Onlinehändler sind selten mit den Pflichten aus dem A1-Verfahren konfrontiert. Trotzdem gibt es Szenarien die die meisten von euch wohl übersehen. Und da recht hohe Bußgelder drohen, solltet ihr zumindest wissen wann ihr eine A1-Bescheinigung benötigt. Österreich kontrolliert augenblicklich sehr stark und verhängt Bußgelder so um die 10.000€.

Zunächst: Was ist das A1 Verfahren?

Wenn ihr Mitarbeiter in das Ausland entsendet, würde normal eine doppelte Sozialversicherung-Beitragspflicht anfallen. Und genau davor soll euch das A1-Verfahren schützen. Euer Mitarbeiter benötigt hierzu eine A1-Bescheinigung die er mit sich zu führen hat.

Und wo trifft das nun euch?

Die Entsendebescheinigung wird auch schon bei kurzen Dienstreisen eurer Mitarbeiter benötigt, z.B. bei einem Messe- oder Kunden/Lieferantenbesuch. Wenn ihr also mit einem Mitarbeiter nach Frankreich zu C-Discount reist, dann benötigt ihr eben diese A1-Bescheinigung. Auch der stundenweise Aufenthalt ist eine meldepflichtige Entsendung!

Und wo bekommt ihr den Lappen nun her?

Euer Steuerberater erledigt das für euch, oder ihr meldet euch z.B. selbst bei sv.net an und beantragt die Bescheinigung. Die Beantragung kann ab 28. Juni nur noch elektronisch erfolgen.

Die zuständige Krankenkasse eures Mitarbeiters kann euch auch bei der Beantragung unterstützen. Die TK stellt euch z.B. eine Online-Hilfe zur Verfügung.

Deep Dive

Das Thema interessiert euch in der Tiefe? Dann findet ihr hier ein paar weiterführende Quellen. Viel Spaß!

https://www.haufe.de/personal/entgelt/meldeverfahren-a1-bescheinigungen-kuenftig-maschinell_78_378230.html

https://www.tk.de/firmenkunden/service/versicherung/tk-service-ausland/haeufige-fragen-zum-a1-2038394

https://www.ikk-classic.de/fk/pw/sozialversicherung/entsendung

Und, kanntet ihr das A1 Verfahren? Für mich war es neu. Credit N24