Das Kraftfahrt-Bundesamt ist zurzeit wieder sehr aktiv in der Verfolgung von Händlern, welche nicht zugelassene Fahrzeugteile auf verschiedenen Plattformen anbieten. Wer ein solches Schreiben erhält, hat zunächst einmal sehr schlechte Karten und sollte sich auf ein teures Verfahren und hohes Bußgeld einstellen. Nicht zu vergessen ist dann auch noch der Totalverlust des Lagerbestands.

Bußgeldverfahren: So sieht es aus

Hier findet ihr nun – ein wenig geschwärzt – ein aktuelles Bußgeldverfahren, welches das KBA dem Händler am 24. Februar 2022 gesendet hat.

Bußgeldverfahren wegen Feilbietens von nicht erlaubten KFZ-teilen

Bußgeldverfahren wegen Feilbietens von nicht erlaubten KFZ-teilen

Bußgeldverfahren wegen Feilbietens von nicht erlaubten KFZ-teilen

Tatmehrheit: Das wird teuer

In diesem Fall gibt das KBA richtig Gas. Es zählt neun eBay-Listings und sieht darin eine Tatmehrheit. Das bedeutet 9 mal 2.000 € = 18.000 € Geldbuße, welche die Behörde verhängen kann. Und wenn das Amt der Meinung ist, dass der Vorteil – also der Gewinn – aus der OWI höher ist, dann darf es auch noch einen Zuschlag geben. Die Abverkaufszahlen sind natürlich auf eBay öffentlich einsehbar, sodass eine Berechnungsgrundlage sogar ohne Auskunftsersuchen einfach zu ermitteln ist.

Und futsch ist der Lagerbestand

Mit der Verhängung des Bußgelds ist der Lagerbestand zu entsorgen oder im schlimmsten Fall wird er beschlagnahmt und von Amts wegen vernichtet. Das kann so manchen Händler die Existenz kosten und euch in die Insolvenz führen. Ein Fall ist dem Autor bekannt, dass ein Unternehmen Insolvenz anmelden musste, nachdem das Lager beschlagnahmt und vernichtet worden ist.

Ist euch noch zu helfen?

Solche Bußgeldverfahren sind kein Kinderspiel, sie sind teuer und gefährlich. Daher ist es ratsam, sofort einen Anwalt aufzusuchen.

»Soweit das KBA hier Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Onlinehändler führt, muss für eine erfolgreiche Verteidigung unbedingt Akteneinsicht genommen werden. Inkriminierte Tathandlung ist nämlich das Anbieten der Fahrzeugbeleuchtung ohne Prüfzeichen allein im Geltungsbereich der StVZO. Wurde mithin ein Versand nur außerhalb Deutschlands angeboten, so kann dies eine wirksame Verteidigungsstrategie sein. Auch dem regelmäßig erhobenen Vorwurf der Tatmehrheit kann begegnet werden. […]«, so Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn.

Passt auf, dass ihr nicht unbeabsichtigt in diese ›Falle‹ tretet. Das Beispiel Osram hat gezeigt, dass selbst Markenprodukte ihre Herausforderung haben und in Deutschland nicht vertrieben werden dürfen.