Chanel vs. Huawei – Die Stricher waren schuld!

Chanel war der Meinung, dass sich die beiden Logos zu sehr ähneln, und bemühte daher die Jurisprudenz in einem Markenrechtsstreit, ein Urteil zu finden. Das europäische Gericht befand nun, dass die beiden Markenzeichen sich zwar ähneln, jedoch gebe es auch Unterschiede. Die Striche waren entscheidend.

»Die einander gegenüberstehenden Marken weisen zwar gewisse Ähnlichkeiten, aber auch erhebliche bildliche Unterschiede auf […] Das Gericht kommt daher zu dem Ergebnis, dass sich die Marken unterscheiden«, steht im Urteil vom gestrigen Tage (Urt. v. 21.04.21, Az. T-44/20).

Bei Chanel seien die Rundungen der gekrümmten Linien besser ausgeprägt und die Stärke der Striche breiter und eher horizontal ausgerichtet. Bei Huawei seien sie eher vertikal. Trotz der festgestellten Ähnlichkeit hat. Huawei hat das Verfahren gewonnen. Es darf aber vor dem EuGH weiter gestritten werden. Also, wenn Chanel das möchte.

Einordnung

Klar ist mit Sicherheit, dass Huawei zu keinem Zeitpunkt daran gedacht hat, sich durch eine Ähnlichkeit zu Chanel einen Vorteil zu verschaffen. Zufall, reiner Zufall, sind diese marginalen Ähnlichkeiten. Dazu sind beide Konzerne auch in völlig unterschiedlichen Wirtschaftszweigen tätig. Dennoch hat sich ein Gericht damit beschäftigen müssen und anhand einer sehr detailgenauen Betrachtung eine Meinung gefunden.

(Quelle: Urteil in der Rechtssache T-44/20)

Jetzt stellt euch einmal vor, ihr wärt das betroffene, also beklagte Unternehmen. Ein solcher Rechtsstreit hätte euch wahrscheinlich die Existenz gekostet. So reizvoll es auch sein mag, sich von anderen Logos oder Markenzeichen inspirieren zu lassen, lasst die Finger davon. Das ist gefährlich und teuer.

Haltet also genug Abstand zu ähnlichen Markenauftritten und prüft kritisch. Besser noch, lasst kritisch prüfen. Gerade dann, wenn ihr euch Logos und Markenzeichen von Agenturen oder über Plattformen entwickeln lasst. Seid Vorsicht und geht mit einem ausgeprägten Risikoempfinden in eure Entscheidung für oder gegen einen Entwurf!

Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel, Recht veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

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