Das Bundeskartellamt scheint Freude am neuen Paragraphen 19a des GWB gefunden zu haben. Jedenfalls wandte die Behörde diese Neuerung bereits mehrmals gegen große Tec-Konzerne an. Jetzt trifft es Google mit ihrer Anwendung Google Maps. Das Amt geht gerade schon gegen Facebook/Meta und auch Amazon vor.

Go go go Bundeskartelamt

Das Verfahren stützt sich maßgeblich auf die neuen Befugnisse, die das Bundeskartellamt im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang letzten Jahres erhalten hat (§ 19a GWB). Die Behörde kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Ende letzten Jahres hatte das Bundeskartellamt diese Bedeutung bei Google/Alphabet festgestellt (siehe Pressemitteilung vom 5. Januar 2022). Parallel laufen bereits Verfahren zur Prüfung von Googles Konditionen zur Datenverarbeitung (siehe Pressemitteilung vom 25. Mai 2021) und dem Nachrichtenangebot Google News Showcase (siehe Pressemitteilungen vom 4. Juni 2021 und 12. Januar 2022).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: »Google unterliegt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einer verschärften Missbrauchsaufsicht. Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google-Karten einzubinden. Wir werden jetzt u. a. prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte. Die Prüfung erstreckt sich parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen. Das Verfahren steht in einer Reihe weiterer Verfahren, die wir gegen Google und andere Digitalkonzerne wie Apple, Amazon und Meta/Facebook auf der Basis des § 19a GWB führen oder bereits abgeschlossen haben.«

Nutzer-/Wettbewerberumfragen werden kommen

Die Google-Maps-Plattform bietet Zugang zu verschiedenen Kartendiensten. Diese dienen bspw. dazu, Karten auf Drittseiten einzubinden, um etwa Standorte von Geschäften oder Hotels darzustellen. Nach vorläufigem Stand beschränkt Google insbesondere die Möglichkeit, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren. Dadurch wird möglicherweise der Wettbewerb im Bereich von Kartendienstleistungen behindert. Eine weitere Einschränkung könnte darin liegen, dass Google die Verwendung seiner Dienste mit dem Angebot ›Google Automotive Services‹ bei Infotainment-Systemen in Fahrzeugen stark reglementiert.

Hintergrund: § 19a GWB

Im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Eine zentrale neue Vorschrift (§ 19a GWB) erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne.

Einordnung

Es ist ein Spagat, den die Behörde gehen muss. Nicht nur bei den Untersuchungen gegen Google, sondern auch gegen Amazon, Meta und Co.. Am Ende des Tages dürfen wir nie vergessen, dass alle diese Plattformen/Tec-Unternehmen auch unser Unternehmerleben stark positiv beeinflussen. Es darf sich nichts ›verschlimmbessern‹, sondern die Maßnahmen des Kartellamts müssen an der Praxis orientiert sein. Das muss immer die zentrale Forderung bleiben. So hilfreich und mächtig das Amt auch sein mag, genau so schädlich kann es auch sein. Gut gewollt ist nicht gleich gut gemacht!