Archiv des Autors: Mark Steier

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

eBay: Der neue Rückgabeprozess

Wie eBay heute mitteilte, wird Anfang März der neue Rückgabeprozess eingeführt.

Der neue Rückgabeprozess stellt eine Vereinfachung des bisherigen dar.

Hier der Link zur Mitteilung und Erklärung: https://verkaeuferportal.ebay.de/ebay-rueckgabeprozess

Ich stehe dem neuen Prozess positiv gegenüber.

Aber es werden Fragen aufgeworfen, sowohl rechtliche wie auch technische. Diese sind für mich nicht ganz so schnell zu klären.

eBay hat mir heute telefonisch bereits Unterstützung zugesagt.

Daher wird es bis Anfang der Woche dauern, bis ich ausführlich berichten kann.

In unserer Facebook-Gruppe wird schon über den neuen Rückgabeprozess diskutiert: zur Diskussion

Alle Jahre wieder: Ebay überholt T-Online im Dezember

Was sich im November bereits angedeutet hat, ist einen Monat später Realität: Ebay hat T-Online von der Spitzenposition in den Internet Facts der Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung (Agof) verdrängt und führt das Angebotsranking im Dezember knapp mit 24,76 Millionen Unique User an. Bei den Vermarktern hat Ströer Digital weiterhin keine Konkurrenz zu fürchten und rangiert mit 37,20 Millionen Nutzern deutlich vor Interactive Media (33,95 Millionen) auf Rang 1.

 

Wie schon in den vergangenen beiden Jahren konnte das Internetauktionshaus im Dezember punkten: Auch 2012 und 2013 war Ebay, jeweils sogar für zwei Monate, die Nummer 1 im Agof-Ranking, T-Online holte sich seine Nutzer erst mit dem Start ins neue Jahr zurück. Im November 2014 verzeichnet der einstige Marktführer allerdings nur 24,62 Millionen Unique User und muss damit mit dem zweiten Platz vorlieb nehmen.

Die Top 20 Angebote im Dezember (Bild: Chart – Statista)

Auf Platz 3 rangiert Bild.de, mit 17,31 Millionen Nutzern gleichzeitig nach wie vor das erfolgreichste Nachrichtenangebot im Ranking. Weitere Veränderungen in den Top Ten: Chefkoch.de eroberte mit 14,10 Millionen Unique Usern Rang 7 und sprang damit zwei Plätze nach oben. Web.de (13,63 Millionen) und Focus Online (12,47 Millionen) mussten dementsprechend Nutzer lassen und rutschten jeweils eine Stufe ab.

Die Top 10 Nachrichtenangebote (Bild: Chart Statista)

Im Vermarkterranking positioniert sich Ströer Digital relativ konstant an der Spitze, gefolgt von Interactive Media und Axel Springer Media Impact (33,17 Millionen). Kaum Veränderungen gibt es ansonsten auf den Folgeplätzen: In den Top Ten haben lediglich IP Deutschland (26,28 Millionen Nutzer) und Ebay Advertising (25,75 Millionen) die Plätze 7 und 8 getauscht. kl

Die Top 20 Vermarkter im Dezember (Bild: Chart Statista)

 

Hier geht es zum Originalartikel.

Werbeschreiben des Rechtsanwalt Andreas Gerstel

Rechtsanwalt Andreas Gerstel aus Greven informierte mich heute, dass er beabsichtig Werbung an eine Vielzahl von eBay- und online Händler zu versenden.

Das Werbeschreiben liegt mit vor: zum Anschreiben

Die Sorge der Händler wird wohl zunächst sein, dass eine Abmahnung ins Haus flattert. Herr Gerstel weist jedoch in seinem Anschreiben daraufhin das es sich hierbei um keine Abmahnung handelt.

Zentrale Aussage seiner Werbung ist ein Hinweis auf die Wettbewerbsproblematik mit aktuellen Abmahnungen und dem nötigen Schutzbedürfnis von online Auftritten sowohl per online Shop als auch in eBay.

Auf seiner Seite: www.abmahnung.de bietet er ein Schutzpaket an.

Ich habe kürzlich mit Herrn Gerstel telefoniert und mich mit Ihm über aktuelle Entwicklungen ausgetauscht.

Herr Gerstel ist ja in der Vergangenheit durch seine Tätigkeit auf der Abmahnseite bekannt geworden und hat sich, erfreulicherweise, in der letzten Zeit sehr gut als Partner der Händler positioniert. Das finde ich gut, denn so kann nun die Händlerschaft von der enormen Expertise auf der “anderen Seite der Medaille” profitierten. Denn wer könnte besser die Kniffs & Tricks der Abmahnseite kennen, als ein Rechtsanwalt der sich dort “seine Sporen verdient hat”.

Auch zukünftig werde ich über Werbemaßnahen von Rechtsanwälten berichten. Anwaltliche Vielfallt ist wichtig und nützlich für die große Anzahl an online Händlern.

Das “bonodo”-Modell – Rollt da die nächste Abmahnwelle auf die Händler zu?

Wenn dumme Menschen, eine Idee haben und es falsch machen, dann kann es nach hinten losgehen und strafbar sein.

Ich bin der Meinung, dass aus mehreren Gründen die vermeintlichen Abmahnungen der bonodo UG strafbar sind. Es fehlt der tatsächliche Handel, Gebühren werden gemessen an einem Streitwert errechnet und der maßgebliche Unterlassungsanspruch kann mit Zahlung abgewendet werden.

Die Absicht der bonodo UG ist meiner Meinung nach offensichtlich: Einziges Ziel ist es die Kosten des (Abmahn-) Schreibens beizutreiben. Das genau scheint mir dann auch Ihr Geschäftsmodell zu sein.

Die Gefahr besteht aber nun da drin, dass es Nachahmer dieses Modells geben kann, und sich hieraus ein ganzer Abmahn-Tsunami entwickeln kann.

Das “bonodo”-Modell ist wegen weniger, kleiner handwerklichen Fehler letztlich gescheitert. Doch es wird Andere geben die diese Fehler nicht machen.

Die Bezeichnung des Schreibens als “Wettbewerbsrechtliche Abmahnung” ist zwar nicht falsch. Schlüssiger wäre es jedoch das Schreiben, einfach als “Vorwarnung” zu überschreiben.

Die Forderung nach einer Unterlassungserklärung und die Drohung einer anwaltlichen Verfolgung sind gleichfalls unklug in einem solchen Geschäftsmodell, da dann bereits auch schon zu diesem Zeitpunkt das Kostenrisiko einer echten Abmahnung mit einkalkuliert werden muss.

Die einfache Aufforderung zur Unterlassung, mit einer kurzen Frist, 72h iat nicht zu beanstanden, und wäre hier, meiner Meinung nach, der bessere Weg gewesen.

Entscheidend sind jetzt nur noch die Kosten. Hier halte ich einen zu erzielenden Betrag von 50€ bis hin zu 90€ für realistisch erzielbar. Aber: Die Höhe orientiert sich an den tatsächlich angefallen durchschnittlichen Ausgaben und nicht an der anwaltlichen Gebührenordnung, wenn kein Anwalt eingeschaltet ist. Die tatsächlichen Kosten lassen sich ja nun leicht belastbar darstellen. Der Anspruch scheint mir auch aus dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes erfolgreich durchsetzbar zu sein.

Offensichtliche Risiken auszuschließen ist also nicht schwer. Und auch nur ein wenig herausfordernder ist die Vermeidung von Indizienhäufung zur Minimierung des strafrechtlichen Risikos.

Findet ein tatsächlicher stationärer und/oder online geführter Handel statt, wenn auch nur in einer geringen Ausprägung, wird das wohl ausreichend sein. Im Gegensatz zu den erheblichen Kostenrisiken bei “echten” Abmahnungen, ist hier das Kostenrisiko für den vermeintlichen “Abmahner” ungleich geringer.

Das bedeutet: Schon Kleinst- und Kleinhändler sind in der Lage das “bonodo”-Modell zu miss-/gebrauchen.

Strafrechtliche Verfolgung müssten sie wahrscheinlich ebenso wenig fürchten, wie die Feststellung von Rechtsmissbrauch.Die enorme Gefahr besteht, dass viele auf den Zug aufspringen, die Fehler der bonodo UG vermeiden und für sich ein Geschäftsmodell entwickeln, welches darauf ausgerichtet ist mit den vermeintlichen “Abmahn”-Schreiben, Erträge zu erzielen.

Alleine 4.500.000 Angebote finden sich der Zeit auf eBay mit der veralteten Widerrufsbelehrung. Ein erschreckend hohes Potential !

Würde ein Abmahner wie: z.B. MK Versandhandel, Inhaber Mark Kovaltchouk, ich berichtete über ihn, solche Schreiben versenden wollen, so könnte er das bei einem Handel Umsatz von circa 5000€ per Monat, recht risikolos 100 Schreiben versenden. Bei unterstellten 80€ pro Schreiben wären es mal eben 8000€ zusätzliche Einnahmen! Stattdessen hat er einen Weg gewählt, der ihn angreifbar macht: Sein Umsatz ist viel zu gering, um das Kostenrisiko der von ihm ausgesprochenen anwaltlichen Abmahnungen zu tragen, was wiederum ein Zeichen für Rechtsmissbräuchlichkeit darstellt.

Meine Meinung:

Da rollt ein kaum einzuschätzendes Risiko auf Online Händler zu, dem sie nur begegnen können, indem sie sich in dauerhafte anwaltliche Beratung begeben oder z.b. Schutzpakete buchen, die von vielen Rechtsanwaltskanzleien als Abo angeboten werden.

Gute Abos beginnen ab 40€ monatlicher Kosten. Das sollte Ihnen auch eine gute Betreuung wert sein!

An dieser Stelle recht herzlichen Dank an Rechtsanwältin Heidi Kneller und Rene Euskirchenfür die juristische Unterstützung.

Verbesserung: Einführung der Abmahn-Ampel

Verbesserung: Von einer engagierten Leserin erhielt ich den Vorschlag zur Einführung einer Abmahn-Ampel, mit deren Hilfe aktuelle Abmahnungen, nach einem einfachen System klassifiziert, werden können.

Mit den drei Ampfelfarben, grün, gelb, rot ist nun eine einfache intuitive Zuordnung von Abmahnungen möglich.

Wie im Beispiel zu sehen, füge ich im Fußbereich jedes Abmahn-Berichts, einen Smiley und die Legende ein:

Abmahn-Ampel:
Unauffällig, da gerechtfertigt
Markante Häufung von Abmahnungen oder wenige Angebote oder ähnliches
Deutliche Zeichen für Rechtsmissbräuchlichkeit

Abmahnung: MK Versandhandel Mark Kovaltchouk Kalteneckerstr.6 84036 Kumhausen

Die Firma MK Versandhandel, Inhaber Mark Kovaltchouk, Kalteneckerstr. 6, 84036 Kumhausen, Telefon: 0871/3300204 und Fax: 0871/330020 Mail: bleifuss58@gmx.net mahnt aktuell ab.

Er wird vetreten durch die Rechtsanwälte Markl, Dr.Schneider, Dr.Maier, Straubing.

Mir liegen mehrere Abmahnungen vor. (Beispiel)

Abgemahnt werden unterschiedliche Verstöße, hier im Beispiel die Lieferzeitangaben. Unterschiedliche Abmahngründe lassen zunächst den Schluss zu, dass es sich nicht um einen rechtsmissbräuchlichen Abmahner handelt.

Bei der Anschrift dürfte es sich vermutlich um die Privatanschrift des Mark Kovaltchouk handeln. Eine weitere Firmenanschrift ließ sich nicht ermitteln. Retouren gehen auch an seine vermeintliche Privatanschrift:

(Quelle: Google)

UPDATE: 26.02.2015

(Quelle: geliefert durch einen Leser)

Bei ebay handelt die Firma unter dem Namen a2592mg und hat derzeit 571 Angebote online, mit einem Gesamtwert von 193.017,45€.

UPDATE: 26.02.2015: An Hand beider Bilder, sollte erkennbar sein, dass er die Ware wahrscheinlich nicht lagernd zur Verfügung hat, sondern wohl bei Bedarf bestellt.

Die Umsatzauswertung ergab einen Umsatz von 4883,40€ in den letzten 30 Tagen:

(Quelle: www.baywotch.de)

Die Preisstellung seiner Angebote ist im Vergleich zu seinen Wettbewerbern eher als hoch zu bezeichnen. Das deutet auf schlechte Einkaufsmöglichkeiten hin. Bei dem Schuh “Adidas Adizero Adios 2 W” den er für 74,95€ anbietet, finden sich Wettbewerber die Angebote von 59,99€ online stellen.

Während in seinen eBay-Angeboten Impressums Angaben zu finden sind, fehlen diese in seinem eBay-Shop.

An dieser Stelle recht herzlichen Dank an den Rechtsanwalt Herrn Norman Czoch von der Rechtsanwaltskanzlei Norman Czoch und an Frau Rechtsanwältin Heidi Kneller-Gronen von der Rechtsanwaltskanzlei IP Kneller, die mir beide Informationen bereitgestellt haben.

Es empfiehlt sich für Abgemahnte einen Rechtsanwalt aufzusuchen der schon in Parallelfällen mit der Thematik betraut ist.

Herr Czoch vertritt die Auffassung, dass Informationen in den AGB, von Herrn Mark Kovaltchouk´s Angeboten, zu 6. “Korrekturmöglichkeiten bei der Einhabe” nicht hinreichend konkret sind.

Rechtsanwältin Kneller entdeckte das fehlende Impressum in seinem ebay-Shop. Auch Sie bemängelt im Gesamten die AGB der Firma MK Versandhandel, Inhaber Mark Kovaltchouk:

“…seine AGB sind Kraut und Rüben, da er sie mit eBay-AGB und Hinweisen mischt….”

Fazit: Ich vertrete die Meinung das es sich bei den Abmahnungen von Herrn Kovaltchouk vermutlich um Rechtsmissbrauch handelt. Bei einem 30 Tages Umsatz von nicht einmal 4900€ und einer prognostizierten Marge im Schuh-/Textilbereich von 3-5%, also circa 196€, ist Herr Kovaltchouk NICHT in der Lage das Kostenrisiko der ausgesprochenen Abmahnungen zu tragen. In einem ähnlich gelagerten Fall hat das OLG Hamm (4U211/08 v. 24.03.2009) Rechtsmissbrauch erkannt (Quelle: www.it-recht-kanzlei.de).

Die Abmahnungen der Firma MK Versandhandel, Inhaber Mark Kovaltchouk, zeigen aber auch, das sehr viele Händler dringenden Bedarf haben Ihre Angebote zu überarbeiten um sie rechtssicher darzustellen. Unabhängig von diesen Abmahnungen empfehle ich jedem Händler regelmäßig seine Angebote zu überprüfen, oder durch einen Rechtsanwalt der anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.

Abmahn-Ampel:
Unauffällig, da gerechtfertigt
Markante Häufung von Abmahnungen oder wenige Angebote oder ähnliches
Deutliche Zeichen für Rechtsmissbräuchlichkeit

NEU für eBay Privatverkäufer: Das eBay Preisversprechen

Verkaufen ohne Risiko: eBay-Gutscheine für Verkäufer, die nicht den von eBay versprochenen Preis erzielen.

eBay hat heute folgende Pressmitteilung veröffentlicht:

NEU FÜR PRIVATE VERKÄUFER: DAS EBAY-PREISVERSPRECHEN FÜR SMARTPHONES

• eBay-Preisversprechen für Smartphones
• Neue Aktion ermöglicht sorglosen Verkauf von ausgewählten Smartphones bis Ende März
• Verkaufen ohne Risiko: eBay-Gutscheine für Verkäufer, die nicht den von eBay versprochenen Preis erzielen

Dreilinden/Berlin, 24. Februar 2015 – In zahllosen deutschen Haushalten liegen Smartphones und Handys ungenutzt herum. Über 100 Millionen Altgeräte, so hat der Branchenverband BITKOM auf Basis einer repräsentativen Umfrage ermittelt, bewahrten die Deutschen im Jahr 2013 Zuhause auf – Tendenz steigend. 2 Dabei lässt sich mit den gebrauchten Geräten leicht bares Geld verdienen. Bei eBay zum Beispiel: Vom 24. Februar bis einschließlich 31. März 2015 gibt eBay für ausgewählte Smartphones ein Preisversprechen ab. Dabei können Verbraucher ihr altes Smartphone auf dem Online-Marktplatz schnell, unkompliziert und ohne Risiko verkaufen.

DAS EBAY-PREISVERSPRECHEN: SO GIBT ES BARES FÜRS GEBRAUCHTE SMARTPHONE

Ausgewählte Smartphones im Rahmen der Aktion zu Geld zu machen, ist ganz einfach: Wer sein gebrauchtes Smartphone bei eBay als Auktion einstellt, erhält automatisch eine sogenannte Preistendenz. Dieser Wert basiert auf den Preisen, die vergleichbare Angebote bei eBay erzielt haben. Wenn das eingestellte Gerät am Ende der Auktion einen Preis erzielt, der niedriger ist als diese Preistendenz, spendiert eBay dem Verkäufer einen Gutschein über die entsprechende Differenz. Hat ein Verkäufer sein Smartphone zum Beispiel für 210 Euro verkauft und die Preistendenz lag bei 230 Euro, erhält der Verkäufer einen eBay-Gutschein in Höhe von 20 Euro. Den Wert rundet eBay auf den nächsthöheren vollen Euro-Betrag auf und der Gutschein kann beim nächsten eBay-Einkauf eingelöst werden. Teilnehmen kann an der Aktion jeder private Verkäufer, der mit einer deutschen Adresse bei eBay angemeldet ist. Die vollständigen Teilnahmebedingungen sowie eine Liste der Smartphones, die für die Aktion in Frage kommen, finden sich hier: www.ebay.de/preisversprechen.

Hier die kompletten Teilnahmebedingungen: www.ebay.de/gutscheine/smartphone-verkaufen

Meine Meinung:

Eine schöne Aktion Privatverkäufer auf die Plattform zu bringen und eine tolle Reaktion auf die zahllosen Aufkäufer, wie z.b. www.rebuy.de.

Insbesondere das Sicherheitversprechen empfinde ich als werthaltig und es ist eine gelungene Kombination die privaten Verkäufer in einem Zuge zu potenten Käufern auf der Plattform zu machen.

Alles in allem eine gelungene und kreative Idee, die letztlich auch allen gewerblichen Verkäufern zugute kommt.

How to: Günstiges Freistellen von Produktbildern

How to: Günstiges Freistellen von Produktbildern

Vor kurzem wurde in der Facebook-Gruppe das Thema Erstellung von Bannern und Bilder freistellen diskutiert.

Im plentymarkets-kongressmagazin zum Kongress in Kassel am 28.02.2015, fand ich eine Werbung der 3W IMAGE GmbH, die das Bilder freistellen zum Festpreis anbietet, beginnend ab 0.80€ bis 3.00€ pro Bild.

Ein gutes Angebot.

Grundsätzlich vertrete ich ja die etwas provokative Meinung: Was die Großen (Konzerne) können, können auch die Kleinen (Händler)!

Ausgehend hiervon habe ich mich gefragt, ob das nicht eine klassische Arbeit ist die sich in anderen Ländern weitaus günstiger einkaufen lässt.

Ich habe dann Google mit dieser Suchanfrage gefüttert: Agency for Image Cutouts INDIA

Indien scheint mir das Land zu sein, welches im IT-Sektor gut entwickelt ist und Leistung günstig anbietet. Das Ergebnis waren viele Agenturen, ein paar Beispiele:

https://www.imagesindia.us/

https://www.dataoutsourcingindia.com/graphics-editing.html

https://www.aimdatasoft.com/pricing-data-entry-india-aimdatasoft.html

Letzter Anbieter veröffentlicht eine Preisliste, die deutlich macht wie die Preise aussehen können, 25USD = 21,96Eur für einen Arbeiter pro Tag !

Ich habe die Agenturen nicht angefragt, empfehle aber allen, bei diesem niedrigen Investionsrisiko, zu überlegen, ob das nicht eine Lösung ist, schnell gute Produktbilder und Banner erstellen zu lassen. Darüber hinaus bieten einige Agenturen auch Lösungen für den Produkt- und Katalogdatenimport an. Denkbar können auch Lösungen sein, die hin bis zur Produktbilderstellung gehen.

Dieses Thema wird bereits in der wortfilter-Facebook-Gruppe diskutiert.

Hier kam von einem Leser die Anregung nicht die soziale Verantwortung außer Acht zu lassen, sondern auch das Lohnniveau in Billiglohnländern zu beachten. Ein guter Denkansatz, den man umsetzten und positiv als Marketing-Instrument oder Alleinstellungsmerkmal nutzen kann. Denkbar wäre z.b. eine Agenda die von der jeweilig ausgewählten Agentur unterschrieben wird, oder aber die Direktrekrutierung von Mitarbeitern über University Boards.

Meine Meinung:

Mit ein wenig Motivation lassen sich für sehr eng begrenzte Budgets, sehr professionelle und preisgünstige Lösungen ermöglichen, ohne dass dabei sehr komplizierte Wege gegangen werden müssen. Lösungen können so einfach sein, dass sie ab und an übersehen werden.

Händler mit sehr wenig Zeit-Ressource sollten diese Möglichkeit nutzen!

Spezies: Der Bedenkenträger und Dauernörgler

Vor Kurzem begegnete mir in einer Diskussion eine Spezies von Mensch, mit der ich schon in meiner aktiven Unternehmerzeit große Herausforderungen hatte: Der Bedenkenträger und Dauernörgler.

In der Position als Chef, und anerkannterweise mit wenig Sozial- und Führungskompetenz ausgestattet, war es ein Einfaches diese Spezies zu ignorieren oder mundtot zu machen. Richtig war das nicht und in der kürzlich geführten Diskussion auch keine wirkliche Option. Daher nun meine Gedanken hierzu.

Bedenkenträger und Dauernörgler erhalten auch Fürsprache. Tenor ist: “… sie bremsen den euphoriegetriebenen Aktionismus der Macher … und führen so zur sachlichen Auseinandersetzung mit realen Risiken …”

Ich bezeichne mich der Einfachheit halber einmal als Macher. Zu meinen maßgeblichen Entscheidungshilfen gehört eine Chancen / Risiko-Abwägung. Ungebremster euphorischer Aktionismus ist mit Sicherheit genauso falsch und lästig wie die Bremsklötze der Bedenkenträger und Nörgler.

Ich vermute einmal, die Fürsprache ist ein höflicher Versuch die Bedenkenträger nicht ganz so dämlich und nervend aussehen zu lassen.

Vor allem interessiert mich aber nun: Wie kann man die Berufsskeptiker (der netteste Ausdruck, den ich finden konnte) nutzen und für sich einspannen?

Hier habe ich ein paar Tipps gefunden:

– bleibe immer sachlich
– Vermutungen, Annahmen, Spekulationen sind tabu
– Generelles stachelt den Skeptiker eher an
– überzeuge durch Detailtiefe
– geh auf jede Frage einzeln ein
– frage, woher die Skepsis rührt – womöglich frühere Erfahrungen?
– gib das Gefühl, einen Konsens sowie einen Plan B zu finden
– spanne ihn für diesen Sicherheitsplan B ein
– übertrage ihm Teilverantwortung für das Projekt …
– ABER übe allenfalls subtilen Druck aus

“Damit aus dem Argwohn und Misstrauen nicht nur Genörgel, sondern wirklich etwas Konstruktives wird, sollten Sie den Skeptiker aus seiner Komfortzone herausführen und konkret einspannen. Kritiker zu sein ist leicht. Wer aber mitmacht, steht auch in der Verantwortung und Pflicht, die Bedenken gar nicht erst eintreten zu lassen.” (Quelle: Jochen Mai, über karrierebibel.de)

Was denke ich darüber? Nun, ich frage mich, ob da der Aufwand den Nutzen rechtfertigt.  – Ich weiß es nicht und werde es wohl auch nie erfahren (wollen). Eine klare Ansage als Chef scheint mir da der (für mich) einfachere (wahrscheinlich aber nicht der richtigere) Weg zu sein.

Eine echte Hochachtung allen Team- und Konzernkämpfern, die neben ihrer fachlichen definitiv auch eine psychologische Aus- / Weiterbildung benötigen.

Einen wirklichen Überlebenshelfer habe ich gefunden:

Leadershit. Warum es Arschlöcher in Wirtschaft und Politik am weitesten bringen: Mit großem Bestimmungsteil: Wie erkennt man ein Arschloch

Facebook: Call-to-Action Button ?

Facebook: Call-to-Action Button ? – Ist er wichtig, was habe ich zu beachten ?

In den letzten Tagen gab es ja einen wahren Berichterstattungshype über den Call-to-Action Button, kurz auch CTA genannt. Die CTA-Schaltfläche ist keine Facebook Erfindung. Hier eine kurze Erklärung: zur Erklärung

Damit Sie den CTA-Schalter nutzen können, ist zunächst die Erstellung einer Fan-Seite nötig. Eine große Anzahl an Anleitungen finden Sie bei Google: zum Suchergebnis

Rechtlich gibt es wenig bis gar nichts zu beachten, einen CTA auf der eigenen Fan-Seite einzufügen. Hier ein kleiner Artikel von Internetrecht-Rostock.de: zum Artikel

Tipp: Erzeugen Sie als Link einen google-analytics-Link, damit Sie tracken können welcher Traffic der Button auf Ihre Seite leitet !

Eine rundum wirklich schöne Umsetzung der Fan-Seite und der Nutzung der CTA-Schaltfläche finden Sie hier:

Herauszuheben ist, dass diese das Ergebnis einer “One Women”-Show ist. Ich möchte damit zeigen, das nun wirklich jeder mit wenigen Kniffen etwas Tolles auf die Beine stellen kann.

Mit fast 2000 “Gefällt mir”-Angaben, eine hervorragende Leistung die als solches auch so von den Kunden gewertet wird.

In der WWW.WORTFILTER.DE-Facebook-Gruppe wird schon über das Thema CTA-Button diskutiert.

Meine Meinung: Wer noch keine Facebook-Fan-Seite hat, sollte sich sputen eine zu erstellen. Natürlich sollte auch ein Call-to-Action-Button nicht fehlen. Zumal er, wie es hier umgesetzt worden ist, geschickt auf den eBay-Shop verlinkt, also auch toll ohne eigenen Shop einsetzbar ist.

Einen Schritt weiter gedacht und Sie sind bei den Facebook-Shops, ein Beispiel für eine gute Umsetzung:

Afterbuy Facebook Shop von HAC24

Über Angebote zu den Facebook-Shops werde ich demnächst ausführlicher berichten. Wer sich jetzt schon einmal bei afterbuy informieren möchte, findet hier weitere Informationen: zum afterbuy-Angebot

eBay: Erster Kunde für Ebay-Logistikzentrum

Wie das online Magazin logistik-heute.de in seiner Ausgabe vom 18.02.2015 berichtet, hat eBay für sein Logistikzentrum in Halle seinen ersten Kunden.

Der zum eigenen Mutterunternehmen gehörende shopping-Club brand4friends soll es sein.

Das komplette Fullfilment inclusive der Retourenbearbeitung wird dann von ebay Enterpriseübernommen, mit dem Ziel die Belieferungs- und Bearbeitungszeiten deutlich zu reduzieren.

brands4friends hat immerhin 6 Mio. Nutzer. Wieviel davon tatsächlich aktiv das Angebot nutzen, kann nur vermutet werden.

Erste Pakete sollen, laut Angaben von eBay, bereits im Laufe des Mai das 26.000qm grosse Logistikzentrum verlassen. Der größte Konkurent zu brands4friends ist vente-privee.com mit 19 Mio. Mitgliedern.

Meinung: Irgendwie muss das Lager voll werden. Viel spannender finde ich, wenn Informationen veröffentlicht werden, welche Services und welche Konditionen ebay Enterprise der breiten Masse an Verkäufern, und besonders den aus Fernost anbietet.

Werbeschreiben des Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Kiel

Rechtsanwalt Lutz Schröder aus Kiel versendet der Zeit Werbung an eine Vielzahl von eBay Händlern.

Mehrere Leser von wortfilter.de, informierten mich darüber, das Sie ein Werbeschreiben aus Kiel erhalten haben.

Das Anschreiben liegt mit vor: zum Anschreiben

Die Sorge der Händler war zunächst das, wenn Sie nicht auf das Anschreiben regieren, oder um Unterlassen von zukünftiger Werbung bitten, mit Folgen zu rechnen haben.

Zentrale Aussage seiner Werbung ist ein Hinweis auf die Wettbewerbsproblematik mit sogenannten “privatgewerblichen”-Händlern auf eBay. Hierzu findet sich auch ein Artikel auf seiner Seite: zum Beitrag

Ich habe gestern mit Herrn Schröder telefoniert und mich zunächst als Interessierter ausgegeben.

Seine Beratung war seriös. Insbesondere kam unaufgefordert ein deutlicher Hinweis auf das Kostenrisiko von Abmahnungen. Auf versteckte Hinweise zum Thema “Gebührenteilung” reagierte er nicht.

Alles in allem ein nettes Telefonat. Meine Meinung: Er hat ein ganz normales Werbeschreiben versendet, was völlig ok ist. Er greift die Problematik privatgewerblichen Handels auf und schafft ein Angebot hierfür sich als Händler zu wehren.

Ich bin auf sein Werbeschreiben zu allererst durch einen WWW.WORTFILTER.DE-Facebook-Gruppenleser aufmerksam geworden und bin zunächst sehr kritisch in das Telefonat rein gegangen.

Abmahnung: bonodo UG Thomas Hartlieb Otto-Brenner-Str.209 33604 Bielefeld

Die Firma bonodo UG, Otto-Brenner-Str.209, 33604 Bielefeld vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Hartlieb ( bei ebay), Telefon: 0176/95348953 und Fax: Fax: 0521/16395624 Mail: info@bonodo.de mahnt aktuell ab.

Mir liegen mehrere Abmahnungen vor. (Beispiel)

Die Internetadresse www.bonodo.de ist nicht erreichbar. Sie wird bei 1&1 gehostet. Die Denic-Angaben sind wie folgt:

Name: Neal Goodall
Organisation: bonodo UG haftungsbeschränkt
Adresse: Theesener Str. 2
PLZ: 33739 Ort: Bielefeld

Bei dieser Anschrift dürfte es sich vermutlich um die Privatanschrift des zweiten, eingetragenen Geschäftsführers handeln.

Die Firma bonodo UG selbst sitzt in einem Bielefelder Gewerbegebiet an einer Sammeladresse:

(Quelle: Google)

Bei ebay handelt die Firma unter dem Namen bonodo_de und hat derzeit keine Angebote online. Zuletzt von Käufern bewertet wurde ein USB Ladekabel.

[Update] Von Lesern gemeldet: Thomas Hartlieb hat ein Facebook-Profil: Zum Profil
[Update] 19.02.2015: Anwälte mit denen ich über die Abmahnungen der bonodo UG telefonierte, vertraten die Auffassung das es sich hierbei möglicherweise um Betrug handeln könnte und empfahlen Strafanzeige gegen die Geschäftsführer Thomas Hartlieb und Neal Goodall zu erstatten.

Während im Impressum bei ebay lediglich ein Geschäftsführer, nämlich Herr Thomas Hartlieb eingetragen ist, sind in den Registerinformationen 2 Geschäftsführer zu finden. Der Zweite ist Herr Neal Andrew Goodall.Auszug aus dem Unternehmensregister:

Amtsgericht Bielefeld Aktenzeichen: HRB 41600 Bekannt gemacht am: 26.09.2014 20:04 Uhr In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. Neueintragungen 26.09.2014 HRB 41600:bonodo UG (haftungsbeschränkt), Bielefeld, Otto-Brenner-Straße 209, 33604 Bielefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2014. Geschäftsanschrift: Otto-Brenner-Straße 209, 33604 Bielefeld. Gegenstand: Online Handel mit Antiquitäten, Artikeln für Beauty und Gesundheit, Büchern, Computern, Handys und Tablets, Elektronikartikeln, Haushaltsgeräten, Möbeln, Textilien, Uhren und Schmuck, Spielzeug und ähnlichen Artikeln. Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Stammkapital: 2,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Goodall, Neal Andrew, Bielefeld, *19.02.1987; Hartlieb, Thomas, Leopoldshöhe, *18.10.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt. (Quelle: https://www.unternehmensregister.de)

An dieser Stelle recht herzlichen Dank an den Rechtsanwalt Herrn Rene Euskirchen, Bonn von der Rechtsanwaltskanzlei Euskirchen und an Herrn Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk, Bremen von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schenk, die mir beide Informationen bereitgestellt haben.

Es empfiehlt sich für Abgemahnte einen Rechtsanwalt aufzusuchen der schon in Parallelfällen mit der Thematik betraut ist.

Herr Dr.Schenk hat zum Thema “bonodo” einen sehr ausführlichen Artikel auf seiner Seite veröffentlicht: zum Artikel

Rechtsanwalt Euskirchen hat einen Stolperstein für die bonodo UG entdeckt und weist auf das rechtliche Problem hin:

“bonodo droht mit Anwalt, wenn nicht reagiert wird und bezeichnet sein Schreiben bereits als wettb. Abmahnung. Ich bezweifle, dass ein Gericht eine spätere anwaltliche Abmahnung als erforderlich einstufen wird. (bonodo hat somit möglicherweise keinen Erstattungsanspruch der Awaltskosten)”

Fazit: Es bleibt abzuwarten wie bonodo tatsächlich vorgeht und wie schnell Gerichte hier den vermuteten Rechtsmissbrauch bestätigen.

Die Abmahnungen von bonodo zeigen aber auch, das sehr viele Händler dringenden Bedarf haben Ihre Angebote zu überarbeiten um sie rechtssicher darzustellen. Unabhängig von dieser Massenabmahnung empfehle ich jedem Händler regelmäßig seine Angebote zu überprüfen, oder durch einen Rechtsanwalt der anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.

In der WWW.WORTFILTER.DE-Facebook-Gruppe wird sich über das Thema “bonodo-Abmahnungen” bereits umfangreich ausgetauscht !

Händlerbund: Das Landgericht Berlin verbietet dem Händlerbund Telefonaquise

Mit Beschluss des Landgerichts Berlin vom 02.02. 2015, Az. 52 O 33/15 wurde dem Händlerbund e.V. gerichtlich verboten:

“Händler anzurufen, um seine rechtlichen Beratungsleistungen zu bewerben, soweit kein Einverständnis des jeweils Angerufenen vorliegt. “

Es wurde festgestellt das die Kaltaquise des Händlerbund e.V´s rechtswidrig gem. § 7 Abs. 2 UWG ist.

Unter Androhung von Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Eur ist es dem Händlerbund e.V untersagt wettbewerbswidrig Telefonwerbung zu machen.

Die Kanzlei Franz Wegener u. Dirk Adamaszek Rechtsanwälte GbR bittet um Hinweis, wenn Händler weiterhin wettbewerbswidrig vom Händlerbund e.V angerufen werden.

In unserer WWW.WORTFILTER.DE-Facebookgruppe wird das Thema bereits angeregt diskutiert. Vom Händlerbund nimmt Herr Tim Arlt an dem kritisch geführten Meinungsaustauch teil.

Bereits in der Vergangenheit hatten sich Mitglieder des Händlerbund e.V. schon bei mir kritisch geäußert. So liegen mir Beschwerden über die Antwortzeiten auf Mailanfragen, sowie der Qualität telefonischer Auskünfte vor.

Zitat eines ehemaligen Nutzer des Händlerbund-Angebots:

“teilweise wurde erst auf die zweite Mail Tage nach der ersten geantwortet….und telefonsupport….naja,”

Kommentar:

Ich selber war in der Vergangenheit auch mit zahllosen Anrufen des Händlerbund e.V. belästigt worden. Unmöglich fand ich den Umstand, dass trotz meiner Bitte auf Löschung meiner Daten, nichts geschah. Ich erhielt weiterhin Anrufe.

Aber nicht alleine deren Kaltaquise ist der Grund warum ich sehr kritisch bereits in der Vergangenheit in der WWW.WORTFILTER.DE-Facebookgruppe über die Angebote des Händlerbund`s berichtet und kommentiert habe.

Ausschlaggebend war eine Reihe an Verfahren in denen ich, als Kläger, den Händlerbund als Gegner hatte. Hier bekam ich den Eindruck, dass der Händlerbund seine Mandanten nicht gut berät. Alle Verfahren in denen der Händlerbund mein Gegner war habe ich ausnahmslos gewonnen.

In einem Verfahren stellten wir einen Fehler in den vom Händlerbund veröffentlichten AGB fest !

(Volltext der Entscheidung)

eBay: Angebote bald ohne Beschreibung ?

Im amerikanischen eBay-Board war gestern zu lesen das bei einigen Verkäufern die Ihre Angebote neu einstellen, die vollständige Artikelbeschreibung nicht mehr sichtbar war. Erst nach Betätigung eines extra Buttons waren die Detailbeschreibungen sichtbar.

Im amerikanischen eBay-Board wird diese”Neuerung” bereits umfangreich diskutiert.

Ganz neu ist diese Darstellung ja nicht. Bereits seit Längerem ist das die Einstellung mit der sich Artikel auf Mobilgeräten anschauen lassen.

eBay scheint hier Erfahrungen zu sammeln um mehr in Richtung Katalog-(“Amazon”) Listing zu gehen, wo Individual-Texte nicht oder nur sehr schwer möglich sind.

Für Händler kann das bedeuten, das es schwerer wird Alleinstellungsmerkmale auf dem Marktplatz und in den Beschreibungen zu kommunizieren, da die Wahrnehmbarkeit durch den zusätzlichen Klick stark sinkt. Und es ja bereits durch die Bilder-Standards Einschränkungen gibt.

Um so wichtiger erscheint mir ein Hinweis das Händler durch eine Eigenmarke Alleinstellungsmerkmale generieren können und so Sichbarkeit und Differenzierung zu Wettbewerbsangeboten stärken können.

Es bleibt abzuwarten wie Die Käufer-Kunden auf die Entwicklung reagieren. Sie werden letztlich bestimmen ob aus dieser Testphase etwas endgültiges wird.

Mark Steier

(Quelle: u.a. ecommercebytes)