten, erreichen und ihn um eine kurze Stellungnahme bitten: “Voller Fokus auf Deutschland und Frankreich.” Das sind Stellungnahmen, wie ich sie liebe. Kurz und knapp und auf den Punkt gebracht!

Exklusivinterview kommt morgen!

Mehr Hintergründe werde ich in einem exklusiven Interview morgen erhalten. Entsprechend berichte ich dann auch mehr und detaillierter über die Strategie, welche Rakuten in Deutschland und Frankreich verfolgen will.

Also warten

Grundsätzlich: Die deutschen und französischen Marktplätze wurden als die erkannt, auf welche man sich postieren möchte. Das ist eine gute Nachricht für die deutsche Marktplatzlandschaft, die ja zuletzt sehr unter dem Aus von Fyndiq gelitten hat. Ich freue mich auf das morgendliche Interview, und werde bald mehr zu berichten wissen.

STADTINFO AG Hintergründe: haendlerschutz.com haendlerschutz24.com anwaltinfos.de

In den vergangenen Tagen hat es in meiner Facebook Gruppe und im befreundetenSellerforum.de, massive Beschwerden über die STADTINFO AG gegeben, welche die Seitenanwaltinfos.de und haendlerschutz.com betreibt. Auf den Seiten von Haendlerschutz.com gibt es ein “Branchenbuch“, das eher wie ein Mitgliederverzeichnis wirkt. Die dort gelisteten Händler wissen jedoch nichts davon, dass sie dort aufgeführt sind. Mehrere Händler protestierten lautstark gegen ihre Auflistung. Warum sie nicht im Kontext mit Haendlerschutz.com genannt werden wollen, kommt gleich. Trotz mehrfacher Fristsetzung löschte die STADINFO AG die Einträge der Händler bisher allerdings nicht.

Wer und was sind Haendlerschutz.com und Anwaltinfos.de

Die Seiten Haendlerschutz.com und Anwaltinfos.de gehören, wie zig andere Seiten, zur STADTINFO AG bzw. zu mit der “AG” verbundenen Personen, Firmen oder Vereinen. Sie alle haben ihren Sitz entweder in der Schweiz, in Nürnberg oder Odenthal. Dahinter stecken dann immer Oliver Korpilla und ein Markus P. Herbig. Gerade Herr Korpilla ist kein unbeschriebenes Blatt in der Branche. Dazu aber nachfolgend (viel) mehr.

Haendlerschutz.com

Der Händlerschutz bietet Rechtsschutzpakete für Onlinehändler an und wirbt mit einer Haftungsübernahme sowie der kostengünstigen Beratung durch 70.000 Anwälte in Kooperation mit anwaltinfos.de. Angeblich sollen bereits 57.000 Onlinepräsenzen durch den Händlerschutz geschützt sein. Des Weiteren sind in einem sogenannten “Branchenbuch” tausende Händlern eingetragen. So wird der irreführende Eindruck vermittelt, es handele sich hierbei um Kunden des Händlerschutzes. Onlinehändler, die gegen diese Eintragung vorgehen wollten, beißen auf Granit bzw. wurden sogar durch Drohmails der STADTINFO AG genötigt. Nach Bekanntwerden meiner Recherchen hat die Seite haendlerschutz.com ihr Impressum geändert und gibt sich nun als Verein aus:

Meine Recherchen bei der Schweizer Domiziladresse haben ergeben, dass es diesen Verein schlicht nicht gibt. Lediglich ein Verein für Public Relations, der die verwandte Seite haendlerschutz24.com betreibt, existiert. Nach Aussage des Domizilgebers Kurt Meyerversendet er eingehende Post an den Geschäftsführer Oliver Korpilla.

anwaltinfos.de

Diese Seite wird von einer insolventen PR-Media GmbH in der Schweiz betrieben. Gesellschafter dieser GmbH sind ebenfalls Oliver Korpilla und der Markus P. Herbig. Neben einem Anwaltskatalog bietet die Seite die Möglichkeit, Rechtsfragen zu stellen und sie sich dann kostenpflichtig von einem Anwalt beantworten zu lassen. Abgerechnet wird über die STADTINFO AG. Mit Urteil vom 30.03.2016 hat das Handelsgericht des Kantons Zürich die Gesellschaft aufgelöst. Sie ist also nicht mehr existent, betreibt jedoch immer noch die Seite anwaltinfos.de

Spam und Cold Calls durch haendlerschutz.com und hanbedlerschutz24.com

Aktuell fällt die STADTINFO AG bzw. die PR-Media GmbH, durch massives Spamming und Cold Calls auf. In vielen Foren, und auch in meiner Facebook-Gruppe, beschwerten sich Händler über erhaltene Mails und Anrufe. Ihnen wurde anwaltlicher Schutz für ihre Shops für 9,95€ angeboten. Diesen vermeintlichen Schutz inklusive Haftungsübernahmegarantie kann jedoch die STADTINFO AG NICHT erbringen.

 

Ist die Auflistung der Händler im Branchenbuch nun zulässig oder nicht?

Nachdem das Thema der unerwünschten Eintragung im Sellerforum.de aufgetreten war, erhielt der Betreiber, Sebastian Feuster, sehr schnell eine Drohmail der STADINFO AG. Absender war ein Herr Manfred Meyer. Ob es diesen tatsächlich gibt, bezweifele ich. Sebastian Feuster gibt es jedoch, und dem wurde mit einer einstweiligen Verfügung gedroht.

In den genannten Urteilen des LG bzw. OLG Nürnberg-Fürth geht es nicht um das Angebot von haendlerschutz.com, sondern die Seite anwaltinfos.de. Gleiches gilt für den erwähnten Bericht des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA).

In meinen Augen wird hier für Händler irreführend dargestellt, dass die im Branchenbuch eingetragenen Händler, Mitglied beim Händlerschutz sind. Das sind sie nicht, und genau hier ist der “Knackpunkt”. Wegen dieser irreführenden Darstellung sollte es nicht zulässig sein, dass Händler ohne ihr Wissen und ohne Einverständnis gelistet werden. Daher sollte jeder Händler Anspruch auf Entfernung seiner Daten haben.

Da sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand, dass das nicht rechtens sein kann. Jeder seriöse Onlinehändler möchte natürlich nicht im Kontext eines solch dubiosen und unseriösen Umfelds als Referenz in Erscheinung treten.

Wie sich aber nun dagegen wehren?

Natürlich könnt ihr euch einen Anwalt nehmen, der eure Anliegen durchsetzt. Ich finde, das könnt ihr euch sparen. Die Kosten werdet ihr vermutlich auch nicht von der Gegenseite ersetzt erhalten. Im nachfolgenden Abschnitt sehe ich eine Vielzahl an strafrechtlich relevanten Dingen. Das heißt: Strafanzeige!

Strafrechtlich relevantes Verhalten von haendlerschutz.com und so?

Augenscheinlich kann die hinter den Seiten haendlerschutz.com und haendlerschutz24.com stehende STADTINFO AG die angebotenen Leistungen nicht erbringen. Ein Test hat ergeben, dass zum Beispiel falsche Amazon-AGB generiert wurden. Diese sind für FBA-Händler wettbewerbswidrig.

Auch die Haftungsübernahmegarantie ist meines Erachtens durch die STADTINFO AG nicht erbringbar. Wer sich die aktuell hinterlegten Bilanzen der “AG” anschaut, stellt fest, dass diese überschuldet ist. Ihr stehen nicht mal die Mittel zur Verfügung, eine solche Garantie auszusprechen. Im Übrigen dürfte eine solche Werbung auch wettbewerbsrechtlich relevant sein: Auch jeder Anwalt haftet für seine Texte.

Ein weiterer Test ergab, dass die STADTINFO AG fortlaufende Kundennummern vergibt. Die neueste Kundennummer war die 1989 und die letzte Rechnungsnummer die 3846. Scrollt noch mal hoch. Wie war das mit der Anzahl vertretener Präsenzen? War da nicht was mit 57.000? Damit ist wohl deutlich, dass haendlerschutz.com bzw. die STADTINFO AG über die Anzahl der geschützten Internetpräsenzen täuscht. “57.000” gehört wohl eher in das Reich der Fabeln und Märchen.

Der nun im Impressum stehende Verein befindet sich an einer sogenannten Residenz- bzw. Domiziladresse. Unter dieser Anschrift ist die Firma Meyer Consulting ansässig, die Firmen- und Postadresse zur Verfügung stellt. Googelt man, finden sich eine Vielzahl unseriöser und zweifelhafter Firmen unter dieser Anschrift. Eine Person, Rufnummer oder gar ein Eintrag im Schweizer Handelsregister, lässt sich nicht finden. Der Handelregistereintrag ist jedoch nach Schweizer Recht vorgeschrieben.

Schön dokumentieren konnte ich auch die Veränderungen der Domain. Diese war zunächst auf die STADTINFO AG eingetragen, wurde auf die insolvente PR-Media GmbH geändert und ist aktuell eingetragen auf den ominösen “Verein”. Diese Eintragungsänderungen passierten innerhalb zweier Tage. Letztes Wochenende. 4.-5. Juni 2016.

Der Händlerschutz wirbt mit einer Erweiterung: “Rechtsberatung für Händlerschutz-Mitglieder”. Dieses Paket, welches “Schutzpaket Unlimited” heißt, soll 9,98€ pro Monat kosten, enthält aber keinerlei Rechtsberatung. Hier täuschen die Herren Korpilla und Herbig offensichtlich über den tatsächlichen Leistungsumfang. Zumal: Rechtsberatungen dürfen nur Anwälte leisten. Die beiden Herren sind eines ganz sicher nicht: Anwälte.

Die Werbung einer Kooperation mit der ebenfalls zu Korpilla und Herbig gehörenden Seite Anwaltinfos.de, erscheint mir ebenfalls, strafrechtlich sehr relevant zu sein. Die PR-Media GmbH, deren Gesellschafter Herbig und Korpilla sind, ist nämlich laut Gerichtsurteil gelöscht und darf gar keine Geschäfte mehr tätigen!

Aktuell werden jedoch noch immer Leistungen angeboten. Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen der STADTINFO AG.

Aktuell treten als Betreiber der Seiten haendlerschutz24.com und haendlerschutz.com, zwei dubiose Schweizer Vereine auf. Beide sitzen an einer übereinstimmenden Briefkastenanschrift. Natürlich geben die Herren Korpilla und Herbig auch keine natürliche Person oder Rufnummer an. Selbstverständlich sind beide Vereine auch nicht in das Schweizer Handelsregister eingetragen.

Hintergründe zu den Machenschaften von Oliver Korpilla

Er ist bekannt, und es ist überraschend, wer so alles in diesem Dunstkreis auftaucht. Oliver Korpilla wohnt und betreibt sein Firmengeflecht aus Odenthal:

(Das fachgerechte Firmenwechselschild. Bedarfsorientiert und smart umgesetzt)

Aktuell angemeldet ist dort die Snowcom GmbH. Wie schon die STADTINFO AG und die PR-Media GmbH, steht diese Firma am wirtschaftlichen Abgrund. Laut Bilanz zum 31.12.2014 ist Korpillas Firma mit über 13.991€ überschuldet und weist ein negatives Eigenkapital aus.

Diese betreibt einen Onlineshop und eine Putzfirma: holz-schlitten.de und putz-team.de

Aber etwas weiter recherchiert, und es tauchen alte Bekannte auf. Und sie haben sich zumeist nicht mit Ruhm bekleckert:

Adebio GmbH, – wird ein bisschen kompliziert jetzt – geleitet durch Brand und Saebel. Adebio ist Gesellschafter von Anticopy.de und wird von einem Herrn Säbel geführt. Nicht nur, dass sie intensive Partnerschaft mit dem Haendlerschutz.com pflegen (sprich mit Herrn Korpilla), Formulardaten werden auch automatisch übermittelt. Aktuell nutzen sie die Adresse wohl sogar illegal. Die Domain anticopy.de ist mit unrichtigen Personendaten auf die Anschrift von Korpilla registriert. Ich konnte mich davon überzeugen, dass ein Herr Müller (angeblicher Domaininhaber) dort überhaupt nicht ansässig ist.

Anticopy GmbH

Wie gerade genannt, war diese Firma ebenfalls unter dieser Anschrift angemeldet und Korpilla war dort Geschäftsführer. Noch immer ist die Domain bei der DENIC, mit dieser Anschrift und mit falschen Personaldaten, angemeldet.

Protected Shops GmbH

Eine Beteiligung der IT-Recht Kanzlei in München ist ebenfalls dort einmal angemeldet gewesen. Wundert keinen mehr: Oliver Korpilla war Geschäftsführer der Protected Shops GmbH und die IT- Recht Kanzlei München hält zur Zeit Anteile der Protected Shops GmbH.

Markenhit GmbH

Bis jetzt war es verwirrend, jetzt wird’s schmuddelig. Aus der Markenhit GmbH, die auch in Odenthal angemeldet war und deren Geschäftsführer – Trommelwirbel – Oliver Korpilla ist, wurde jetzt die Händlerbund Akademie GmbH. Und: Die damals registrierte Seite Markenhit.de wird jetzt von der IT- Recht Kanzlei in München betrieben. Im Jahr 2013 übernahmen Andreas Arlt (Händlerbund) und Felix Barth, Rechtsanwalt bei der IT-Recht Kanzlei München, die Geschäftsführung.

Sellerexpert GmbH

Auch hier war Oliver Korpilla Geschäftsführer. Aus dieser GmbH wurde die Händlerbund Marketing GmbH und schließlich die Händlerbund Media GmbH. Geschäftsführer ist Tim Arlt.

Und die STADINFO AG?

Diese wird vermeintlich aus der Bahnhofstrasse 85, in 91233 Neunkirchen betrieben. Aber: Die Fahrzeuge deuten darauf hin, dass die AG tatsächlich auch aus Odenthal betrieben wird.

Und dann sind ja da noch die Vielzahl an anderen Seiten und GmbH

Viele Wege führen nach… zu Oliver Korpilla. Selbst die Seite Haendlerschutz24.com, die von einem Verein für Public Relations betrieben wird, fällt Korpilla zu. Ruft man Herrn Mayer, Anbieter der “Briefkasten-Firmen” an, und fragt, ob die Post denn zu Herrn Korpilla geht, bestätigt er das ganz freimütig. Zur Info: Diese Seiten sind gleichfalls den dubiosen Herren Korpilla und Herbig zuzuordnen: prmaximus.de, businessportal24.com, holz-schlitten.de, stadt.info, xtc-load.de, dapn.de… Ganz ehrlich, ich habe so viele Seiten und Firmen gefunden… Es würde den Rahmen sprengen, hier alle aufzuzählen.

Was sagen denn die Betroffenen dazu?

Ich habe an Protected Shops, Händlerbund, IT-Recht Kanzlei München und auch an die Korpilla-Firmen Mails mit der Bitte um Stellungnahme versendet. Erwartungsgemäß geht Korpilla auf Tauchstation oder übt sich in der Vogel-Strauß-Strategie.

IT-Recht Kanzlei: “Die IT-Recht Kanzlei hat den “Händlerschutz” bereits seit einiger Zeit im Blick. So wurde die STADTINFO AG bereits 2015 erfolgreich wegen Email-Spamming abgemahnt. Daraufhin wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung seitens der STADTINFO AG abgegeben. Da die Werbung und Gestaltung, deren Homepage, an manchen Stellen doch offensichtlich übertrieben wirkt, vertrauen wir hier auch auf die Fähigkeiten der Zielgruppe des “Händlerschutzes”, immerhin spricht er mit seinen Angeboten ja Unternehmer an.”

Protected Shops GmbH, Markus Kluge: “Richtig ist, dass Oliver Korpilla einmal Geschäftsführer der Protected Shops GmbH war und ich bin froh, dass ich inzwischen sämtliche Altlasten aus der Vergangenheit in unserem Unternehmen aufgearbeitet und beseitigt habe. Die angeblich 57.000 Händler, die hier abgesichert sein sollen, halte ich für unglaubwürdig, kann sie aber genauso wenig prüfen, wie die Zahlen, die beispielsweise der Händlerbund veröffentlicht. Das Werben mit realen Händlern als Referenzen, die dann allerdings nicht Kunde sind, ist ein starkes Stück (Das konnte ich jetzt auf die Schnelle im Urlaub nicht finden, werde mich aber Montag genauer damit beschäftigen). Es versteht sich von selbst, dass ich mich von einem solchen Vorgehen distanziere und ich werde in der kommenden Woche prüfen lassen, ob und wie wir dagegen wettbewerbsrechtlich vorgehen können. Grundsätzlich bin ich kein Freund von Abmahnungen und versuche im Wettbewerb durch Leistung und USPs zu überzeugen. Hier wird aber der Ruf der Branche gefährdet, sodass ich entsprechend meiner gesetzlichen Möglichkeiten vorgehen werde.”

Der Händlerbund, Tim Arlt: “Der Händlerbund hat eindeutig nichts mit dem Händlerschutz oder händlerschutz24.de zu tun. Einzig der Wortlaut der Unternehmen ähnelt sich. Vom Vorgehen des Unternehmens möchten wir uns klar distanzieren. In der Vergangenheit bestand eine Verbindung zwischen Geschäftsführer Oliver Korpilla und dem Händlerbund im Rahmen der Sellerexpert GmbH. Diese wurde bereits vor Jahren erfolglos beendet.”

Eine Krähe hackt der anderen kein…

Das scheint auch für die oben Betroffenen zu gelten. Wie in meiner Gruppe schon befürchtet, scheint sich diese Vermutung zu bestätigen. Leider. Ich finde es sehr ernüchternd, dass die Branche hier seelenruhig zuguckt, wie Händler in die Falle gelockt werden und der Ruf der Branche gänzlich ruiniert wird. Ich habe auch Internetrecht Rostock, Trusted Shops und weitere bekannte Kanzleien angefragt. Es war ernüchternd. Der Händlerbund hat zumindest Betroffenen angeboten, sie kostenlos gegen den Händlerschutz zu vertreten. (Meine Frage: Warum schreibt der Händlerbund nicht einen Brief an die STADTINFO AG, sondern bietet 57.000 Briefe für möglicherweise betroffene Händler an?)

Oder: No Big Balls

Jedenfalls ist das Ergebnis so, dass nur zwei weitere Kanzleien Stellungnahmen lieferten. Weder Trusted Shops noch Internetrecht Rostock haben sich gemeldet. Das finde ich sehr schade, denn eigentlich sollte man meinen, dass 1., beide Anbieter ihre Leistungen nicht in einem solchen Milieu darstellen wollen, und 2., unterstelle ich den Marktteilnehmern auch eine gelebte Verantwortung für die Branche. Enttäuschend empfinde ich die Nichtreaktion der direkten großen Wettbewerber von Käuferschutz.com.

Nur zwei Kanzleien reagierten vorbildlich und verantwortungsvoll

Die in Köln ansässige Kanzlei Lexea.de von Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels und die in Köln und Zweibrücken tätige Kanzlei IP Kneller, von Heidi Kneller-Gronen, wurden sofort aktiv. Sie erstatten Strafanzeige und mahnen wettbewerbsrechtlich die Seitenbetreiber ab.

Fazit:

Insgesamt finde ich die Nichtreaktionen, der von mir angemailten Kanzleien bzw. Institutionen, erbärmlich! Leider trifft die alte Leier von der “Krähe” wohl zu. Und diese Verweigerungshaltung ist wohl auch genau der Grund, warum bisher niemand Korpilla und seinen Schergen das Handwerk gelegt hat. Oder mal folgende Frage in den Raum geworfen: Was würde so alles an schmutziger Wäsche gewaschen werden, wenn alle mal vorbildlich reagieren würden?

Und es sind ja immer dieselben “Verdächtigen”. Verwundert hat mich nun gar nicht, dass im Korpilla-Kontext auch wieder Anticopy, Adebio und die Herren Brand und Säbel auftauchten. Gibt es da nicht den ausgenuckelten Drops: “Gleich und Gleich gesellt sich gern”?

Ich hoffe und wünsche mir, dass mögliche staatsanwaltliche Ermittlungen und die wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen dazu führen werden, dass Oliver Korpilla und seinen dubiosen Vereinen, Firmen und Seiten das Licht ausgeknipst wird.

So etwas wie DIE braucht keiner!

Mobile Optimierung für eBay – Die Bedeutung der mobilen Optimierung

In den letzten Tagen kaufte ich selbst sehr viel bei eBay ein. Was ich erlebt habe, ist einfach nur unterirdisch. Aber auch die Beratungsanfragen nahmen zu und meine Facebookgruppefüllte sich mit Postings der latenten Jammerlappen, die sich über Umsatzerosion beschwerten. Was ist los mit euch?

Mobil, echt jetzt?

Auch wenn ich nicht zu der Altersklasse gehöre die mit Smartphones aufgewachsen ist, so nutze ich mein iPhone doch ziemlich intensiv. Mache ich eine Zigarettenpause surfe ich auf eBay und abends im Bett erledige ich noch ein paar Einkäufe auf Amazon. Acylbilder wollte ich kaufen. Glaubt ihr wirklich ich habe in den Artikelmerkmalen die Abmaße gefunden? Oder: Konnte ich auch nur eine Artikelbeschreibung ohne Zoomen lesen? Herrgott nein! Nix! Gar nix!

Artikelmerkmale? So was aber auch!

Ja, sie gibt es und sie sind wichtig. Nicht nur, dass, durch deren Nutzung, die mobile Sichtbarkeit besser wird, ne, auch das Ranking kann sich verbessern. Warum? Neben dem Titel sind die Artikelmerkmale das Einzige, was Cassini durchsucht. (Ihr wisst schon, die eBay-Suchmaschine.) Warum also in aller Welt nutzt ihr sie nicht? Ist das für euch zu porno? Tut das weh?

Alter! Die GTIN

Klar einige Besserwisser und Schlechterverkäufer meinen ja, so was brauche man nicht. Okay, schon mal überlegt warum ihr so scheiße verkauft? Ohne Arme, keine Kekse! Also ohne GTIN keine Rezensionen. Und genau die wollt ihr. Hoffentlich. Denn die machen euer Angebot relevanter, ihr kennt es ja von Amazon.

Der andere Kleinkram

EBay plus, Top Verkäufer, krass geiles Template, gute Artikelbeschreibung, kostenloser Versand, 1 Monat Widerrufsbelehrung, exzellenter Service und galaktische Artikelbilder solltet ihr auch alles haben und, BÄHM!, dann klappt das auch mit der Nachbarin.

Jedenfalls

Regt euch nicht über eure Wettbewerber auf, dass eBay mal einen Verkäufer nicht sperrt oder all solchen Murx. Setzt euch hin und spielt etwas an eurer Professionalisierung! Das macht mehr Spaß!

Und so kann es aussehen. Kostet nix, ist für ümme, aber ist krass geil:

Eigene Marke schützen – Anleitung: BLOG, PRODUKT, BRAND

Über folgenden, großartigen Blog-Artikel bin ich gestolpert. Bis auf ein paar “klitzekkleine” Ergänzungen, Kommentare und Korrekturen ist er einfach grandios. Daher möchte ich ihn bei mir auch veröffentlichen:

BLOG, PRODUKT, BRAND – WIE DU DEINE MARKE SCHÜTZT

In den Neunzigern gab es zwei Allianzen. Eine Versicherung – und eine Band. Die Versicherung war nicht nur zuerst da. Sie hatte auch Patent angemeldet, klagte gegen die Band, gewann in zweiter Instanz. Begründung: Guy und Claus (Band Allianz) verfälschten den Erinnerungswert des Titels (Versicherung Allianz).

Die Band kam nach der Klage noch einige Zeit “ohne Namen” aus. Auf diesen Fall solltest du allerdings nicht setzen – sondern abwägen, ob du die Marke, mit der du dein Geld verdienst, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden willst. Schließlich ist “ohne Namen” jetzt schon besetzt.

DIE HARTEN FAKTEN

Die Website des DPMA nennt es beim Namen: “Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.” Hast du solch eine starke Marke – zum Beispiel eine tolle Geschäftsidee mit deinem Blog? Oder ein super Produkt in der Pipeline? Dann solltest du jetzt weiterlesen.

Deine Marke repräsentiert dein Unternehmen und unterscheidet dich zur Konkurrenz, die vielleicht ein ähnliches Produkt anbietet. Wieso diese Unterscheidung wichtig ist? Weil sie deinem Kunden Orientierung im Angebotsdschungel gibt. Und durch die Anmeldung beim DPMA schützt du dieses geistige Eigentum. Was du dann hast, nennt sich Markenschutz: Du allein erhältst das Recht, die eingetragene Marke für deine Ware oder auch deine Dienstleistung zu nutzen.

Schützen kannst du im Prinzip alles: Namen, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen – sogar Verpackungen und Farben. Beispiele: das Nivea-Blau oder der Öffnungsmechanismus der Ritter-Sport-Schokolade.

Jetzt rufen wir uns nochmal das Allianz-Beispiel in Erinnerung (sorry, Guy und Claus): Recherchier unbedingt vorher, ob es deinen Marken-Namen, dein Logo oder deine Farbmischung so oder so ähnlich schon gibt – und damit Verwechselungsgefahr besteht. Juristisch heißt das relatives Eintragungs-hindernis. Das DPMA übernimmt die Recherche nicht für dich. Dein Konkurrent, die Allianz, eventuell schon. Zugegeben. Es sind schon ein paar Hürden anzupacken auf dem Weg zu einer geschützten Marke. Aber hast du die überwunden, gehört die Marke DIR. Und zwar zeitlich unbegrenzt. Im Prinzip kann sie sogar länger leben als du, sofern alle zehn Jahre jemand die Verlängerungsgebühr bezahlt. Wenn du die Marke vorher loswerden willst, auch kein Problem – verkauf sie, veräußere sie, räume dir ein Nutzungsrecht ein.

Und hey – eine echt starke Marke kann sogar den Wortschatz ihrer Nutzer beeinflussen. Wenn du es also richtig rockst, reihst du dich unter die Tempos der Taschentücher und unter die Labellos der Lippenpflege. Aber kümmern wir uns erst mal um die Anmeldung.

CHECKLISTE VOR DER ANMELDUNG

Du weißt jetzt, dass du deine Marke über das DPMA schützen willst? Gut. Aber kümmere dich unbedingt um die folgenden Punkte, bevor du zum Abschnitt Online-Anmeldung runterscrollst:

1. Marken

Am wichtigsten ist es, die unterschiedlichen Markenformen zu verstehen. Für deinen Blog meldest du voraussichtlich eine Wort-, Bild- oder Wort-Bild-Marke an.

– Eine Wortmarke besteht aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen – wir reden also von einem reinen Begriff ohne gestalterische Elemente.

– Eine Bildmarke ist ein Bild oder eine Abbildung ohne Wortbestandteile. Wie der Apple-Apfel.

– Die Wort-Bild-Marke besteht aus einer Kombination von beidem – also einem Wort, das grafisch gestaltet ist. Da hätten wir zum Beispiel das Google-Logo, welches vor einiger Zeit ja seine Serifen abgestreift hat.

Diese drei Markenformen nimmt man alle visuell wahr. Aber es können auch Marken geschützt werden, die durch unsere anderen Sinne angesprochen werden. Wie die Hör-, Geruchs-, Geschmacks- oder die Tastmarke. Und dann gibt es da noch die Bewegungs-, Licht-, Farb- und der dreidimensionalen Marke – bei letzterem sprechen wir nicht von einem plastisch wirkenden Logo, sondern von einem Gegenstand.

2. Markenrecherche

Wie schon gesagt. Ob es eine Marke gibt, mit der deine verwechselt werden könnte – also ein relatives Eintragungshindernis besteht – musst du selbst rausfinden. Das jeweilige Markenamt prüft nur, ob du mit deiner Marke gegen die Wand des absoluten Eintragungshindernis fährst. Dabei handelt es sich um allgemeine Begriffe, die du nicht für dich besetzen kannst. Wie zum Beispiel Nudelsuppe für dein Produkt Nudelsuppe. Andere wollen auch noch Nudelsuppe trocknen, in Plastik packen und verkaufen. Ob relativ oder absolut – recherchier beides. Denn das DPMA checkt das absolute Eintragungshindernis erst, nachdem du dich angemeldet hast. Und du mindestens 290 Euro schon los bist. Aber keine Panik. Für die sogenannte Ähnlichkeitsrecherche gibt es kostenlose Tools, die du nutzen kannst:

1. National: DPMA-Register https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht

2. EU: HABM https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/

3. International: WIPO https://www.wipo.int/branddb/en/

[Die größte und teuerste Gefahr besteht darin, sich bei der Recherche zu verhauen.Das Erkennen eines relativen Eintragungsshindernis ist für Laien nahezu unmöglich. Passiert euch hier ein Fehler, können die Konsequenzen teeeuer und vernichtend sein. Markenrechtstreitereien kosten schnell 10.000€. Beispiel: Die Ähnlichkeit zwischen Tempo und Tempi zeigt euch kein Tool an. Mein Tipp: Wer sich nicht 100% sicher ist, sollte eine Markenanmeldung NUR mit anwaltlicher Begleitung durchführen]

3. Nationale oder internationale Marke

Und da wären wir bei der nächsten Frage. Willst du dein Produkt nur in Deutschland anbieten, reicht ein Antrag beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA). Innerhalb der EU benötigst du eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder darüber hinaus eine internationale Marke bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).

Der Vorteil einer deutschen Marke: sie ist a) günstiger und b) weniger “störanfällig”. Im EU-Gebiet gilt das “Ganz-oder-gar-nicht-Prinzip”. Besteht nur in einem der 28 Mitgliedsstaaten der EU ein absolutes Eintragungshindernis, kann die Unionsmarke nicht eingetragen werden. Und nur eine verwechsbare Marke in einem der Länder reicht beim relativen Eintragungshindernis aus, um die gesamte Unionsmarke zu Fall zu bringen. But that’s a whole other story – hier gibt es die detaillierten

Infos: https://www.dpma.de/marke/markenschutz/national_oder_europaeisch/index.html

4. Amt oder Netz

Diesmal machen wir es kurz: Anmelden kannst du dich physisch (beim Markenamt) oder online. Einen Leitfaden dazu findest du am Ende des Artikels.

5. Was der Spaß kostet

Mehr kostet mehr. Wer internationalen Schutz will, muss also tiefer in die Tasche greifen. Zur Preis-Staffelung gesellt sich die Kategorisierung in die sogenannten Nizza-Klassen, die die Art deiner Ware oder Dienstleistung klassifizieren. Jap, wie der Ort Nizza, weil die Klassifikation dort 1957 vertraglich abgeschlossen wurde – und das Ganze damit international Gültigkeit hat.

[Es ist natürlich simpel gesagt, dass man sich die Klassen einfach aussuchen soll und anklicken soll. Nach einer Schonfrist von 5 Jahren besteht Nutzungszwang, sonst kann die Marke gelöscht werden, was auch mit Kosten verbunden ist. Daneben: Für Laien ist das Verzeichnis nicht immer leicht zu durchschauen.Es ist natürlich simpel gesagt, dass man sich die Klassen einfach aussuchen soll und anklicken soll. Nach einer Schonfrist von 5 Jahren besteht Nutzungszwang, sonst kann die Marke gelöscht werden, was auch mit Kosten verbunden ist. Daneben: Für Laien ist das Verzeichnis nicht immer leicht zu durchschauen.]

WAS KOSTET DER SPAß?

– Nationale Marke DPMA: 300 Euro (online 290€)

– jede weitere Klasse +100 Euro

– EU-Marke HABM: 1.050 Euro (online 900€)

– jede weitere Klasse +150 Euro

– internationale Marke WIPO: Kosten variieren von Land zu Land. Der Free Calculator bietet eine Kostenübersicht

[Die Kosten haben sich geändert: Die Anmeldung beim EUIPO kostet jetzt 850€ für eine Klasse, 900€ für 2 und 1.050 für drei Klassen…Anm. d. Mark]

Und weiter im Text:

Die Liste der Nizza-Klassen umfasst 45 Waren und Dienstleistungen. Willst du eine Dienstleistung schützen, musst du dich durch 11 Klassen wühlen. Der Warensektor beansprucht die anderen 34 für sich. Und ja, du solltest dir genau durchlesen, welche Klasse welche Dienstleistungen oder Waren beinhalten.

Damit du weißt, welche Klassen dein Reiseblog, dein Partyservice oder deine Schmuckkollektion abdecken muss. Ich kann es nicht verleugnen: es ist mühsam. Aber immerhin kannst du bei den Listen zwischen Dienstleistung und Waren und zwischen Sortierung nach Klassen oder alphabetisch wählen.

Und jetzt die gute Nachricht: In den sagen wir 290 Euro deiner Online-Anmeldung einer nationalen Marke sind drei Nizza-Klassen inklusive. Wenn du beispielsweise einen Blog schützen willst, damit aber auch noch eine Eventreihe anbietest, die in eine andere Klasse fällt – all inclusive.

Ich mach es mal an einem Beispiel fest. Du betreibst aktuell – wie ich – eine Website UND bietest auch noch Coachings für digitale Nomaden an – beides unter derselben Wortbildmarke. Dafür bräuchtest du folgende Nizza-Klassen:

– 35 – Bereitstellung von Geschäftsinformationen über eine Website – 38 – Bereitstellung von Online-Foren – 41 – Veranstaltung und Durchführung von Seminaren

In diesem Fall wählst du bei der Anmeldung also die Nizza-Klassen 35, 38 und 41. Mit drei Klassen kann man echt schon einige Dienstleistungen abdecken. Einmal bei 41 den Haken gesetzt, kannst du dein Dienstleistungsangebot innerhalb dieser Klasse erweitern. Zum Beispiel einen Nachtclub eröffnen, oder Workshops als Fernkurse anbieten – vorausgesetzt natürlich das läuft unter derselben Wortbildmarke.

Du brauchst eine vierte, fünfte oder sechste Klasse? Alles möglich. Dann kommen jeweils 100 Euro Gebühren hinzu, siehe Kostenübersicht oben. Denkst du aktuell schon über einen Ausbau deiner Marke auf weitere Dienstleistungen oder Waren nach, lohnt es sich, die direkt mit “einzukaufen”.

Denn: Nicht eingetragene Klassen musst du neu anmelden – und neu bezahlen. Dasselbe gilt für die Erweiterung deiner nationalen Marke auf die EU und darüber hinaus. Im Übrigen können zwei Marken mit demselben Namen nebeneinander bestehen – solange sie in unterschiedlichen Klassen angemeldet sind.

READY? SO MELDEST DU DICH AN

Der digitale Nomade meldet sich online an. Jedenfalls würde ich dir an der Stelle gerne unter die Arme greifen. Der Link ist hier. Follow my lead. weiter lesen auf officeflucht.de…

[Fazit: So einfach auch die Selbstanmeldung einer Marke ist, hier überwiegt aber eindeutig das Risiko gegenüber dem Kostenvorteil. Anwaltliche Beratung kostet circa ab 250€/h. Häufig kommt ihr mit 1 bis 3 Stunden aus. Diese Investition lohnt sich.]

Doppelte Listings auf eBay-Händlern fehlt es an Weitsicht

Anstatt sich zu freuen, wie ein Schneekönig, dass ein Konkurrent die Logik bei eBay nicht kapiert und seine Produkte doppelt anbietet, scheint bei den meisten Händlern der “Mir-hat-jemand-das- Förmchen-weggenommen”-Reflex einzusetzen. Ich will euch heute mal helfen, das große Rätsel Cassini zu entschlüsseln.

Klage über doppelte Listings

Vergangene Woche klagte ein Händler in meiner Facebook-Gruppe, dass ein Wettbewerber ein Produkt mehrfach bei eBay gelistet hat. Er empfand dies als ungerecht und wertete, dass dieser Händler sich mehr erlaubt, als er dürfte. Nicht wenige Händler sprangen darauf an und beklagten, dass ihnen das auch schon aufgefallen sei, und monierten diese Ungerechtigkeit!

Kein Durchblick!

Sowohl dem Händler der Doppellistings einstellt als auch die Händlern die das reklamieren, fehlt es an der notwendigen Weitsicht. Denkt mal darüber nach: Wer schlechter bei eBay verkaufen möchte, der erreicht es gerade indem er doppelte Angebote auf die Plattform wirft.

So funktioniert Cassini!

Die eBay-Suchmaschine erhebt die Suchergebnisse nach Relevanz. Einer der Hauptkriterien ist die Abverkaufsrate, auch STR (=Sell Through Rate) genannt. Diese ermittelt sich aus einem guten Verhältnis zwischen Klicks und Käufen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass ich als Händler natürlich versuche, möglichst viele Verkäufer auf ein Angebot zu bekommen. Daher nutze ich ja auch eher Varianten, als dass ich meine Angebote aufteile. Seht ihr’s schon?

Auswirkungen von Doppelistings

Wenn ich nun ein und dasselbe Produkt auf mehrere Artikellistings aufteile, dann teilen sich auch gleichzeitig die “Verkäufer” auf, obwohl es ja in der Realität nur einer ist. Das bedeutet also, diese Angebote ranken im Vergleich zu Wettbewerbsangeboten schlechter, weil es nur halb so viele Klicks und nur halb so viele Käufe gibt, als wenn ihr das Angebot nur einmalig hättet. Ergo: Der Händler schadet sich selbst!

Und die Konkurrenten?

Ja, diese erweisen dem aufgesplitteten Händler einen Bärendienst. Der Händler wird irgendwann selber merken, dass doppelte Angebote nicht vorteilhaft sind. Die Konkurrenten sollten also eher ganz stille sein und eins auf gar keinen Fall machen: Diese Angebote eBay melden!

Ist es jetzt klar geworden?

Ich hoffe sehr, dass die Diskussionen in meiner Facebookgruppe jetzt etwas lockerer werden. Ihr macht euch zu viele unnötige Gedanken. Ich für meinen Teil würde alles machen, aber sicher nicht den Wettbewerber dazu animieren, keine doppelten Angebote mehr online zu stellen.

Fazit:

Dass eBay doppelte Angebote löscht, hatte weniger etwas damit zu tun, dass sich ein Händler einen Vorteil dadurch verschafft. Eher dass Konsumenten ein besseres Kauferlebnis haben, erhöht solches Vorgehen doch das Angebot der Plattform. Schafft eBay es also nicht, bei einem Konkurrenten doppelte Angebote automatisch zu löschen, so ist das für euch als Händler zu begrüßen.

Also. Punkt eins: Stellt euren kindischen Sandkasten-Reflex ab und denkt wirtschaftlich statt emotional über die Funktionalität der eBay-Suchmaschine nach, bevor ihr euch über Dinge aufregt, die euch eigentlich helfen.

Shopware Community Day 2016 [RECAP]

Ja, da war es wieder soweit. Am 20.05 fand der Community Day von Shopware statt. Ein Highlight! Begonnen hat der #SCD16 bereits am Donnerstag mit einer Pre-Show-Party. Großartige Gespräche und Diskussionen beim #Ratpack.

Der Freitag startete dann mit einer krassen Keynote von Stefan Hamann. Unglaublich famos war auch der Vortrag von Philip Siefers von Einhorn.my. Den Abschluss machte schließlich Dr. Kai Hudetz mit spannenden Zahlen und Anregungen. Aber jetzt mal ausführlicher:

Shopware und sein kostenloses ERP

Ab der Shopware Version 5.2 ist das ERP von Pickware.de voll integriert und kostenlos erhältlich. Pickwares “backend” ist ein rudimentäres ERP, was wesentliche Anforderungen erfüllt und für kleinere bis mittlere KMU, die im Wesentlichen den Heimatmarkt bedienen, gut geeignet ist. Marktplätze können mit dem Magnalister-Plug-in angesteuert werden. Sogar die Rechnungen werden aus der Shopware eigenen Funktion erzeugt. Hier eine kurze Anleitung. Das Pickware ERP unterstützt euch also im Lager, beim Einkauf und der Bilanz.

Shopware Connect

Zu Connect hatte ich ja schon einiges geschrieben und auch schon einiges gesehen. Das 1. Mal konnte ich jetzt die Anmeldemaske im neuen Design Live erleben. Ich kann kaum erwarten, bis es verfügbar ist. Ich verspreche euch, dass Shopware Connect dieses Jahr noch häufig Thema sein wird. Es gibt es kaum eine bessere Möglichkeit einfacher zu skalieren als mit diesen Neuerungen.

Sub-Shops für lau

495.- Euro kostete die Lizenzierung eines Sub-Shops bisher. Das fällt nun weg. Alle Sub-Shops, die ihr zusätzlich benötigt, sind nun kostenlos und können mit individuellem Design, eigener URL und eigenen Produkten betrieben werden. Krass!

Shopware Open Source

Bähm! Bähm! Bähm! Shopware wird zukünftig komplett Open Source sein. Alle Plug-ins verlieren die IonCube-Verschlüsselung. Damit lebt Shopware sehr konsequent den Open Source Gedanken und setzt auf die Kraft der Community.

Fazit:

Der Shopware Community Day 2016 war ein echtes Aha-Erlebnis. Großartige Vorträge, wertvolle und spannende Diskussionen, innovative, provokante Ideen. Grandios!

Einzig Tobit hat sich nicht mit Ruhm bekleckert und baute ein paar Aussetzer ein. Mal wieder ein Dauerausfall vom WLAN, Chaos bei der Zimmerbelegung des Hotels um am ersten Abend war das Essen scheinbar eine Herausforderung für die Mitarbeiter.