Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

Produktkennzeichnungen auf eBay werden Pflicht. EBay Händler! Kommt aus den Puschen, es wird ernst!

EBay macht nun endlich ernst und führt die verpflichtende Angabe von Produktkennzeichnungen ein. 2 Daten sind zu beachten: Ab dem 31.1.2016 werden die Angabe von Produktkennzeichnungen in Angeboten mit Varianten Pflicht und ab dem 29. Februar 2016 wird die Angabe von Produktkennzeichnung für neue oder vom Hersteller generalüberholt Artikel in weiteren Kategorien verpflichtend.

Das hat eBay veröffentlicht:

Die aktuellen News könnt ihr hier nachlesen. Die beiden Kategorienübersichten findet ihr hierund hier. Und hier hat eBay ein großartiges Video online gestellt, indem Gleb Loumer, Director Seller & Buyer Experience, erklärt, warum strukturierte Produktdaten so wichtig sind. Es lohnt sich, das Video anzuschauen.

Was sind Produktkennzeichnungen?

Produktkennzeichnungen sind Angaben zu euren Artikeln, die es ermöglichen, euer Produkt eindeutig zu identifizieren. Das sind dann: die Marke, MPN und die GTIN/EAN.

1. Die Marke. Das sollte klar sein. Eine Marke wäre zum Beispiel VW, BMW oder Audi.

2. Die MPN. Das ist die englische Abkürzung für den deutschen Begriff Herstellernummer (Manufacturer Pat Number). Diese Nummern findet ihr meist in den Herstellerkatalogen oder aber ihr bestellt bereits mit diesen Nummern bei euren Herstellern/Lieferanten.

3. Die GTIN/EAN. Diese Nummern habe ich bereits hier erklärt. Das ist der Barcode, der auf euren Artikeln seht.

Warum sind Produktkennzeichnungen ein Muss und das nicht nur bei eBay?

Die Suchmaschinen mögen strukturierte Produktdaten. Auch eBay profitiert stark von Kaufinteressenten, die über Suchmaschinen auf eBay geleitet werden. Daher ist es wichtig, dass in Suchmaschinen eBay-Angebote prominent angezeigt werden. Das geht aber nur, wenn eBay eindeutige Angebote liefern kann und das passiert halt dadurch, dass ihr mithilfe der Produktkennzeichnungen strukturierte Produktdaten liefert. Ihr als Händler profitiert also sofort von den angegebenen Produktdaten, weil so eure Angebote in den Suchmaschinen besser gefunden werden. Die Sichtbarkeit eurer Waren wird erhöht.

Wenn ihr in euren Angeboten eine EAN/GTIN angebt, werden eure Angebote auch bei der eBay-Suche hochrangiger dargestellt. Ihr alle kennt die Möglichkeit, mit einem Barcode-Scanner Produkte zu vergleichen und zu finden. Das geht natürlich nur, wenn auch ihr bei euren Artikeln eine EAN/GTIN hinterlegt habt.

Bisher war es schwer für eBay, Produktbewertungen darzustellen. Mithilfe strukturierter Produktdaten lassen sich nun Angebot und Produkt verbinden, sodass auch Produktbewertungen angezeigt werden können.

In dem Moment, wo eure Angebote durch die strukturierten Produktdaten auch besser identifizierbar sind, hat eBay jetzt auch die Möglichkeit, eure Anzeigen besser zu bewerben. Und ich kann euch versichern, dass eBay diese Möglichkeit aktiv und intensiv nutzen wird.

Zusammenfassend bedeutet die Schaffung von strukturierten Produktdaten, dass eure Käufer eure Angebote besser im Netz finden können, sie bessere Suchergebnisse angezeigt bekommen und natürlich auch mit Produktempfehlungen inspiriert werden können und euch kann eBay Tipps zur Optimierung eurer Artikel geben. Unterm Strich bedeutet das: Eure Verkaufszahlen gehen durch die Decke!

Letztlich motiviert eBay einen vernünftigen Produktdatensatz zu produzieren. Diesen könnt ihr nicht nur bei eBay, sondern auch auf anderen Marktplätzen, Plattformen und euren Shops verwenden. Auch wenn die Verpflichtung zur Angabe der Produktkennzeichnung euch erst einmal Arbeit macht, so kann ich euch aus meiner Erfahrung sagen, dass das eine existenzielle Sache für euch ist. Oder aber in meiner Kölschen Deutlichkeit: Macht ihr das nicht, geht ihr baden!

Es gibt Grauzonen. Ich empfehle sie nicht zu nutzen.

Für einige Kategorien wird es Ausnahmen geben und nach wie vor besteht die Möglichkeit “Nicht zutreffend” anzugeben. Ich empfehle jedoch, diese Möglichkeiten NICHT zu nutzen!

Warum? Ganz einfach, weil dann eure Produkte weder bei eBay selbst, noch in den Suchmaschinen gut gefunden werden können! Bitte unterschätzt das nicht. Diejenigen, die jetzt aus Bequemlichkeit, Faulheit, oder falscher Prioritätensetzung diese Möglichkeit nicht nutzen, werden das in Kürze bitter spüren!

Ich habe keine Herstellernummern und auch keine EAN/GTIN. Was nun?

Einfach ist es, wenn ihr keine EAN/GTIN habt. Diese könnt ihr recht einfach und kostengünstig über die GS 1 Germany beziehen. Hier ein Link zum Portal.

WARNUNG! Fallt bitte nicht auf die betrügerischen, wettbewerbswidrigen und meist auch illegalen Angebote im Netz rein, die euch EAN/GTIN Nummern anbieten. In Deutschland können diese Nummern AUSSCHLIESSLICH von der GS 1 rechtssicher bezogen werden. Erwerbt ihr diese Nummern aus anderen Quellen, setzt ihr euch einem erheblichen Abmahnungsrisiko aus. Also lasst die Finger davon!

Viele von euch handeln mit Gebrauchtartikel und es ist mitunter schwer, die ursprüngliche EAN/GTIN zu ermitteln. Mein Tipp: Schaut doch einmal bei den ganzen Re-Commerce-Buden vorbei, wie zum Beispiel rebuy oder momox. Findet ihr dort euer Produkt, dann habt ihr auch eine EAN/GTIN.

Und geht es gar nicht anders, arbeitet mit Marke, Hersteller und Artikelnummer. Als letzte Möglichkeit könnt ihr ja auch eine Fantasiemarke und eure eigene Artikelnummer nehmen, mit der ihr das Produkt in eurer Warenwirtschaft führt.

Meine Meinung:

Diese Entwicklung bei eBay strukturierte Produktdaten zu schaffen finde ich einfach nur großartig. Das ist der Schritt in die absolut richtige Richtung. Schließlich hilft eBay damit jedem Händler selber einen vernünftigen Produktdatensatz zu schaffen. Und dieser gehört zu den absoluten Basics eines jeden Onlinehändlers.

Bereits seit den späten sechziger Jahren findet ihr in jedem Supermarkt, bei jedem Discounter und in jedem Baumarkt Barcodes. Lediglich in Tante-Emma-Läden, auf Schrottplätzen oder Flohmärkten gibt es so etwas nicht. EBay erfindet hier nicht das Rad neu, sondern unterstützt euch auf dem Weg zur Professionalisierung eures Handels.

Die Schaffung von strukturierten Produktdaten ist die eine Sache. Das andere ist, was denn tatsächlich damit passiert. Und da habe ich schon eine Menge aus sicherer Quelle gehört. Ich freue mich wirklich, und bin mir sicher, dass eBay hier den richtigen Weg geht. In meinen Augen wird das für alle Onlinehändler der richtige Treibstoff für einen besseren Umsatz sein.

Vertragsstrafen für Händler – Das fiese Ding!

Vertragsstrafen sind fies, weil sie eine Unmenge an Gefahren in sich bergen, welche die meisten Händler übersehen. Und kaum ein Anwalt warnt euch vor diesen Risiken.

Die meisten von euch kennen das ja: Ihr erhaltet eine Abmahnung dann nehmt ihr euch einen Anwalt, dieser verhandelt ein wenig und zum Schluss gebt ihr eine Unterlassungserklärung ab. In dieser ist, zum Ausschluss der Wiederholungsgefahr, eine Geldbuße vereinbart. Diese ist entweder starr und liegt meist bei 5001 € oder sie ist flexibel (Hamburger Brauch) und wird im Falle eines Verstoßes durch das Gericht festgelegt.

Die Gemeinheit beginnt nun damit, dass, sobald ihr die Unterlassungserklärung unterschrieben habt und diese dem Gegner zugegangen ist, alle Verstöße augenblicklich abgestellt sein müssen. Ist das nicht der Fall, habt ihr eine Vertragsstrafe an der Backe. Und genau da ist auch der Knackpunkt!

Wer schlampig ist, der zahlt

Achtet penibel darauf, dass auch wirklich bei all euren Angeboten und allen Präsenzen die Wettbewerbsverstöße beseitigt sind. Es gibt hier keine sogenannte “Aufbrauchfrist”. Ist noch irgend ein Verstoß da, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Aus meiner eigenen Abmahnpraxis gebe ich euch jetzt ein paar Tipps, wie ich vorgegangen bin, um Verstöße des Gegners zu finden:

1. Da ich ja meistens eBay-Angebote abgemahnt habe, habe ich zunächst auch diese überprüft. Wenn Wettbewerber mehrere 10.000 Artikel online hatten, war die Chance hoch einen weiteren Verstoß zu finden.

2. Die meisten meiner Wettbewerber haben oft auch nur ihre Angebote bei eBay bearbeitet und haben völlig vergessen, dass die gleichen Verstöße gleichzeitig auch auf anderen Plattformen vorhanden waren. Zum Beispiel bei Amazon oder auf anderen Marktplätzen.

3. Viele meiner “Gegner” hatten im Laufe der Zeit ihre Shops erneuert. Jedoch waren ihre alten Onlineshops noch immer erreichbar. Zack! Schon war auch hier eine Vertragsstrafe fällig.

4. Natürlich habe ich auch Testkäufe durchgeführt. Und siehe da, auch hier haben viele Händler schlicht vergessen, ihre Rechtstexte neu zu justieren. Widerrufsbelehrungen auf Rechnungen, falsche Werbeaussagen auf Lieferpapieren oder Paketbeilagen und schon hatte ich den Wettbewerber wieder an den Hammelbeinen.

5. Hatte ein Wettbewerber meine Bilder benutzt, vergaß er anschließend, diese im Google-Cache zu löschen. Auch das war dann sehr dumm für ihn.

Unterschätzt NIE das Risiko

Ich hatte einen kleinen Händler, der es doch tatsächlich geschafft hat, über knapp 5 Jahre Vertragsstrafen an mich abzustottern. War er mit einer fertig, kam dann direkt die Nächste. Ich habe nahezu alle Einnahmen aus den Vertragsstrafen an ein Kinderheim gespendet. Dieses konnte sich zum Schluss einen komplett neuen Computerraum für die Kinder durch diese Spenden einrichten.

Eine Möglichkeit die Vertragsstrafe zu umgehen

Wenn Ihr vor solch einem Szenario schiss habt, gibt es auch die Möglichkeit die Vertragsstrafen zu umgehen. Ihr gebt dann einfach keine Unterlassungserklärung ab, sondern lasst es auf eine einstweilige Verfügung ankommen. Danach lasst ihr über euren Anwalt eine Abschlusserklärung abgeben. Ab diesem Zeitpunkt sollten dann alle Verstöße abgestellt sein. Ist das nicht der Fall, dann tut es nicht so weh, denn das Vorgehen ist ein anderes. Euer Gegner muss dann ein Ordnungsgeldverfahren anstreben. Die Höhe des Betrages wird dann vom Gericht festgelegt und die Kohle geht an den Vater Staat. Ein solches Vorgehen hat den Charme, dass viele Wettbewerber sich nicht allzu sehr um weitere Verstöße kümmern. Das Geld geht ja nicht in deren Tasche. Das ist also ein bisschen wie das Spiel mit dem Feuer. Es kann gut gehen, muss aber nicht.

DiMaBay Paketdienstleister – Was war da los? Ein 2. Affiliprint Debakel?

DiMaBay ist Deutschlands größter vom Inhaber geführter Paketbeilagendienstleister, mit Sitz in Berlin und Bayern. Bei über 7000 Versandpartnern werden über 20 Millionen Sendungen im Monat mit Paketbeilagen gefüllt.

Was war los? Ich erhielt Ende vergangenen Jahres von einem bayerischen Versender für Bootszubehör die Nachricht, dass er seit 2 Jahren keine Gutschriftauszahlungen mehr von DiMaBay erhalten hat. Noch bevor ich mich selbst mit DiMaBay in Verbindung gesetzt hatte, erhielt der Händler bereits die Nachricht, dass alle Gutschriften sofort ausgezahlt werden. Bei der internen Kontrolle von DiMaBay, entdeckten sie sogar noch 3 weitere Gutschriften, die nicht ausgezahlt waren.

Als ich diese Nachricht erhielt, klingelten bei mir sofort alle Alarmglocken. Wir erinnern uns noch alle an die Pleite von Affiliprint. Daher nahm ich sofort Kontakt mit DiMaBay auf.

Martin Ehrentreich, Gründer und Geschäftsführer von DiMaBay, reagierte sofort und erklärte den Grund, warum es zu diesem Fehler gekommen ist. Durch den Umzug von Bayreuth nach Berlin und der starken Expansion, klappten einfach einige Prozesse bei DiMaBay nicht mehr optimal. Das ist in meinen Augen eine ehrliche Antwort, die auch nicht weiter kommentiert werden muss. So etwas sollte normalerweise nicht passieren, aber wie das Leben einmal so spielt: in der Realität geht halt auch mal etwas schief.

Erzählen kann man mir sehr viel, wenn der Tag lang ist, daher bat ich Martin Ehrentreich, mir ein paar Referenzkunden zu nennen, mit denen ich mich einmal unterhalten kann. Unisono bestätigten mir alle antwortenden Kunden, dass DiMaBay einwandfrei funktioniere. Das hat mich sehr gefreut zu hören, da ich einige Händler persönlich kenne, wie zum Beispiel Antonio Legato von about-tea.de. Deshalb waren die Berichte für mich nun auch absolut glaubwürdig.

Fazit

Mit DiMaBay ist nicht nur alles okay, ich kann diesen Dienstleister auch ganz offen jedem empfehlen. Wer also an Paketbeilagen interessiert ist und sich noch ein wenig dazuverdienen möchte, dem lege ich nahe, sich auch einmal ein Angebot von DiMaBay einzuholen.

Bewertung eines Onlinehandels – Auf die Frage eines Onlinehändlers: Wie bewerte ich mein Business?

Gestern wurde von einem Onlinehändler in der Wortfilter-Facebook Gruppe die Frage gestellt, wie denn ein Onlinehandel bewertet wird. Vorab: Die Frage lässt sich nicht klar beantworten. Aber ich kann ein paar Tipps geben, wie man annähernd an den Wert seines Geschäftes kommt.

Die Grundlagen

Grundsätzlich solltet ihr folgende Überlegungen anstellen: wenn ich 1000 € auf mein Sparbuch lege, dann möchte ich dafür Zinsen erhalten. D. h.: Mein Kapitaleinsatz sollte verzinst werden. Wenn ich nun das Sparbuch auflösen möchte, definiert also mein Kapitaleinsatz plus die Zinsen, die ich zurückbekomme, den Wert meines Sparbuchs. Genau so könnt ihr auch an die Wertermittlung eures Geschäfts rangehen.

Ihr habt also eine Menge Kapital in eurem Geschäft stecken. Das sind zum Beispiel euer Warenbestand, eure Rechner und eure Software. Die Anlagegüter. Die zusammen ergeben nun die Kohle, die ihr in eurem Geschäft stecken habt. So, und zum Ende eines Geschäftsjahres sollte also dieses Kapital für euch Zinsen erarbeiten. Das ist euer Gewinn. Ein Beispiel: Macht ihr also 20.000 € Gewinn und habt 100.000 € in eurem Betrieb stecken, dann habt ihr eine Kapitalverzinsung von 20 %. Die Höhe der Kapitalverzinsung sollte auch deutlich höher sein als das, was ihr auf einer Bank bekommt, denn ihr tragt ja auch ein erheblich höheres Risiko.

Das Ertragswertverfahren

Das am meisten angewandte Verfahren ist das Ertragswertverfahren. Und das rechnet sich so: Wie der Name schon sagt, geht es darum, zu ermitteln, was der Käufer mit eurem Geschäft verdienen kann. Es werden also die durchschnittlichen Erträge vor Steuern der letzten 3 Jahre und die geschätzten Erträge der zukünftigen 3 Jahre ermittelt. Dieser durchschnittliche Wert wird nun durch den Zinssatz (Kapitalisierungszinssatz) geteilt. Im obigen Beispiel sieht die Rechnung dann so aus: 20.000 € / 0,2 = 100.000 €. Die Herausforderung bei diesem Bewertungsverfahren sind zum einen die Prognose der zukünftigen Gewinne wie auch die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes.

Die Pi-mal-Daumen Methode

Ein anderer, wesentlich einfacherer Ansatz ist der, das sich die Höhe des Kaufpreises nach 5-8 Jahren aus den Gewinnen eingespielt haben muss. Das bedeutet also bei unserem Beispiel, dass das Unternehmen zwischen 100 und 160.000 € Wert wäre.

Für eine Circa-Berechnung eures Geschäftswertes sollten beide Ansätze ausreichend sein. Da ja die meisten von euch hauptsächlich über Marktplätze und unternehmensfremden Plattformen ihren Handel betreiben, sind in meinen Augen da auch eher noch Abschläge zu machen. Denn die Abhängigkeit, die sich aus dem Plattformhandel ergibt, wirkt sich eher negativ auf den Unternehmenswert aus.

Zum Schluß noch ein paar Gedanken

Da die meisten von euch auch ein Geschäftsmodell verfolgen, was jederzeit ersetzbar ist, wird auch hier noch ein Abschlag gemacht werden müssen. Ein Beispiel hierzu: Es gibt Hunderte von Autoteilehändlern auf eBay. Keiner von ihnen (zumindest aber die wenigsten) haben ein Alleinstellungsmerkmal. Im Grunde genommen ist es also noch nicht einmal notwendig, eine Firma zu kaufen, sondern jeder kann mit ausreichend Kapital das Geschäft selber und alleine aufziehen.

Eine Sache sollte nicht vergessen werden: Die Vorteile, die ihr für euer Unternehmen nutzt. Zum Beispiel zahlt ihr keine Miete und arbeitet sozusagen von zu Hause aus. Weiterhin zahlt ihr euch kein marktübliches Gehalt. So etwas rechnet man dann aus der Unternehmensbewertung heraus. Das bedeutet aber trotzdem, dass ein realistisches Gehalt und realistische Mieten angesetzt werden müssen. Über diese Beträge wird sich dann euer rechnerischer Gewinn verringern.

 

Marktplatz-Trends 2016: Ich dann auch einmal! Was wird 2016 kommen? Was wird uns bewegen?

Die Übermacht von Amazon, Zalando und Co. scheint nun auch bei den kleineren und mittleren Händlern angekommen zu sein. Selten habe ich so viele Klagen über Umsatzrückgänge gelesen. Nicht nur die eBay Händler klagen, sondern auch bei den Amazon Marktplatzhändlern wird fleißig gejammert. In einigen Bereichen sind Umsatzrückgänge in zweistelliger Höhe zu beobachten.

Lokale Händler werden wach. Auch sie werden dieses Jahr massiv in den umkämpften Onlinemarkt drängen und wie so oft, werden auch hier die Marktplatz-Plattformen die Eintrittskanäle sein. Nicht zu unterschätzen ist die große Zahl an lokalen Händlern, die den Weg ins Internet finden können. Hieraus wird eine ganz neue Wettbewerbssituation entstehen. Das wird eine echte Herausforderung für Pure-Player, die ausschließlich auf den Online-Markt setzen.

Aber auch der grenzüberschreitende Handel wird zunehmend, für die in Deutschland ansässigen Händler, ein Thema werden. Während auf der Wettbewerbsseite die Chinesen massiv in den Markt drängen, stellt sich die Frage, ob die Händler bereit sind, diese Entwicklung nicht als Einbahnstraße zu verstehen.

Händler werden Antworten auf Fragen finden müssen, die sich aus diesen Entwicklungen ergeben. Eine große Herausforderung!

Diese Dinge werden in meinen Augen das Jahr maßgeblich bestimmen. Weiterhin werden ebenfalls diese Themen uns 2016 beeinflussen:

Curated Shopping!

Curated Shopping wird eine der Möglichkeiten sein, die kleine und mittlere Händler nutzen sollten, um sich Alleinstellungsmerkmale zu erarbeiten. Naturgemäß stehen den kleineren und mittleren Geschäften nicht die Ressourcen für große Investitionen zur Kundenbindung zur Verfügung. Daher wird es wichtig sein, sich mit persönlichem Einsatz, Service und Beratung einen Vorteil zu verschaffen.

AI und IoT werden für Überraschungen sorgen!

“Künstliche Intelligenz” und “Das Internet der Dinge” werden mit Sicherheit eine Menge an neuen Möglichkeiten dieses Jahr hervorbringen. Ich bin mir sicher, dass sich hieraus große Einflüsse auf den Handel ergeben werden. Man denke nur an die Möglichkeiten, die einen jetzt schon Apples “Siri” bietet. Und man muss nicht weit in die Zukunft schauen, wenn man sich die Möglichkeiten von Amazons “DASH-Button” oder “Echo” ausmalen möchte.

Daten, Datenschutz und Datensicherheit!

Das Hacken von Daten ist nicht mehr nur eine Randerscheinung, sondern ist nahezu allgegenwärtig. Mit wachsenden Online-Geldströmen steigt auch die Begehrlichkeit der Cyber-Kriminellen. Das heißt: Die Herausforderungen an Datensicherheit und Datenschutz wird auch in diesem Jahr weiter wachsen. Aber nicht nur die Kriminellen hätten gerne unsere Daten, sondern auch viele Unternehmen werden ihre Bemühungen, Daten zu speichern, noch steigern. Hier sind viele Fragen schlicht noch nicht beantwortet. Stichwort: “Geoblocking”. Der Datenschutz darf nicht so weit gehen, dass er Händler bei ihren Geschäften behindert oder gar ganze Gruppen ausschließt.

Das Einhornsterben!

Steht dem Markt auch 2016 noch so unglaublich viel Risikokapital zur Verfügung? Ich glaube nein und bin der Meinung, dass es zu einer Konsolidierung kommen wird. Das bedeutet: Start-ups werden mit weniger Budget auskommen müssen und die Champagne-Szene in Berlin wird deutlich schrumpfen. Ich begrüße diese Entwicklung, denn ordentliches Wirtschaften mit Geld sollte immer Basis einer Unternehmung sein.

Mobil, mobil und noch einmal mobil!

Gerade bei kleineren und mittleren Händlern besteht noch ein erheblicher Nachholbedarf, ihre Angebote mobil-optimiert darzustellen. Es ist nicht erst 5 vor, sondern bereits 5 nach 12. Die Händler müssen sich richtig sputen, damit sie den Anschluss nicht verpassen.

Kanal denken, was ist das? Connected Commerce!

Das eigentlich nur in den Köpfen der E-Commerce-Szene verhaftete Kanaldenken, wird sich auflösen und Händler und Dienstleister werden lernen müssen, die Angebote durch die Kundenbrille zu sehen. Der Kunde hat noch nie einen Unterschied zwischen online, mobil oder lokal gemacht. Diese Sichtweise sollte nun auch in unserer Branche ankommen. Sowohl Dienstleistungen wie auch Händler sollten ihr Handeln danach ausrichten.

Lokal präsent zu sein ist wichtig!

Gibt es ein Revival der Innenstädte? Ich denke ja. Meines Erachtens ist das größte Problem lokaler Händler die Auffindbarkeit ihrer Angebote im Netz. Das muss gelöst werden. Ansätze wie Online-City Wuppertal oder eBay Mönchengladbach werden viele Erkenntnisse liefern aus denen gelernt werden kann, soll und muss. Das Geschäft in Innenstadtlage muss als Lager gesehen werden. Als größte Schwierigkeit sehe ich aber dabei die Entwicklung der Mietpreise.

Marktplätze werden für Bewegung sorgen: Amazon, Rakuten und Alibaba werden uns in Trab halten!

Von den großen Marktplätzen Amazon, Rakuten und Alibaba, erwarte ich 2016 einige fette Überraschungen. Ich finde es wichtig, dass sich bisweilen nur in Deutschland tätige Onlinehändler dringend auf ein internationales Geschäft vorbereiten.

Eigenmarken: Marke, Marke und noch mal Marke!

Die Eigenmarke wird auf manchen Marktplätzen in 2016 das einzige Alleinstellungsmerkmal gegenüber Wettbewerbern sein. Umso wichtiger ist es, mit eigenen Produkten den Weg in die Eigenmarke zu finden. Dazu gehört nicht nur die Registrierung der Marke, sondern auch ein ausgefeiltes Markenmanagement.

Auch die Software, die den Händlern zur Verfügung gestellt wird, muss sich ändern!

Leider ist es ja oft so, dass fehlende Softwarelösungen eine echte Innovationsbremse sind. Ich denke das wird besonders in 2016 deutlich werden. Mir sind nur wenige Dienstleister bekannt, die sich bereits ausreichend mit ihrer Software auf die Bedürfnisse der Händler ausrichten.

Fazit:

Zu erkennen, was 2016 relevant wird und was tatsächlich passiert, ist wie der Blick in eine Glaskugel. Nicht sicher und es kann eigentlich auch ganz anders kommen.

Im Zweifel halte ich mich da an das Kölsche Grundgesetz. Artikel 1 und 2:

“Et kütt wie et kütt.” und “Et hätt noch emmer joot jejange.”

Ich persönlich finde die Entwicklungen von Amazon, Rakuten und Alibaba am spannendsten. Gerade Alibaba, größer als Amazon, hat nahezu unerschöpfliche Möglichkeiten. Und dann ist ja auch noch eBay da! Ich bin sehr neugierig wie eBay sich in diesem Spannungsfeld entwickeln wird.

Hier hast du deine Amazon-News von heute!

Finde ich gut: Amazon spendet die Einnahmen aus der PEGIDA Hymne einer gemeinnützigen Organisation, die Flüchtlinge unterstützt. Grandiose Idee!

In England vergibt Amazon nun Kredite an Privatkunden. Wer über 400 £ einkauft, kann seine Rechnung bei Amazon auf Ratata zahlen.

Völlig daneben finde ich den ver.di-Aufruf zum Amazon Boykott. Der Landesverband Hessen ruft sogar zu einer Solidaritätshandlung auf. Aber müssen Kunden für mindestens 40 € bestellen und diese Ware dann retourschicken? In das Paket sollen sie dann auch noch eine Solidaritätsbotschaft legen. Als ich das zum ersten Mal gelesen habe, dachte ich zunächst an ein Fake. Aber nach Überprüfung der Domain stellte ich fest, dass diese Aktion tatsächlich von ver.di kommt. Erschreckend!

Und dann war da noch das Amazon-Weihnachtsgeschäft. Offensichtlich hat Amazon das Rekordjahr 2014 wieder einmal übertroffen. Wie gewohnt, liefert Amazon keine genauen Zahlen, sodass man nur vermuten kann. In den Medien werden Umsatzzahlen von mehreren Milliarden Euro kolportiert.

Ende Dezember hat der Kartellsenat des OLG Frankfurt ein Urteil gesprochen. Hier ging es um das Verbot, Markenartikel über Amazon zu vertreiben. Das Gericht befand es als zulässig, dass der Hersteller von Markenrucksäcken seinen Händlern untersagen darf, die Ware auf Amazon anzubieten. Gleichzeitig wurde aber dem Händler die Möglichkeit zugesprochen, diese Artikel in Preissuchmaschinen zu bewerben. Einen guten Kommentar zu diesem Urteil findet ihr hier.

Drohende neue Abmahnungen? Die OS Plattform der EU sorgt für Verwirrung.

Die Themen: Alternative Streitbeilegung und online Streitbeilegung, sorgen derzeit für Verwirrung. Die EU verpflichtet die Onlinehändler zum 9.1.2016, auf die OS-Plattform der EU zu verlinken, aber diese Plattform gibt es noch nicht.

Das bedeutet zunächst, dass sich die Händler noch keine Sorgen machen müssen. Jedoch soll die Plattform ab Februar 2016 online sein. Dann werden einige Änderungen auf die Händler zukommen.

Leider haben sich bisweilen nur wenige Anwaltskanzleien mit dem Thema ausführlich beschäftigt, sodass es noch nicht genügend Informationen gibt.

Einen sehr ausführlichen Artikel hat Internetrecht-Rostock.de geschrieben:

https://internetrecht-rostock.de/link-os-plattform-online-streitbeilegung.htm

Fazit: Viel Lärm um Nichts. Gegenwärtig können weder die EU noch die deutsche Gesetzgebung die EU-Richtlinie umsetzen. Das bedeutet: der Onlinehändler muss sich zurzeit noch keine Gedanken machen. Aber wie es leider immer so ist: aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Verbraucherschutzrichtlinie wird mit Sicherheit im Laufe des Jahres 2016 auf uns zukommen. Das bedeutet, dass es Änderungen in den Artikelbeschreibungen, AGB’s sowie Impressen geben wird.

KW-Commerce Hintergründe – Nö, die Artikel sind nicht sexy, aber sie spülen Kohle in die Kasse

 

Ich habe heute einen sehr geilen Artikel bei gruenderszene.de gefunden. Er ist deshalb so grandios, weil er den Einblick in einen sehr bodenständigen und normalen Onlinehandel erlaubt. KW-Commerce aus Berlin hat das Günderszene Ranking 2015 gewonnen und ist der digitale Überflieger dieses Jahr. Gegründet wurde KW-Commerce von Jens Wasel und Max Kronberg in Berlin. Jens Wasel ist im Übrigen auch Vorsitzender des Arbeitskreise Marktplätze vom Händlerbund. Wer sich mit ihm also einmal austauschen möchte, kommt einfach zum nächsten Arbeitskreis Treffen im Frühjahr 2016. Jens steht in meinen Augen für den typischen bodenständigen Onlinehändler, der sich mit allen Herausforderungen pragmatisch auseinandergesetzt hat und so seinen Weg erfolgreich geht. Viele Marktplätze, viele Länder, der Blick für die Automatisation und er sieht China nicht als Einbahnstraße. Klasse! Aber lest selber die Geschichte von KW-Commerce…

 

Kundenservice im Online-Handel – Der tägliche Wahnsinn!

 

Der Kundenservice ist und bleibt eine Herausforderung für jeden Händler. Wir versuchen alle immer das Beste zu geben, leider gelingt uns das nicht immer und wir kassieren Mängel oder negatives Feedback. Zum Glück gibt es nicht nur die “Arschlochkunden”, sondern auch mehr oder weniger entspannte Mitmenschen deren Probleme wir im Kundenservice zu lösen haben. In meiner aktiven Zeit als Händler habe ich auch täglich im Kundenservice mitgearbeitet und einiges (leider erst sehr spät) gelernt. Ein paar Tipps möchte ich euch weitergeben:

1. Standardmails sind Mist. Sie sind unpersönlich und der Kunde fühlt sich nicht angesprochen. Auch wenn es anstrengend ist jedes Mal den Namen aus der Wawi zu kopieren, es macht Sinn. Denn so könnt ihr den Kunden direkt in der ersten Zeile eurer Mail persönlich abholen.

2. Standard Texte können gut sein, und sollten es auch. Es ist nichts dagegen einzuwenden Kunden Standardtexte zu senden. Nur achtet darauf, dass ihr genau auf die Kundenfrage eingeht. Es macht keinen Sinn die Texte einfach rauszuhauen, das führt nur zur Unzufriedenheit auf der Kundenseite und zu einer erneuten Nachfrage. Also den Standardtext eher als Vorlage sehen und ihn auf das konkrete Anliegen anpassen.

3. Größere Händler nutzen Ticketsysteme in denen Texte bereits vorformuliert sind. Nehmt euch ein einfaches Word-Dokument und fertigt euch selber die Standard-Texte. Dadurch spart ihr viel Zeit.

4. 1 Euro fürs Phrasenschwein: Kunden erwarten Lösungen. Genauso ist es. Wenn Euch oder dem Kunden ein Fehler passiert ist, eiert nicht rum, packt eine Lösung aus die der Kunden gut findet und ihr habt 2 Fliegen mit einer Klatsche erschlagen: 1. Der Kunde ist zufrieden und 2. Ihr reduziert die Rückfragen.

5. Denk wirtschaftlich. Für einen 10 Euro Artikel lohnt es sich nicht 3-mal hin- und her zu schreiben. Versucht den Sack mit der ersten Mail zu zu machen.

6. Vertrauen! Der Kunde möchte sein Problem gelöst wissen. Lasst ihn nicht erst die Ware zurücksenden. Er hat euch auch vertraut als er Vorkasse gezahlt hat.

7. Setzt Euch einmal am Tag die Kundenbrille auf und stellt euch die Frage, ob ihr es ok findet, wenn ihr so als Kunde behandelt werdet wie ihr es macht. Und seid ehrlich!

8. Messt eure Performance. Ein einfacher Indikator ist die Anzahl an Rückfragen bis ein Ticket (Kundenanfrage) abgearbeitet ist. Die Zahl der Rückfragen sollte möglichst gering sein. Also lieber etwas mehr Zeit in die erste Antwort stecken als 2-mal Rückfragen beantworten.

9. Antwortzeit. Seit schnell. Das erspart euch nicht nur eine 2. Anfrage, sondern reduziert auch die Telefonanfragen. In den Kernzeiten, also zwischen 6.00 und 23.00 Uhr solltet ihr innerhalb von maximal 3 Stunden antworten können.

10. Der Abspann. Fragt nach ob das Kundenproblem gelöst ist und seid nett. Ein Abschied wie: “Schöne Grüße nach [Wohnort Kunde]” verbunden mit saisonalen Wünschen ist nett und kommt gut an.

Immer locker bleiben und ihr rockt das schon. Und wenn es mal wirklich kniffelig wird eine Kundenmail zu beantworten, dann ruft den Kunden einfach an. Nicht alles ist immer per Mail lösbar. Euer Glückshormonpegel sollte am Ende des Tages steigen, wenn ihr das Gefühl habt den Kunden gedient zu haben.

Rechtssicherer Umgang mit Widerruf und Retoure [BASICS]

 

Köln, 16. Dezember 2015 – Mit einem Klick ist schnell etwas im Internet bestellt. Doch nicht immer möchte der Kunde die bestellte Ware auch behalten. Die Gründe dafür sind verschieden. Sowohl für die Online-Händler als auch für deren Kunden ist es daher wichtig zu wissen, dass dem Verbraucher beim Online-Einkauf ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zusteht. Als Online-Händler benötigt man deshalb nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern vor allem auch aus rechtlichen Erwägungen ein professionelles Retourenmanagement. Was es dabei zu beachten gibt, erklärt Martin Rätze, Rechtsexperte bei Trusted Shops.

Beim Widerruf ist keine Form vorgeschrieben

Der Verbraucher ist bei der Ausübung seines Widerrufsrechtes nicht an eine bestimmte Form gebunden. Er kann den Widerruf per Brief, E-Mail, Telefon oder Fax erklären. Wichtig ist dabei nur: Aus der Erklärung des Verbrauchers muss eindeutig der Entschluss hervorgehen, dass er den Vertrag widerrufen möchte. “Ich möchte umtauschen” wäre zum Beispiel keine eindeutige Erklärung. Eine Begründung für den Widerruf muss der Verbraucher ebenfalls nicht liefern.

Widerrufsfrist: 14 Tage ab Warenlieferung

Der Verbraucher hat für die Ausübung seines Widerrufsrechtes 14 Tage Zeit. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von ihm benannten Dritten, der nicht der Beförderer der Waren ist, übergeben wurde. Für die Fristwahrung genügt die rechtszeitige Absendung des Widerrufs.

Wichtig: Der Verbraucher kann die Ware auch schon widerrufen, wenn diese noch nicht bei ihm eingetroffen ist.

Warenrücksendung innerhalb von 14 Tagen

Mit Absenden des Widerrufs beginnt für den Verbraucher erneut eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer er die Ware an den Händler zurückschicken muss. Zur Fristwahrung genügt auch hier die ordnungsgemäße Absendung der Ware.

Kaufpreiserstattung innerhalb von 14 Tagen

Mit Erhalt des Widerrufs (wichtig: nicht mit Erhalt der Ware) beginnt für den Online-Händler eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer er dem Kunden den Kaufpreis erstatten muss. Allerdings kann der Händler ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Er kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware oder einen Nachweis der ordnungsgemäßen Ablieferung durch den Verbraucher erhalten hat. In diesem Fall muss das Geld unverzüglich erstattet werden.

Hin- und Rücksendekosten

Im Widerrufsfall müssen dem Verbraucher die Hinsendekosten erstattet werden – allerdings nur in der Höhe der günstigsten Standard-Versandart im Online-Shop. Hat der Verbraucher zum Beispiel eine teurere Expresssendung verlangt, müssen diese Kosten nicht erstattet werden.

Ob der Verbraucher die Rücksendekosten tragen muss, ist eine Frage des Einzelfalls. Hier kommt es auf die Regelungen an, die der Händler mit dem Verbraucher vereinbart hat. Der Verbraucher muss die Rücksendekosten nur tragen, wenn er über diesen Umstand informiert worden ist – zum Beispiel im Rahmen der Widerrufsbelehrung. Eine Besonderheit gilt hier bei Waren, die nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, zum Beispiel Speditionswaren. Bei diesen reicht nicht die Info, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Vielmehr sind diese Kosten der Höhe nach anzugeben, ebenfalls vor Abgabe der Bestellung.

Erstattung des Warenwertes

Letztlich ist dem Verbraucher bei Widerruf der Kaufpreis für das Produkt zu erstatten. Allerdings kann es sein, dass der Online-Händler einen Anspruch auf Wertersatz hat. Dies ist der Fall, wenn die Ware einen Wertverlust erlitten hat und dieser Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Eigenschaften, Beschaffenheit und Funktionsweise nicht notwendig war. Ob ein Wertersatzanspruch besteht, ist eine schwierige Frage des Einzelfalls. Vergleiche mit den Prüfungsmöglichkeiten in einem Ladengeschäft sind in der Regel nicht hilfreich, sondern eher irreführend.

Man sollte auch keine pauschalen Wertersatztabellen in den AGB verwenden, da diese unzulässige Schadenspauschalen darstellen würden.

Neben dem Anspruch auf Wertersatz für den Wertverlust einer Ware hat der Unternehmer keine weiteren Aufwendungs- und Schadenersatzansprüche im Widerrufsfall.

Abschließender Tipp

Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr Angebot auf einer Plattform kostenlos mit dem Trusted Shops Rechtstexter. Gehen Sie korrekt mit einem Widerruf um, denn auch eine falsche Handhabe in der Praxis kann abgemahnt werden. Ein korrektes Vorgehen im Widerrufsfall kann natürlich auch zu positiven Bewertungen führen und am Ende vielleicht sogar dazu, dass der Kunde wieder bei Ihnen einkauft.

Die Top News von heute zusammengefasst

 

Gründerszene stellt ein Startup vor welches eine Crowd-Paketzustellung plant. Spannende Idee, jedoch glaube ich nicht, dass sie sich durchsetzt. Wer hat schon Lust für kleines Geld Pakete durch die Weltgeschichte zu schleppen. Zumal es zu viele Touchpoints gibt die den eigenen Tagesablauf stören können. Oder seht ihr das anders?

https://www.gruenderszene.de/allgemein/packator-startup-scanner

Der Blog von Trusted Shops berichtete gestern über die Wichtigkeit von Gütesiegeln. Meine Meinung hierzu: Gütesiegel sind dann wichtig und richtig eingesetzt, wenn sie einen Mehrwert bieten. Käuferschutz ist ein Muss.

https://www.shopbetreiber-blog.de/2015/12/10/guetesiegel-studie

Auf internetword.de ist ein schönes Interview veröffentlicht mit Rakuten-AT-Chef Dieter Kindl. Interessant seine Ausführungen zu den Silver Surfern.

https://www.internetworld.de/e-commerce/rakuten/rakuten-senioren-grosse-chance-online-haendler-1063194.html

Bei etailment.de gibt es einen schönen Artikel über Paydirekt vs. PayPal. “Aber bis das neue Zahlungsverfahren in Sachen Akzeptanzstellen und Funktionalitäten auch nur in die Nähe von PayPal kommt, dürfte viel Zeit vergehen. Man darf gespannt sein, ob die beteiligten Institute diesen langen Atem haben werden.” Ich wage einmal ungeheuerliches: Nö, Paydirekt wird in überschaubarer Zeit wieder eingestampft.

https://etailment.de/thema/technologie/Paydirekt—ob-Paypal-diesmal-ernsthaft-in-Bedraengnis-kommt-3813

Onlinehaendler-news.de berichtet heute von der Alibaba Invasion. Ich denke allerdings, dass es noch knüppeldick kommen wird. Es ist 5 vor 12 dass sich deutsche Händler eine Strategie einfallen lassen müssen.

https://www.onlinehaendler-news.de/handel/allgemein/21598-alibaba-europa-spart-zoll.html

Und auf ecommercebytes.com dass eBay neuerdings Listings selbständig verändert. Und zwar dann wenn diese gegen Listing Policies verstoßen. Auf Inas Blog wurde von einer Editierung beim “keyword spamming” berichtet. Ich find’s gut. Bevor sich der Verkäufer mit Änderungen die Zeit totschlagen muss, soll eBay es doch erledigen.

https://www.ecommercebytes.com/cab/abn/y15/m12/i15/s01

excitingcommerce.de und Kassenzone berichten heute über MyDealz. Nach wie vor sind auf MyDealz immer Bots aktiv und Schummeleien an der Tagesordnung. Aber das 33 Min. Video ist schon scharfer Tobak. Hört mal von Min 20-23 rein!

https://www.kassenzone.de/2015/12/15/mydealz-fluch-oder-segen-fuer-den-handel/#more-6127
https://excitingcommerce.de/2015/12/14/die-wundersame-welt-von-mydealz-im-kassenzone-interview

Internetworld hat heute eine großartige Grafik zu Logistik Zahlen veröffentlicht:

https://www.internetworld.de/e-commerce/logistik/deutsche-e-commerce-logistik-2015-in-zahlen-1064920.html

Trends 2016. Keine Überraschungen. Denen stimme ich zu. Und nicht vergessen Alibaba und Rakuten auf dem Schirm behalten.

https://www.ecommerce-vision.de/e-commerce-trends-2016/

China-Händler: Der ultimative Ratgeber – Mach es ihnen nach!

 

Immer mehr Online Händler leiden unter der zunehmenden chinesischen Händler Konkurrenz.Onlinehaendler-news.de berichtet heute hier von der Invasion chinesischer Alibaba-Händler. Auf eBay und Amazon finden sich unter den Top 100 Elektronik Produkten circa 20% chinesische Händler die ohne, oder mit falschem Impressum anbieten, keine VAT haben, und kaum die Konsumenten gesetztes konform belehren. Die Plattform Betreiber eBay und Amazon unterstützen sogar noch massiv diesen Handel mit Programmen in Hongkong und China.

Was kann der deutsche Online Händler nun machen? Wie kann er sich wehren?

Es gibt nun 2 unterschiedliche Modelle wie die chinesischen Händler den deutschen Markt beackern. 1. Sie bieten aus China die Ware an und die Ware wird aus China versendet. Das passiert meist mit sehr günstigen Artikeln. Der Versand erfolgt meist über die China oder Hongkong Post. 2. Die Chinesen bieten die Ware auf deutschen Marktplätzen an, lagern sie sogar in Deutschland und verschicken sie auch von hier.

Modell 1 hat den Nachteil, dass die Versand Zeiten zwischen 21 und 30 Tage sind. Die Sendungen lassen sich kaum tracken. Euer Kunde muss die Ware mitunter beim Zoll selber abholen. Der Vorteil ist jedoch der, dass Artikel bis circa 24 Euro nicht verzollt werden müssen22 Euro Abgabe frei sind und Waren deren Wert höher ist, falsch angegeben werden können. Das bedeutet ich gebe in der Proforma einen niedrigen Warenwert an. Dieses Modell spart Zoll und Steuer, bedeutet aber lange Versandzeit für eure Kunden.

Modell 2 ist mittlerweile auch eingeführt und wird durch eBay und Amazon sehr unterstützt. Warenangebote und Kundenservice passieren aus China. Der Warenversand geschieht hier aus Deutschland. Die chinesischen Händler mieten sich hier in Läger ein oder nutzen Amazon FBA.

Das zu den Hintergründen. Nun kommen die Tipps:

Tipp 1: Meldet Euch in China eine Firma an. Das ist einfacher als gedacht. Es gibt eine Menge Agenturen die dabei behilflich sind. Bei uns in der Facebook Gruppe ist Ralf Hermann. Er lebt in Honkong und bietet diesen Service gegen eine kleine Provision an. Er ist Euch auch behilflich bei der Suche nach einem Treuhand Director der seine ID Card Number zwecks Verifikation zur Verfügung stellt. Die Kosten belaufen sich unter dem Strich auf circa 1000 bis 1500 USD.

Tipp 2: Mit der angemeldeten Firma könnt ihr nun ein Bankkonto, ein eBay-/Amazon Konto und ein PayPal Konto eröffnen. Los geht’s

Tipp 3: Baut das Konto 90 Tage auf damit ihr dann die Verkaufslimits aufgehoben bekommt.

Tipp 4: Schießt nunmehr einen Dienstleistungsvertrag mit eurer Firma in Deutschland und der in China. Eure deutsche Firma ist also jetzt der Logistiker der die Ware aus Deutschland versendet. Auch den Customer Support könnt ihr auf diese Weise organisieren. Ihr stellt monatliche Rechnungen an eure Firma in China und diese bezahlt sie dann mit Eurem Guthaben auf dem Bank-oder PayPal Konto. Anfallende Wechselkurs-Gebühren sind nicht hoch.

Tipp 5: Meldet euer Vorhaben rechtzeitig bei Eurem Steuerberater an. Die steuerliche Handhabung ist keine Herausforderung. Ralf Hermann kann Euch auch bei der steuerlichen Bearbeitung eurer chinesischen Firma helfen. Natürlich öffnen solche Konstruktionen auch Tür und Tor für legale aber auch weniger legale Steueroptimierungs-Modelle. Da kann man sich drauf einlassen, muss man aber nicht. Ich persönlich halte wenig davon! Es gibt jedoch den einen oder anderen prominenten deutschen Powerseller der die Möglichkeit aus den China/VAE nutzt.

So, fertig!

Damit könnt ihr nun wie jeder China Händler entspannt, mit wenig Retouren, den aberwitzigsten Garantie-Versprechen und natürlich ohne jede lästige Registrierung den Markt zu bomben. Ihr braucht auch bei der Auswahl der Produkte nicht zimperlich zu sein. Was in Deutschland verboten ist könnt ihr jetzt handeln (naja jedenfalls fast alles). Abmahnungen jucken euch nun kaum mehr. Den Begriff Gewährleistung braucht ihr nur noch als Werbeaussage. Wer wird denn schon einen Artikel nach China zur Überprüfung senden? Wer mahnt schon einen China-Händler ab. Das Rundumsorglos-Paket gibt es also für knapp 1500 USD. Wirtschaftlich ist das eine großartige Investition. Der ROI dürfte unter einem Jahr liegen.

Fazit:

Es ist denkbar einfach wie sich jeder deutsche Onlinehändler mit wenigen tausend US Dollar den gleichen Status eines China-Händlers einkaufen kann. Die Risiken sind gering. Selbst Dropshipping aus China ist möglich. Und der Versand einer Warensendung ist kaum teurer als sie hier in Deutschland mit der Post zu versenden. Wer mehr erfahren möchte kann sich in unserer Facebook Gruppe an Ralf Hermann wenden.

Ob das nun alles ein Invest in die richtige Richtung ist, ist in meinen Augen fraglich. Zum einen können politische Entscheidungen recht schnell einen Riegel vor dieses Modell schieben und letztlich werden irgendwann hoffentlich auch einmal die Plattformen reagieren.

Denn eines darf nicht vergessen werden: Schafft dieses Modell oder die Flut an China-Händlern ein positives Kauferlebnis bei den Konsumenten? Nein, welcher Kunde wünscht sich denn nicht einfache Rückgabe, schnellen Versand und Gewährleistung?

Auf Dauer hat sich noch kein Geschäfts Modell durchgesetzt welches den Verbraucherschutz mit den Füssen tritt. Und so wird es auch hier sein. Ich bin mir sicher das öffentliche Druck auf die Plattformen in Kürze steigen wird, so dass Änderungen passieren müssen.

Geschickter und klüger scheint es mir zu sein, aus der Not eine Tugend zu machen: Gute deutsche Produkte nach China zu verkaufen. Dazu aber mehr demnächst.

DHL Neuerungen: DHL macht mobil. Viele Neuerungen im Dezember.

 

Bereits 2014 startete DHL seinen Service DHL Kurier. Im Nahbereich konnten so Händler bereits eine Belieferung am selben Tag garantieren. Seit Ende November testet DHL nun die taggleiche Lieferung über weitere Distanzen. Dazu setzt sie ihr Fernbusnetz ein. Zurzeit bietetDHL den Service für die Strecke Berlin/Hamburg an. Hier geht es zum Angebot.

Ist Amazon da Steigbügelhalter? Ja, denn wer sich einmal die Mühe macht beide Grafiken zu vergleichen, der erkennt einfach das die Liefergebiete von Amazons SDD und DHLs Kurierdienst identisch sind. Amazon sorgt also für das Grundrauschen damit die DHL Fahrzeuge voll werden und bleiben. Ich frage mich aber wer den Impuls gegeben hat. DHL führte 2014 den Service ein und Amazon kam 2015 mit dem Same Day Delivery auf den Markt.

So langsam wird ein Schuh draus. Denkt man weiter und verknüpft den DHL Kurier Service mit dem DHL Postbus Kurier Service, dann kann das eine großartige Lösung für alle Onlinehändler sein. Die Kombination beider Services ermöglicht nämlich den bundesweiten und taggleichen Versand von Waren. Und davon würden dann alle Onlinehändler profitieren!

Bei DHL tut sich aber noch mehr: RFID Chips sind seit Ende November für nationale und internationale Briefsendungen verfügbar. Damit soll das Tracking vereinfacht werden. Ein Umstand der vielen Onlinehändler Freude bereiten dürfte. War es doch in der Vergangenheit eher schwer für Briefsendungen Tracking anzubieten. Und mit Einführung der neuen Verkäuferstandards in 2016 wird die DHL Lösung willkommen sein. So ist es nun möglich auch gering wertige waren mit Briefendungen international und in Deutschland trackbar zu versenden. Trackbare Sendungen sind Voraussetzung für eine käuferunabhängige Bewertung der Versandleistung.

Wer sich die DHL Paket App herunter lädt kann seit diesem Monat die mobile Paketmarke nutzen. Ein generierter QR Code kann bei jeder Paketannahme ausgedruckt werden. Kunden benötigen nun keinen Drucker mehr. Eine sinnvolle Erweiterung, denn die Paket App hilft grandios bei der Überwachung der eigenen Sendungen. Durch Push-Nachrichten werden sowohl Versender als auch Empfänger über den Status der Ware informiert.

Zu guter Letzt gibt es noch neues aus dem europäischem DHL Paketnetzwerk. Schweden ist mit seinen über 1300 Paket-Shops nun vollständig in das DHL Netzwerk integriert.Onlinemarktplatz.de berichtet heute hier darüber.

Amazon Prime Now USA: Party Stuff in 1 Stunde

 

Vergangene Woche startete nun auch in Manhattan Amazons Prime Now mit der Lieferung von alkoholischen Getränken. Binnen einer Stunde können Amazon Prime Kunden mittels App mal eben die Alkoholbestände auf der Party auffüllen lassen. Bisweilen war das nur in Seattle möglich, berichtet re/code.

Obwohl der On-Demand Service für Amazon teuer ist, möchte der Online Gigant daran festhalten. Er sieht sich in der zeitnahen Bedarfserfüllung noch nicht optimal positioniert. Amazon erkennt hier die lokalen Händler noch im Vorteil.

In Deutschland hat Amazon ja bereits die Belieferung am selben Tag in 14 Städten 015 eingeführt. Ob nun auch 2016 der Prime Now Service kommen wird steht in den Sternen. Wirklich? Nein, nicht wirklich. Gerüchten folgend soll Amazon ja bereits an einer eigenen Flotte arbeiten. Und wer nur ansatzweise Amazon versteht, der weiß Prime Now kommt nach Deutschland.

Noch 3 eBay News: Ü18 Artikel, eBay Valet & Faktor 3

 

Ebay gestattet nun auch den Privatverkauf von FSK und USK 18 Artikeln.

Auch private Verkäufer dürfen nun auf der Plattform Ihre Pornos und Gewaltspiele verkaufen. Die Altersverifikation erfolgt beim Versand mit DHL. DHL bietet eine Alterssichtprüfung ab 18 Jahre an. Hier geht’s es zur News.

Geschenke die Du nicht brauchst? eBay verkauft sie für Dich.

Aber nur in den USA.Business Insider und Onlinehändler News berichten, dass eBay in den USA über seinen Service eBay Valet, hilf unliebsame Geschenke los zu schlagen. eBay Valet ist ein Verkaufs Service. Kunden können ihre waren bei eBay einreichen, z.B. in Dropboxen die in Einkaufszentren stehen. Ebay verkauft nun die waren und reicht den Erlös abzüglich 30% Fee an die Einlieferer weiter. eBay Valet ereilt das gleiche Schicksal wie hier zu Lande den ganzen Verkaufs Agenten. Kunden verkaufen lieber ihre Ware selber. Erfolgreicher sind da die Recommerce Plattformen. Sie zahlen zwar weniger Geld, aber kaufen die waren auf eigene Rechnung an. Dieses Modell scheint eher bei den Konsumenten anzukommen.

Pr-journal.de meldete, dass die Agentur Faktor 3 für eBay die kontinuierliche sowie die projektbezogene Kommunikation verantwortet:

“Die Hamburger Kommunikationsagentur Faktor 3 verantwortet seit Kurzem die kontinuierliche sowie projektbezogene Kommunikation von eBay im Bereich Corporate. Dies beinhaltet die Content-Entwicklung, das Reputation Management sowie die Bereiche Media Relations und Issues Management. “Faktor 3 konnte uns im Pitch mit einem starken Strategie-Part sowie kreativen Ideen für zukünftige Kampagnen überzeugen. Gemeinsam werden wir insbesondere die Positionierung von eBay als starker Partner des Handels weiter vorantreiben”, so Maike Fuest, Director Communications eBay Germany.

“Es freut uns sehr, dass wir eBay mit unseren Online- und Retail-Kompetenzen sowie unserer Strategie- und Kreativ-Power für uns gewinnen konnten. Wir sind stolz darauf, mit eBay eine der weltweit größten Marken zu unseren Kunden zählen zu dürfen und hoffen auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit”, sagt Sabine Richter, Vorstand Faktor 3 AG. Der Bereich Corporate Communications von eBay wird bei Faktor 3 von einem branchenübergreifenden Team aus Online-Business- und Retail-Experten betreut.

Die Consumer PR für eBay in Deutschland wird weiterhin in den Händen von achtung! liegen, den Bereich Händlerkommunikation verantwortet nach wie vor pioneer communications.”

Spannend an dieser Meldung ist zu lernen wie eBay seine Kommunikation verteilt.