Urteil: Händler müssen bei Textilien immer die Materialzusammensetzung angeben
Auch Werbeartikel wie Basecaps oder Ordenbänder gelten als Textilprodukte. Das LG Rostock hat entschieden: Händler müssen immer die Materialzusammensetzung angeben – sonst drohen Abmahnungen.
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