Bereits im Februar 2020 wurde vor der Schieflage des Steuerdienstleisters gewarnt. Trotzdem wurde der Dienstleister auf Veranstaltungen als Aussteller gesichtet und gemeinsam wurde mit ihm ein Gewinnspiel veranstaltet. So entschied sich der Warenfinanzierer Myos trotz Kenntnis von Kundenbeschwerden und der massiven Schieflage zur Zusammenarbeit. Nun gehen bei JuMa die Lichter aus. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 80 IN 108/20 geführt.

Auf Nachfrage von Wortfilter teilte das Unternehmen mit: „Wir arbeiten wie gehabt weiter und kommen unseren vertraglichen Pflichten nach, sodass kein Schaden für unsere Mandanten entstehen kann.“

Mit folgender Nachricht wurden am heutigen Tage sämtliche Mandanten informiert:

Liebe Mandanten, 

leider müssen wir Sie im Folgenden mit schlechten Nachrichten kontaktieren und sehen uns in der Pflicht, dies auf direktem Wege zu tun. 

Die Entwicklungen der vergangenen Monate sind leider auch an uns nicht spurlos vorbeigegangen und haben einen finanziellen Schaden hinterlassen. So wurde am 02.09.2020 unsere Insolvenzbekanntmachung beim Amtsgericht eingetragen. Der Schritt war für uns eine rechtlich zwingende Maßnahme. 

Wir arbeiten derzeit mit unserem Anwalt daran eine Lösung für die Zukunft zu entwickeln. Bis dahin ändert sich für Sie nichts und unser Team wird wie gewohnt und ohne Einschränkungen weiter für Sie arbeiten und seinen Pflichten nachkommen. 

Es wird in jedem Fall eine Lösung geben, die Schäden auf Seiten unserer Mandanten verhindert.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aktuell auf Hochtouren an einer Lösung arbeiten. Am Montag den 07.09. wird ab 11:00 Uhr unter +49 234 520 026 0 oder +49 234 520 026 11 die Möglichkeit bestehen, Fragen zu dem Sachverhalt zu stellen. 

Wir möchten noch Mal betonen, für Sie ändert sich zunächst einmal nichts und wir halten Sie in Bezug auf die Entwicklungen auf dem Laufenden.

Mit freundlichem Gruß

Ihr Team von JuMa

Tatsächlich darf die JuMa GmbH i.I. nicht mehr wie gehabt weiterarbeiten, denn das Gericht hat folgendes angeordnet:

„Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). “

Die Aussage, dass sich nichts ändert ist somit falsch und lässt betroffene Mandanten in einer trügerischen Sicherheit wiegen. Tatsächlich ist es auch fraglich, dass für die Kunden der JuMa GmbH keine Schäden drohen.

Was sollten betroffene Kunden nun machen?

Das Geschäftsmodell der JuMa GmbH sieht vor, dass eure Steuerdaten an ein Steuerberater Netzwerk zur weiteren steuerlichen Bearbeitung weitergegeben werden. Es darf angezweifelt werden, dass die beauftragten Steuerberater noch ihre Dienstleistung erbringen, wenn der Auftraggeber, die JuMa GmbH, insolvent ist. Überprüft also bitte, ob alle Anmeldungen auch den Finanzämtern übertragen worden sind. Denn den Schaden & die Strafen zahlt ihr!

Leistet keine Zahlungen mehr an das Unternehmen, sondern beachtet unbedingt die Mitteilung des Insolvenzverwalters. Und habt ihr in den vergangenen Jahren Zahlung von der JuMa GmbH erhalten, dann kann es sein, dass der Insolvenzverwalter diese möglicherweise zurückverlangen kann. Aber dazu müssen bestimmte Voraussetzungen im Insolvenzrecht erfüllt sein.

Lasst von eurem Anwalt prüfen, ob und welche Kündigungsrechte bestehen.

Doppelmoral der Branche

Leider passiert es immer wieder das unseriöse Dienstleister versuchen sich in unserer Branche breit zu machen. Meistens zu Lasten der Händler. Da haben wir ShopDoc, AMZTigers, die JuMa GmbH oder auch Agenturen in Dienstleisterverzeichnissen. Leider reagieren Veranstalter und Partner nicht auf die Vorzeichen oder Warnungen.

Die JuMa GmbH war Aussteller auf der Nexus Messe vom Händlerbund und veranstaltete mit dem Warenfinanzierer Myos ein Gewinnspiel. Myos waren die Schieflage, die falsche Firmierung und auch die Kundenbeschwerden bekannt. Unbegreiflich, dass Händlerbund und Myos hier noch dem strauchelnden und bereits unseriös agierendem Unternehmen die Stange hielten. Eine Doppelmoral die häufig in der Branche zu beobachten ist. Und sie geht meistens zu Lasten der Händler. So wird z.B. in einem Dienstleisterverzeichnis eine Agentur geführt, die laut Creditrefom-Rating bereits als >Ausfall< bewertet wird. Unverantwortlich von diesem ERP Dienstleister! Hierbei handelt es sich um die hairlin UG und den ERP Anbieter JTL.  „Eine Geschäftsverbindung gilt als riskant.“, ist aus der aktuellen Auskunft der Kreditei zu lesen.

Durch dieses verantwortungslose handeln der Akteure werden Händler unnötige Risiken ausgesetzt. Gerade Firmen die sich als Partner der Händler sehen, wie z.B. ERP-Dienstleister oder Veranstalter sollten sich partnerschaftlich und verantwortungsvoll Verhalten. Dazu gehört ein ordentliches Screening von Ausstellern, Sponsoren oder Dienstleistern.

Worauf solltet ihr achten?

>Drum prüfe, wer sich ewig binde< ist eine Binse, aber eine gute. Prüft bitte eure Geschäftspartner, egal ob Lieferanten, Agenturen oder andere Dienstleister. Bricht euch ein Partner durch Insolvenz weg, kann das auch für euch Existenz gefährdende Umstände herbeizaubern. Unerwartete Rückzahlungen, doppelte Auftragsvergabe oder nicht einzuklagende Forderungen aus Gewährleistungen sind nur ein paar der bösen Dinge, die auf euch zukommen können.

Aber: Eine Schieflage kann jedem passieren, euch oder euren Partnern. Nur Verständnis müsst ihr dafür nicht haben. Ihr seid kein Wohltätigkeitsverein, sondern ein Wirtschaftsunternehmen welches Geld zu verdienen hat. Rücksicht & Verständnis sind dann unangebracht, wenn eine mögliche Schieflage in einer Insolvenz endet und euch dadurch selbst großer Schaden entstehen kann. Und hier die passende Weisheit >Jacke ist näher wie Hose<!